Österreichisch-Bayerische Kraftwerke

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Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG (ÖBK)
Rechtsform Aktiengesellschaft
Gründung 1950
Sitz Simbach am Inn, Bayern/Ranshofen, Oberösterreich
Leitung Karl Heinz Gruber (tech. Vorstand), Michael Amerer (kauf. Vorstand)
Umsatz 29,96 Mio. Euro (o. D.)[1]
Branche Ausbau und Nutzung von Wasserkräften

Die Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG (ÖBK) ist ein Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, das sich mit dem Ausbau und der Nutzung der Wasserkraft an den österreichisch-bayerischen Grenzflüssen befasst.

Die ÖBK wurden am 16. Oktober 1950 durch ein Regierungsübereinkommen zwischen Österreich und Bayern gegründet. Die ÖBK wurde als eine AG des deutschen Aktiengesetzes gegründet. Ihre Anteilseigner waren zum Zeitpunkt der Gründung die Verbund AG (50 %), die Bayernwerk AG (25 %) sowie die Innwerk AG (25 %).[2][3]

Sie besitzen am Unteren Inn die Kraftwerke Braunau-Simbach, Schärding-Neuhaus und Passau-Ingling sowie am oberen Inn das Kraftwerk Oberaudorf-Ebbs. Zusätzlich sind die ÖBK mit 47 % am Kraftwerk Nußdorf beteiligt.

Seit dem 1. Juli 1999 liegt die Betriebsführung für alle Kraftwerke der ÖBK sowie der Donaukraftwerk Jochenstein AG (DKJ) bei der Grenzkraftwerke GmbH. Sitz dieser Gesellschaft ist Simbach am Inn, eine Zweigstelle befindet sich in Ranshofen bei Braunau.

Die Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG ist seit Ende April 2013 zu 100 % im Besitz der österreichischen Verbund AG.[1]

Einzelnachweise

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  1. a b Österreichisch-Bayerische Kraftwerke Aktiengesellschaft in Ranshofen (Memento vom 21. Februar 2014 im Internet Archive), Creditreform/firmenabc.at
  2. Österreichische Zeitschrift für Elektrizitätswirtschaft, 20. Jg., Mai 1967 Heft 5, S. 165
  3. Zur Umsetzung dieser Forderung mußte der Freistaat den damaligen Eigentümer auf deutscher Seite die Innwerke AG zum Verzicht auf die vormals zum Reichsdeutschen Vermögen gehörenden Kraftwerke bewegen (Memento vom 30. Mai 2014 im Webarchiv archive.today) "Im Rahmen eines Vertrages zwischen dem Freistaat, der Innwerk AG und der VIAG aus dem Jahr 1948 wurde schließlich folgendes vereinbart: Als Ausgleich für die Abgabe der Kraftwerke Ering und Obernberg erhält die Innwerk AG vom Freistaat die Hälfte der bayerischen Beteiligung der ÖBK. Als Ausgleich für diese ÖBK-Beteiligung erhält der Freistaat von der VIAG entgeltlich eine 26%ige Beteiligung der Innwerk AG."