Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen
Das Übereinkommen über den Handel von Zivilluftfahrzeugen (engl. Agreement on Trade in Civil Aircraft on trade in large civil aircraft) ist ein internationales multilaterales Abkommen zwischen einzelnen Vertragsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO), das den internationalen Handel mit zivilen Luftfahrzeugen und deren Ersatzteilen, sowie von Geräten zum Luftfahrtbau regelt.[1]
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der internationalen Handelspolitik ist der Handel mit zivilen Luftfahrzeugen ein umstrittenes Gebiet.[2] Im Rahmen der Tokio-Runde wurde deshalb das Übereinkommen über den Handel von Zivilluftfahrzeugen ausgehandelt. Es trat am 1. Januar 1980 in Kraft und besteht in der WTO seit dem 1. Januar 1995 als plurilaterales Abkommen.[2] Es ist nicht möglich, eine Streitigkeit aufgrund dieses Übereinkommens vor ein WTO-Panel oder den Appellate Body zu bringen.[3]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen
- ↑ a b Rolf Schwartmann: Private im Wirtschaftsvölkerrecht. Mohr Siebeck, 2005, ISBN 3-161-48457-6, S. 307 eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
- ↑ Peter van den Bossche, Werner Zdouc: The Law and Policy of the World Trade Organization. 5. Auflage. 2022, S. 55 (englisch).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- EUR-Lex: Agreement between the European Economic Community and the Government of the United States of America concerning the application of the GATT Agreement on Trade in Civil Aircraft on trade in large civil aircraft Official Journal L 301, 17. Oktober 1992, S. 32–39.
- Multilateralen {sic.} Übereinkommen, die im Zuge der Handelsverhandlungen von 1973–1979 (GATT) ausgehandelt wurden - Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen