Amt Sankt Andreasberg
Das Amt Sankt Andreasberg war ein historisches Verwaltungsgebiet des Königreichs Hannover.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Verwaltung des Oberharz oblag noch bis nach dem Wiener Kongress den Bergämtern Clausthal und Zellerfeld bzw. der ihnen übergeordneten Berghauptmannschaft. 1818 wurde das Bergamt Zellerfeld aufgehoben und sein Bezirk dem Bergamt Clausthal angeschlossen. 1841 wurden die Gerichts- und Verwaltungsbefugnisse des Berg- und Forstamts auf die neu geschaffenen Berg- und Stadtgerichte in Clausthal und Zellerfeld übertragen, die als Justizunterbehörden der Justizkanzlei Göttingen und als Verwaltungsbehörden der Berghauptmannschaft unterstellt waren. Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung (1852) wurde das Amt St. Andreasberg mit dem Sprengel des bisherigen Berg- und Stadtgerichts Clausthal neu gebildet. Bereits 1859 wurde es mit dem Amt Zellerfeld und der bisher amtsfreien Stadt Clausthal zum Amt Zellerfeld zusammengefasst, mit dem es 1885 im Kreis Zellerfeld aufging.
Umfang
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei seiner Aufhebung (1859) umfasste das Amt folgende Gemeinden:
Amtmänner
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- (1818) 1842–1850: Christian Wilhelm Brüel, Bergrat
- 1852: Johann Heinrich August Hermann Stuckenschmidt, Amtsassessor, Ablösungskommissar
- 1853–1855: Johann Friedrich Theodor Meyer, Amtsassessor (auftragsweise)
- 1855–1859: Adolf Michaelis, Amtsassessor (auftragsweise)
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Iselin Gundermann, Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe A: Preußen, Band 10: Hannover. Marburg (Lahn) 1981
- Manfred Hamann: Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover. Dritter Band: Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg bis 1945. Göttingen 1983, S. 428–431.