Amtsgericht Märkisch Buchholz

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Das Amtsgericht Märkisch Buchholz (ursprünglich Amtsgericht Buchholz oder Amtsgericht Wendisch Buchholz) war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Märkisch Buchholz, Provinz Brandenburg.

Ab 1849 war das königliche Kreisgericht Beeskow das zuständige Gericht. In Buchholz war eine Zweigstelle (Gerichtskommission) eingerichtet. Übergeordnet war das Kammergericht als Appellationsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Buchholz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 11 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Frankfurt (Oder) im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Märkisch Buchholz.

Sein Gerichtsbezirk umfasste

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Märkisch Buchholz dem Landgericht Cottbus zugeordnet. Zum 1. Juli 1951 wurde das Amtsgericht Märkisch Buchholz aufgehoben und sein Gerichtssprengel dem Amtsgericht Lübben zugeordnet.[3] Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und stattdessen Kreisgerichte gebildet. Märkisch Buchholz kam zum Kreis Königs Wusterhausen, zuständiges Gericht war damit das Kreisgericht Königs Wusterhausen. Das Amtsgericht Märkisch Buchholz blieb aufgehoben und wurde auch nach dem Zusammenbruch der DDR nicht neu errichtet.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 416, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 396 online
  3. Rep. 5E Amtsgericht Märkisch-Buchholz beim Brandenburgischen Landeshauptarchiv