Arbeitnehmerentgelt
Das Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer. Es setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern, die sich wiederum in
- Nettolöhne und -gehälter
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
- Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer
aufteilen lassen, und aus den
- Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitgeber.4
Das Arbeitnehmerentgelt bildet zusammen mit den Unternehmens- und Vermögenseinkommen das Volkseinkommen. Als Anteil am Volkseinkommen bildet es die Lohnquote.
Arbeitnehmerentgelt, Löhne und Gehälter der Inländerinnen und Inländer 2016–2019
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Arbeitnehmerentgelt umfasst neben den Bruttolöhnen und -gehältern auch die Sozialbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie deren Lohnsteuer. Im Jahr 2019 entfielen 18 % des Arbeitnehmerentgelts auf die Sozialbeiträge der Arbeitgeber und 27 % auf die Abzüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich etwa je zur Hälfte aus Sozialabgaben und Lohnsteuer zusammensetzten. In gesamtwirtschaftlicher Betrachtung blieben 2019 vom Arbeitnehmerentgelt etwa 55 % als Nettolöhne und -gehälter bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Im Jahr 1991 waren es noch knapp 58 %.[1]
Arbeitnehmerentgelt, Löhne und Gehälter der Inländerinnen und Inländer – in Milliarden Euro | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
---|---|---|---|---|---|
Arbeitnehmerentgelt der Inländer/-innen | 1625,1 | 1694,7
|
1771,8
|
1845,9
| |
— | Sozialbeiträge der Arbeitgeber | 287,7
|
300,7
|
310,5
|
324,3
|
= | Bruttolöhne und -gehälter | 1337,4 | 1394,1
|
1461,3
|
1521,6
|
— | Sozialbeiträge der Arbeitnehmer/-innen | 225,8
|
237,0
|
247,7
|
251,5
|
— | Lohnsteuer der Arbeitnehmer/-innen | 215,3
|
225,4
|
238,4
|
249,8
|
= | Nettolöhne und -gehälter | 896,3
|
931,6
|
975,2
|
1020,3
|
Vergleich zum Bruttonationaleinkommen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Abbildung ist das Bruttonationaleinkommen (BNE) gleich 100 % gesetzt. Die vier unteren Größen in der Abbildung Nettolöhne und -gehälter (dunkelblau), Sozialbeiträge der Arbeitnehmer (blau gekachelt) und der Arbeitgeber (gelblich gekachelt) sowie die Lohnsteuer (schwarz gekachelt) stellen das Arbeitnehmerentgelt dar.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Tanja Mucha: Die Verteilungsrechnung des Bruttoinlandsprodukts. In: Website https://www.bpb.de. Bundeszentrale für politische Bildung, 10. März 2021, abgerufen am 5. Februar 2024.