Archidiakon (evangelische Kirchen)
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Der Titel Archidiakon bezeichnet in der Geschichte der deutschen evangelischen Kirchen den geistlichen Würdegrad des zweiten ordinierten Theologen einer evangelisch-lutherischen Pfarrgemeinde. Bis ins 19. Jahrhundert trug nur der Hauptprediger der Gemeinde den Titel Pastor oder Pfarrer. Weitere in der Gemeinde tätige ordinierte Theologen trugen den Titel Erzdiakon/Archidiakon (in Zwickau auch Protodiakon) sowie Diakon.