Hochkönig Straße

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Landesstraße B164 in Österreich
Basisdaten
Straßenbeginn: Bischofshofen
(47° 24′ 19″ N, 13° 13′ 26″ O)
Straßenende: St. Johann in Tirol
(47° 31′ 46″ N, 12° 25′ 50″ O)
Gesamtlänge: 75 km

Bundesland:

Straßenverlauf
Salzburg
Bezirk Sankt Johann im Pongau
Pinzgauer Straße B311
Salzach
Salzburg-Tiroler-Bahn
Salzachtal Straße B159
Mühlbach am Hochkönig
Bezirk Zell am See
Pass Dientner Sattel (1342 m ü. A.)
Dienten am Hochkönig
Pass Filzensattel (1290 m ü. A.)
Urslau
Maria Alm
Urslau
Urslau
Saalfelden am Steinernen Meer
Pinzgauer Straße B311
Urslau
Saalach
Salzburg-Tiroler-Bahn
Leogang
Leoganger Ache
Pass Grießenpass (975 m ü. A.)
Tirol
Bezirk Kitzbühel
Gesperrt für Lkw-Durchgangsverkehr über 7,5 t
von km 56,251 bis km 75,76
(56,3)  Ortsanfang Hochfilzen
(57,8)  Ortsende Hochfilzen
(62,7)  Fieberbrunner Ache
(62,8)  Ortsanfang Fieberbrunn
(64,7)  Fieberbrunner Ache
(65,3)  Pillerseestraße L2
(66,7)  Ortsende Fieberbrunn
(68,8)  Fieberbrunner Ache
(72,9)  Ortsanfang St. Johann in Tirol
(73,9)  Salzburg-Tiroler-Bahn
(74,8)  Fieberbrunner Ache
(75,620)  Loferer Straße B178

Die Hochkönig Straße (B 164) ist eine Landesstraße in den österreichischen Bundesländern Salzburg und Tirol (dort in der Schreibung Hochkönigstraße[1]). Sie hat eine Länge von 75 km, führt vom Stadtgebiet von Bischofshofen über Saalfelden nach St. Johann in Tirol und überwindet dabei mit dem Dientner Sattel, dem Filzensattel und dem Grießenpass drei Höhenlagen.

Die Hochkönigstraße hat eine Länge von 75 km, wobei der erste Abschnitt eine relativ unbedeutende Bergstraße ist, der zweite aber die wichtigste innerösterreichische West-Ost-Verbindung:

Auf dem letzten Abschnitt führt die Straße parallel zur Salzburg-Tiroler-Bahn.

Die Hochkönig Straße ist im Sommer bei Motorradfahrern sehr beliebt. Hier sind besonders der kurvige Streckenverlauf von Bischofshofen nach Mühlbach und die beiden Passhöhen Dientner Sattel und Filzensattel von Bedeutung.

Seit 1948 galten drei Teilstrecken der heutigen Hochkönig Straße im Bundesland Salzburg als Landesstraßen II. Ordnung:[3]

  • Die 9,6 km lange Mühlbacher Straße zwischen Bischofshofen und Mühlbach
  • Die 5,7 km lange Almer Straße zwischen Alm und Saalfelden
  • Die 7,1 km lange Leoganger Straße zwischen Saalfelden und Leogang

Mit Wirkung vom 1. Juli 1962 wurden die beiden letztgenannten Straßenzüge verlängert:[4]

  • Die Almer Straße wurde um 8,2 km bis Hinterthal verlängert.
  • Die Leoganger Straße wurde um 11,0 km bis zur Tiroler Landesgrenze am Grießenpass verlängert.

Der mittlere Streckenabschnitt zwischen Mühlbach und Hinterthal wurde durch das Landesgesetz vom 11. April 1962 zur Konkurrenzstraße erklärt. In der österreichischen Rechtssprache bezeichnet Konkurrenz die gemeinsame Finanzierung eines Projektes durch verschiedene Institutionen, von denen jede einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz der Instandhaltungskosten übernimmt. In diesem Fall übernahm

Auf Tiroler Seite wurde die Fieberbrunner Straße von Sankt Johann bis zur Landesgrenze durch das Tiroler Straßengesetz vom 28. September 1950 zur Landesstraße I. Ordnung erklärt und als L 1 bezeichnet.[6]

Die Hochkönig Straße gehört seit dem 1. Jänner 1973 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[7]

Verkehrsbeschränkungen

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Folgende Beschränkung gilt auf Hochkönigstraße: B 164 Hochkönigstraße ab km 56,251 (Gemeinde Hochfilzen) bis km 75,76 (St. Johann in Tirol) in beiden Richtungen für LKW über 7,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht, ausgenommen Abschleppdienst, Pannenhilfe, Bundesheer und LKW, die in den folgenden Gemeinden be- oder entladen werden, oder ihre Quelle oder ihr Ziel in den genannten Gemeinden haben: St. Johann in Tirol und Fieberbrunn in Tirol, Hochfilzen und Leogang im Bundesland Salzburg.

Commons: Hochkönigstraße – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Beschluss des Tiroler Landtages vom 15. Mai 2002, veröffentlicht im Landesgesetzblatt Nr. 68/2002 (Memento des Originals vom 13. Januar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/wwwstatic.tirol.gv.at (PDF-Datei; 65 kB)
  2. Video: Dienter Sattel - Bischofshofen
  3. Verzeichnis der Landesstraßen II. Ordnung, LGBl. Nr. 42/1948.
  4. Gesetz vom 16. Mai 1962, mit dem einzelne Straßen als Landesstraßen übernommen und Teile einiger Landesstraßen als solche aufgelassen werden, LGBl. Nr. 129/1962.
  5. Gesetz vom 11. April 1962, mit dem die von Mühlbach am Hochkönig über Dienten am Hochkönig nach Hinterthal, Gemeinde Alm, verlaufende Straße als Konkurrenzstraße erklärt wird. LGBl. Nr. 118/1962.
  6. Tiroler Straßengesetz. LGBl. Nr. 1/1950.
  7. Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 8. Feber 1977 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Salzburg, BGBl. Nr. 112/1977.
 B164  Die Hochkönig Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.