Bankrecht
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Im Bankrecht werden die Rechtsverhältnisse der Kreditinstitute, insbesondere in Bezug auf die einzelnen Bankgeschäfte und das Kreditgewerbe, betrachtet. Zu einzelnen Rechtsordnungen siehe:
Im Bankrecht werden die Rechtsverhältnisse der Kreditinstitute, insbesondere in Bezug auf die einzelnen Bankgeschäfte und das Kreditgewerbe, betrachtet. Zu einzelnen Rechtsordnungen siehe: