Benutzer:Aerocat/Werkstatt/Werkbank4

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Werkbank4


Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien haben eine lange Tradition. Sie sind in der eigenständigen Entwicklung Kataloniens begründet, die sich von der Entwicklung des übrigen Spaniens, insbesondere Kastiliens, unterscheidet. Die Bestrebungen keimten nach der Niederlage gegen König Philipp V. 1714 immer wieder in unterschiedlicher Intensität auf und bestehen bis zum heutigen Tag. Seit der Erstellung des Autonomiestatuts von 2006, das nur gegen starke Widerstände bei verschiedenen Organen des spanischen Staats durchgesetzt und schließlich nur in für viele Katalanen unbefriedigender Form umgesetzt werden konnte, haben sich diese Unabhängigkeitbestrebungen deutlich verstärkt.

Kundgebung "Wir sind eine Nation. Wir entscheiden." ("Som una nació. Nosaltres decidim") am 10. Juli 2010 in Barcelona

Die Flagge der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung ist die Estelada. Sie ist eine Ergänzung der offiziellen katalanischen Nationalflagge Senyera durch einen weißen Stern im blaues Dreieck.

Ferdinand II. von Aragón sitzt den Ständen Kataloniens (Corts Catalanes) vor. Frontispiz einer Ausgabe der Katalanischen Verfassung von 1495

Anfang des 9. Jahrhunderts entstanden im nördlichen Teil des heutigen Kataloniens und des heute französischen Nordkatalonien mehrere Grafschaften, die zunächst dem fränkischen König unterstanden, im Laufe der folgenden Jahrhunderte aber zunehmend selbständiger wurden. Wilfried der Haarige vereinigte die Katalanischen Grafschaften unter seiner Herrschaft und begründete die Dynastie der Grafen von Barcelona. Ende des 10. Jahrhunderts lösten sich die katalanischen Grafschaften aus der Lehnsherrschaft der Franken. Durch einen Ehevertrag entstand 1137 aus dem Königreich Aragonien und den Ländern der Grafen von Barcelona die Staatsgemeinschaft Krone Aragon. Im Hoch- und Spätmittelalter wurde sie zur führenden Macht des westlichen Mittelmeerraumes. Ihr wirtschaftliches und kulturelles Zentrum war der katalanische Teil der Staatsgemeinschaft, das Prinzipat Katalonien. 1283 bestätigte die Ständeversammlung, die "Corts de Barcelona", die erste katalanische Verfassung.

Mit der Heirat der Katholischen Könige 1469 und der Entdeckung und Eroberung Amerikas ab 1492 verlagerte sich der politische, kulture und wirtschaftliche Schwerpunkt der in Personalunion regierten Reiche Kastilien und Aragon nach Kastilien und zu den neuen Atlantikhäfen. Der Mittelmeerraum und damit Katalonien verlor für Spanien an Bedeutung.

Die historischen Vorläufer der Bestrebungen zur politischer Unabhängigkeit Kataloniens sind unsicher. Schon im Französisch-Spanischen Krieg von 1635–1659 kam es zu separatistischen Bewegungen, und Katalonien versuchte erfolglos, die frühere Unabhängigkeit wiederzuerlangen. Im Pyrenäenfrieden zwischen Spanien und Frankreich wurden die katalanischen Gebiete nördlich der Pyrenäen (Nordkatalonien) an Frankreich abgetreten, das restliche Katalonien blieb bei Spanien.

Nach dem Ende des Spanischen Erbfolgekriegs 1714 wurde die seit 1283 bestehende Katalanische Verfassung ("Constitucions catalanes") durch die von König Philipp V. erlassenen Decretos de Nueva Planta aufgehoben. Philipp V. schaffte mit der Errichtung eines zentralistischen Staates in Spanien nach französischem Vorbild die alte, auf die Krone von Aragon zurückgehende Selbstverwaltung Kataloniens ab. Der Kapitulation Barcelonas am 11. September 1714 wird seit 1886 regelmäßig gedacht[1]. Dieser Tag wird seit 1980 auch offiziell als katalanischer „Nationalfeiertag“ – Diada Nacional de Catalunya – begangen.

Bis zum 19. Jahrhundert gab es immer wieder Aufstände, in denen mehr oder weniger deutlich eine katalanische Republik gefordert wurde. Eine katalanische Unabhängigkeitsbewegung im modernen Sinne entstand ab dem ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts. Sie wurde stark beeinflusst durch den irischen Nationalismus, der durch den Osteraufstand 1916 internationale Aufmerksamkeit erregt hatte.

Die Katalanische Republik

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Ältestes Dokument mit der Estelada. Mit Datum vom 11. September 1918 wird darin die Revision des Vertrags von Utrecht gefordert.

Ab 1918 erschienen die ersten independistischen Publikationen, und es entstanden die ersten separatistischen Parteien. Auch die Estelada wurde 1918 erstmals präsentiert. Als Vorlage diente die kubanische Nationalflagge, die ebenfalls ein Stern ziert. Im Umfeld der bereits 1891 von Lluís Domènech gegründeten Vereinigung Unió Catalanista hatten sich weitere Bewegungen mit separatistischen Tendenzen gebildet, die sich 1919 zur Federació Democràtica Nacionalista zusammenschlossen. Daraus entstand 1922 mit "Estat Català" unter Francesc Macià die erste explizit separatistische Partei Kataloniens, die in den Anfangsjahren auch militärisch operierte. Die Diktatur Primo de Riveras unterdrückte ab 1923 nicht nur den aufkeimenden Separatismus, sondern auch die gemäßigt katalanistischen und gewerkschaftlichen Organisationen. Unter den Betroffenen führte dies zu einer Stärkung der Unabhängigkeitsbestrebungen.

1926 unternahm Macià einen Putschversuch. Dazu hatte er gemeinsam mit der anarchosyndikalistischen CNT einen Generalstreik durchgesetzt. Obwohl der Versuch misslang, erwies sich der militärische Fehlschlag als Propagandaerfolg. Der Prozess gegen Macià verschaffte dem katalanischen Streben nach Unabhängigkeit große Aufmerksamkeit im In- und Ausland, und Macià wurde zu einem Volksheld. Im Exil in Kuba gründete Macià 1928 in Anlehnung an die Kubanische Revolutionspartei von José Martí die Katalanische Separatistische Revolutionspartei ("Partit Separatista Revolucionari Català"). In der Gründungsversammlung wurde auch die "Verfassung von Havanna" verabschiedet, die Grundlage für die spätere "Provisorische Verfassung der Republik Katalonien".

Francesc Macià. Präsident von 1931 bis 1933
Lluís Companys. Präsident von 1933 bis 1940

Nach dem Sturz der monarchischen Restauration unter Alfons XIII. und der daraf folgenden Diktatur unter Primo de Rivera vereinigten sich die republikanischen Kräfte Kataloniens. Sie bildeten die Esquerra Republicana de Catalunya (ERC) (Republikanische Linke Kataloniens). Auch große Teile der Separatisten unter Francesc Macià schlossen sich der neuen Partei an.

Im August 1930 vereinbarten die Vertreter republikanischer Parteien aus ganz Spanien in San Sebastian die Errichtung der Zweiten Spanischen Republik und die Zerschlagung der bourbonischen Monarchie. Dabei machte die katalanische Delegation ihre Zustimmung von der Anerkennung ihrer Forderung nach Selbstbestimmung abhängig. Im "Pakt von San Sebastian" einigte man sich darauf, dass Katalonien seinen Willen in einem Autonomiestatut ausdrücken solle. Dieses solle durch ein Referendum und die verfassunggebende Versammlung bestätigt werden.

Die spanischen Kommunalwahlen von 1931 gewannen im ganzen Land die linken Parteien, in Katalonien war dies vor allem die ERC. Am Nachmittag des 14. April rief Francesc Macià den Katalanischen Staat als Bestandteil der Föderation Iberischer Republiken aus. Am Abend des gleichen Tags rief Niceto Alcalá Zamora in Madrid die Spanische Republik aus. Die Ausrufung der Katalanischen Republik beunruhigte die provisorische Zentralregierung und sie intervenierte sofort. Schließlich einigte man sich darauf, den in Barcelona gebildete Rat als Generalitat de Catalunya handeln zu lassen. Die Wiedererrichtung der Generalitat eröffnete neue Formen der katalanischen Selbstbestimmung. Entsprechend dem 1930 vereinbarten Pakt von San Sebastian wurde das erste Autonomiestatut verfasst und im September 1932 in Kraft gesetzt.

Bereits 1934 versuchte Maciàs Nachfolger Lluís Companys i Jover erneut, die Unabhängigkeit zu erklären. Seine Pläne für eine Landreform hatten zum Konflikt mit den Großgrundbesitzern und der rechtskonservativen Zentralregierung geführt. Mit dem Eintritt der der rechtskonservativen CEDA in die spanische Regierung wurden auch die Errungenschaften des Autonomiestatuts immer stärker in Frage gestellt. Am 6. Oktober 1934 rief er den Staat Katalonien innerhalb einer Spanischen Föderalen Republik aus. Hierauf wurde das Autonomiestatut Kataloniens suspendiert und die gesamte katalanische Regierung verhaftet.

Macià, und später Lluís Companys, waren mit großer Zustimmung der Bevölkerung zu Präsidenten der republikanischen Generalitat gewählt worden, auf einen eigenen Staat aber mussten sie verzichten. Das zunächst bis 1936 suspendierte Autonomiestatut wurde mit dem Sieg Francisco Francos im Spanischen Bürgerkrieg 1939 schließlich aufgehoben.

Die katalanische Regierung floh 1939 in das französische Exil. Nachdem der Präsident Lluís Companys durch die Gestapo entführt, an das Franco-Regime ausgeliefert und anschließend in Barcelona exekutiert worden war, folgte 1940 Parlamentspräsident Josep Irla i Bosch als Präsident der Generalitat de Catalunya. In den Jahren 1945 bis 1948 bildete er eine Exilregierung Kataloniens. Er blieb der Präsident der Generalitat bis 1954 und übergab das Amt an seinen Mitarbeiter Josep Tarradellas der es über die Dauer des Franco-Regimes hinaus bis 1980 bekleidete.

Graffiti Terra Lliure

In Spanien zerschlug der streng zentralistisch ausgerichtete Franquismus die katalanische Autonomie. Da Katalonien während des Bürgerkriegs die Republik unterstützt hatte, fielen die Repressionsmaßnahmen besonders hart aus. Sie bezogen sich auch auf den öffentlichen Sprachgebrauch. Der Unterricht in katalanischer Sprache wurde abgeschafft und dessen Verwendung bei Behörden und in der Öffentlichkeit verboten. Eigennamen und Ortsnamen wurden hispanisiert.

Nach dem Bürgerkrieg spielte die Front Nacional de Catalunya eine bedeutende Rolle. Sie agitierte im Widerstand gegen Franco und unterstützte die Alliierten des Zweiten Weltkriegs. Sie hatten die Hoffnung, nach einem Sieg über die Faschisten im Gegenzug Unterstützung für ihre katalanischen Anliegen zu erhalten. Die Erwartungen wurden bei Kriegsende enttäuscht, denn die Westmächte stützten im nun einsetzenden Kalten Krieg das Franco-Regime. Gegen Ende der 1960er Jahre entwickelten sich aus der Front Nacional verschiedene marxistisch orientierte Parteien und Bewegungen, die – wie etwa Terra Lliure – auch den bewaffneten Kampf befürworteten.

Ungeachtet der massiven Repressionen wurden die Landeskultur und die Sprache im privaten Bereich weiterhin gepflegt. Bei Volksabstimmungen aller Art gab es massenhaft Stimmenthaltungen und Verweigerungen. Der passive Widerstand fand ab Anfang der sechziger Jahre Ausdruck in der Nova Cançó, dem „Neuen Lied“ in katalanischer Sprache. Die Liedermacher traten wegen der stets drohenden Repression meist im bescheidenen Rahmen auf. In der Gruppe Els Setze Jutges befanden sich die bekanntesten Vertreter. Von besonderer Bedeutung war Lluís Llach, dessen L'estaca (Der morsche Pfahl) zu einem universellen Widerstandslied wurde und immer wieder adaptiert wurde - sei es gegen die griechischen Obristen, als Hymne der Solidarność gegen das polnische Regime oder im Arabischen Frühling in Tunesien. In Katalonien ist bis heute ein Auftritt des Liedermachers Raimon am 18. Mai 1968 legendär, zu dem trotz um sich knüppelnder Polizei Hunderttausende strömten.

Nach Francos Tod im November 1975 begann in Spanien die Transition zu einer parlamentarischen Monarchie. Bereits 1976 wurde die Bildung von Parteien wieder legalisiert. Die neue Verfassung wurde 1978 von der spanischen Bevölkerung mit 88%iger Mehrheit angenommen.

Bei den ersten freien Wahlen 1977 zu den Cortes Generales erzielten die Regionalparteien in Katalonien hohe Stimmanteile. PDPC, UDC und EC-FED erhielten dort zusammen 27 % der Stimmen und 14 von 47 Sitzen. Bei der folgenden Diada Nacional de Catalunya am 11. September 1977 demonstrierten fast eine Million Katalanen in Barcelona für Llibertat, amnistia, Estatut d’Autonomia (‚Freiheit, Amnestie, Autonomiestatut‘).

Unter diesem Eindruck sah sich die Zentralregierung am 29. September 1977 gezwungen, Katalonien zunächst vorläufige Autonomieregelungen („Präautonomien“) zu gewähren und eine provisorische Generalitat wiederherzustellen. Der bisherige Exil-Präsident der Generalitat, Josep Tarradellas, durfte wieder einreisen und wurde formal zum Präsidenten ernannt. Eine provisorische Regierung bereitete die folgenden Parlamentswahlen und das geforderte Autonomiestatut vor. Es trat am 31. Dezember 1979 in Kraft.

Autonomiestatut von 2006

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Anders als das Baskenland und Navarra hatte Katalonien 1978 in der neuen demokratischen Verfassung Spaniens nicht die wichtige Finanz- und Steuerhoheit erhalten. Deshalb wurde ab 2005 ein neues Autonomiestatut erarbeitet. Katalonien sollte politisch und finanziell mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. Außerdem sollten die Veränderungen seit dem Eintritt Spaniens in die Europäische Union vor 26 Jahren und die Tatsache, dass Katalonien eine Nation sei, berücksichtigt werden. Neben die bisherige Verantwortung für Polizei, das Gesundheitswesen sowie die Kultur- und Bildungshoheit traten jetzt zusätzliche Kompetenzen, z.B. bei Justiz und Verkehr sowie eine Neuregelung in den Finanzbeziehungen zwischen National- und Regionalregierung.

Das Statut wurde mit 90 Prozent der Stimmen des katalanischen Parlaments verabschiedet und anschließend im spanischen Parlament beraten. Dort wurde es stark beschnitten und rund die Hälfte der Artikel wurden verändert. Trotzdem akzeptierte das katalanische Parlament die neue Version und die katalanische Bevölkerung stimmte ihr in einem Referendum zu. Nachdem es König Juan Carlos I. am am 19. Juli unterzeichnet hatte, trat das neue Autonomiestatut am 9. August 2006 in Kraft.

Unmittelbar nach Inkrafttreten des Statuts klagte die zentralistische Partei Partido Popular (PP) vor dem Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) und griff 114 der insgesamt 223 Artikel des Autonomiestatuts als verfassungswidrig an. Das Gericht urteilte im Juni 2010, dass 14 Artikel insgesamt oder teilweise verfassungswidrig seien. Es verwarf wesentliche Punkte des Autonomiestatuts, welche auch die Finanz- oder Sprachenpolitik betrafen.

Eine Erweiterung der Kompetenzen Kataloniens innerhalb des spanischen Autonomiemodells erschien jetzt unmöglich. Umso mehr als bei den spanischen Parlamentswahlen im November 2011 die PP die absolute Mehrheit erreichte und damit auch nicht auf regionalistische Parteien als Mehrheitsbeschaffer angewiesen war. In den vergangenen Legislaturen war es in Madrid immer wieder möglich gewesen, auf diese Weise Zugeständnisse für Katalonien zu erzwingen.

Aktuelle Entwicklung ab 2010

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Schon die Befassung des Verfassungsgerichts mit dem Autonomiestatut auf Grund einer Klage der zentralistischen Partei PP hatte große Empörung bei der katalanischen Bevölkerung und den verschiedenen Institutionen hervorgerufen. Das Verfahren, das zum Statut geführt hatte, war ja demokratisch. Es war vom spanischen Parlament gebilligt, vom König unterzeichnet und vom katalanischen Volk durch Referendum bestätigt.

Es stellte sich in der Diskussion die Frage, ob das Verfassungsgericht überhaupt geeignet sei, Antworten auf im Kern politische Fragen zu geben. Da es per Mehrheitsbeschluss entscheidet, gebe das Gericht in erster Linie nur Auskunft über die eigene politische Zusammensetzung. Die wichtige Rolle der Zentralregierung und der spanischen Parlamentskammern beim Wahlverfahren ließ eine deutlich konservative Haltung der Richter erwarten.

Kurz vor dem Urteil veröffentlichten zwölf katalanischen Tageszeitungen am 26. November 2010 in einer konzertierten Aktion einen gemeinsamen Leitartikel von La Vanguardia und El Periódico de Catalunya mit der Forderung, die Klage abzuweisen. Es sei überfällig, dass die katalanische Identität mit ihren Traditionen, ihrer Sprache und ihren Institutionen als Teil Spaniens anerkannt und nicht mehr als Fehlentwicklung verunglimpft werde. Schon am Folgetag warfen die konservativen Tageszeitungen ABC und El Mundo den katalanischen Kollegen vor, sie verletzten die Würde des Verfassungsgerichts. Schon dass sie den Begriff „Nation“ für Katalonien verwendeten, sei eine Provokation und verfassungswidrig[2].

Nach Verkündung des Urteils am 28. Juni 2010 warf der sozialistische Präsident der Generalitat, José Montilla (PSC) dem Verfassungsgericht vor, es habe sehr unverantwortlich gehandelt. Es habe Katalonien, Spanien und dem Geist der gemeinsamen Verfassung von 1978 keinen guten Gefallen getan. Er rief dazu auf, in Demonstrationen den Willen zur Selbstbestimmung zu zeigen und dass Katalonien eine Nation ist[3].

Von da an wuchs die Unabhängigkeitsbewegung unaufhaltsam. Auch Jordi Pujol, über drei Jahrzehnte lang Präsident Kataloniens, sprach von einem „Vorher und Nachher“[4] und veröffentlichte am 5. Januar 2011, im Alter von 80 Jahren, einen Artikel, in dem er sich erstmals für die Unabhängigkeit Kataloniens aussprach [5].

Referenden und Großkundgebungen für die Unabhängigkeit

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Gemeinden, die ein Referendum durchgefhrt haben):
  • Zustimmung
  • Ablehnung
  • Das Urteil über die Verfassungsklagen zum Autonomiestatut von 2006 wurde nach fast vierjähriger Beratung erst am 28. Juni 2010 verkündet. Die Kürzungen, Veränderungen und die Verzögerung bei der Umsetzung des Statuts hatten in Katalonien zur Empörung geführt. Man war immer weniger bereit, weiterhin einen überproportionalen Teil der Einkünfte an die Zentralregierung nach Madrid abzuführen.

    Ab dem 13. September 2009 wurden in zahlreichen Orten Referenden zur Unabhängigkeit Kataloniens abgehalten. Die Frage lautete:

    „Sind Sie damit einverstanden, dass Katalonien/die katalanische Nation ein unabhängiger demokratischer und sozialer Rechtsstaat in der Europäischen Union wird?“

    Bis April 2011 hatten in 533 von insgesamt 947 Städten und Gemeinden Abstimmungen stattgefunden. Wahlberechtigt waren alle Bewohner der jeweiligen Orte ab 16 Jahren. Insgesamt stimmten rund 900.000 der 4.700.000 Wahlberechtigten ab, was einer Wahlbeteiligung von rund 19 % entsprach. Mit „Ja“ stimmten 92 % der Wahlberechtigten, mit „Nein“ 6,0 %. In allen abstimmenden Gemeinden ergab sich eine deutliche Mehrheit für das Referendum. In den größeren Städten war die Wahlbeteiligung dabei meist niedriger als in den Landgemeinden. Die Ergebnisse waren in keiner Weise rechtlich bindend, bargen in der Folge jedoch einen erheblichen politischen Zündstoff.

    Weitere Abstimmungen fanden danach nicht statt. Die Politik wurde zunehmend durch die Staatsschuldenkrise und die allgemeine Wirtschafts- und Finanzkrise mit sehr hoher Arbeitslosigkeit bestimmt, so dass die katalanische Regionalpolitik zunächst in den Hintergrund trat.

    Som una nació. Nosaltres decidim) am 10. Juli 2010 auf dem Passeig de Gràcia

    Das Gericht hatte 2010 nicht nur 14 Artikel des Autonomiestatuts als verfassungswidrig verworfen. Für 27 weitere Bestimmungen legte es fest, wie sie auszulegen sind. Hinsichtlich der heftig umstrittenen Bezeichnung Kataloniens als „Nation“ in der Präambel des Autonomiestatuts urteilte es, dass diese keinerlei juristische Wirkung bei der Auslegung anderer Normen entfalte (insbesondere daraus nichts hergeleitet werden könne, woraus sich eine Sonderstellung Kataloniens im Vergleich zu anderen Autonomen Gemeinschaften ergeben könnte, die sich nicht als "Nation" definierten).

    Als unmittelbare Reaktion darauf riefen über 200 Gruppen und Institutionen unter dem Schlagwort Som una nació. Nosaltres decidim! (‚Wir sind eine Nation. Wir entscheiden!‘) zu einer Massendemonstration am 10. Juli 2010 in Barcelona auf, zu der über eine Million Bürger auf die Straße gingen[6]. Die Kundgebung, die von allen Parteien des katalanischen Parlaments außer PPC und C’s, von den Gewerkschaften sowie rund 1600 Gruppen und Organisationen unterstützt wurde, musste bereits nach zwei Stunden abgebrochen werden, da selbst der Passeig de Gràcia und die Gran Via in Barcelona die Teilnehmer nicht mehr aufnehmen konnten.[7]

    Parlamentswahl 2010

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    "Freie Katalanische Territorien"

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    Assemblea Nacional Catalana (ANC)

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    ca:Assemblea Nacional Catalana

    Kundgebung "Katalonien, neuer Staat Europas"

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    ca:Manifestació "Catalunya, nou estat d'Europa"

    Parlamentswahl 2012

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    "Concert per la Llibertat" und "Via Catalana"

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    Concert per la Llibertat

    Referendum über die politische Zukunft Kataloniens

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    Öffentliche Meinung

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    CEO Baròmetre d’Opinió Política 1a onada 2013

    Einzelnachweise

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    1. Pere Anguera: "L'Onze de setembre: Història de la Diada (1886-1938)", L'Abadia de Montserrat, ISBN 978-84-9883-016-3
    2. Spanien: Alles außer Europa, DGAP (26.05.2010)
    3. Autonomie ja, Unabhängigkeit nein, Deutschlandradio (29.06.2010)
    4. Bericht in FAZ.net vom 11. September 2012
    5. Del Tribunal Constitucional a la independència. Passant pel Québec
    6. Bericht in SPIEGEL-ONLINE vom 11. Juli 2010
    7. Bericht in El Periódico vom 10. Juli 2010 (katalanisch)