Benutzer:ZuendiWagner
Elektronikversicherung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei der Elektronikversicherung handelt es sich um eine Untersparte der Technischen Versicherungen, zu der zum Beispiel auch die Maschinenversicherung gehört. Die Elektronikversicherung schützt Versicherungsnehmer vor finanziellen Belastungen durch Schäden an elektronischen Geräten. [1] Versicherer bieten die Policen sowohl für privat als auch für industriell oder gewerblich genutzte Elektronikgeräte an - seien es kleine Geräte wie Smartphones oder Laptops oder riesige Anschaffungen wie Server oder EDV-Anlagen. Charakteristisch für die Elektronikversicherung ist, dass sie immer eine Allgefahrendeckung beinhaltet. Das heißt, sie bietet Versicherungsschutz gegen eine Gesamtheit von Gefahren und deckt zum Beispiel Unfälle, Kurzschlüsse, Brand, Bedienungsfehler oder Fahrlässigkeit ab. Allgefahrendeckung bedeutet allerdings nicht, dass Versicherungsnehmer gegen sämtliche Risiken geschützt sind. Die Leistungskataloge der zahlreichen Dienstleister fallen durchaus unterschiedlich aus. So kommt manch ein Anbieter zum Beispiel auch für vorsätzlich verursachte Schäden auf, ein anderer springt für Datenverlust durch Hackerangriffe ein. Ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Versicherers verrät, welche Schäden dieser in welchem Umfang absichert.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Geburtsstunde der heutigen Elektronikversicherung liegt in den 1920er Jahren. Damals hießen die Policen noch „Schwachstromanlagenversicherungen“ und wurden nur von den Spezialversicherern Elektra und Tela angeboten. In den Anfängen handelte es sich bei der Schwachstromanlagenversicherung um einen Versicherungszweig mit nur wenigen Anbietern. Das Geschäft lief anfangs zäh. Und beide Unternehmen, sowohl Elektra als auch Tela, gibt es heute nicht mehr.[2] In den Anfängen wurden hauptsächlich Telefonanlagen versichert – später auch Uhren-, Lichtsignalanlagen sowie Fernschreiber, elektronische Mess- und Prüfgeräte, elektro-medizinische Geräte und elektrische Datenverarbeitungsanlagen.[3]
Lange Zeit bestanden teils erhebliche Unterschiede zwischen den Bedingungswerken der Schwachstromanlagen-Versicherer.[4] 1971 wurden die Versicherungsbedingungen dann standardisiert – durch die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Fernmelde- und sonstige elektrotechnische Anlagen (AVFE)“, die sich als Empfehlung an die Versicherungsunternehmen richteten. Laut AVFE handelt es sich bei der Schwachstromanlagenversicherung um eine Neuwertversicherung mit Wahlrecht des Versicherers, auch Naturalersatz zu leisten. Naturalersatz bedeutet, dass der Versicherer das beschädigte Gerät auf seine Kosten reparieren lassen beziehungsweise ein abhanden gekommenes oder zerstörtes Gerät durch ein gleichwertiges anderes Gerät ersetzen lassen kann. Der Versicherer muss den Kunden also nicht zwangsläufig finanziell in Form von Geldersatz entschädigen. [5]
Die ersten AVFE waren eher auf Großkunden ausgerichtet. 1976 wurden die ursprünglichen AVFE grundlegend überarbeitet und mit Klauseln einschließlich einer Elektronik-Pauschalversicherung neu herausgegeben. In der Folgezeit wurden die AVFE weiter überarbeitet und ergänzt – zum Beispiel durch eine Datenträgerversicherung.
Die rasante Entwicklung auf dem Elektronikmarkt führte dazu, dass die Schwachstromanlagenversicherung immer stärker an Bedeutung gewann. Entsprechend dem Wandel der Technik wurde die Schwachstromversicherung ab 1985 versicherungstechnisch als Elektronikversicherung bezeichnet.[6] 1991 kam die erste Fassung der auch heute noch verwandten „Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE)“ heraus.
Versicherte und nicht versicherte Gefahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Elektronikversicherung leisten Versicherer laut den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE) Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschäden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Für Versicherer stellen die ABE lediglich eine Empfehlung dar. Sie sind keineswegs verbindlich und abweichende Vereinbarungen sind möglich.[7]
Laut ABE leisten Versicherer insbesondere eine Entschädigung für Sachschäden durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
- Wasser, Feuchtigkeit;
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler des Herstellers;
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion;
- Sturm, Frost, Eisgang oder Überschwemmung.
Elektronikversicherung heute
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Innerhalb der Technischen Versicherungszweige nimmt die Elektronikversicherung gemessen an den Beitragseinnahmen hinter der Maschinenversicherung den zweiten Platz ein.[8] Während die Elektronikversicherung in ihren Anfängen nur gewerblich oder industriell genutzte Geräte absicherte, sind in ihr heute auch privat genutzte Geräte versicherbar. Die Produktpalette der versicherbaren Geräte ist dementsprechend groß und reicht vom Computertomograph der Spezialklinik über Zahnarzttechnik bis hin zu privat genutzten Fernsehern oder Computern. Heute sichern Spezialversicherer die modernsten Geräte wie Smartphones, Tablet-PCs oder Notebooks ab. Auch für E-Bikes oder Kameras bieten sie Elektronikversicherungen in Form von Schutzbriefen an.
Der Elektronikversicherungsmarkt steht auf Wachstumskurs. Seit dem Boom der Mikroelektronik in allen Bereichen der Technik und der immer erschwinglicher werdenden Elektronikgeräte sind immer mehr Spezialdienstleister auf dem deutschen Markt zu finden. Neben Wertgarantie, die hierzulande schon seit 1963 agiert und in den Anfängen TV-Röhrengeräte gegen Verschleiß absicherte[9], hat sich zum Beispiel assona als starker Mitbewerber auf dem deutschen Markt etabliert. Das Unternehmen ist seit 2003 hierzulande aktiv, ebenso lange wie Schutzbrief24.[10][11] Wettbewerber Schutzklick ist seit 2011 mit dabei.[12]
Fußnoten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ von Fürstenwerth, F./ Weiss, A.: VersicherungsAlphabet (VA). Begriffserläuterungen der Versicherung aus Theorie und Praxis, 10., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, 2001, S. 197.
- ↑ Hildebrandt-Woeckel, Sabine: Schutz vor Geisterhänden und umkippenden Kaffeetassen, in: die tageszeitung, 13.01.2007.
- ↑ Bruck, E./ Möller, H.: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §§ 142-149, Bd. 7, Walter de Gruyter GmbH, Berlin/ Boston 2012, S. 807.
- ↑ ebd.
- ↑ http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Naturalersatz
- ↑ Bruck, E./ Möller, H.: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §§ 142-149, Bd. 7, Walter de Gruyter GmbH, Berlin/ Boston 2012, S. 807.
- ↑ http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2011/11/SU_226_ABE2010.pdf
- ↑ Farny, D./ Helten, E./ Koch, P./ Reimer Schmidt, E. h. (Hrsg.): Handwörterbuch der Versicherung (HdV), Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, 1988, S.137.
- ↑ http://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Hannovers-Unternehmen/Wertgarantie
- ↑ https://www.assona.com/de/unternehmen/view/
- ↑ http://www.dgap.de/dgap/News/dgap_media/schutzbrief-erweitert-die-serviceleistung-bei-getmobile/?newsID=675066&print=1
- ↑ http://www.gruenderszene.de/datenbank/unternehmen/schutzklick