Benutzer Diskussion:Speltdecca
1 Partikularkirche oder Teilkirche (lateinisch ecclesia particularis) im Sinne des bildet einen Bestandteil der römisch-katholischen Kirche, aus deren Gesamtheit dieselbe besteht. Die häufigste Form der Partikularkirche ist die Diözese, daneben zählen auch einige der Diözese gleichgestellte, zumeist territoriale Einheiten, zu den Teilkirchen. Jede Teilkirche wird von einem Ordinarius () geleitet. In Diözesen und Eparchien ist das ein Diözesanbischof, die Vorsteher anderer Teilkirchen sind diesen rechtlich gleichgestellt.
Ekklesiologisch entscheidend ist das Verhältnis der Teilkirche zur Gesamtkirche. In wird es dahingehend umschrieben: „Teilkirchen, in denen und aus denen (in quibus et ex quibus) die eine und einzige katholische Kirche besteht, […]“. Damit wird eine Formulierung aus Lumen Gentium, 23,1 aufgegriffen: "Die Einzelbischöfe hinwiederum sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen, die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche."
Dies wi
Der Diözese nach dem can. 368 CIC
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