Bergrevier

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Ein Bergrevier,[1] auch einfach nur Revier genannt,[2] oder als Bergamtsrevier[1] oder Bergdistrict,[3] Bergamtsbezirk,[4] oder Bergwerksdistrikt,[1] bezeichnet, ist ein bestimmter geographisch umrissener Bezirk, der unter der Kontrolle und der Verwaltung einer einzelnen Bergbehörde steht.[2] Zu diesem Bezirk gehören die darin befindlichen Bergwerke,[3] Salzwerke und Hütten.[4] In neueren Schriften wird für diese Bezirke auch der Begriff Bergbaurevier verwendet.[5]

Grundlagen und Geschichte

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Bis ins Mittelalter wurde der Bergbau nur in geringem Umfang ausgeübt. Es gab relativ wenig Bergwerke, die den jeweiligen Landesherrn unterstanden. Deren Verwaltung wurde von einem, von dem jeweiligen Landesherrn eingesetzten, Beamten durchgeführt. Geregelt wurde das Bergwesen durch entsprechende, in den jeweiligen Ländern gültige, Bergverordnungen.[6] Nachdem der Bergbau an Umfang zunahm und immer mehr Bergwerke entstanden, war die Verwaltung der Bergwerke durch eine einzelne Person nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurden in den Ländern, in denen Bergwerke vorhanden waren, diese in mehrere kleinere Berg-Distrikte aufgeteilt.[7] Jeder einzelne Distrikt unterstand einem eigenen Bergamt, welches nur für das ihr zugeteilte und unterstellte Bergrevier zuständig war.[8] Leiter eines jeden Bergreviers war der für dieses Bergrevier zuständige Bergmeister.[9] Sitz des Bergamtes war die Hauptbergstadt des Bergreviers.[8] Mehrere Berg-Distrikte zusammengefasst bildeten einen Haupt-Bergwerks-Distrikt,[10] auch Oberbergamtdistrikt genannt,[1] der einem Oberbergamt unterstellt war.[10] Oberster Leiter des Bergwesens war dort der Berghauptmann.[4] In Ländern, in denen sehr viel Bergwerke vorhanden waren, gab es auch mehrere Oberbergämter, denen jeweils ein Oberbergamtdistrikt unterstellt war. Die Oberbergämter waren wiederum dem zuständigen Ministerium unterstellt.[11]

Die Größe eines Bergreviers ist je nach Land unterschiedlich geregelt. Es gibt Länder, in denen ist die geographische Lage des Landes ausschlaggebend für die Größe der einzelnen Bergreviere.[9] In anderen Ländern, wie zum Beispiel Österreich, war die Größe des Bergreviers von der Anzahl der Bergwerke und der Größe derer Grubenfelder abhängig. Hier legt die Bergbehörde im Einvernehmen mit den beteiligten Bergwerksbetreibern die Anzahl der Bergwerke pro Bergrevier fest.[12] Die Größe eines Bergreviers war auch nicht für alle Zeiten eine starre Größe. Durch Umstellungen innerhalb der jeweiligen Oberbergamtdistrikte konnte es zu Veränderungen in den Abgrenzungen der dazugehörenden Bergreviere kommen.[13] So kam es vor, dass zwei bisher eigenständige Bergreviere zu einem neuen, größeren, Bergrevier vereint wurden.[14] Außerdem war es auch möglich, dass einem Bergrevier Teile eines anderen Bergreviers aus einem anderen Land zugeschlagen wurden.[15]

Jedes Bergrevier muss mit einem bestimmten Namen bezeichnet werden.[12] In der Regel wurden die einzelnen Bergreviere nach dem Hauptbergort des jeweiligen Bergreviers benannt.[3] Zum Beispiel das Bergrevier Wetzlar,[16] oder das Freiberger Bergrevier.[17] Es bestand aber auch die Möglichkeit, das jeweilige Bergrevier nach einer Region zu benennen wie z. B. das Ruhrrevier, das seinen Namen sogar beibehielt, obwohl die Hauptaktivitäten des Bergbaus bereits überwiegend nördlich der Emscher stattfanden.[18] Es war auch möglich, dass Bergreviere umbenannt wurden, z. B. wurde das Bergrevier St. Goar umbenannt in Bergrevier Coblenz II.[15] Wurden Bergreviere vereinigt, so erhielt das neu gebildete Bergrevier ebenfalls einen neuen Namen. Dieser Name konnte aus den Namen der zusammengelegten Reviere bestehen, wie bei der Zusammenlegung der Bergreviere Brühl und Unkel zum Bergrevier Brühl-Unkel.[14]

  • Lexikon des Bergbaus. In: Hans Grothe, Hermann Franke (Hrsg.): Lueger Lexikon der Technik. 4. vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Band 4 Bergbau. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1962, S. 431.
  • Günther Beck: Die Bildung von Bergrevieren in der Salzwirtschaft (dargestellt an Beispielen aus Mitteleuropa). 8. Internationaler Montanhistorischer Kongress Schwaz / Sterzing 2009. In: Wolfgang Ingenhaeff, Johann Bair (Hrsg.): Bergbau und Berggeschrey. Zu den Ursprüngen europäischer Bergwerke. Berenkamp, Hall in Tirol/Wien 2010, ISBN 978-3-85093-262-2, S. 39–58 (Tagungsband).

Einzelnachweise

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  1. a b c d Carl Hartmann: Handwörterbuch der Mineralogie, Berg-, Hütten- und Salzwerkskunde. Erste Abtheilung A bis K, gedruckt und verlegt bei Bernhard Friedrich Voigt, Ilmenau 1825.
  2. a b Heinrich Veith: Deutsches Bergwörterbuch mit Belegen. Verlag von Wilhelm Gottlieb Korn, Breslau 1871, S. 78, 291–293.
  3. a b c Carl von Scheuchenstuel: IDIOTICON der österreichischen Berg- und Hüttensprache. k. k. Hofbuchhändler Wilhelm Braumüller, Wien 1856.
  4. a b c Carl Hartmann (Hrsg.): Handwörterbuch der Berg-, Hütten- u. Salzwerkskunde der Mineralogie und Geognosie. Erster Band A bis F, Zweite gänzlich neu bearbeitete Auflage, Buchhandlung Bernhard Friedrich Voigt, Weimar 1859.
  5. Georg Schreiber: Der Bergbau in Geschichte, Ethos und Sakralkultur. Springer Fachmedien GmbH, Wiesbaden 1962, ISBN 978-3-663-00242-0, S. 397.
  6. Adolf Arndt, Kuno Frankenstein (Hrsg.): Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden. Erste Abteilung Volkswirtschaftslehre XI. Band, Bergbau und Bergbaupolitik, Verlag von C.L. Hirschfeld, Leipzig 1894, S. 32–37.
  7. Friedrich August Schmid (Hrsg.): Deutsche Bergwerks-Zustände, eine Charakteristik der Bergwerks-Verfassung Deutschlands mit Hinweisung auf ihre Mängel und ihre Bedürfnisse. In Commission der Kori'schen Buchhandlung, Dresden 1848, S. 132–154.
  8. a b Swen Rinmann: Allgemeines Bergwerkslexikon. Erster Theil, Fr. Chr. W. Vogel, Leipzig 1808.
  9. a b Christian Heinrich Gottlieb Hake: Commentar über das Bergrecht mit steter Rücksicht auf die vornehmsten Bergordnungen, verbunden mit der für den Juristen nothwendigen Technik. Kommerzienrath J. E. von Seidel Kunst- und Buchhandlung, Sulzbach im Regenkreise Baierns 1823, S. 74–80.
  10. a b Berg- und hüttenmännischer Wegweiser durch Ober-Schlesien. Ein Handbuch sowohl für gebildete Reisende aller Art, als zum Selbststudium zunächst für Berg- und Hüttenleute, besonders vom Eisenhütten-Fache, dann aber auch für Technologen, Kameralisten, Staatswirthe und Freunde der Industrie; Erster Theil, in der Hande- und Spenerschen Buchhandlung G. J. Joseephy, Berlin 1828, S. 1–4.
  11. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten (Hrsg.): Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen in dem preußischen Staate. Verlag der königlichen geheimen Ober-Hofdruckerei R. Decker, Berlin 1858, S. 1–8.
  12. a b Rudolph Manger (Hrsg.): Das Oesterreichische Bergrecht nach dem allgemeinen Berggesetze für das Kaiserthum Oesterreich vom 23. Mai 1854. Verlag der k. k. Hof-Buch- und Kunsthandlung F. A. Credner, Prag 1857, S. 20–23.
  13. Gesetzgebung und Verwaltung. In: Glückauf, Berg- und Hüttenmännische Zeitschrift. Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund (Hrsg.), Nr. 17, 49. Jahrgang, 26. April 1913, S. 674.
  14. a b C. Heusler: Beschreibung des Bergreviers Brühl-Unkel und des niederrheinischen Braunkohlenbeckens. Bei Adolph Marcus, Bonn 1897, S. 1.
  15. a b Wilhelm Dunker: Beschreibung des Bergreviers Coblenz II.. Bei Adolph Marcus, Bonn 1884, S. 1.
  16. Wilhelm Riemann: Beschreibung des Bergreviers Wetzlar. Bei Adolph Marcus, Bonn 1878, S. 86–88.
  17. Otfried Wagenbreth, Eberhard Wächtler (Hrsg.): Der Freiberger Bergbau. VEB Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie Leipzig 1986, S. 363.
  18. Ernst Jüngst: Die Bergwerksproduktion des niederrheinisch-westfälischen Bergbaubezierks im Jahre 1912. In: Glückauf, Berg- und Hüttenmännische Zeitschrift. Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund (Hrsg.), Nr. 17, 49. Jahrgang, 26. April 1913, S. 660–668.