Bezirksvorsteher

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Ein Bezirksvorsteher (auch Bezirksverordnetenvorsteher, Bezirksbeiratsvorsitzender, Bezirksbürgermeister) ist das Oberhaupt eines Stadtbezirkes in einer größeren Stadt und der Vorsitzende der Bezirksvertretung.

Schild in der Gemeinde Ganderkesee, Niedersachsen

Durch die Preußische Städteordnung von 1808 wurde erstmals die Einsetzung von Bezirksvorstehern in größeren oder bevölkerungsreichen Städten ermöglicht. Heute lassen die Länder der Bundesrepublik Deutschland die Errichtung ähnlicher Organe (Bezirksverordnetenvorsteher, Bezirksbeiratsvorsitzender) in den Gemeinden zu. Die Bezirksvertretungen werden bei den Kommunalwahlen neben dem Stadtrat der jeweiligen Großstadt gewählt. Die Mitglieder der Bezirksvertretung wählen den Bezirksvorsteher aus ihren Reihen.

In kleineren Gemeinden werden Bezirksvorsteher von den Einwohnern in den Bauerschaften gewählt und von den Gemeinden in ein Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Sie sind zuständig für sämtliche Belange in den Bauerschaften der Gemeinde. Bezirksvorsteher sind Ansprechpartner für die Bürger und Kontaktperson zwischen Bürger und Verwaltung.

In einzelnen Ländern

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In Baden-Württemberg gibt es sowohl ehrenamtliche wie hauptamtliche Bezirksvorsteher; letztere werden vom gesamten Gemeinderat gewählt. In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es beispielsweise in den fünf Innenstadtbezirken ehrenamtliche Bezirksvorsteher, denn dort gibt es keine eigenen örtlichen Verwaltungen. In den 17 äußeren Stadtbezirken werden hauptamtliche Bezirksvorsteher gewählt; sie führen den Vorsitz in den Bezirksbeiräten und leiten ihre örtliche Verwaltung als Amtsleiter.[1]

In Hamburg wird eine ähnliche Position Bezirksamtsleiter genannt.

In Österreich bestehen Bezirksvorsteher nur in den beiden größten Städten Wien und Graz.[2]

In Wien erhält dabei die stimmenstärkste Partei der Bezirksvertretungswahlen automatisch das Recht den Bezirksvorsteher zu stellen. Nicht notwendigerweise wird dabei eine Bezirksparteichefin auch zur Bezirksvorsteherin gewählt.[3][4][5]

Weiters stellt die stärkste Partei den 1. Bezirksvorsteher-Stellvertreter, während der 2. Bezirksvorsteher-Stellvertreter an die zweitstärkste Partei geht. Dem Bezirksvorsteher ist die Bezirksvertretung beigeordnet. Während die Bezirksvorsteher-Stellvertreter der Bezirksvertretung angehören müssen, ist das dem Bezirksvorsteher nicht vorgeschrieben. Üblicherweise sind die Bezirksvorsteher bzw. deren 1. Stellvertreter auch Vorsitzende der jeweiligen Bezirksvertretung, selten sind diese Funktionen getrennt, zum Beispiel im Wiener Bezirk Josefstadt.

Den Bezirksvorstehern und den gewählten Bezirksvertretungen obliegt in Wien unter anderem das Pflichtschulwesen, Ortsverschönerung und Straßen. Kompetenzen und Budget werden von der Stadt zugewiesen. Der Bezirksvorsteher untersteht formal dem Bürgermeister.[6]

Einzelnachweise

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  1. Offizielles Internetangebot der Stadt Stuttgart
  2. Roland Reischl: Bezirksvorsteher stehen am Sparplan der Stadt Graz Mein Bezirk, 28. November 2023, abgerufen am 5. Oktober 2024
  3. wien ORF at red: Hietzing: Ebert soll Bezirksvorsteher werden. 7. November 2023, abgerufen am 7. November 2023.
  4. Ebert wird ÖVP-Bezirksvorsteher in Wien-Hietzing. 6. November 2023, abgerufen am 7. November 2023.
  5. wien ORF at/Agenturen red: Hietzing: Ebert zum Bezirksvorsteher gewählt. 7. November 2023, abgerufen am 8. November 2023.
  6. Die Macht der Bezirksvorsteher ORF Wien, 15. Oktober 2015, abgerufen am 5. Oktober 2024