Brückenherr
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Brückenherr oder auch Brückenwächter ist eine Bezeichnung für ein Mitglied einer historischen Behörde, die die Aufsicht über den ordnungsgemäßen Zustand einer Brücke in einer Gemeinde oder Stadt innehatte. Damit eingeschlossen ist etwa die Instandhaltung. Er war berechtigt, einen Brückenzoll zu erheben.[1]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Brückenmeister. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 2, Heft 4 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum 1932 oder 1933).
- Britta Mischke: Kapitularienrecht und Urkundenpraxis und Kaiser Ludwig dem Frommen (814–840). Dissertation, Universität Bonn 2013, urn:nbn:de:hbz:5-31571. S. 114
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Karlheinz Blaschke: Nikolaikirchen und Stadtentstehung in Europa: Von der Kaufmannssiedlung zur Stadt. Walter de Gruyter, 2013, ISBN 3-05-005951-6, S. 151