Kurarzt
Ein Kurarzt oder Badearzt ist ein an einem Bade- und Kurort ansässiger Arzt, der die Zusatzbezeichnung „Physikalische Therapie und Balneologie“ oder „Balneologie und Medizinische Klimatologie“ erworben hat.[1] Meist erwerben Fachärzte für Allgemeinmedizin oder auch praktische Ärzte die Zusatzbezeichnung. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung müssen Nachweise über die Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen sowie über die praktische Tätigkeit in der Kurmedizin nachgewiesen werden. Ein Kurarzt bei einer Heilquelle, der die „Medicinalaufsicht“ über Heilquellen hat und auch die Behandlung von Heilbad-Besuchern übernimmt, wurde früher als Brunnenarzt bezeichnet.[2][3]
Die Berufsbezeichnung „Kurarzt“ bzw. „Badearzt“ darf nach Erwerb der Zusatzbezeichnung nur bei einer Tätigkeit in einem Bade- und Kurort geführt werden.[4]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 ( des vom 7. Februar 2019 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. November 2018, Abschnitt C, Zusatz-Weiterbildung Balneologie und Medizinische Klimatologie, S. 304; Dokumentenserver der Bundesärztekammer. Abgerufen am 3. Dezember 2019.
- ↑ brunnenquelle, Deutsches Wörterbuch.
- ↑ Pierer’s Universal-Lexikon. Band 3. Altenburg 1857, S. 373.
- ↑ Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband: Vertrag über die kurärztliche Behandlung, §11 ( des vom 10. November 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (abgerufen am 10. November 2016).