Ostzusammenarbeit
(Weitergeleitet von Bundesgesetz Ost)
Der Bund, die Bundesbehörden (DEZA / SECO) unterscheiden in der schweizerischen Ostzusammenarbeit die Transitionshilfe (ab 1990) und den Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (ab 2007).
Schweizerische Ostzusammenarbeit | ||||||
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Transitionshilfe | Schweizer Beitrag | |||||
in Mia. SFr. |
in Mia. SFr. | |||||
1990–2006 | 3.45 | |||||
2007–2011 | 0.73 | 2007–2017 | 1.0–1.3 | |||
- Transitionshilfe, auch traditionelle Ostzusammenarbeit, traditionelle Osthilfe – unterstützt(e) den „Aufbau von Demokratie und sozialer Marktwirtschaft in ehemals sozialistischen Staaten Osteuropas und der früheren Sowjetunion“
- Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten, auch Kohäsionsbeitrag, „Kohäsionsmilliarde“, oder nur „Schweizer Beitrag“ – die Finanzbeiträge der Schweiz an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar:
- Erweiterungsbeitrag – unterstützt das „Engagement in den zehn neuen EU-Staaten mit dem Ziel, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU abzubauen“
- Zweiter Schweizer Beitrag – 1'102 Millionen Franken sind zugunsten der EU-13-Länder zur Stärkung der Kohäsion unter anderem mit dem neuen Schwerpunktbereich Berufsbildung vorgesehen. 200 Millionen Franken sollen für Massnahmen im Bereich Migration eingesetzt werden und zwar auch in EU-Ländern ausserhalb der EU-13, die von Migrationsbewegungen besonders stark betroffen sind.
Übersicht
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Schweizer Beitrag |
Transitionshilfe |
Schweizer Osthilfe läuft aus |
* Nachtrag Erweiterungsbeitrag |