Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2012

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Wahl des Bundespräsidenten
durch die 15. Bundesversammlung
(1240 Mitglieder – absolute Mehrheit: 621)
Standarte des Bundespräsidenten
Standarte des Bundespräsidenten
Berlin, 18. März 2012

Joachim Gauck (parteilos)
Erster Wahlgang 991  
79,9 %
Beate Klarsfeld (parteilos / Vorschlag Linke)
Erster Wahlgang 126  
10,2 %
Olaf Rose (NPD)
Erster Wahlgang 3  
0,2 %

Bundespräsident
vor der Wahl
Horst Seehofer (geschäftsführend)
CSU
Sitzverteilung in der 15. Bundesversammlung
         
Insgesamt 1240 Sitze

Am 18. März 2012 wählte die 15. Bundesversammlung im Reichstagsgebäude in Berlin Joachim Gauck im ersten Wahlgang zum elften Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland.

Hintergrund und Wahltermin

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Ort der Wahl: der Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Am 17. Februar 2012 war der zehnte Bundespräsident Christian Wulff von seinem Amt zurückgetreten. Er war damit nach seinem direkten Vorgänger Horst Köhler der zweite Bundespräsident, der seine Amtszeit mit sofortiger Wirkung beendete. Zu den Gründen, die Wulff dazu veranlassten, siehe Wulff-Affäre. Die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten führte nach dem Rücktritt Wulffs vorübergehend der Präsident des deutschen Bundesrates, Horst Seehofer (CSU).

Nach Art. 54 Abs. 4 Grundgesetz (GG) hatte die Bundesversammlung zur Neuwahl des Bundespräsidenten spätestens 30 Tage nach dem Rücktritt zusammenzutreten.

Die vom saarländischen Landtag zu wählenden Mitglieder der 15. Bundesversammlung wurden durch den bereits aufgelösten Landtag bestimmt, dessen Wahlperiode gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes erst mit dem Zusammentritt des Landtages endet, der am 25. März 2012 neu gewählt wurde. Der nordrhein-westfälische Landtag war seit dem 14. März aufgelöst, dort endete die Wahlperiode auch zu diesem Zeitpunkt, jedoch wurden die Delegierten bereits am 28. Februar bestimmt.

Der 17. Deutsche Bundestag war der erste Bundestag, der an zwei Bundesversammlungen mitwirkte. Die Landtage Bayerns, Hessens und Niedersachsens hatten innerhalb von nur einer Wahlperiode Delegierte für drei Bundesversammlungen zu wählen.

Als Leiter der Bundesversammlung (§ 8 BPräsWahlG) erinnerte der Präsident des Bundestages, Norbert Lammert (CDU), in seiner Eröffnungsansprache an den 18. März als einen Tag, der „wie nur wenige andere in einer bemerkenswerten Traditionslinie der deutschen Geschichte“ stehe: Proklamation der Mainzer Republik 1793, Beginn des Barrikadenkampfes während der Märzrevolution 1848 in Berlin und Volkskammerwahl 1990.[1] Lammerts Freude über die „glückliche Fügung“ einer Bundespräsidentenwahl an einem 18. März, nach der „– den in der Verfassung vorgesehenen Normalfall vorausgesetzt, dass wir wieder in den üblichen Fünfjahresrhythmus zurückkehren – […] künftig jeder Bundespräsident an einem 18. März gewählt oder vereidigt werden könnte“,[2] war allerdings von vornherein utopisch. Es war abzusehen, dass die Amtszeit des am 18. März 2012 gewählten Bundespräsidenten am selben Tag beginnen[3] und fünf Jahre später mit dem 18. März 2017 enden werde. Die Bundesversammlung hat jedoch spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammenzutreten, Art. 54 Abs. 4 GG. Die nächste fand daher am 12. Februar 2017 statt und die Vereidigung des neuen Präsidenten Frank-Walter Steinmeier nicht am letzten Tag der Amtszeit seines Vorgängers, sondern am 22. März 2017.[4]

Zum Bundespräsidenten wählbar ist nach Art. 54 Abs. 1 GG, wer als deutscher Staatsangehöriger das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat. Wahlvorschläge kann jedes Mitglied der Bundesversammlung einreichen; die schriftliche Zustimmungserklärung des Vorgeschlagenen ist beizufügen (§ 9 Abs. 1 BPräsWahlG).

Der parteilose Bürgerrechtler und Theologe Joachim Gauck wurde am 19. Februar 2012 von den Parteien CDU, CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen als gemeinsamer Kandidat vorgeschlagen.[5] Auch der SSW[6] und die Freien Wähler[7] kündigten an, Gauck zu unterstützen.

Gauck war bereits Kandidat bei der Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2010. Dort wurde er von der SPD und den Grünen aufgestellt und erhielt darüber hinaus von den Freien Wählern und dem SSW Zustimmung, unterlag jedoch im dritten Wahlgang Christian Wulff, der von den beiden Unionsparteien und der FDP unterstützt wurde.

Die hinter Gauck stehenden Parteien stellten in der Bundesversammlung 1111 von insgesamt 1240 Wahlfrauen und -männern. Joachim Gauck wurde schließlich mit 991 von 1228 gültigen Stimmen gewählt.

Beate Klarsfeld

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Die parteilose Journalistin und Aktivistin für Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit Beate Klarsfeld wurde am 27. Februar 2012 vom Vorstand der Partei Die Linke, die mit 124 Wahlleuten in der Bundesversammlung vertreten war, einstimmig als Kandidatin nominiert.[8] Am 5. März wählte der Sächsische Landtag auf Vorschlag der Linksfraktion Klarsfeld zu einem Mitglied der Bundesversammlung.[9]

Olaf Rose, Militärhistoriker und Autor geschichtsrevisionistischer Schriften, Vortragsredner bei rechtsextremistischen Veranstaltungen und ehemaliges Mitglied des Bundesvorstandes der NPD, wurde von seiner Partei, die in der Bundesversammlung mit drei Wahlleuten vertreten war, am 5. März 2012 nominiert.[10]

Bundesversammlung

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Die Bundesversammlung setzte sich wie folgt zusammen:[11]

Partei Mitglieder
gesamt
Mitglieder
Bund
Mitglieder
Länder
Anteil
CDU/CSU 486 237 249 39,2 %
SPD 331 146 185 26,7 %
Bündnis 90/Die Grünen 147 068 079 11,9 %
FDP 136 093 043 11,0 %
Die Linke 124 076 048 10,0 %
Freie Wähler 010 000 010 0,8 %
NPD 003 000 003 0,2 %
Piratenpartei 002 000 002 0,2 %
SSW 001 000 001 0,1 %
Summe 1240 620 620 100 %

Nach Art. 54 Abs. 5 GG ist im ersten oder zweiten Wahlgang gewählt, wer „die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält“. Dies entspricht mindestens 621 Stimmen. Im dritten Wahlgang ist der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt. Damit hätten

die in den ersten beiden Wahlgängen nötige absolute Mehrheit. Im dritten Wahlgang ist der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt.

Joachim Gauck wurde im ersten Wahlgang mit 991 Stimmen gewählt (die ihn unterstützenden Parteien verfügten zusammen über 1111 Mitglieder in der Bundesversammlung). Auf Beate Klarsfeld entfielen 126 Stimmen und auf Olaf Rose 3 Stimmen. Gauck erklärte nach der Verkündung des Wahlergebnisses vor dem Plenum der Bundesversammlung die Annahme der Wahl. Die Vereidigung fand am 23. März 2012 in einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat statt. Da das Amt des Bundespräsidenten vakant war, begann Gaucks Amtszeit als Bundespräsident mit der Annahme der Wahl.[3]

Kandidat Stimmen Anteil[Basis 1] Unterstützer
Joachim Gauck 991 79,9 % CDU/CSU/SPD/Grüne/FDP/Freie Wähler/SSW
Beate Klarsfeld 126 10,2 % Die Linke
Olaf Rose 3 0,2 % NPD
Enthaltungen 108 8,7 %
Ungültige Stimmen 4 0,3 %
Nicht abgegebene Stimmen 8 0,6 %
Gesamtzahl 1240 100 %
Anmerkungen:
  1. Der Anteil bezieht sich auf die Gesamtanzahl der Mitglieder der Bundesversammlung (1240), da im erfolgten ersten Wahlgang eine Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder erforderlich war (621 oder mehr). Unerheblich war dabei die Abwesenheit von acht Mitgliedern der Bundesversammlung. Die nicht abgegebenen Stimmen gelten weder als ungültig noch als Enthaltung.

Der Abgeordnete Udo Pastörs (NPD) des Landtags Mecklenburg-Vorpommern, dem dieser bereits zum Zwecke der Strafverfolgung die Immunität entzogen hatte, machte geltend, ihn schütze dennoch die parlamentarische Immunität vor Strafverfolgung, solange er sich nämlich noch als Mitglied der 15. Bundesversammlung beim Bundesverfassungsgericht gegen deren Verlauf und Ergebnisse wende. Dem folgte das Oberlandesgericht Rostock nicht.[12]

Commons: 2012 Germany Bundesversammlung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Protokoll der 15. Bundesversammlung, S. 4 (A)
  2. Protokoll der 15. Bundesversammlung, S. 5 (A)
  3. a b „Das Amt des Bundespräsidenten beginnt mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages.“ (§ 10 BPräsWahlG). Da die Amtszeit des Vorgängers bereits mit seinem sofortigen Rücktritt beendet war, beginnt die Amtszeit des Gewählten sofort mit Annahme der Wahl (Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Aktueller Begriff. Die 14. Bundesversammlung am 30. Juni 2010 (Memento vom 19. September 2011 im Internet Archive) (PDF; 62 kB); Zitat: „Die Amtszeit des neuen Staatsoberhaupts beginnt mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages und dauert fünf Jahre.“). Die nach Art. 56 GG geforderte Eidesleistung markiert nicht den Zeitpunkt des Amtsantrittes. Dazu auch Maunz/Dürig, Grundgesetz, 56. Ergänzungslieferung 2009, Rn 2 zu Art. 56 GG: „Eidesleistung und Amtsantritt stehen nach Art. 56 Satz 1 zwar in einem nahen zeitlichen Zusammenhang, bedingen einander aber nicht. Von Verfassungs wegen ist sowohl der Fall denkbar, dass der neugewählte Bundespräsident noch vor seiner Vereidigung amtlich tätig wird (weil seine Amtszeit bereits begonnen hat), als auch der Fall, dass die Leistung des Eides noch vor dem Beginn der Amtszeit erfolgt (also noch während der Amtszeit des Vorgängers). Doch stehen dem zuletzt genannten Ablauf der Ereignisse zumindest Gesichtspunkte des politischen Taktes gegenüber dem Vorgänger im Wege. […] In keinem Falle aber trifft Art. 56 selbst irgendeine Bestimmung über den Beginn der Amtszeit des Bundespräsidenten.“
  4. dipbt.bundestag.de
  5. Parteien einig: Joachim Gauck soll neuer Bundespräsident werden. In: Spiegel Online. 19. Februar 2012, abgerufen am 19. Februar 2012.
  6. Bundespräsidentenwahl: SSW unterstützt Gauck. Südschleswigscher Wählerverband, 20. Februar 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Juli 2012; abgerufen am 20. Februar 2012.
  7. Hoffnung auf überparteilichen Kandidaten mit Rückhalt in der Bevölkerung. 20. Februar 2012, abgerufen am 20. Februar 2012.
  8. Linkspartei nominiert Klarsfeld als Kandidatin. In: FAZ.NET. 27. Februar 2012, abgerufen am 27. Februar 2012.
  9. Sachsens Wahlleute für Bundesversammlung stehen – Klarsfeld dabei. Abgerufen am 8. März 2012.
  10. APA-Agenturmeldung: Rechtsextreme nominieren eigenen Präsidentschaftskandidaten, derStandard.at vom 5. März 2012.
  11. 15. Bundesversammlung, wahlrecht.de, Stand: 6. März 2012
  12. Beschluss vom 16.08.2013, 1 Ss 57/13 (62/13)