Carl Engelbert Böhmer

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Carl Engelbert Böhmer (auch Carl Egbert Böhmer) (* 15. Februar 1884 in Schonnebeck; † 12. November 1960 in Bad Salzuflen) war ein deutscher Politiker (NSDAP). Von 1933 bis 1945 war er Oberbürgermeister von Gelsenkirchen.

Carl Böhmer war Sohn eines Brauereidirektors. Er besuchte die Volksschule, die private Rektoratsschule, die Realschule und je zwei Semester die städtische Handelsschule und eine private Fremdsprachenschule. Nach einer kaufmännischen Lehre arbeitete Böhmer bei der Bochumer Knappschaftsverwaltung. Anschließend war er in den kaufmännischen Abteilungen von Zechenbetrieben tätig. Während des Ersten Weltkrieges war er von August 1916 bis Mai 1918 Soldat[1] (Landsturm mit Waffe beim Res.Inf.Reg. 29).

Böhmer trat zum 1. März 1928 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 80.329)[2] und versah verschiedene Parteiämter. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland wurde er auf Betreiben des NSDAP-Gauleiters für Westfalen-Nord, Alfred Meyer, ab 7. April 1933 zum Staatskommissar für die Stadt Gelsenkirchen ernannt, dann ab 21. Juli kommissarischer Oberbürgermeister. Am 27. September 1933 wurde die Einführung in das Amt des Oberbürgermeisters vollzogen. Er übte dieses Amt während der gesamten Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft und des Zweiten Weltkriegs aus. Bei der Zerstörung der Gelsenkirchener Synagoge während seiner Amtszeit galt eine Beteiligung Böhmers später als erwiesen.[1]

April 1933 wurde er auch kurzzeitig Mitglied im Provinziallandtag der Provinz Westfalen, im Provinzialausschuss und im Preußischen Staatsrat.

Nach der deutschen Niederlage 1945 wurde er von der britischen Militärregierung bis zum 1. April 1947 in einem Internierungslager inhaftiert. Im Rahmen seiner Entnazifizierung wurde er am 1. April 1947 lediglich in die Kategorie „Mitläufer“ und damit als ein „leichterer Fall“ eingestuft, ohne Verlust von Pensionsansprüchen. Am 18. Mai 1948 wurde das Ergebnis auf „Minderbelastet“ verschärft, am 1. Dezember 1950 letztinstanzlich wieder auf Mitläufer gesenkt. Die Stadt Gelsenkirchen weigerte sich dennoch, Böhmer dessen Versorgungsbezüge auszubezahlen; sie mussten bis zu dessen Tod jeden Monat durch Zwangsvollstreckung eingetrieben werden.[3] Nach langjährigen Zivil- und Verwaltungsprozessen entschied das Bundesverwaltungsgericht am 11. Februar 1960 letztinstanzlich zu Gunsten Böhmers.

  • Joachim Lilla: Der Preußische Staatsrat 1921–1933. Ein biographisches Handbuch. Mit einer Dokumentation der im „Dritten Reich“ berufenen Staatsräte. (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Band 13.) Droste, Düsseldorf 2005, ISBN 978-3-7700-5271-4, Seite 16.
  • Alfred Bruns (Hrsg.), Josef Häming (Zusammenstellung): Die Abgeordneten des Westfalenparlaments 1826–1978 (= Westfälische Quellen- und Archivverzeichnisse, Band 2). Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster 1978, S. 197.

Einzelnachweise

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  1. a b Statthalter der NSDAP in Gelsenkirchen. Aus: Gelsenkirchen - Ein Streifzug durch 125 Jahre Stadtgeschichte, Heinz-Jürgen Priamus, Holger German, Norbert Silberbach, Wartberg, 2000
  2. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/3540017
  3. Gelsenkirchens Oberbürgermeister in der Nazizeit. Aus: Gelsenkirchen im Nationalsozialismus: Katalog zur Dauerausstellung der Dokumentationsstätte Gelsenkirchen (Schriftenreihe des Instituts für Stadtgeschichte (ISG) - Materialien, Bd. 5), 1. Auflage, November 2000