Pariser Club

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Der Pariser Club (frz. Club de Paris, eng. Paris Club) ist ein informelles Gremium, in dem staatliche Gläubiger mit einem in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Schuldnerland zwecks Umschuldungsverhandlungen oder Schuldenerlass zusammentreffen. Der Club vermittelt zwischen Geberländern und den Ländern, die Probleme mit der Rückzahlung von öffentlichen Krediten oder Entwicklungshilfedarlehen haben oder die aufgrund von Zahlungsverzügen bei Projekten mit Exportkreditversicherungen zu Schuldnern des jeweiligen Staates wurden.

Allgemeines und Voraussetzungen für ein Tätigwerden

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Bei der Konferenz von Regierungsvertretern handelt es sich weder um eine Internationale Organisation im völkerrechtlichen Sinne noch um eine internationale Nichtregierungsorganisation, denn es fehlt sowohl an einer entsprechenden Gründungsvereinbarung als auch an einer hinreichenden Kontinuität.[1] Er ist zudem keine ständige Institution, auch wenn (allein aufgrund langjähriger Übung) ein fester Tagungsort mit einem ständigen Sekretariat besteht. Er tritt in Umschuldungsverhandlungen nur unter der Voraussetzung ein, dass ein positives Votum des IWF vorliegt und zwischen IWF und Schuldnerstaat eine Verständigung über ein Kreditprogramm erzielt ist.

Voraussetzung für Umschuldungsverhandlungen im Pariser Club ist ein unmittelbar drohender oder bereits eingetretener Verzug des Schuldnerstaats bei der Bedienung von Auslandsverbindlichkeiten („imminent-default-Kriterium“). Die Hilfe wird von einer Prognose des Internationalen Währungsfonds über die Entwicklung der Zahlungsbilanz für das Folgejahr abhängig gemacht. Diese Konditionalität setzt u. a. in der Regel voraus, dass der Schuldnerstaat in ein laufendes IWF-Programm eingebunden ist, das von einer Kreditfazilität (Stand-by-Kredite usw.) unterstützt wird. Dies wird wiederum von Auflagen abhängig gemacht. Der Grad der Umschuldung bestimmt sich dann nach der vom IWF nachgewiesenen Finanzierungslücke. Es gibt eine Kausalitätskette, die beim IWF beginnt. Der IWF muss finanzielle Hilfen an einen Schuldnerstaat positiv votiert haben, bevor der Pariser Club tätig wird. Tritt dieser in Umschuldungsverhandlungen mit dem Schuldnerstaat ein, so kann bei Bedarf auch der Londoner Club tätig werden. Im Rahmen des Pariser Clubs werden regelmäßig nur die innerhalb eines relativ kurzen Konsolidierungszeitraumes fälligen Zins- und Tilgungsleistungen umgeschuldet. Die Verhandlungsergebnisse des Pariser Clubs werden in einem Protokoll festgehalten, das in bilateralen Umschuldungsabkommen umgesetzt werden muss. Erst diese Abkommen sind völkerrechtlich verbindlich. Das Forum folgt bei der Restrukturierung bestimmten Standards, die anhand vergangener Fälle entwickelt wurden und „Classic terms“, „Houston terms“, „Naples terms“ und „Cologne terms“ genannt werden. Hiermit kann ein Schuldenerlass verbunden sein. Ein Abkommen eines Schuldnerstaates mit dem Pariser Club ist nur möglich, wenn es bereits ein Abkommen mit dem IWF gibt. Diese Konditionalität führt bei einem Scheitern der IWF-Verhandlungen zu einem IWF-Kreditstop und bringt zudem keine Schuldenerleichterungen durch den Pariser Club.[2]

Geschichte und Organisation

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1956 wurde in Paris auf Bitte Argentiniens erstmals ein Treffen einberufen. Der damalige französische Finanzminister Pierre Pflimlin lud seinen argentinischen Amtskollegen zu einem Gespräch nach Paris ein, bei dem Argentinien seine Schuldenlage mit allen Gläubigerstaaten gleichzeitig besprechen wollte. Diese Praxis stieß bei den Beteiligten auf große Zustimmung, und die Vorgehensweise wurde auf weitere Länder ausgedehnt.

Seither hat der Klub samt einer kleinen Organisation seinen „Sitz“ im Schatzamt des französischen Finanzministeriums. Traditionell fungiert der Direktor des Schatzamts in Personalunion als Klubpräsident. Zudem verfügt der Pariser Club über ein ständiges Sekretariat, an das Anfragen gestellt werden können. Dies beruht allein auf der seit 1956 entstandenen Tradition und ständigen Übung. Der Klub verfügt über keinerlei schriftliche rechtliche Grundlagen – weder einen Regierungsvertrag noch eine organisatorische Verfassung.

Die Gläubigerstaaten treffen sich zehn- bis elfmal im Jahr, um die Schuldensituation verschiedener Länder zu besprechen und Verhandlungen mit diesen zu führen. Im Laufe der Jahre haben sich relativ strikte Regeln für diese Verhandlungen und die verschiedenen Modelle der Umschuldung bzw. des Schuldenerlasses entwickelt, die aber ebenfalls nicht verbindlich festgelegt und lediglich in für Außenstehende kaum zugänglicher Sekundärliteratur nachlesbar sind. Das Ergebnis dieser Gespräche wird in einem Protokoll festgehalten, das formal wiederum nur eine Empfehlung darstellt, faktisch aber befolgt wird. Auf der Basis dieses Protokolls werden verbindliche völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Gläubigerstaat und dem Schuldnerstaat geschlossen, in denen die Umschuldung bzw. der Schuldenerlass hinsichtlich der jeweiligen Forderung und Details wie die in Zukunft zu zahlenden Zinsen festgelegt werden. Die Forderungen privater Banken (einschließlich der durch die Banken geltend gemachten Forderungen privater Unternehmen) gegen den Schuldnerstaat werden separat im Londoner Club behandelt.

Seit seiner Gründung hat er 421 Abkommen mit 88 Schuldnerstaaten im Volumen von 553 Mrd. US-Dollar vermitteln können (Oktober 2011). Der letzte spektakuläre Beschluss brachte eine weitgehende Entschuldung des Iraks bis 2008. Im Februar 2006 kündigten die USA für Afghanistan einen kompletten Schuldenerlass in Höhe von 108 Millionen US-Dollar an. Nigeria hat als erstes afrikanisches Land seine Schulden beim Pariser Club getilgt. 4,5 Milliarden US-Dollar wurden am 21. April 2006 überwiesen. Russland hatte im Juli und August 2005 aufgrund der guten Ölgeschäfte damit begonnen, seine Schulden bei den vereinbarten Geberländern vorzeitig zurückzuzahlen, wobei die Rückzahlung in Raten erfolgte. Am 21. August 2006 beglich Russland seine Restschuld beim Pariser Club. Kamerun ist am 18. Juni 2006 seine Schuld in Höhe von 3,5 Milliarden bis auf einen Rest von 27 Millionen US-Dollar erlassen worden.

Mitglieder, Beobachter und Schuldner

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Permanente Kreditgeber
Australien Australien Niederlande Niederlande
Permanente Mitglieder
Permanente Mitglieder
Belgien Belgien Norwegen Norwegen
Brasilien Brasilien Osterreich Österreich
Danemark Dänemark Russland Russland
Deutschland Deutschland Korea Sud Südkorea
Finnland Finnland Schweden Schweden
Frankreich Frankreich Schweiz Schweiz
Irland Irland Spanien Spanien
Israel Israel Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
Italien Italien Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten
Japan Japan
Kanada Kanada
Kreditgeber in Einzelfällen
Abu Dhabi Abu Dhabi Neuseeland Neuseeland
Sporadische Mitglieder
Sporadische Mitglieder
Argentinien Argentinien Portugal Portugal
Sudafrika Südafrika Trinidad und Tobago Trinidad und Tobago
Kuwait Kuwait Turkei Türkei
Marokko Marokko
Mexiko Mexiko
Institutionelle Beobachter
Weltbank Internationaler Währungsfonds Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
Europaische Union Europäische Union Afrikanische Entwicklungsbank Asiatische Entwicklungsbank
UNCTAD Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Interamerikanische Entwicklungsbank
Schuldnerländer, die Vereinbarungen mit Kreditgebern des Pariser Clubs geschlossen haben
Afghanistan Afghanistan Guinea-Bissau Guinea-Bissau Nigeria Nigeria
Agypten Ägypten Guyana Guyana Pakistan Pakistan
Albanien Albanien Haiti Haiti Panama Panama
Algerien Algerien Honduras Honduras Peru Peru
Angola Angola Indonesien Indonesien Philippinen Philippinen
Äquatorialguinea Äquatorialguinea Irak Irak Polen Polen
Argentinien Argentinien Jamaika Jamaika Ruanda Ruanda
Athiopien Äthiopien Jemen Jemen Rumänien Rumänien
Benin Benin Jordanien Jordanien Russland Russland
Bolivien Bolivien Kambodscha Kambodscha Sambia Sambia
Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Kamerun Kamerun Sao Tome und Principe São Tomé und Príncipe
Brasilien Brasilien Kenia Kenia Senegal Senegal
Bulgarien Bulgarien Kirgisistan Kirgisistan Serbien Serbien
Burkina Faso Burkina Faso Kongo Demokratische Republik Demokratische Republik Kongo Sierra Leone Sierra Leone
Burundi Burundi Kongo Republik Republik Kongo Slowenien Slowenien
Chile Chile Kroatien Kroatien Somalia Somalia
Costa Rica Costa Rica Liberia Liberia Sri Lanka Sri Lanka
Dominikanische Republik Dominikanische Republik Madagaskar Madagaskar Sudan Sudan
Dschibuti Dschibuti Malawi Malawi Tansania Tansania
Ecuador Ecuador Mali Mali Togo Togo
El Salvador El Salvador Marokko Marokko Trinidad und Tobago Trinidad und Tobago
Elfenbeinküste Elfenbeinküste Mauretanien Mauretanien Tschad Tschad
Gabun Gabun Nordmazedonien Nordmazedonien Turkei Türkei
Gambia Gambia Mexiko Mexiko Uganda Uganda
Georgien Georgien Moldau Republik Moldau Ukraine Ukraine
Ghana Ghana Montenegro Montenegro Vietnam Vietnam
Grenada Grenada Mosambik Mosambik Zentralafrikanische Republik Zentralafrikanische Republik
Guatemala Guatemala Nicaragua Nicaragua Stand: Januar 2009
Guinea-a Guinea Niger Niger

Einzelnachweise

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  1. Thilo Marauhn, Streitbeilegung in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen, 2005, S. 88
  2. Iris Kuckelberg, Die Problematik internationaler staatlicher Verschuldung, 2009, S. 14