Datenrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Begriff Datenrecht bezeichnet alle Normen des objektiven Rechts, die sich mit Daten beschäftigen.

Einordnung und Systematik

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Datenrecht wird nicht als eigenständiges Rechtsgebiet, sondern als Querschnittsmaterie[1] und als Teil des Informationstechnologierechts[2] verstanden. Daten werden dabei als kodierte Informationen verstanden, die maschinell auslesbar sind.[1]

Innerhalb des Datenrechts wird unterschieden zwischen dem Datenschutzrecht, das im Wesentlichen den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt und den Schutz betroffener Personen hat, und dem Datenwirtschaftsrecht, welches die wirtschaftliche Zuordnung von Daten jeglichen Inhalts zum Gegenstand hat.[2]

Regelung in der Europäischen Union

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Datenrecht der Europäischen Union ist Teil des Rechts des europäischen Binnenmarktes und umfasst das Datenschutzrecht als Schutz des Persönlichkeitsrechts und Regelungen des Datenwirtschaftsrechts mit wettbewerbsrechtlichen sowie verbraucherschützenden Normen ebenso wie Bestimmungen zur Regulierung von Handelsplattformen und den Einsatz künstlicher Intelligenz und das Daten- und IT-Sicherheitsrecht.

Anders als der bereits in der Datenschutzgrundverordnung geregelte Umgang mit personenbezogenen Daten reguliert das EU-Datenwirtschaftsrecht sämtliche in digitaler Form gespeicherten Informationen. Auch sektorspezifische Regulierungsansätze wie der European Health Data Act fallen darunter. Kodifiziert ist das Datenrecht in zahlreichen Verordnungen und Richtlinien, die in nationalen Gesetzen umgesetzt werden.

Die Europäische Union hat sich 2022 das Ziel gesetzt, das Datenrecht im Rahmen ihrer „digitalen Dekade“ bis 2030 umfassend zu regulieren.[3][4] Die Gesetzgebung im Bereich des Datenrechts als Teil der europäischen Datenstrategie soll die Europäische Union zum Vorbild für eine digitale Gesellschaft machen.

„Mit dem im Januar 2024 in Kraft getretenen europäischen Datengesetz will die Kommission mehr Daten zur Nutzung freigeben und branchenübergreifend regeln, wer welche Daten für welche Zwecke nutzen darf. Bisher wurde der verfügbare Datenbestand aufgrund gesetzlicher, wirtschaftlicher und technischer Hemmnisse nicht vollständig ausgenutzt, was sich mit den neuen Vorschriften ändern soll. Die Mitgliedstaaten dürften dadurch bis 2028 einen BIP-Zuwachs in Höhe von 270 Mrd. EUR verzeichnen.“

Europäische Kommission[5]

Im Mittelpunkt stehen insbesondere folgende Verordnungen der EU:

sowie als Richtlinie der EU (die einer Umsetzung in nationales Recht bedarf):

Regelung in Deutschland

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland wurden auf der Grundlage der beschriebenen EU-Rechtsakte zahlreiche neue Gesetze erlassen (zum Beispiel das Digitale-Dienste-Gesetz[7][8]) und geändert (zum Beispiel das TTDSG,[7] das GWB[9] und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz[7]) oder aufgehoben (zum Beispiel das Telemediengesetz[7]).

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b Simon Apel, Christopher Huber: Das neue Datenrecht der EU – Eine Übersicht. In: Juristische Schulung. 2024, S. 410–414, 514–519 (410).
  2. a b Björn Steinrötter: Gegenstand und Bausteine eines EU-Datenwirtschaftsrechts. In: Recht Digital. 2021, S. 480.
  3. Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade. (PDF; 0,7 MB) In: Amtsblatt der Europäischen Union, 19. Dezember 2022.
  4. Europas digitale Dekade: digitale Ziele für 2030 in: Europäische Kommission: Strategie und Politik
  5. Europäische Datenstrategie. In: Europäische Kommission
  6. Simon Apel, Christopher Huber: Das neue Datenrecht der EU – Eine Übersicht. In: Juristische Schulung. 2024, S. 410–414, 514–519 (411).
  7. a b c d Vorgang - Gesetzgebung. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze. In: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Deutscher Bundestag, abgerufen am 16. September 2024.
  8. Vorgang - Gesetzgebung. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen. In: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Deutscher Bundestag, abgerufen am 17. September 2024.
  9. Vorgang - Gesetzgebung. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze. In: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Deutscher Bundestag, abgerufen am 17. September 2024: „Bezug: Richtlinie 2014/23/EU vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94, 28.03.2014, S. 1 ; ABl. L 398, 11.11.2021, S. 21) ; Verordnung (EU) 2022/1925 vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265, 12.10.2022, S. 1)“