Kulturgutschutzgesetz (Japan)
Basisdaten | |
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Titel: | 文化財保護法 Bunkazai hogohō englisch Act on Protection of Cultural Properties |
Art: | hōritsu |
Nummer: | 昭和25年5月30日法律第214号 Gesetz Nr. 214 vom 30. Mai Shōwa 25 (1950) |
Letzte Änderung durch: | Gesetz Nr. 37 vom 2. Mai Heisei 23 (2011) |
Gesetzestext im Internet: | elaws.e-gov.go.jp |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Rechtswirkung haben nur die japanischen Gesetzestexte, nicht aber Übersetzungen ins Englische oder andere Sprachen. |
Das japanische Kulturgutschutzgesetz (japanisch 文化財保護法 Bunkazai hogohō, englisch Act on Protection of Cultural Properties) ist der Kernbestand des geltenden japanischen Denkmalrechts. Es wurde am 30. Mai 1950 beschlossen und besteht aus 13 Teilen (章) mit 203 Paragraphen (条).[1] Nach der Nummerierung für Gesetze und Verordnungen (hōrei-bangō) ist es das Gesetz Nummer 214 des Jahres Shōwa 25 (1950).[2]
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 26. Januar 1949 wurden bei dem Brand der Haupthalle (Kondo) des buddhistischen Tempels Hōryū-ji,[3] einer der ältesten erhaltenen Holzbauten der Welt, wertvolle Wandgemälde zerstört. Die Halle war als letztes Gebäude unter den Schutz des Gesetzes zum Erhalt alter Schreine und Tempel gestellt worden. Dieser Vorfall führte zu einer Gesetzesinitiative und zum ersten einheitlichen und zusammenfassenden Kulturgutschutzgesetz für Japan, das durch Erlass Nummer 276 trat am 29. August 1950 in Kraft trat; zugleich wurden drei ältere Gesetze außer Kraft gesetzt:
- das „Gesetz zum Erhalt historischer und landschaftlich schöner Stätten und Naturdenkmäler“ (史蹟名勝天然紀念物保存法, Shiseki meishō tennenkinenbutsu hozonhō) von 1919
- das „Gesetz zum Erhalt von Nationalschätzen“ (国宝保存法, Kokuhō hozonhō) von 1929 und
- das „Gesetz betreffend den Erhalt wichtiger Kunstgegenstände“ (重要美術品等ノ保存ニ関スル法律, Jūyō bijutsu hinra no hozon ni kansuru hōritsu) von 1933.
Alle nach dem alten Recht geschützten Kulturgüter von nationalem Rang erhielten den Status eines „wichtigen Kulturgutes“. Ein Teil wurde später zum „Nationalschatz“ aufgewertet.
Das neue Gesetz erweiterte den Geltungsbereich gegenüber dem älteren Recht auf immaterielle Kulturgüter, wie die darstellenden und angewandten Künste, Volksgut, und um Bodendenkmäler erweitert.[4] Bis dahin waren nur materielle Kulturgüter, die von Verlust bedroht und besonders wertvoll waren, geschützt.[5] Verglichen mit internationalen Standards umfasst das Gesetz von 1950 eine sehr große Bandbreite von potentiell Schützbarem. Durch das Gesetz wurde weiter der „Ausschuss zum Schutz von Kulturgütern“, einem Vorläufer des Amtes für kulturelle Angelegenheiten, eingerichtet. Diese Denkmalbehörde wählt wichtige Kulturgüter für den Schutz aus, reguliert die im Rahmen der Denkmalpflege zulässigen Maßnahmen an ihnen und kann die Ausfuhr von Kulturgütern genehmigen.[6]
Systematik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gesetz von 1950 regelt umfassend Schutz und Erhalt japanischer Kulturdenkmäler.
Geschützt werden können materielle und immaterielle Kulturgüter, bewegliche und unbewegliche Sachen, kulturhistorisch bedeutende Gegenstände, landschaftlich schöne Orte und Naturdenkmäler. Materielle Kulturgüter sind Objekte mit einem großen künstlerischen oder geschichtlichen Wert und archäologische oder historische Objekte, die einen großen wissenschaftlichen Wert besitzen. Als Kulturdenkmal ausgewiesene Bauwerke sollen sich durch außergewöhnliche Ausführung oder Bautechnik auszeichnen, großen historischen oder wissenschaftlichen Wert besitzen oder kennzeichnend für eine Entwicklung oder eine Epoche sein.
Das Gesetz definiert hierzu unterschiedliche Arten von Kulturgütern, die einzelne Teile des Gesetzes behandeln, regelt das Verfahren zur Ausweisung eines Objekts als Kulturdenkmal, bestimmt den Umgang damit und Sanktionen im Fall der Zuwiderhandlung. Über die Anerkennung als nationales Kulturgut entscheidet der Minister für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie oder der Leiter des Amtes für kulturelle Angelegenheiten. Darüber hinaus können die Präfekturen und Gemeinden auf Grundlage des Gesetzes Kulturdenkmäler von Bedeutung für die jeweilige Präfektur oder Gemeinde ausweisen.
Entsprechend einer Entscheidung des japanischen Parlamentes werden Kulturgüter, die als Welterbe anerkannt werden, automatisch durch das Kulturgutschutzgesetz von 1950 geschützt.[7]
Synopse
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Struktur und Gegenstand des Kulturgutschutzgesetzes | Japanische Struktur als Konkordanz |
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 4) |
第一章 総則(1–4条) |
System der Kulturgüter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aus dem Gesetz ergibt sich die nachfolgende Systematik[8] japanischer Kulturgüter. Lebende Nationalschätze werden gesondert behandelt.
Materielles Kulturgut 有形文化財 | Wichtiges Kulturgut 重要文化財 | Nationalschatz 国宝 | |||||||||||||||||||||||||||
Registriertes Materielles Kulturgut 登録有形文化財 | |||||||||||||||||||||||||||||
Immaterielles Kulturgut 無形文化財 | Wichtiges Immaterielles Kulturgut 重要無形文化財 | ||||||||||||||||||||||||||||
Volkstümliches Kulturgut 民俗文化財 | Wichtiges Materielles Volksgut 重要有形民俗文化財 | ||||||||||||||||||||||||||||
Wichtiges Immaterielles Volksgut 重要無形民俗文化財 | |||||||||||||||||||||||||||||
Landschaftlich Schöner Ort 名勝 | Besonderer Landschaftlich Schöner Ort 特別名勝 | ||||||||||||||||||||||||||||
Kulturgut 文化財 | Denkmal 記念物 | Historische Stätte 史跡 | Besondere Historische Stätte 特別史跡 | ||||||||||||||||||||||||||
Naturdenkmal 天然記念物 | Besonderes Naturdenkmal 特別天然記念物 | ||||||||||||||||||||||||||||
Gruppe Traditioneller Gebäude 伝統的建造物群 | Geschützter Bezirk mit Gruppen Traditioneller Gebäude 伝統的建造物群保存地区 | Wichtiger geschützter Bezirk 重要伝統的建造物群保存地区 | |||||||||||||||||||||||||||
Konservierungstechniken 文化財の保存技術 | Designierte Konservierungstechniken 選定保存技術 | ||||||||||||||||||||||||||||
Bodendenkmäler 埋蔵文化財 | |||||||||||||||||||||||||||||
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Gesetzestext – 13 Abschnitte (japanisch)
- Amt für kulturelle Angelegenheiten: Datenbank der japanischen Kulturgüter (japanisch)
- Amt für kulturelle Angelegenheiten (Hrsg.): Cultural Properties for Future Generations. (PDF; 1,1 MB). (PDF) Amt für kulturelle Angelegenheiten, März 2011, archiviert vom am 13. August 2011; abgerufen am 8. Mai 2011.
- Amt für kulturelle Angelegenheiten (Hrsg.): Preservation and Utilization of Cultural Properties. 2009. Archiviert vom am 10. November 2007; abgerufen am 2. April 2020.
- Amt für kulturelle Angelegenheiten (Hrsg.): Intangible Cultural Heritage – Protection system for intangible cultural heritage in Japan. (PDF; 35,8 MB). Archiviert vom am 24. Januar 2013; abgerufen am 2. April 2020.
- Nobuko Inaba: Policy and System of Urban / Territorial Conservation in Japan. Archiviert vom am 22. Januar 2013; abgerufen am 2. April 2020.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ 文化財保護法 ( vom 26. Februar 2012 im Internet Archive) (japanisch)
- ↑ [日本法令索引 ( des vom 6. November 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. 日本法令索引] (japanisch)
- ↑ Hōryū-ji (Hrsg.): 金堂. ( vom 11. Januar 2010 im Internet Archive) Homepage von Hōryū-ji inklusive Abbildung und interaktivem Lageplan.
- ↑ Amt für kulturelle Angelegenheiten (Hrsg.): Cultural Properties, Kapitel 3.
- ↑ Amt für kulturelle Angelegenheiten (Hrsg.): Intangible.
- ↑ Amt für kulturelle Angelegenheiten (Hrsg.): Preservation, Kapitel 6.
- ↑ Inaba.
- ↑ Moriya Masahiko et al. (Hrsg.): 日本美術図解事典 (Bildlexikon der japanischen Kunst). Tokyo Bijutsu, Tokyo 2012, ISBN 978-4-8087-0939-6, S. 262.