Diskussion:Österreichisches Parlament
Eigener Artikel für Österreichisches Parlamentsgebäude?
[Quelltext bearbeiten]Also, ich bin über die Aufteilung in zwei separate Artikel nicht wirklich glücklich. Natürlich sind das Parlament als Institution und das Parlament als Gebäude nicht dasselbe. Sie sind aber doch so eng miteinander verknüpft, dass mir ein gemeinsamer Artikel nicht abwegig erscheint. Die beiden Teile waren auch nicht jeder für sich so umfangreich, dass eine Trennung unbedingt notwendig gewesen wäre. Nicht zuletzt finde ich auch das Lemma Österreichisches Parlamentsgebäude höchst unpassend. Es gibt ein „österreichisches Parlament“, zweifellos (siehe nur die Website des Parlaments) – aber ein „österreichisches Parlamentsgebäude“ gibt es nicht. Es gibt ein „Parlament(sgebäude) in Wien“, ein „Parlament an der Wiener Ringstraße“ usw. Insofern ist der Name des neu geschaffenen Artikels ohnehin mit großen Fragezeichen behaftet. Ich bin daher dafür, die Aufteilung noch einmal zu überdenken. --Alib 18:41, 3. Nov 2005 (CET)
- Ein Nachschlag: Auch die Landhäuser (also die Sitze der einzelnen Landtage) und dazu noch das Wiener Rathaus sind „österreichische Parlamentsgebäude“. Sind die dann auch in diesem Artikel zu behandeln? --Alib ?! 12:01, 11 November 2005 (CET)
Bei unpassendem Lemma kann man den Artikel ja verschieben. Und dass die Institution (die ja z.B. auch im Palais Epstein sitzt) mit dem Gebäude nicht identisch ist, sagst Du ja selbst. Selbstverständlich braucht es für ein Gebäude und eine Institution zwei getrennte Artikel - das sind ja auch zwei verschiedene Dinge. Deine zweite Wortmeldung ist noch unverständlicher: natürlich gibt es Landhäuser, in denen die Landtage sitzen, d.h. (um in deiner Analogie zu sprechen) Parlanmentsgebäude, in denen Parlamente sitzen - wieso bitte soll sich daraus die Überlegenheit des Lemmas "Parlament" über das Lemma "Parlamentsgebäude" ergeben? Und dass Du wegen eines solchen Quatsches eine fremde Benutzerseite vollschmierst (nämlich die von Karl Gruber, siehe [1]) weist Dich übrigens als Vandalen aus, dem ich mit dieser Antwort eigentlich sogar zuviel Ehre antue. -- Clemens 23:52, 11 November 2005 (CET)
- Eben, ich bin ja für eine Zusammenlegung oder eine Verschiebung. Um aber keine unnötige Orgie von Hin- und Herschiebereien auszulösen, wären konstruktive Lösungs- und/oder Namensvorschläge sicher hilfreicher als grund- und respektloses Anschütten („noch unverständlicher“, „Quatsch“, „vollschmieren“, „zuviel Ehre“). Ich würde daher Parlamentsgebäude (Wien) oder Parlamentsgebäude in Wien vorschlagen. Wieso es „selbstverständlich“ ist, dass ein Gebäude und eine Institution (zwingend) zwei getrennte Artikel brauchen, ist mir nicht klar. In WP:BKD steht etwa zu lesen: „Wenn die verschiedenen Bedeutungen eines Wortes zu weit auseinander liegen, um in einem gemeinsamen Artikel erklärt zu werden, müssen deshalb mehrere Artikel angelegt werden.“ Von einer „Überlegenheit“ eines Lemmas war im Übrigen auch keine Rede (mit der Beurteilung von Überlegenheit sollte man allgemein vorsichtig umgehen): Reichstagsgebäude und Reichstag sind selbstverständlich völlig gleichwertig und ergeben auch beide für sich genommen einen Sinn. (Sie sind überdies beide korrekt und werden auch beide tatsächlich verwendet.) Zum Formalen: Ich bin mir sicher, dass Benutzer:Karl Gruber mündig genug ist, mir die Bewertung meiner Beiträge auf seiner Benutzerdiskussionsseite selbst mitzuteilen. Er ist außerdem wohl Schlimmeres gewöhnt. Dass ich seinen Sachverstand (und nicht zuletzt sein Feingefühl) schätze, soll ihm durchaus zur Ehre gereichen, mag es auch im Einzelfall lästig sein. Dass ich ursprünglich (ganz offensichtlich aus Versehen) seine Benutzerseite für die Diskussion verwendet habe (wie übrigens einige andere Benutzer vor mir, daher auch die Verwechslung), dürfte kaum rechtfertigen, mich des Vandalismus zu zeihen (siehe Wikipedia:Vandalismus: „Artikel bewusst zerstören“, „kommentarlose[s] Entfernen von ganzen Artikeln oder einzelnen Passagen“, „absichtliche[s] Verfälschen von Informationen“). Ganz allgemein wirken Sachargumente viel überzeugender als persönliche Beschimpfungen – ein Hinweis auf die Weblinks [2], [3], [4], [5] hätte genügt. Insofern hat das Lemma Österreichisches Parlamentsgebäude also durchaus seine Berechtigung, wie ich gerne konzediere. Aber auf Sachargumente wurde leider kaum eingegangen. --Alib ?! 12:33, 14. Nov 2005 (CET)
Du sagst es ja selbst: „Wenn die verschiedenen Bedeutungen eines Wortes zu weit auseinander liegen, um in einem gemeinsamen Artikel erklärt zu werden, müssen deshalb mehrere Artikel angelegt werden.“ Das Argument mit den Landtagen kann ich tatsächlich noch immer nicht nachvollziehen, da ich finde, dass es sich in beide Richtungen verwenden lässt. Diesem Argument zufolge müsstest Du auch den Artikel "Österreichisches Parlament" verschieben - sind die Landtage nicht auch "österreichische Parlamente"?
Verschiebe den Artikel meinetwegen zu "Parlamentsgebäude in Wien" oder ahnlich. Es handelt sich aber hier um das Gebäude, in dem das Parlament der Republik Österreich sitzt, also scheint mir die Bezeichnung "Österreichisches Parlamentsgebäude" recht adäquat. Im Übrigen habe ich dich nicht beschinmpft, sondern für ein grobes Fehlverhalten gerügt. Vielleicht respektlos und vielleicht mit übertriebener Wortwahl , aber nicht grundlos. Num hast Du das aber mittlerweile rückgängig gemacht und tatsächlich ist es nicht in erster Linie mein Kaffee. Viele Grüße -- Clemens 20:10, 15. Nov 2005 (CET)
- Deine Abrüstung der Worte und Aufrüstung der Argumente ist sehr zu begrüßen und ganz in meinem Sinn. „Rügen“ für „grobes (?) Fehlverhalten“ sollten meiner Meinung generell erstens nicht unnötig heftig ausfallen und zweitens immer nur unter der Prämisse, dass es sich um kein vorsätzliches Fehlverhalten handelt (geh von gutem Willen aus, vor allem bei ohnehin in moderat gehaltenem Ton gehaltenen Edits). Dabei sollten wir es aber nun, was die Fragen der Umgangsformen angeht, auch schon bewenden lassen – man soll ja solche Angelegenheiten auch nicht unnötig hochspielen und sie nicht bis hin zu persönlichen Animositäten reifen lassen. Zur Sache: Ob die verschiedenen Bedeutungen von Österreichisches Parlament zu weit auseinander liegen, ist ja genau die Frage. Und die ist meines Erachtens eher schwer zu beantworten und liegt eben nicht auf der Hand. Es ist zumindest eine Frage, die einer Diskussion zugänglich sein muss. Zu den Landtagen: Natürlich sind das Parlamente, aber dennoch bleiben Nationalrat und Bundesrat (und Bundesversammlung) „das österreichische Parlament“. (Ob es „das österreichische Parlamentsgebäude“ gibt, wollte ich ja in Frage stellen.) Mein Einwand mit den Landtagen war aber auch primär als pointierte Zugabe zu meinen zuerst angeführten Argumenten gedacht, auf keinen Fall aber ernst gemeint. (Obwohl, wenn ich es mir recht überlege, vielleicht sind die Landesparlamente doch einer Erwähnung in Österreichisches Parlament würdig...) Mein konkreter Lösungsvorschlag lautet: Wir bleiben bei der Trennung in zwei getrennte Artikel, nehmen die Bilder von Bundesrats- und Nationalratssitzungssaal in den Artikel Österreichisches Parlament auf (ich denke, die passen dort durchaus hin – das war auch ein [ich gebe zu: unausgesprochener] Grund für mich, die Trennung zunächst nicht ganz ideal zu finden) und benennen den Artikel Österreichisches Parlamentsgebäude in Parlamentsgebäude in Wien (würde ich persönlich präferieren) oder Parlamentsgebäude (Wien) (wäre wohl eine gleichwertige Alternative) um. Es stimmt schon, wie Du zunächst festgestellt hast, dass das recht umständliche Lemmata sind (darum fand ich ja auch einen einheitlichen Artikel am besten), aber Österreichisches Parlamentsgebäude ist ja auch nicht ohne (34 Zeichen), und die beiden Varianten sind wenigstens kürzer (24 bzw. 25 Zeichen). Wäre das ein Lösungsansatz, der konsensfähig ist? Beste Grüße aus der Stadt mit Ring und Gürtel, aber ohne „echtes Parlamentsgebäude“. --Alib [[Benutzer Diskussion:Alib|<small>?!</small>]] 14:31, 16. Nov 2005 (CET)
Erstens bin ich froh, dass sich der Ton wieder etwas beruhigt hat. Ich selbst habe das absolut nicht als Vandalismus empfunden. Im übrigen biete ich vielen an, mich zu fragen, wo sich ein Benutzer unsicher ist. Wenn ich mir selbst unsicher bin, verweise ich ihn sowieso an jemanden kompetenteren oder auf die Diskussionsseite des jeweiligen Artikels um mehrere Meinungen zu erreichen. Ich war jetzt nur immer kurze Zeit online, da ich was anderes auch noch zu tun habe. Es war kein Beleidigtsein, dass ich mich nicht gerührt habe.
- Aber jetzt zur Sache: Ich würde die Seite sehr wohl teilen auf Österreichisches Parlament und Parlamentsgebäude (Wien), um es im Lemma genau genug zu definieren. Ich glaube es ist dann eindeutig genug um es von den Landtagsgebäuden zu trennen. Mit dem yx in Wien und xy (Wien) ist leider sowieso keine Einheitlichkeit zu erreichen. (ich meine in der gesamten Wiki nicht in Wien, da geht es ja noch einigermaßen. --gruß K@rl 23:01, 17. Nov 2005 (CET)
- Parlamentsgebäude (Budapest) spricht wohl ohnehin eher für Parlamentsgebäude (Wien). So wird vielleicht zumindest eine „donauweite“ Einheitlichkeit hergestellt. --Alib 13:21, 18. Nov 2005 (CET)
Widerspruch
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel sagt zu Beginn:
"Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat (183 Abgeordnete) und dem Bundesrat (62 Mitglieder).
Wenn die Gesetzgebungsorgane des Bundes auch verfassungsrechtlich nicht als „das Parlament“ bezeichnet werden, ist dieser Begriff doch in der Öffentlichkeit weit verbreitet."
Weiter unten heißt es aber:
"Im Gegensatz zur Schweiz sind National- und Bundesrat jedoch nicht als zwei Kammern eines übergeordneten Verfassungskörpers, der Bundesversammlung, eingerichtet, sondern bilden gemeinsam diese als drittes Organ."
Sind Nationalrat und Bundesrat nur nicht zwei Kammern der Bundesversammlung oder sind sie generell nicht zwei Kammern eines Organs - letzteres würde der Aussage im Intro direkt widersprechen.
Wie ist es denn nun? Str1977 21:19, 29. Jun. 2010 (CEST)
Der Nationalratspräsidentin?
[Quelltext bearbeiten]"Die Parlamentsverwaltung ist der Nationalratspräsidentin unterstellt." Meines wissens gibt es immer 3 Nationalratspräsidenten. Wenn also alle drei momentan Frauen sind, müsste es "den nationalratspräsidentinnen" heißen, wenn sie nicht alle frauen sind (was meines wissens der fall ist), müsste es geschlechtsneutral "den nationalratspräsidenten" heißen. Oder untersteht die Parlamentsverwaltung nur einem Nationalratspräsidenten? Dann würde es so aber danach klingen, dass ein Nationalratspräsident immer eine Frau ist, und die Parlamentsverwaltung immer ihr untersteht, was natürlich Unsinn ist. Und man sollte anführen welchem der drei die Verwaltung untersteht und wieso. Feministisches Herumgetue ist in einem objektiven Artikel nicht angebracht. Eromae 11:24, 31. Aug. 2011 (CEST)
- Das hat mit feministischen Herumgetue nichts zu tun. Derzeit ist eine Präsidentin die das sagen hat, denn die anderen beiden sind ja praktisch Stellvertreter egal ob er oder sie. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 11:42, 31. Aug. 2011 (CEST)
- Die Präsidentin bzw. der Präsident des Nationalrats ist monokratisch verantwortlich. Sie oder er wird im Fall der Verhinderung durch 2. oder 3. Präsidentin bzw. Präsident vertreten. Als Kollegialbehörde wirken die drei nur, wenn es um längere Vertretung des Bundespräsidenten geht. Es liegt somit stets an der (ersten) Präsidentin bzw. am (ersten) Präsidenten, inwieweit sie bzw. er sich vertreten lassen will. Die Parlamentsdirektion untersteht dem Präsidenten bzw. der Präsidentin, weder dem 2. noch dem 3. Der Satz, dass die Parlamentsverwaltung der Nationalratspräsidentin untersteht, ist daher, so lang Frau Prammer amtiert, richtig. --Wolfgang J. Kraus 20:46, 31. Aug. 2011 (CEST)
Infobox und Zuordnung BV zu Parlament
[Quelltext bearbeiten]- In der Infobox wird die Bundesversammlung unter Gesetzgebungsorgane des Bundes gereiht. In Bundesversammlung_(Österreich) #Die_Bundesversammlung_und_der_Bundespräsident steht jedoch: „Obwohl sich die Bundesversammlung aus den Vertretern der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zusammensetzt, erlässt sie keine Gesetze“.
Auf der Seite des öst. Parlaments steht „In Österreich wird das Parlament auch Hohes Haus genannt. Es besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat.“. Die Bundesversammlung ist dort also nicht als Teil des Parlaments genannt.Korrektur: Auf der Detailseite der Bundesversammlung steht dann: „ein drittes parlamentarisches Organ: die Bundesversammlung.“.