Diskussion:Automatischer Arrest
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Giro in Abschnitt Wer hat "automatic arrest" erfunden?
Wer hat "automatic arrest" erfunden?
[Quelltext bearbeiten]Waren das allein die westlichen Besatzungsmächte (von denen im Artikel die konkreten Handlungsanweisungen zitiert werden) und hat sich Sowjetunion dem nur angeschlossen? Oder war das ein Vereinbarungspunkt in einem der Vierertreffen der Alliierten incl. Sowjetunion? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:00, 14. Feb. 2013 (CET)
- Nachtrag aus der en-WP: Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force had worked out automatic arrest categories ... (also auch nur "englisch-amerikanische Ausarbeitung der Arrest-Kategorien"). Die Sowjetischen Maßnahmen hierzu stehen aber auch im Artikel. D. h. auch hier fehlt ein Hinweis darauf, ob das mal im Kreis der vier Alliierten festgelegt/besprochen wurde. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:14, 14. Feb. 2013 (CET)
- Der "Automatische Arrest" war zwar ein gemeinsam verabredetes frühes Verfahren der drei Westalliierten (es ging dem im März 1946 per Gesetz festgelegten Spruchkammerverfahren voraus). Die Amerikaner waren ziemlich konsequent und bürokratisch damit, aber im britischen und französischen Besatzungsgebiet wurde der Automatische Arrest nicht einmal innerhalb der einzelnen Zonen einheitlich gehandhabt. Es gab im Vier-Zonen-Deutschland letzlich keine Rechtsgleichheit bei der politischen Säuberung, der Entnazifizierung von Öffentlicher Verwaltung , Industrie und Handel, trotz der Gesetzgebung des Alliierten Kontrollrats (zB. der Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 24. Jan. 1946). Die Entnazifizierung wurde von den vier Besatzungsmächten sehr unterschiedlich gehandhabt. In der SBZ wurde diese Direktive Nr. 24 erst Ende 1946 offiziell umgesetzt. In den Entnazifizierungskommissionen der SBZ hatte die SED das Übergewicht, jedes Land hatte unterschiedliche Regelungen, und einheitliche Durchführungsbestimmungen für die SBZ kamen schließlich vom SMAD. Es gab mit der Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom Oktober 1946 dann einen neuen Anlauf, einheitliche Belastungsgruppen für alle vier Zonen zu bilden, und die bis dahin noch Internierten individuell in diese Gruppen einzusortieren. Diese Direktive gab der SBZ aber auch die Möglichkeit, alle zur Verantwortung zu ziehen, die nach dem 8. Mai 1945 "durch ...Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes oder den Frieden der Welt gefährdet" hatten. Nach SBZ-Verständnis gehörten Gegner des neuen kommunistischen Regimes zu diesem Personenkreis. In der SBZ wurde diese Kontrollratsdirektive demnach zur Sicherung der kommunistischen Herrschaft eingesetzt. Auf der Konferenz von Moskau im April 1947 wurde dann eine Übereinkunft der Vier Mächte erzielt, die Entnazifizierung zu vereinheitlichen, zu beschleunigen und vor allem deutschen Behörden zu übertragen. In der SBZ folgte darauf der bekannte sowjetische Befehl Nr. 201 (August 1947), mit dem politische Sonderstrafkammern an deutschen Gerichten geschaffen wurden. In den Westzonen begann mit dem Wechsel zu deutschen Behörden langsam der Rückweg der Altnazis in Amt und Würden. Giro Diskussion 16:38, 14. Feb. 2013 (CET)
- Damit wird (mir) aber immer noch nicht klar, ob sich die Sowjets tatsächlich bei ihren einschlägigen Handlungen auf den Begriff "automatischer Arrest" offiziell (also nicht nur propagandistisch) berufen haben, wie derzeit u. a. aus Speziallager entnehmbar. Wenn ja, müssten wir sie in diesen Artikel hier einbeziehen; wenn nein (wie es mir derzeit den Anschein macht), müssten wir hier im Artikel wenigstens erwähnen (und ggf. begründen), dass sie im Prinzip ähnlich, aber unabhängig davon gehandelt haben. Dann muss aber auch der Artikel "Speziallager" (und welche noch?) ohne Verwendung dieses Begriffes formuliert werden. Das ist in WP derzeit inkonsequent gehandhabt. Oder sollte/könnte man die Direktiven 24 und 38 zur gemeinsamen Basis aller vier Besatzungsmächte erklären, die auf Seiten der Westalliierten ihre Ausprägung im "automatischen Arrest" und auf Seiten der Sowjets in den einschlägigen SMAD-Befehlen hatte?
- Nebenbei: Eine "Vereinheitlichung der Entnazifizierung" ist in keiner Weise zustande gekommen. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 17:18, 14. Feb. 2013 (CET)
- Der "Automatische Arrest" war zwar ein gemeinsam verabredetes frühes Verfahren der drei Westalliierten (es ging dem im März 1946 per Gesetz festgelegten Spruchkammerverfahren voraus). Die Amerikaner waren ziemlich konsequent und bürokratisch damit, aber im britischen und französischen Besatzungsgebiet wurde der Automatische Arrest nicht einmal innerhalb der einzelnen Zonen einheitlich gehandhabt. Es gab im Vier-Zonen-Deutschland letzlich keine Rechtsgleichheit bei der politischen Säuberung, der Entnazifizierung von Öffentlicher Verwaltung , Industrie und Handel, trotz der Gesetzgebung des Alliierten Kontrollrats (zB. der Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 24. Jan. 1946). Die Entnazifizierung wurde von den vier Besatzungsmächten sehr unterschiedlich gehandhabt. In der SBZ wurde diese Direktive Nr. 24 erst Ende 1946 offiziell umgesetzt. In den Entnazifizierungskommissionen der SBZ hatte die SED das Übergewicht, jedes Land hatte unterschiedliche Regelungen, und einheitliche Durchführungsbestimmungen für die SBZ kamen schließlich vom SMAD. Es gab mit der Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom Oktober 1946 dann einen neuen Anlauf, einheitliche Belastungsgruppen für alle vier Zonen zu bilden, und die bis dahin noch Internierten individuell in diese Gruppen einzusortieren. Diese Direktive gab der SBZ aber auch die Möglichkeit, alle zur Verantwortung zu ziehen, die nach dem 8. Mai 1945 "durch ...Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des deutschen Volkes oder den Frieden der Welt gefährdet" hatten. Nach SBZ-Verständnis gehörten Gegner des neuen kommunistischen Regimes zu diesem Personenkreis. In der SBZ wurde diese Kontrollratsdirektive demnach zur Sicherung der kommunistischen Herrschaft eingesetzt. Auf der Konferenz von Moskau im April 1947 wurde dann eine Übereinkunft der Vier Mächte erzielt, die Entnazifizierung zu vereinheitlichen, zu beschleunigen und vor allem deutschen Behörden zu übertragen. In der SBZ folgte darauf der bekannte sowjetische Befehl Nr. 201 (August 1947), mit dem politische Sonderstrafkammern an deutschen Gerichten geschaffen wurden. In den Westzonen begann mit dem Wechsel zu deutschen Behörden langsam der Rückweg der Altnazis in Amt und Würden. Giro Diskussion 16:38, 14. Feb. 2013 (CET)
- Dieser "Automatische Arrest" war deswegen "automatisch", weil jeder, der eine führende Funktion in Verwaltung oder NS-Bewegung bekleidet hatte, "automatisch" ein Internierungskandidat war. Also unabhängig davon, ob ihm konkrete Untaten zur Last gelegt werden konnten oder nicht. Im besetzten Österreich wurde dieses pauschale Internierungsverfahren von den drei westlichen Besatzungsmächten ebenfalls angewendet, dort hiess es "category arrest". Die sowjetischen Truppen sind im Prinzip in ähnlicher Form vorgegangen, d.h. es wurden höhere Chargen verhaftet, der kleine Nazi blieb erstmal unbeachtet. Jedenfalls bis Sommer 1945. Danach wurden die Verhaftungen auch in der SBZ verschärft. Nur kenne ich für das sowjetische Verfahren in der SBZ und in Österreich keinen bestimmten Begriff und auch keine genauen Daten. Das Vorgehen der sowjetischen Besatzungsoffizieren war offenbar auch sehr unterschiedlich, kann man in Fachliteratur dazu lesen, es gab offenbar keine klar formulierten Anweisungen der Sowjets. Ob es vielleicht doch einen ähnlichen sowjetischen Begriff gegeben hat, das habe ich nicht gründlich nachrecherchiert. Wenn eine Handvoll Fachbücher bzw. -Artikel keinen solchen Begriff erwähnen, was soll man machen? Noch ein paar Fachbücher lesen? Ich gehe davon aus, dass es ein sowjetisches Pendant für "automatic arrest" bzw. "category arrest" nicht gab, bis jemand zuverlässige Sekundärliteratur gefunden hat, wo was anderes steht. Die Kontrollratsdirektiven und ihre Umsetzung, die ich oben erwähnt habe, das sind alles schon spätere Phasen. Nicht Thema dieses Artikels hier. Giro Diskussion 00:47, 15. Feb. 2013 (CET)
- (1) Facit: Den - die ganze Frage auslösenden - Satz mit "automatic arrest" in Speziallager werde ich ändern (ich habe inzwischen per wikiblame festgestellt, dass er kurz nach Entstehen des Artikels von einer IP eingebracht wurde, die aber seit 2008 nicht mehr aktiv ist, also nicht mehr nach einer Quelle befragt werden kann).
- (2) Hier erl.
- 12:11, 15. Feb. 2013 (CET)
- Dieser "Automatische Arrest" war deswegen "automatisch", weil jeder, der eine führende Funktion in Verwaltung oder NS-Bewegung bekleidet hatte, "automatisch" ein Internierungskandidat war. Also unabhängig davon, ob ihm konkrete Untaten zur Last gelegt werden konnten oder nicht. Im besetzten Österreich wurde dieses pauschale Internierungsverfahren von den drei westlichen Besatzungsmächten ebenfalls angewendet, dort hiess es "category arrest". Die sowjetischen Truppen sind im Prinzip in ähnlicher Form vorgegangen, d.h. es wurden höhere Chargen verhaftet, der kleine Nazi blieb erstmal unbeachtet. Jedenfalls bis Sommer 1945. Danach wurden die Verhaftungen auch in der SBZ verschärft. Nur kenne ich für das sowjetische Verfahren in der SBZ und in Österreich keinen bestimmten Begriff und auch keine genauen Daten. Das Vorgehen der sowjetischen Besatzungsoffizieren war offenbar auch sehr unterschiedlich, kann man in Fachliteratur dazu lesen, es gab offenbar keine klar formulierten Anweisungen der Sowjets. Ob es vielleicht doch einen ähnlichen sowjetischen Begriff gegeben hat, das habe ich nicht gründlich nachrecherchiert. Wenn eine Handvoll Fachbücher bzw. -Artikel keinen solchen Begriff erwähnen, was soll man machen? Noch ein paar Fachbücher lesen? Ich gehe davon aus, dass es ein sowjetisches Pendant für "automatic arrest" bzw. "category arrest" nicht gab, bis jemand zuverlässige Sekundärliteratur gefunden hat, wo was anderes steht. Die Kontrollratsdirektiven und ihre Umsetzung, die ich oben erwähnt habe, das sind alles schon spätere Phasen. Nicht Thema dieses Artikels hier. Giro Diskussion 00:47, 15. Feb. 2013 (CET)