Diskussion:Bauernstand

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Begriff

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siehe Wikipedia:Redundanz/August 2006/Archiv#Bauernschaft - Bauernstand (nachgetragen -- W!B: 14:54, 18. Feb. 2007 (CET))Beantworten

Grundbesitz bei den Germanen

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Der Satz "der Grundbesitz war unveräußerlich, nicht belastbar, unteilbar und wurde auf einen Sohn vererbt" klingt unglaubwürdig und nach Braunfunk: Was unveräußerlich ist, kann auch nicht erworben werden. Dann ist es kein Besitz. --Ulamm 07:09, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Missverständnis: Besitz kann in der Tat diversen ökonomischen Schranken unterworfen sein, die über die Eigentumsseite einer Sache bestimmt werden. So kannst du zum Beispiel die Wohnung, die du gemietet hast, auch nicht einfach verkaufen, selbst wenn sie sich rechtlich in deinem Besitz befindet. --Widerborst 20:57, 25. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Abgesehen vom Pferd, der Waffe und der persönlichen Bekleidung, war echtes Privateigentum vor 2000 Jahren bei den alten Germanen doch wohl eher selten. Das Eigentum war weniger einem einzelnem Individium zugeordnet, als vielmehr der Familie oder Großfamilie bzw. Sippe. Die Familienoberhäupter waren lediglich Patriarchen der Familien oder Großfamilien und Sippen, und zum Handeln in deren Interesse verantwortlich. Sie durften sich keineswegs einem Egotrip hingeben oder willkürlich tuen und lassen was sie wollten. Auch mit ihrem "Eigentum" durften sie nicht einfach tuen und lassen was sie wollten. Insbesondere durfte zum Beispiel nicht das Land der Familie bzw. Großfamilie oder Sippe durch das Familienoberhaupt verkauft werden, etwa um mit dem Verkaufserlös abzuhauen und durchzubrennen, oder um den Erlös zu verspielen oder zu versaufen. Diese Einschränkungen des Privateigentums beschränkten also die Rechte des Individiums, und schützten die Interessen der Familie, Großfamlie und Sippe. Das Land wurde gegenüber Fremden natürlich auch nicht etwa nur durch den Patriarch verteidigt, sondern auch durch seine Familie usw. Die Erträge des Landes standen auch nicht etwa dem Patriarchen persönlich zu, sondern er hatte lediglich das Recht, die Erträge zu verwalten und gerecht zu verteilen (auch wenn sein Anteil wahrscheinlich höher gewesen sein wird als der Anteil anderer Personen). Das der Grundbesitz auch nicht belastbar war, schützte die Familie davor, daß der Patriarch das Land verpfändete. Die Unteilbarkeit wiederum sollte eine Zersplitterung der Familie und Bruderkriegen vorbeugen, auch wenn letzteres naturgemäß nicht immer gelang. Ein Sohn wurde konnte somit nicht etwa Millionär und Playboy werden, sondern vielmehr lediglich eine Art treuhänderischer Führer einer Gesellschaft oder Genossenschaft, sowie Schutzherr und Häuptling. Wenn er seine Pflichten gegenüber der Gemeinschaft wiederholt gröblich verletzte, konnte er auch abgesetzt, ausgestoßen und vertrieben, oder schlicht und einfach heimlich bei Nacht und Nebel erschlagen werden. Das bedeutet aber nicht etwa, daß es keinen besitz gegeben hätte. Wenn ein fremder Stamm aufgetaucht wäre um sich das Grundstück anzueigenen, dann hätte der Patriarch zusammen mit allen wehrfähigen Männern das Land verteidigt, und so seine Herrschaft über das Land (also den Besitz) gewahrt. Solche Verhaltensweisen kamen auch bei Indianern und vielen anderen Naturvölkern vor. Die Germanen waren da also nicht etwa völlig einzigartig. Mit brauner Ideologie hat dies nichts zu tun. Die gab es erst ab 1919, also erst kapp 2000 Jahre später, und kann den alten Germanen also logischerweise nicht bekannt gewesen sein.--87.155.32.78 23:51, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Das mit dem feindlichen Stamm und den wehrfähigen Männern berührt m.E. einen wichtigen Punkt altgermanischer Besitzverhältnisse:
Wer wo über welchen Boden verfügte, das regelten die Germanen doch nicht zuletzt in Stammesfehden. Caesar traf laut De Bello Gallico bei der Strafexpedition nach einem germanischen Überfall seine Gegner vom Vorjahr nicht in ihren Siedlungen an, weil die gerade einen Nachbarstamm überfielen. Zwar zeigen jüngere Untersuchungen, dass manche Germanen ziemlich ortsfest wohnten (genetische Verwandschaft einiger heutiger Bewohner des Harzumlandes mit Leuten, die dort vor 3000 Jahren hausten), aber schon als die Germanen ins Blickfeld schriftkundiger Mittelmeerkulturen gerieten, also lange vor der eigentlichen Völkerwanderung, gab es erhebliche Wanderungen. So zogen anscheinend große Teile der Sueben von der unteren Oder an die obere Donau und den Oberrhein.
Es gab selbstredend keine Grundbücher und die von mir gerade angesprochene Verfügung über Boden hing in Stammesverbänden mit ersten Ansätzen zu feudalen Beziehungen nicht zuletzt von diversen Treue- und Abhängigkeitsverhältnissen ab. Eine Sippe konnte ihre Felder und Jagdreviere unter den geschildertern Bedingungen durchaus „verspielen“, aber das ging etwas heftiger ab als eine Nacht des Familienoberhauptes am Roulettetisch.--Ulamm (Diskussion) 00:21, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Bauernstand versus Bauern

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Da der Artikel wohl keine Ständeordnung beschreiben soll (außer rückblickend für einen bestimmten geschichtlichen Abschnitt), bin ich für Bauern. --Widerborst 20:54, 25. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Was der Plural von Bauer im Sinne von Landwirt ist. Damit beschäftigt sich dieser Artikel nur am Rand. Oder eben eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe, früher eben Stand genannt. Ich seh hier nix anderes, tut mir leid. --20% 21:52, 26. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Früher Stand genannt, genau. Aber das heutige Prisma ist nunmal nicht Stand. Das ist schlicht obsolet. Aus demselben Grund heißt es Polen (Ethnie) und nicht Polen (Volk). Klerus steht auch nicht unter Geistlicher Stand. Und ja, Gruppen von Menschen gemäß WP:NK im Plural. --Widerborst 13:13, 7. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Begriffsverwirrung

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Mich wundert, dass man vom Lemma "Freies Bauerntum" hierher vergeleitet wird.

Es gab freie Bauern und unfreie, wird hier gar nicht erwähnt. Während die freien Bauern, die es überall in Deutschland gab, Eigentümer des Bodens waren, waren die unfreien nur auf Erbpachtbasis auf den Liegenschaften , d.h. Fronpflichtig. Die Bezeichung "Halbhof", "Halbhufe" bezog sich eher auf die Steuer- und Zinslasten, die auf dem Hof lasteten, auch auf freien Höfen. Es orientierte sich zwar an der Größe des Hofes, ist aber nur eine Orientierung und war oftmals vom Verhandlungsgeschick des Bauern abhängig. Realteilung wäre auch noch ein Begriff, den man unbedingt mit einarbeiten sollte--84.138.117.17 12:18, 23. Feb. 2013 (CET)Beantworten

"Bauern ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel"

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Es gibt also einen Artikel für Bauer und einen für Bauern.

Srsly?

Wenn ich raten müßte: Die beiden Artikel haben unterschiedliche Besitzer, und die Zweiteilung war irgendwann mal ein Wikipedia-"Kompromiß", damit niemand ohne Bauklotz nach Hause gehen muß.

Mann, Mann, das ist schon kraß peinlich. --84.189.84.17 13:21, 25. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Statt dir irgendwelchen Blödsinn auszudenken, lies doch einfach den Absatz Zu den Begriffen Landwirt und Bauer; dann hätteste was dazugelernt. --Logo 14:32, 25. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Jetzt mal genau: Welcher Teil erklärt diesen Irrsinn? --84.189.84.17 12:05, 26. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Internationale, wissenschaftliche Rezeption: ?

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...suche ich nach Bildern, finde ich wohl "peasantry" als englischsprachige Entsprechung - für den WP.en-Artikel "Peasant" aber wiederum keinen entspr. deutschsprachigen Artikel - & wenn ich dieses Lemma unter dem unter "Sprachen" angegebenen "englisch"-Link aufrufe, kommt das Übersetzungs-Tool: ??? - Vllt. sollte man sich dem Thema mal etwas wissenschaftlicher annehmen? => Ich setze "QS-Baustein". Hungchaka (Diskussion) 10:56, 14. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Leibeigene

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" Leibeigene waren persönliches Eigentum des Grundherrn."

Sie waren kein Eigentum des Grundherren. Das wird oft misverstanden. Sie waren aber an den Grund und Boden gebunden und schuldeten Abgaben. --105.8.4.21 10:45, 22. Okt. 2024 (CEST)Beantworten