Diskussion:Beruf

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Search'n'write in Abschnitt unbelegt und (mir) unverständlich
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hallo Berufs-Interessenten Ich bin neu in der Diskussion, beschäftige mich aber bereits seit über 20 Jahren mit dem Thema. Die Aussage von [Katharina|Kat 18:52, 28. Mai 2003] stimmt leider immer noch, wenn auch aus dem Grund, da das Thema so schwierig und z.T. besetzt/aufgeladen ist. Ich schlage daher vor, zum "Beruf" eine erweitere Gliederung [ Begriffsklärungsseite ] mit etlichen Unterkapiteln/verweisen anzulegen. Begriffsklärungsseite:

  • Beruf = Namensherkunft
  • Beruf = historische Ausformungen
  • Beruf = soziologische Variationen/Verständnisse
  • Beruf für bestimmte Fachleute/in spezifischen Kontexten

- Statistiker - Wirtschafts- und Berufspädagogen

Hauptseite:

  • Beruf ist …

Legale (=auf gesetzlicher Grundlage) Definitionen:

Was fehlt dem Artikel, ausser dass er (IMO) etwas sehr Deutschland-zentriert ist? --Kat 18:52, 28. Mai 2003 (CEST)Beantworten

Der wird noch unter "Artikel, die Aufmerksamkeit..." gelistet, oder? Ich war deshalb hier schon mal dran, und hab erweitert - wenn das Deiner Meinung nach reicht, sollten wir ihn aus den "Artikel, die Aufmerksamkeit..." rausnehmen Uli 18:59, 28. Mai 2003 (CEST)Beantworten

ältesten, frühgeschichtlichen Berufen

[Quelltext bearbeiten]

Wegen der Einordnung von Prostituierten. Prostituierte werden ja als das älteste Gewerbe genannt, in wie weit das historisch belegt ist, weiss ich nicht, wo da die Grenze zwischen Handelsgewerbe und normalem Geschlechterleben ist, ist auch eine philosophische Frage ;); aber hoff es kann jemand den Sachverhalt verifizieren. greetz vanGore 12:10, 28. Dez 2004 (CET)


Der Beruf Prostituierte gehört zu der Berufsgruppe: "Übrige Gästebetreuer" und hat die DKZ (BKZ), d.h. Dokumentationskennziffer der Bundesanstalt für Arbeit 9139101 die Anforderungen der Berufsqualifikation ist nicht ganz amtlich. Unter anderem ist zu finden

  • Nachtportier
  • Hotel
  • Getränkeausgabe, -bufett
  • Barmixer
  • Servieren
  • Nachtdienst
  • Aufsicht, Leitung
  • Bistro
  • Speiseausgabe, -bufett
  • Zapfen
  • Internationale Mixgetränke
  • Bardame
  • Bufett
  • Gepäckdienst
  • Kassenführung
  • Kantine, Kasino
  • Abrechnen, Abrechnung
  • Cafe, Eiscafe
  • EDV-Anwendungen, sonstige (nicht PC)
  • Selbsbedienungsgaststätte
  • Vergnügungslokal
  • Diskothek
  • Kur- und Sporthotel
  • Eisbufett, Eisspezialitäten
  • Kuchenbufett
  • Ausbildereignungsprüfung
  • Auslandserfahrung

nachprüfbar unter: https://www.jobtunnel.com/include.php?path=bkz/merkmale.php&gruppe=913&bkz_nr=9139101

Zehn risikoreichsten Berufe

[Quelltext bearbeiten]

Im Beitrag unten werden angeblich die zehn risikoreichsten Berufe genannt. Wo ist denn der zehnte? Zur Zeit sind nur neun Berufe angeführt.

Und wo ist die Quelle?

Hier noch ein gelungenes Beispiel, dasss evtl. sinnvoll unter dem Artikel verlinkt werden könnte? Danke Beruf kommt von Ruf: http://www.schrotundkorn.de/2008/200805b10.html


Von wegen Polizisten leben gefährlich!!! Laut "DER SPIEGEL" sind Bergleute erheblich gefährdeter.(Artikel über Unfälle bei Einsatzfahrten.Baulicht!)

Überarbeiten

[Quelltext bearbeiten]

Wirres Zeug, deutschlandlastig --W!B: 16:03, 20. Feb. 2009 (CET)Beantworten


In der Tat wirres Zeug, da nicht zwischen Beruf und Tätigkeit unterschieden wird. Einen Beruf erwirbt man durch eine abgeschlossene Lehre oder ein abgeschlossenes Studium. Der Erwerb eines Berufes wird immer durch ein Abschlusszeugnis, ein Diplom, usw. beurkundet. Einen Beruf behält man immer, z.B. auch als Rentner. Daher ist das Wort Berufsverbot unsinnig, da ein erworbener Abschluss allenfalls aberkannt werden kann, aber nicht verboten werden kann.

Etwas ganz anderes ist die Tätigkeit. Diese kann darin bestehen, dass ein Beruf ausgeübt wird oder auch eine andere Tätigkeit, die mit dem erworbenen Beruf nichts zu tun haben muss. Z.B. kann ein Bäcker als Kraftfahrer tätig sein. Dann ist sein Beruf Bäcker, seine Tätigkeit Kraftfahrer. Bundeskanzlerin Merkel ist von Beruf Physikerin, ihre Tätiglkeit ist Politikerin bzw. Kanzlerin. Jemand ohne Beruf war z.B. deutscher Außenminister (Beruf:ohne, Tätigkeit:Außenminister). Daher sollte auch das Wort Berufsverbot durch das Wort Tätigkeitsverbot ersetz werden.- (nicht signierter Beitrag von 79.216.32.126 (Diskussion | Beiträge) 10:56, 20. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Wirres Zeug wird aber nicht dadurch besser, dass man weiteres wirres Zeug darüber schreibt. Die Unterscheidung zwischen Beruf und Tätigkeit ist doch mehr als künstlich und kann höchstens in solchen Staaten gelten, in denen es abschließend fixierte Berufsbilder gibt - und selbst in Deutschland sind die rechtlich fixierten Berufsbilder gerade nicht abschließend, sondern eben nur Beispiele (s. BVerfGE 7, 377). Außerdem lässt die Auffassung von 79.216.32.126 schlank mal eben alle diejenigen Berufe unberücksichtigt, denen z.B. eine akademische Ausbildung zugrunde liegt, die für mehrere Berufe qualifiziert, und alle (neuen) Berufe, die (noch) nicht rechtlich fixiert sind. Niemand wird bestreiten können, dass z.B. die gesetzlich fixierten Berufe Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt etc. Berufe sind. "Gelernt" haben aber alle diese Berufsträger die "Befähigung zum Richteramt" bzw. je nach Ausbildungsordnung die geschützte Bezeichnung "Rechtsassessor" o.ä. erworben. Es wird aber kaum einer von ihnen angeben: "Beruf: zum Richteramt Befähigter; Tätigkeit: Richter/Staatsanwalt/Rechtsanwalt". Das ist nur ein Beispiel, es gilt für viele akademische Berufe, für alle nicht gesetzlich fixierten Berufe sowieso. Zwar mag es in bestimmten Bereichen vorkommen, dass jemand seinen ursprünglich erlernten Beruf nicht ausübt und dann - wie zuvor dargestellt - zwischen seinem Beruf und seiner (Vollerwerbs-)Tätigkeit unterscheidet, aber das ist gerade nicht verallgemeinerungsfähig. Das alles macht natürlich den Artikel nicht besser und vor allem nicht weniger deutschlandlastig, aber diese gekünstelte Unterscheidung zwischen Beruf und Tätigkeit würde ihn jedenfalls schlechter machen. --Melopsittacus 12:22, 9. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Häufigste Berufe

[Quelltext bearbeiten]

Findet man leider nur nach Geschlechtern getrennt. Damit fallen aber die raus, die zwar insgesamt häufig, aber nicht bei einer der beiden Gruppen besonders häufig sind. Und es fehlt bei fast allen die Information, wie viele Vertreter des jeweils anderen Geschlechts sie ebenfalls ausüben. Knopffabrik 15:21, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten

[Quelltext bearbeiten]

Der erste Link von der Arge ist tot. -- 188.100.184.17 15:58, 28. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Selbstständigkeit

[Quelltext bearbeiten]

Dass man als Handwerker einen Meisterbrief braucht, um sich selbstständig zu machen, ist nicht richtig. Seit ein paar Jahren geht das auch als Geselle. Hab leider keine Quelle dafür... --88.64.211.222 08:17, 16. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Ab wann ist eine Tätigkeit ein Beruf?

[Quelltext bearbeiten]

In Lebensläufen findet man gelegentlich alle möglichen Tätigkeiten einer Person als Beruf beschrieben.

„arbeitete als Kunsthandwerker, Dompteur und Tierpfleger“.

Wenn ich gegen Geld bei jemandem den Rasen mähe, arbeitete ich dann als „Grünraumpfleger“? Was tut man nicht alles, um (ohne Arbeitslosenversicherung) zu überleben.

Gibt es da Konventionen, ab welcher Dauer oder Intensität einer Tätigkeit diese als Beruf zu werten ist?

Wenn jemand Lebensmittel chemisch analysiert ist er dann als "Lebensmittelanalytiker" oder als "Chemiker" oder als beides tätig?

Mag das wer beantworten und/oder im Artikel vertiefen? --Ohrnwuzler (Diskussion) 17:27, 16. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Die Antwort ergibt sich vollständig aus dem folgenden Abschnitt, den ich 2010 mal eingefügt habe: "Beispielhaft für eine allgemeingültige Definition des Berufs kann der dem Grundrecht der Berufsfreiheit des deutschen Grundgesetzes (Art. 12 Abs. 1 GG) zugrunde liegende Berufsbegriff dienen: Ein Beruf ist danach eine auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit, die zur Sicherung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient. Der Begriff des Berufs ist dabei nicht auf bestimmte traditionelle oder rechtlich fixierte Berufsbilder beschränkt, sondern umfasst jede frei gewählte Form der (erlaubten) Erwerbstätigkeit und ist daher für die Entwicklung neuer Berufsbilder offen." Das heißt, eine Tätigkeit wird in dem Moment zum Beruf, in dem der/die Tätige beabsichtigt, diese Tätigkeit ab jetzt für die nähere Zukunft, und sei es nur kurz und übergangsweise, ernstlich auszuüben und seinen Lebensunterhalt damit (jedenfalls zu einem erheblichen Teil) zu bestreiten. Und wie man den Beruf nennt, ist erstmal jedem selbst überlassen (Chemiker oder Lebensmittelanalytiker ist also egal). Wenn man einen gesetzlich fixierten Beruf erlernt hat, liegt es natürlich nahe, die gesetzliche Bezeichnung des Berufs zu führen, aber man muss es nicht, solange man nicht bei bestimmten, gesetzlich besonders fixierten Berufsbildern gezwungen ist, eine gesetzlich angeordnete Berufsbezeichnung zu führen (z.B. Rechtsanwalt). Umgekehrt darf man natürlich auch keine geschützte Beufsbezeichnung bzw. geschützten akademischen Grad führen, ohne die entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen (z.B. wiederum Rechtsanwalt oder Diplom-Chemiker, aber eben auch alle anderen gesetzlich fixierten Ausbildungsberufe mit geschützten Bezeichnungen). Das ergibt sich alles aus dem oben zitierten Abschnitt, daher schreibe ich es jetzt nicht in den Artikel. --Melopsittacus (Diskussion) 18:05, 17. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 15:58, 22. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Beruf vs. Berufung

[Quelltext bearbeiten]

Berufe sind oft mit Unlust und innerlicher Aufgabe verbunden, das, was man Engagement und Hingabe nennt ist manchmal gar nicht anzutreffen. Das zeigt sich dann vor allem darin, dass Berufe privat nicht weiter interessieren, eine Fort- und Weiterbildung über den Feierabend hinaus nicht gewährleistet werden kann, oder nur, wenn das bezahlt oder erwartet wird, als Pflicht darstellbar ist. Dies passiert, weil der Beruf mit der Charakterstruktur nicht vereinbart wird, Persönlichkeit und Beruf zu weit auseinander liegen. Gleichzeitig wird aber erwartete, zumindest im Zuge der Professionalisierung, dass ein Service bereit gestellt ist, der diesem Anspruch von Beruf als Berufung komplett genügt. (nicht signierter Beitrag von 80.154.77.2 (Diskussion) 17:01, 27. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Ich kann hier nur Hemmerle zitieren, allerdings aus christlicher Sicht, aus der auch die Frustration ("das Kreuz") Sinn macht (mag man gleichwohl besser die Arbeit wechseln, sie humanisieren müssen, streiken etc.):
"Beruf hat mit Berufung zu tun als Ort, an dem der Ruf zur Heiligkeit und zum Dienst an Menschen und Welt konkret wird."
(Klaus Hemmerle: Ruf/Beruf/Berufung. In: Christian Schütz (Hrsg.): Praktisches Lexikon der Spiritualität. Herder, Freiburg i.Br. u.a. 1992, ISBN 3-451-22614-6, Sp. 1066 (1069)).
(So schon in der Sache Martin Luther im Anschluss an Johannes Tauler.)
--Karl-Hagemann (Diskussion) 17:26, 4. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Eingangsdefinition??

[Quelltext bearbeiten]

Ich bezweifle, dass die Eingangsdefinition den herrschenden Sprachgebrauch wiedergibt. Zumindest müsste man deutlich machen, dass die Definition schon eine bestimmte Wertung enthält. Die einzelnen Facetten werden hiermit zur Diskussion gestellt.

Definitionsbefund

[Quelltext bearbeiten]

wiki Stand: 14.2.16: "Beruf' ist die im Rahmen einer arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung aufgrund besonderer Eignung und Neigung systematisch erlernte und mit Qualifikationsnachweis versehene, dauerhaft gegen Entgelt ausgeübte spezialisierte Betätigung eines Menschen."

dtv-Brockhaus 1982: "der Kreis von Tätigkeiten mit zugehörigen Pflichten und Rechten, den der Mensch im Rahmen der Sozialordnung als Aufgabe ausfüllt und der ihm i.d.R. zum Erwerb des Lebensunterhaltes dient."

Definitionsmerkmale

[Quelltext bearbeiten]

"gegen Entgelt"?

[Quelltext bearbeiten]

Nach dtv dient der Beruf nur "in der Regel", d.h. nicht notwendigerweise dem Lebensunterhalt. Durch das Merkmal der Entgeltlichkeit wird aus meiner Sicht unzulässig etwa die Tätigkeit einer nicht erwerbstätigen Hausfrau nicht als Beruf einbezogen.

"Eignung und Neigung"?

[Quelltext bearbeiten]

Das ist ein wertendes Merkmal, das man idealerweise vielleicht voraussetzen mag, das aber nicht zwingend zutrifft. Viele üben ihren Beruf ohne Eignung und Neigung aus.

"systematisch erlernt"?

[Quelltext bearbeiten]

Auch das ist eine normative Wunschvorstellung. Ein einfacher Land- oder Hilfsarbeiter in einem Entwicklungsland dürfte nicht groß etwas systematisch gelernt haben.

"Qualifikationsnachweis"?

[Quelltext bearbeiten]

Ein Hilfsarbeiter in Afrika oder selbst in Europa benötigt keinen Qualifikationsnachweis. Nicht jeder Beruf ist ein Ausbildungsberuf.

"arbeitsteilige Wirtschaft"?

[Quelltext bearbeiten]

Man kann sich eine ländliche Dorfgemeinde vorstellen, in dem alle die gleiche Arbeit verrichten und praktisch keine Arbeitsteilung vorliegt. Eine Arbeitsteilung führt zu einer Vielfalt von Berufen, dürfte aber nicht Voraussetzung eines Berufes sein.

Abgrenzung zum Job?

[Quelltext bearbeiten]

Die Abgrenzung vom Job durch "Eignung und Neigung" ist verfehlt. Ein Schüler mit einem "Ferienjob" kann dazu "Eignung und Neigung" haben. Jeder Beruf kann auch nur als "Job" ausgeübt werden.

Institution - "im Rahmen der Sozialordnung" - Aufgabe

[Quelltext bearbeiten]

Die obige dtv-Definition scheint mir viel mehr den Kern des Ganzen zu treffen: zum einen ist ein Beruf eine Institution (im weiteren Sinn), zum anderen wird er als "Aufgabe" aufgefasst oder es besteht jedenfalls der Anspruch, dass jemand "seinen Beruf wahrnimmt", "ernstnimmt".

Karl-Hagemann (Diskussion) 17:04, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Falsche Aussage zur englischen Sprache

[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Abgrenzung" trifft die Aussage "Job ist eine temporäre, kurzfristige Tätigkeit ohne innere Beziehung und Verantwortung zur Tätigkeit, eine Gelegenheitsarbeit." für die deutschen Sprache zu. Die Aussage "Diese Abgrenzung findet auch in angelsächsischen Ländern statt, wo bei Beruf von „profession“ (lat. professio) oder „occupation“ die Rede ist und „job“ eher als Nebentätigkeit klassifiziert wird." ist hingegen FALSCH und zeugt von einer mangelnden Kenntnis des englischen Sprachgebrauchs. Job ist im Englischen jede Art von Tätigkeit, ein "part-time job" ist eine Teilzeitstelle, ein "full-time job" eine Vollzeitstelle, wie man den Definitionen in einsprachigen englischen Wörterbüchern entnehmen kann (z.B. https://www.lexico.com/definition/job).

Die inhaltliche Gleichsetzung von "job" mit "profession" ist ebenfalls falsch. "profession" bezeichnet Beruf als erlernte Tätigkeit (diese grundsätzliche Bedeutungsunterscheidung wird auch im Artikel erwähnt) und "occupation" ist ein einfach ein Synonym zu "job" mit dem einzigen Unterschied, dass es stilistisch Amtssprache ist, analog zur deutschen "Beschäftigung" und "Berufstätigkeit".

unbelegt und (mir) unverständlich

[Quelltext bearbeiten]

"Während die Arbeit an die technisch-wirtschaftliche Dimension des Leistungsvollzugs anknüpft, kennzeichnet der Berufsbegriff deren qualitative Voraussetzungen sowie deren soziale Integration und die daraus resultierende Identitätsfindung."

Selbst wenn er verständlich wäre ... er ist unbelegt. Ich nehme ich vorerst raus. --Search'n'write (Diskussion) 16:02, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten