Diskussion:Beschleunigungsstreifen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Beschleunigungsstreifen“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

auf den Beschleunigungsstreifen verzichten

[Quelltext bearbeiten]

Darf bei einer Autobahnauffahrt auf den Beschleunigungsstreifen verzichtet werden? --84.61.103.67 15:15, 15. Aug 2006 (CEST)

Seitenstreifen falls Beschleunigungsstreifen nicht ausreicht

[Quelltext bearbeiten]

"Der Fahrzeugführer muss dann am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen bleiben und auf eine Lücke im Verkehrsstrom warten, die groß genug ist, um aus dem Stand in den Verkehr einzufädeln. ."

Dies ist eine nciht belegte und aus meiner Sicht lebensgefährliche Behauptung. Daher werde den Absatz löschen. Ich bitte darum, sie erst wieder aufzunehmen, wenn diese durch Gesetze belegt wurde. (nicht signierter Beitrag von 109.193.167.127 (Diskussion) 17:34, 15. Dez. 2014 (CET))Beantworten

In der Regel nutzen daher die meisten Fahrer gesetzeswidrig einen Teil des Seitenstreifens zur Beschleunigung, falls die Länge des Beschleunigungsstreifens nicht ausreicht. Wo steht das dass gesetzeswidrig ist? (Der vorstehende, unsignierte Beitrag wurde um 2009-01-27T16:35:21, von 195.227.91.114 erstellt.)

Also so wie ich die StVO verstehe und mir den §12(1) Art.3 anschaue. Dann ist das halten auf dem Beschleunigungs und auch auf dem Verzögerungsstreifen nicht erlaubt. Daher sollte es zulässig sein den Beschelunigungsstreifen geringfügig mitzubenutzen, damit der Verkerhsfluss nicht behindert wird.

Des weiteren ist im Bußgeldkatalog nur der Sachverhalt bestraft, der ein "schnelleres Vorankommen" durch das Benutzen des Seitenstreifens versucht. Dazu kann das mitbenutzen des Seitenstreifens beim ausgehen des Beschleunigungsstreifens nun wirklich nicht gehören.

--strandlaeufer1978 (00:45, 21. Mai 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

(Ich habe mal Überschriften der Übersichtlichkeit halber eingefügt) Es geht sicher um diese Änderung, oder? Würde ich auch so sehen, ja. Ich habe die Gesetzestexte im Artikel verlinkt. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:09, 21. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Den §12(1) Art.3 hier ins Spiel zu bringen ist meiner Meinung nach falsch und irreführend. Wenn man Verkehrsbedingt anhalten muss handelt es sich um warten nicht aber um ein Halten im Sinne eines Halteverbots. Siehe auch Wikiartikel zu Halteverbot. (nicht signierter Beitrag von 95.115.23.76 (Diskussion) 17:59, 16. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Gelöscht wurde aus dem Artikel von 95.115.23.76:
  • „Andererseits ist gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 StVO das Halten auf dem Einfädelungsstreifen unzulässig.“
--Saibo (Δ) 21:44, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten


Wie ist es richtig am Ende der Beschleunigungsspur?

Niemals , aber auch niemals anhalten (wenn Standspur vorhanden) !! weder vorne, noch hinten am Beschleunigungsstreifen, kein Mensch rechnet hier mit stehenden Autos !! HÖCHSTE GEFAHR! die Geschwindigkeitsdifferenzen sind meistens viel zu groß (außer für Porsche und Ferrari vielleicht) um aus dem Stand auf die Geschw des fließenden Verkehrs zu kommen. (Physik: Delta v, a, s= v im Quadrat/ 2a ......v= a x t zur Erinnerung) zur Not darf immer die Standspur (wenn vorhanden) unter größter Vorsicht zum Beschleunigen benutzt werden, kein Richter dreht daraus einen Strick.... die durchgehende Fahrbahn hat immerVorfahrt und das Einfädeln darf nicht erzwungen und kann auch nicht erwartet werden.

Alle anderen Verhaltensweisen können tödliche Gefahren heraufbeschwören.

Blinker benutzen. (nicht signierter Beitrag von 109.193.106.55 (Diskussion) 11:58, 4. Jan. 2013 (CET))Beantworten


Nach § 2 Abs. 1 StVO ist der Seitenstreifen kein Bestandteil der Fahrbahn und darf daher (außer im Notfall, mit Sonderrecht nach § 35 StVO oder Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO) nicht befahren werden. Bußgeldkatalog: „Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen.“ kostet 5 € (mit Behinderung 10 €, mit Gefährung 20 €). Aber 5 € kann das einem schon Wert sein :-) !
--Mainpage (Diskussion) 23:17, 25. Jan. 2013 (CET)Beantworten


Ich würde NIEMALS am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten! Das ist zwar die einzig legale Vorgehensweise, gleichzeitig aber auch die, von der einem jeder Notfallmediziner oder Feuerwehrmann abraten wird.
Am sichersten ist es, den Standstreifen eine maßvolle Zeit mit zu nutzen (Und so habe ich es auch in der Fahrschule gelernt, wohl durchaus mit dem Hinweis, daß die Fahrprüfung diesbezüglich eine Ausnahme darstellt). Es ist allemal besser, sich vom Standstreifen aus mit Sicherheitsabstand VOR die LKW-Kolonne zu setzen, als vom Beschleunigungsstreifen aus mit noch nicht exakt abgeglichener Geschwindigkeit in die üblichen "halber Sicherheitsabstand"-Lücken innerhalb der Kolonne zu wollen. Aus dem Stand heraus - weil man das Kolonnen-Ende abgewartet hat - auf die Autobahn zu wollen ist sowieso eine absolut indiskutable Idee, wenn man nicht einen Bugatti Veyron sein Eigen nennt. Die schlechtere, aber immer noch sicherere als die legale, Alternative ist es, schon am Anfang des Beschleunigungsstreifens stehen zu bleiben. Diese kommt aber nur dann zum Tragen, wenn der Bereich vor der Auffahrt gut einsehbar ist, man also für nachfolgende Fahrzeugführer gut zu sehen ist (Das ist aber meist nicht der Fall), und am Ende des Beschleunigungsstreifens schon Selbstmordkandidaten warten oder ein Auffahren absehbar nicht möglich ist und kein Standstreifen zur Verfügung steht. Ein Beispiel, wo die zweite Alternative angebracht sein kann, sind Auffahrten auf Stadtautobahnen, die oft verkürzt sind, an denen der nachfolgende Verkehr mit mäßiger Geschwindigkeit aus dem Stadtverkehr kommt und die Sicht nicht von Grünzeugs versperrt wird. (A40, A565, ...) --SpaceRat (Diskussion) 15:02, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Auch ich habe in der Fahrschule gelernt, dass ich im Zweifelsfall auf dem Standstreifen weiter fahren soll. Auch wenn die Aussage eine buchstabengetreue Auslegung des Gesetzestextes ist, entferne ich sie aufgrund der oben genannten Argumente. Viele Grüße -- Phil1881 (Diskussion) 09:50, 3. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Verschachtelter Satz mit fragwürdigem Inhalt

[Quelltext bearbeiten]

Habe dreimal lesen müssen, bis ich die Struktur des folgenden Satzes verstanden habe: "Das Ende des Beschleunigungsstreifens ist in Deutschland mit einer diagonal von der rechten Fahrbahnbegrenzung nach links zum rechten Rand der am weitesten rechts liegenden Fahrstreifen führenden durchgezogenen weißen Linie markiert." Also: Das Ende ... ist ... mit einer ... durchgezogenen Linie markiert. Genauer: Das Ende ... ist ... mit einer ... von der rechten Fahrbahnbegrenzung nach links [, und zwar] zum ... Rand [...] durchgezogenen Linie markiert. Soweit OK. Die Linie ist nach links durchgezogen, und zwar von der rechten Fahrbahnbegrenzung zum rechten Rand der am weitesten rechts liegenden Fahrstreifen. "Fahrstreifen" ist Plural, es handelt sich also um mindestens zwei Fahrstreifen, die "am weitesten rechts liegen" und einen Teil sämtlicher Fahrstreifen bilden. Was das nun bedeuten soll, ist mir rätselhaft. Würde hier nicht der Singular genügen? Außerdem ist mir nicht klar, ob nicht auch der Beschleunigungsstreifen ein Fahrstreifen ist. Oder habe ich das Wort "Fahrstreifen" falsch verstanden, und es handelt sich dabei nicht um die Streifen, auf denen man fährt, sondern um die Linienmarkierungen, zwischen denen man fährt? In jedem Fall, denke ich aber, man könnte es auch einfacher formulieren, etwa so: Das Ende des Beschleunigungsstreifens ist in Deutschland mit einer durchgezogenen weißen Linie markiert, die schräg von der rechten Seite des Beschleunigungsstreifens zum rechten Rand der Hauptfahrbahn führt. (Das Wort "diagonal" scheint mir in dem ursprünglichen Satz umgangssprachlich verwendet, was im Gegensatz zu dem sonstigen Fachvokabular steht. Fachsprachlich ist "diagonal" eine Linie, die in einem Rechteck (oder sonstigen Vieleck) von einer Ecke zu einer nicht benachbarten anderen Ecke führt. Da es auf der Autobahn keine Ecken gibt, scheint mit der Ausdruck "schräg" eher zu passen.) Da ich mich mit dem Fachvokabular der Straßenverkehrsordnung aber nicht auskenne, überlasse ich die Korrektur den Experten. (nicht signierter Beitrag von 121.115.143.156 (Diskussion) 05:57, 18. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Widerspruch

[Quelltext bearbeiten]

Der Fahrzeugführer muss dann am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen bleiben und auf eine Lücke im Verkehrsstrom warten, die groß genug ist, um aus dem Stand in den Verkehr einzufädeln. Dies birgt jedoch die Gefahr von Auffahrunfällen, da sich die Fahrer nachfolgend einfahrender Fahrzeuge auf dem Beschleunigungsstreifen zumeist auf den rückwärtigen Verkehr konzentrieren und ein Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs oft zu spät bemerken. Auch durch den hohen Geschwindigkeitsunterschied eines aus dem Stand beschleunigten Fahrzeugs gegenüber dem fließenden Verkehr auf der Hauptfahrbahn ist eine erhöhte Unfallgefahr gegeben.

Nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 und § 18 Abs. 8 StVO ist das Halten auf Beschleunigungsstreifen unzulässig.

Das widerspricht sich gegenseitig. (nicht signierter Beitrag von 31.17.153.69 (Diskussion) 23:25, 23. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

„Der Fahrzeugführer muss dann am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen bleiben und auf eine Lücke im Verkehrsstrom warten
Das ist kein Widerspruch:
Warten ist ein (ungewollter) verkehrsbedingter, vorübergehender Stillstand aus Verkehrsgründen.
Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung. Und das ist auf Beschleunigungsstreifen unzulässig.
--Mainpage (Diskussion) 00:02, 24. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Mit Verlaub, diese Argumentation ist Unfug. §12 Ist eindeutig:

(1) Das Halten ist unzulässig ...
3.auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
Wenn Du also dort hältst um zu "warten" (deine Definition, das Wort gibt es in keinem Gesetz), untersagt. Folglich kann man nur weiterfahren müssen, weil das seitliche Rammen Asozialer noch nicht erlaubt ist.--Mideal (Diskussion) 12:23, 6. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Die Bezeichnung Halten ist auch falsch, denn es ist ein (verkehrsbedingtes) Anhalten, was wiederum erlaubt ist. --K@rl 12:33, 6. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Wenn Du das Auto nicht mehr bewegst, hältst Du, ob Du willst oder nicht - mit Seitenstreifen kannst Du weiterfahren und *darfst* deshalb nicht halten, ohne hast Du keine andere Möglichkeit und kannst dann auch kein Bußgeld bekommen.--Mideal (Diskussion) 12:42, 6. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Mit Verlaub, aber, Unfug; und hat hier jemand seinen Fahrschulunterricht wieder vergessen? "F: Wieviele Arten gibt es, ein Fahrzeug zum Stehen zu bekommen? A: Vier. F: Welche sind dies? A: 1. Halten, 2. Parken, 3. Warten, 4. Liegenbleiben." So ungefähr. Und in diesem Sinne ist das Halten auf dem Beschleunigungsstreifen verboten, das Warten aber erlaubt, weil der Seitenstreifen nicht befahren werden darf (halten und parken darf man da auch nicht, liegenbleiben dagegen schon, da ist ja genau der Unterschied) und insofern nicht zählt. (Ob und wenn ja wann man sich sinnvollerweise über die Regel hinwegsetzen kann, steht hier nicht zur Debatte.)--2001:A61:260C:C01:9569:E9B1:66A6:C551 15:57, 18. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Österreich

[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: Auch in Österreich darf auf dem Beschleunigungsstreifen an einem auf derselben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug vorbeigefahren werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 29 StVO 1960). Das kann ich aus dem verlinkten Paragrafen nicht entnehmen, dort steht nur: nicht als Überholen gelten das Vorbeibewegen an einem auf einem Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug, d.h. auf der ersten Fahrspur ist man nicht ein überholendes Fahrzeug, wenn man an einem Auto auf dem B. vorbeifährt. --TheRunnerUp 22:10, 20. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Wo hat der hier, der eine oder andere seinen Führerschein gemacht, der Standstreifen wird nicht einmal annähernd zum Beschleunigen genommen, Er dient für Pannen und zur Bildung der Rettungsgasse und wenn das ein Fahrlehrer auch nur unter der Hand erzählt hat, gehört Ihn die Zulassung entzogen.

Denn, Wir sprechen hier einfach mal, gleich das Vorrausschauende fahren an, denn Wie Ihr es schon selber angesprochen habt.

Vor einer LKW Kolone einzufahren, ist nicht nur ganz schön heftig, es ist auch ziemlich unsozial, weil Ihr mit euren PKW sowieso mehr Power habt, somit auch schneller voran kommt.

So kann man das vorbeiziehen der Kolone, auch mit einem Zwinkern betrachten, zudem der Fahrer von Diesem Gerät erst einmal 40 Tonnen zur Ruhe bringen muss.

Das kommt darauf an. Wer auf dem Beschleunigungsstreifen kräftig beschleunigt hat - ob er es hätte sollen ist eine andere Frage - und dann feststellt, daß er vor dem Laster nicht reinkommt, der wird, selbst wenn er wartet, vermutlich erst auf dem Standstreifen zum Stehen kommen. Davon abgesehen zischt man natürlich nicht rechts am Laster vorbei, außer vielleicht mit einem entsprechend leistungsfähigen Sportwagen, mit dem es problemlos geht - aber es spricht einiges für "keine Regel ohne Ausnahme": sagen wir, tja, der Laster ist schon bei der Einfahrt weit genug hinter einem oder aber, hinter ihm kommt gleich eine Kolonne weiterer Fahrzeuge, die wegen starken Verkehrs oder einem Verbot auch nicht nach links ausweichen können, dann kann eventuell, da vorn noch reinzustechen, sinnvoller als anderes sein, sofern man's kann. (Richtig blöd ist übrigens, weiß nicht ob in Deutschland, wenn bisweilen noch die Einfahrt ohne Streifen mit einem Stoppschild endet.)--2001:A61:260C:C01:2802:3701:2C7D:717F 20:29, 27. Mär. 2018 (CEST)Beantworten
(Und wenn ich in so einer Situation bin und dann am Ende feststelle, ich brauche noch zwanzig Meter, um den Lkw-Fahrer sicher nicht zu behindern - oder ich haue eine Vollbremsung hinein und komme nach 10 Metern im Standstreifen zum Stehen - dann müssen natürlich zwanzig Meter Standstreifen herhalten. Auftragstaktik und § 1 StVO. Wenn andererseits überhaupt keine Lücke ist, dann wird am Ende des Beschleunigungsstreifens gewartet, allerdings würde ich mir schwer überlegen, eventuell die Warnblinkanlage einzuschalten und nicht nur die Kolonne auf der Autobahn, sondern auch die übrigen Neueinfahrenden vorbeizulassen.)--2001:A61:260C:C01:2802:3701:2C7D:717F 20:35, 27. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Wikipedia darf nicht zur Verkehrsgefährdung aufrufen!

[Quelltext bearbeiten]

Es kommt ja meist nur bei dichtem Verkehr vor, dass einer nicht rechtzeitg einfädeln kann. Wenn er dann am Ende der Spur plötzlich abbremst, ist das eine grobe Gefährdung seiner Hintermänner, die mit so einem Unsinn nicht rechnen. Anschließend kann er verhungern, bis er eine genügend große Lücke findet, um aus dem Stand bis auf wenigstens 100 km/h zu beschleunigen. In der Zeit irritiert er alle auf der Autobahn und behindert alle nachfolgenden Einfädler, die zwar schnell genug wären, aber nun keinen Sicherheitsauslauf mehr haben, falls es doch nicht klappt, und auch nicht wissen, ob das stehende Fahrzeug sich noch vor ihnen in die Lücke zwängt. Da der Stehende nicht ewig warten will, wird er bald mit viel zu niedriger Geschwindigkeit auf die Autobahn fahren. Wenn es dann nicht unmittelbar hinter ihm kracht, dann passieren die Auffahrunfälle irgendwo weiter hinten – aber der Guteste kriegt das nicht einmal mit. Und das alles nur wegen einer lächerlichen weißen Linie! Das ist eine nicht zu entschuldigende mehrfache grobe Verkehrsgefährung.

Da ist es geradezu eine Anleitung zu solch einer groben Verkehrgefährdung, wenn ohne jegliches wenn und aber erklärt wird, so muss er stehen bleiben. Das darf Wikipedia nicht!

Ich habe deshalb das alles verkürzt auf den Satz: Der Fahrer muss deshalb so fahren, dass er vor dem Ende des Beschleunigungsstreifens eingefädelt hat. Alles weitere ist doch nicht Sache der Wikipedia. Ganz abgesehen davon, dass es Fälle gibt, in denen der Satz schlicht falsch ist, z. B. wenn die anvisierte Lücke plötzlich durch ein Auto von der Überholspur aus zugemacht wird. Grüße --AHert (Diskussion) 18:26, 30. Nov. 2018 (CET)Beantworten