Diskussion:Bordesholmer Sparkasse

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Goegeo
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"... die von dem Aufsichtsrat erlassene Satzung ...".

Hinweis: Aktienrechtlich wird die Satzung der Gesellschaft nicht vom Aufsichtsrat sondern von der Hauptversammlung erlassen oder geändert. Ich denke, so wird das auch bei der Bordesholmer Sparkasse AG sein.

Bitte prüfen. HL1948

Danke für den Hinweis: Die Satzung wird nach dem Sparkassengesetz des Landes Schleswig-Holstein durch das oberste Organ der Sparkasse erlassen. In diesem Fall dürfte also das Aktienrecht Anwendung finden, welches die Hauptversammlung für Satzungsänderungen zuständig erklärt. Habe das ganze dementsprechend berichtigt.--goegeo 19:53, 14. Jul. 2007 (CEST)Beantworten