Diskussion:Diskriminierungsverbot
Wiederholungen
[Quelltext bearbeiten]Kann einer mir sagen, wieso der Abschnitt mit diesem Inhalt
Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." (Art. 3 GG)
sieben mal vorkommt??? Als ich sechs von denen entfernt habe, wurde dies ja wieder rückgängig gemacht. -- Raubsaurier 12:57, 30. Sep 2005 (CEST)
- sorry, da war ich wohl doch zu schnell und habe dies Doppelung übersehen! Wenn du sowas löscht, dann füge doch in der Kommentarzeile kurz "Doppelung" ein.--Ot 07:57, 1. Okt 2005 (CEST)
Diskriminierungsverbot des EnWG
[Quelltext bearbeiten]Energieversorger legen den Begriff "sachlich gerechtfertigt" in der derzeitigen Diskussion des EnWG (das ein Diskriminierungsverbot "externer" Vertriebsorganisationen formuliert) verständlicherweise in ihrem Sinne dahingehend aus, dass z.B. eine hausinterne Datenschnittstelle, die den im Monopol stehenden Netzbetreiber mit dem in der Konkurrenz stehenden hauseigenen Vertrieb (für diesen Vertrieb vorteilhaft) verbindet, deswegen sachlich gerechtfertigt sei, weil sie zulässige Synergie-Effekte realisiere und technisch bedingt sei. Ein externer Vertrieb (z.B. Lichtblick oder Yello) sei nicht "diskriminiert", weil die Technik "sachlich gerechtfertigt" sei. Ist der Begriff "sachlich gerechtfertigt" bei einem Diskriminierungsverbot tatsächlich so schwammig definiert, dass man nur irgendeinen Grund für die (mögliche) Diskriminierung nennen muss, oder gibt es da höhere, qualitative Anforderungen, die auch vor Gericht Bestand haben?
Off-Topic Sehr geehrter Benutzer:Twanka, bitte signieren Sie ihre Beiträge (mit vier Tilden).
Der Begriff ist tatsächlich so schwammig, da "sachlich gerechtfertigt" das Element der Verhältnismäßigkeit enthält, das stark vom Zeitgeist und dem politischen Klima bestimmt wird und das im Einzelfall jeweils vom zuständigen Richtergremium austariert werden muss. Nicht umsonst wird gerade in dem von Ihnen beschriebenen Bereich (meines Wissens vom EU-Wettbewerbskommissar ausgehend) diskutiert, ob man eine Trennung von Netz und Produktion gesetzlich vorschreiben müsse.
Diese Frage trägt allerdings meines Erachtens nichts zum Artikel bei, da sie ein zu spezielles Problem betrifft. Hier müssen erst mal die Grundlagen geschaffen werden. --MfG: --FTH DISK 16:19, 22. Aug. 2007 (CEST)
EU-Grundrechte-Charta
[Quelltext bearbeiten]@GLGerman: Bevor Sie hier bei Rechtsthemen ungelegte Eier zu gelegten erklären, suchen Sie bitte den Konsens mit den Juristen. Die Grundrechtscharta ist nicht wirksam ratifiziert worden. Zwar hat Deutschland den EU-Vertrag ratifiziert, aber einige andere Länder in der EU haben das nicht und dadurch ist er völkerrechtlich nicht zustande gekommen. Da der Vertrag aber nur die Rechte und Pflichten der EU regelt (Siehe Artikel II-111 ff.), kann er ohne eine EU-Wirksamkeit auch in Deutschland keine Wirkung zeigen.
Ihre Quelle gibt da auch nichts anderes her. Warum bitte hat im Juni dieses Jahres das Außenministerium seine Unterhändler bevollmächtigt, der Inkraftsetzung der EU-Grundrechte-Charta zuzustimmen, wenn die nach Ihrer Aussage zu dieser Zeit schon in Kraft gewesen sein soll?
(Auch wenn es in der Sache nicht weiter hilft) Bitte wo steht im Text etwas von Ratifizierung? Bitte geben Sie mir eine konkrete Überschrift an. Ihr Bearbeitungskommentar war:
("Steht so im Text"), bitte lesen
Das von Ihnen zitierte Dokument ist nur ein Auszug des EU-Amtsblattes vom 16.12.2004, in dem der komplette „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ veröffentlicht wurde - von dem alle Welt weiß, dass er trotz Ratifizierung (durch Deutschland und andere Staaten) nie in Kraft getreten ist.
Bitte beantworten Sie meine Fragen, bevor Sie diesen Artikel weiter verfälschen und die Leute mit falschen Rechtsmeinungen in die Irre führen. --MfG: --FTH DISK 19:44, 25. Okt. 2007 (CEST)
N.B.:
Zu Ihrem Einwand:
>"...bevor Sie diesen Artikel weiter verfälschen und die Leute mit falschen >Rechtsmeinungen in die Irre führen... "
Seit es Justiz gibt, ist Rechtsmeinung == Irreführung (sonst würde man statt Gesetzen der Vernunft folgen), was also wollten sie mit diesem Satz tatsächlich ausdrücken? Das Recht beugt eh jeder wie er's kann und braucht - was liegt daran?
Hella, Nov.2007
Hintertürchen
[Quelltext bearbeiten]Auch in diesem Artikel halte ich es für wichtig, auf „Hintertürchen“ hinzuweisen, die eben doch Diskriminierung ermöglichen, und das ganz offiziell. Dabei ist das „Totschlagargument“: „Wir haben nicht genug Geld!“ wohl das wichtigste. --CorradoX, 18:33, 5. Jun. 2008 (CEST)
"Equal Pay" - (Kein) Gleicher Lohn für gleiche Arbeit in EU-Europa
[Quelltext bearbeiten]Die Darlegungen zu den einzelnen EU-Staaten sollten nach dem gleichen Schema erfolgen, sodass Unterschiede klarer ersichtlich werden.
Beispiel: Die Frage nach dem "Gleichem Lohn für gleiche Arbeit" in EU-Europa stellt sich dreifach:
1. Als Frage nach der Zulässigkeit einer Geschlechterdiskriminierung zwischen Männern und Frauen in demselben Unternehmen und Betrieb
2. Als Frage nach der Zulässigkeit einer Diskriminierung von Zeitarbeitern gegenüber der Stammbelegschaft in demselben Unternehmen und Betrieb
3. Als Frage nach der Zulässigkeit einer Diskriminierung von Ausländern bzw. EU-Ausländern gegenüber Inländern in demselben Unternehmen und Betrieb. -
In Deutschland etwa sind Diskriminierungen nach 1. (auf dem Papier) verboten.
Diskriminierungen nach 2. und 3. sind Arbeitgebern dagegen erlaubt, wo es keinen tariflichen Mindestlohn mit Allgemeinverbindlicherklärung gibt. Deshalb dürfen in Deutschland Zeitarbeitnehmer für die einen geringeren Lohn beschäftigt werden als Angehörige der Stammbelegschaft. Und EU-Ausländer, die von ihrem ausländischen EU-Arbeitgeber im deutschen Inland eingesetzt werden, dürfen nach den niedrigeren ausländischen Lohnsätzen bezahlt werden. -
Anders etwa in England oder in Polen, wo ersichtlich auch Diskriminierungen nach 2. oder nach 3. nicht erlaubt sind. -- 212.23.103.89 00:51, 28. Apr. 2011 (CEST)
Defekte Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.gew-nds.de/sos/4-1999-Integration-Kosten.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://ec.europa.eu/news/justice/080929_1_de.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Seite wurde umgeleitet; anpassen? (HTTP-Statuscode 300)
- Artikel mit gleicher URL: Zensur in der Bundesrepublik Deutschland (aktuell)
- http://europa.eu/scadplus/glossary/nondiscrimination_principle_de.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
– GiftBot (Diskussion) 09:31, 21. Dez. 2015 (CET)
Herleitung des Teilhaberechts
[Quelltext bearbeiten]Das BVerfG leitet in der zitierte numerus-clausus-I-Entscheidung das Teilhaberecht nicht allein aus Art. 3 GG ab, sondern auch aus Art. 12 GG und dem Sozialstaatsprinzip (BVerfGE 33, 303 (331-332)). --Pistazienfresser (Diskussion) 17:41, 13. Jan. 2023 (CET)