Diskussion:Durchgriffshaftung
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 84.157.57.3 in Abschnitt Durchgriffshaftung bei Vereinen fehlt
Durchgriffshaftung bei Vereinen fehlt
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel beschreibt Fälle von Durchgriffshaftung bei Kapitalgesellschaften, aber nicht bei eingetragenen Vereinen (Außenhaftung des Vortands). Diese tritt u.a. bei Spendenfehlverwendung oder falscher Ausstellung von Spendenbescheinigungen ein - ist also dann weniger Zivilrecht als öffentliches Recht, wohl ein Sonderfall.
Generell: Bei unerlaubten Handlungen des Vorstands. --84.157.57.3 22:51, 18. Jul. 2016 (CEST)