Diskussion:Eigenbedarf (Mietrecht)
Betrifft welches Land?
[Quelltext bearbeiten]Anhand der zitierten Gesetzte sehe ich, dass hier die deutsche Rechtslage beschrieben wird. Das wird jedoch nicht ausdrücklich erwähnt. Wie sieht die Rechtslage in der Schweiz oder in Oesterreich aus? (nicht signierter Beitrag von 87.102.212.62 (Diskussion) 16:00, 26. Sep. 2013 (CEST))
Unklarheiten
[Quelltext bearbeiten]Einige Erklärungen treffen meiner Meinung nach so nicht zu bzw. sind unklar formuliert, z.B. :
"Die Eigenbedarfskündigung muss ordentlich begründet werden. Ob sie wirksam ist, ist davon abhängig, ob der Vermieter den als Kündigungsgrund geltend gemachten Eigenbedarf nachweisen kann."
Für die Wirksamkeit dürfte der Nachweis nicht nötig sein, erst mal reicht eine entsprechende Begründung.Nachweisen muß man das höchstens, wenn die Sache vor Gericht geht, weil der Mieter der Kündigung widerspricht.
"Der Vermieter muss die Wohnung benötigen. Der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, reicht nicht aus"
Wie wird das rechtlich begründet ? Soweit mir bekannt, reicht der "bloße" Wunsch, in seinen eigenen vier Wänden zu leben sehr wohl als Kündigungsgrund aus.-- 80.171.182.1 20:50, 19. Mai 2010 (CEST)
- IMHO alles ausreichend erklärt, sehe keinen verbesserungsbedarf. Deine Unklarheiten werden alle erklärt ;) NILΔισκ 15:55, 24. Mai 2010 (CEST)
- Die angesprochenen Punkte werden im Artikel ja gerade NICHT geklärt bzw. es wäre eine klare Antwort auf die von mir in Frage gestellten Punkte sinnvoll, am besten untermauert mit entsprechenden Urteilen -- 80.171.76.118 18:29, 26. Mai 2010 (CEST)
- "Die angesprochenen Punkte werden im Artikel ja gerade NICHT geklärt" Das würde ich auch sagen. Eine bloße platte Behauptung das alles geklärt ist, ist keine hinreichte Darlegung und schon lange kein Beweis. 31.17.68.88 16:03, 19. Okt. 2011 (CEST)
Es fehlt die Einarbeitung der Kündigungssperrfristenverordnung von Baden-Württemberg (nicht signierter Beitrag von 217.249.43.186 (Diskussion) 15:13, 22. Okt. 2015 (CEST))
Formulierungen und Quellen
[Quelltext bearbeiten]Ich habe bei weiterer Recherche einen Beitrag auf der Plattform rp-online gefunden, in welchem Textpassagen sehr ähnlich formuliert sind.
Ich bin mir nicht sicher, in wie fern wer von wem "abgetippt" hat und ob das so weit erlaubt ist.
Es wäre super, wenn sich jemand mit etwas mehr Fachkenntnis das mal ansehen könnte: http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/mieten/Eigenbedarf-Wann-der-Vermieter-kuendigen-darf_aid_169911.html (nicht signierter Beitrag von 109.193.106.133 (Diskussion) 23:59, 18. Sep. 2011 (CEST))
- Ein Punkt ist schon mal veraltet. Nichten und Neffen zählen schon dazu. Siehe Artikel-Link in diesem Artikel zu BGH-Urteil. Ansonsten Klinkt plausibel, jedenfalls aus Mietervereinssicht. Ist aber nicht detailiert genug, um die Berechtigung einer Eigenbedarfskündigung abzuschätzen, in dem Dschungel der Rechtsprechungen. Ich google mal. Vielleicht gib's was besseres. Ansonsten Schmidt-Futterer Großkommentar Mietrecht CH. Beck für "mickrige" 172 Euro oder so ;)) 31.17.68.88 16:21, 19. Okt. 2011 (CEST)
Umgekehrte URV ?
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel stimmt in weiten Teilen mit der Webseite http://www.mieterbund.de/eigenbedarf.html überein. Eingestellt wurde der Text in unserem Artikel am 1. November 2005 um 14:16 Uhr [1]. Laut Webarchiv gibt es aber diese Webseite erst etwa seit 2008 [2]. Daher vermute ich eher eine umgekehrte URV.
Eigentumswohnung zur Miete
[Quelltext bearbeiten]Was soll das sein? --Chricho ¹ ² ³ 14:56, 20. Jun. 2013 (CEST)
Das, was der Name sagt - eine Eigentumswohnung, die vom Eigentümer an einen Mieter vermietet wurde. Gäbe es derlei nicht, gäbe es auch keine Eigenbedarfskündigungen.--Giebenrath (Diskussion) 18:29, 24. Jul. 2022 (CEST)
Häufigkeit
[Quelltext bearbeiten]Laut Einleitung ist das der häufigste Kündigungsgrund. Gibt es da Quellen zu? Der Artikel enthält keine Informationen zur Häufigkeit. --Chricho ¹ ² ³ 14:57, 20. Jun. 2013 (CEST)
- Das ist mir auch aufgefallen (zudem war nicht klar, ob sich das auf Deutschland bezog oder auf was auch immer). Habe das daher entfernt. --Gr1 (Diskussion) 15:07, 23. Feb. 2017 (CET)