Diskussion:Elektronische Versicherungsbestätigung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Tronicum in Abschnitt eVB oder VB-Nummer
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Einschränkungen der eVB

[Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen der Einstellung einer eVB beim GDV-DL kann von Seiten einer Versicherung Einschränkungen vorgeben, für die nur der Versicherungsschutz gilt. Die Beschränkungen (u.a.: Verwendung nur für bestimmte Arten von Kennzeichen, für Fahrzeug mit bestimmten Technische Daten, nur für Fahrzeuge mit einem Verwendungzweck). Diese Besonderheiten, die es vor Einführung der eVB gab, fehlen hier eigentlich. ++Wolfgang Götz (Diskussion) 23:47, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Nummer mit Buchstaben?

[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Nummer wird sich ja eingebürgert haben, aber er beschreibt eine Buchstaben-Ziffern-Kombination m. E. falsch. Als wesentlich besser geeignete Abkürzung sehe ich hier den Begriff Code. (nicht signierter Beitrag von 134.169.116.88 (Diskussion) 01:23, 20. Aug. 2013‎)

eVB-Nummer bzw. VB-Nummer sind etablierte Begriffe, die deutlich häufiger Verwendung finden als die Bezeichnung eVB-Code. Vgl. auch WP:TF. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 01:31, 20. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Der Begriff VB-Nummer wurde durch den GDV bei der Entwicklung des eVB Verfahrens so festgelegt. Selbst wenn er nicht ganz konsistent ist, hat er sich jetzt eingebürgert und sollte so auch verwendet werden. Abgesehen davon können auch Zahlen Buchstaben enthalten: Hexadezimalsystem. --Hojoe (Diskussion) 23:20, 20. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Gültigkeitsdauer

[Quelltext bearbeiten]

Zu Elektronische Versicherungsbestätigung#Dauer der Gültigkeit ist zu bemerken, dass die sechs Monate nur für die Verwendung für schwarze Kennzeichen gilt. Bei Kurzzeitkennzeichen sind es nur drei Monate. Auserdem ist es eine Höchstgültigkeitsdauer die vom Versicherungsunternehmen berenzt werden kann (siehe [1] [2] [3] u.v.a) --Mahgü () 21:11, 22. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Das ist so nicht ganz richtig. Die Maximaldauer sind 24 Monate. Die Gültigkeitsdauer kann von jedem VU für jede eVB individuall festgelegt werden. Ich habe den Absatz etwas erweitert. --Hojoe (Diskussion) 23:20, 20. Jan. 2017 (CET)Beantworten

1 und 0 Vermeiden

[Quelltext bearbeiten]

Super gemacht lieber Autor, damit ist das Beispiel für die Tonne. Bitte ändern. --136.8.33.71 12:01, 24. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

eVB oder VB-Nummer

[Quelltext bearbeiten]

Im ersten Satz steht hinnter elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) im letzten Satz steht man soll nicht eVB benutzen? Zumindest Missverständlich? Ist das nur in Bezug auf die "Nummer" gedacht? --Tronicum (Diskussion) 15:47, 9. Jan. 2019 (CET)Beantworten