Diskussion:Erlös

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Alex1011 in Abschnitt unvollständiger Satz
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Erlös“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Habe ich eigentlich bereits Umsatz erzielt, auch wenn ich noch keine Rechnung erstellt habe oder noch kein Geld geflossen ist? Dann würde die Formel Menge * Preis stimmen. Das was aufgrund einer Rechnung an Geld fließt, wäre dann "Einnahme" als Unterschied zum Umsatz! Oder????

jaein ;) ... Einnahme klärt dich auf was das ist. Umsatz wird unterschiedlich bewertet; je nach dem welche rechnungslegungsvorschrift du zu Grund legst: für IFRS/IAS regeln das die IAS 18: danach wird erfasst wenn das geld mit einer gewissen wahrscheinlichkeit eintrifft und die Umsatzhöhe halbwegs verlässlich meßbar ist. Für HGB regelt das ? (hmm keine ahnung) ... danach wird erstmal alles erfasst sobald ich eine Rechnung gestellt habe. Wenn ich dann einen ausfall befürchte wird dieser separat reduziert (nach IAS 18 wird gleich weniger erfasst). Bei US-GAAP war das IMO so ähnlich wie IAS mit zwei, drei Abweichungen ;) ... die Formel ist also sehr allgemein; im Einzelfall kommt es eh darauf an ;) ...Sicherlich Post 15:43, 7. Mär 2006 (CET) auf diskussionsseiten bitte "unterschreiben"; geht mit --~~~~

Überarbeitung

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Da stand, dass der Umsatz den "Geldeingängen" (Cash Flow?) entspricht. Dies gilt jedoch tatsächlich nur für Kleinstbetriebe, die eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Bei allen ordentlich bilanzierenden Unternehmen ist Umsatz nicht gleich Geldeingang, sondern der Umsatz wird schon bei Rechnungsstellung verbucht und es entsteht dadurch nur ein Zahlungsanspruch.

schöner wäre es, bei der Formulierung ganz ohne Geld und Zahlung auszukommen - aber wie? --Gratisaktie 12:01, 29. Jul 2006 (CEST)

Da stand außerdem, dass man die Erlöse "Allgemein berechnet ..., indem man die Absatzmenge mit dem Nettoverkaufspreis multipliziert.". Dies ist jedoch nur ein Spezialfall. Bei Dienstleistungen gibt es keine Absatzmenge, und die allermeisten Unternehmen bieten - selbst dann, wenn es sich um produzierende Betriebe handelt - auch Dienstleistungen an. Auch der Preis für ein verkauftes Warenpaket muss nicht unbedingt als Preis * Stückzahl berechnet sein, sondern es kann zum Beispiel ein Paketpreis inklusive Rabatten sein. -- Ich habe diesen (praxisfremden) Satz komplett rausgeworfen. --Gratisaktie 11:44, 29. Jul 2006 (CEST)

Was ist ein Branchenumsatz?

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Kann mir jemand mal erklären, was ein Branchenumsatz ist? Lese es so oft, aber irgendwie weiß ich nicht zu 100% was das ist. Vielleicht kann man eine Definition auch hier vornehmen. --winfostudent

Das müsste die Summe aller Umsätze aller Unternehmen einer bestimmten Branche sein--2A02:8070:6382:ECE0:EC55:468D:498:D81C 16:11, 9. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Rückfrage zum Erlös

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Also ich war bisher der Meinung, das er Erlös sich aus der Differenz zwischen den Einsandkosten für ein Produkt und dem Verkaufpreis ermittelt. Multipliziert mit Menge und Zeit???

Da bist Du auf dem Holzweg. Der Erlös hat nichts mit irgendwelchen Kosten zu tun, er ist in Deinem Fall identisch mit dem Verkaufspreis. Multipliziert man diesen (Produkt-)Erlös mit der Anzahl der verkauften Produkte, so erhält man den Umsatz/Umsatzerlös. Die Differenz zwischen Erlös und Kosten nennt man Gewinn.--Kompakt 10:33, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Derzeitige Überarbeitung (Anfang Juno 2008)

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M. E. läuft da gerade einiges quer. Ertrag, Einnahmen, Umsatz werden im Rechnungswesen mit Sicherheit nicht synonym verwendet. Nutzen gehört gar nicht rein, weil kein Begriff aus dem Rechnungswesen. Außerdem: Internes oder externes Rechnungswesen? Aufwand ist nur der Gegenbegriff zu Ertrag; der zu Einnahmen ist Ausgaben, und zu Umsatz gibt es keinen. Das Rechenschema ist falsch, da im Ertrag z. B. außerordentliche Erträge oder die Erträge aus dem Finanzbereich fehlen. Der Satz "Erlös minus Aufwand ergibt den Erfolg (Gewinn oder Verlust)." ist (a) falsch und (b) steht im Widerspruch zum (wie bereits gesagt ebenfalls falschen) Rechenschema direkt darüber.

Bevor ich radikal lösche (für eine inhaltliche Verbesserung fehlt mir im Moment die Zeit), möchte ich Kollege Benutzer:Paebi Gelegenheit zur Überarbeitung geben. Ansonsten: Nicht persönlich gemeint, aber so kann es nicht stehen bleiben. Besser keine Information als falsche. --Marinebanker 23:01, 6. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Noch ein Beispiel: "Im Handelsunternehmen sind Erlös und Ertrag identisch, weil es keine Bestandesänderungen an Halb- und Fertigfabrikaten und keine Eigenleistungen gibt." -> Simmt nicht, auch ein Handelsunternehmen kann z. B. Zinsertrag haben, der wohl kaum unter Erlös fällt. --Marinebanker 21:16, 8. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Es tut mir leid, aber Du scheinst von der Materie wirklich nicht viel praktische Ahnung zu haben (nicht persönlich gemeint). Im Glossar nachlesen, genügt eben nicht. Wenn Begriffe synomym verwendet werden, heisst das nicht, dass sie absolut identisch sind, sie können auch nur sehr ähnlich sein. Eigenleistung bedeutet, dass eine Produktionsfirma etwas für den eigenen Gebrauch herstellt, mit Zinsen hat das nichts zu tun. Ausserdem ist zu beachten, dass gewisse Begriffe im deutschen Sprachraum unterschiedlich sind. Wenn Du glaubst, alles besser zu wissen, kannst Du auch radikal löschen. Dann musst Du allerdings auf meine weitere Mitarbeit verzichten.Paebi 21:06, 10. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Nun, Herr Kollege, „einfach mal im Glossar“ habe ich nachgelesen, weil ich gerade nichts anderes zu Hand hatte und ungern aus dem Gedächtnis argumentiere. Aber um die Widersprüchlichkeiten in Deinem Text zu erkennen, braucht man noch nicht mal so viel Ahnung zu haben wie ich. Also:
  • Wenn Du synonym im Sinne von „ähnlich“ verwendest, können nicht alle (nur ähnlichen) Begriffe denselben Gegenbegriff haben. Bei den üblichen Begriffspaaren im (internen und externen) Rechnungswesen – Ertrag/Aufwand, Einzahlung/Auszahlung, Leistung/Kosten – sind die Begriffe gut definiert und haben, wie gerade gelesen, unetrschiedliche Gegenbegriffe.
  • Außerdem: Wenn mitt synonym ähnlich gemeint ist, müssten die Unterschiede herausgearbeitet werden
  • Ich weiß, was Eigenleistung ist, ich habe nie gesagt, dass Zinserträge etwas mit Eigenleistung zu tun haben. Du schreibst im Artikel, Erlös = Ertrag, wenn Bestandsänderungen und Eigenleistungen Null sind. Das ist aber nicht richtig, weil es außer Erlösen, Bestandsänderungen und Eigenleistungen noch andere Ertragsbestandteile gibt (z. B. nach HGB: Erträge aus Beteiligungen, Erträge aus anderen WP, sonstige Zinsen, ao Erträge)
  • Was heißt „im Industriebetrieb bzw. in der Kosten- und Erlösrechnung“. Soll das heißen, im Industriebetrieb auch außerhalb der Kosten- und Erlösrechnung? Kann ja wohl kaum sein, weil dann zuerst der Ertragsbegriff des externen Rechnungswesens zu nennen wäre, der ja wohl völlig anders ist.
  • Dass Dein Rechenschema nicht allgemein stimmen kann, zeigt ein Blick in §275 HGB (ja, ich habe noch mehr Geschriebenes als das Glossar).
  • “…wird zwischen Erlös aus verkauften Fertigprodukten und Ertrag aus hergestellten Produkten…“: Ertrag kommt nicht nur (das schreibst selbst) aus hergestellten Produkten, er kann z. B. auch durch den Verkauf eingekaufter Waren entstehen.
  • “Ausserdem ist zu beachten, dass gewisse Begriffe im deutschen Sprachraum unterschiedlich sind.“ Dann solltest Du deutlicher machen, auf welche Begrifflichkeit Du Dich gerade beziehst, bevor Du genauere Erläuterungen machst.

Möglich, dass Du tiefer in der Materie drin bist als ich, aber im Moment ist die Darstellung wirr. Grüße --Marinebanker 21:54, 10. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

So jetzt kommen wir der Sache schon näher. Ausdrücke wie „falsch“ und „wirr“ bringen uns nicht weiter. Sag einfach, was Du nicht verstehst. Bei den Gegenbegriffen habe ich absichtlich auf die möglichen Synonyme verzichtet, damit es übersichtlicher bleibt und weil die ja auf dem Artikel des Gegenbegriffs abgehandelt werden. Die Kosten- und Leistungsrechnung wird hauptsächlich im Industriebetrieb verwendet, aber nicht nur. Das ist allerdings für die Begriffserklärung von untergeordneter Bedeutung.

  • Du bringst nun das HGB ins Spiel. Das ist die juristische, nicht die betriebswirtschaftliche Sicht, die hier abgehandelt werden soll. Für die juristische Sichtweise müssen wir entweder einen separaten Abschnitt oder einen eigenständigen Artikel machen. Juristen sind keine Buchhalter und verwenden oft andere Begriffe. Das Handelsrecht ist ausserdem vor allem für die externe Rechnungslegung zuständig. Es gibt ja im deutschen Sprachraum neben dem HGB noch das OR, das UGB sowie die internationalen IFRS und US GAAP.
  • Also ich bin dafür, dass wir mit der grossen, übergeordneten und allgemeinen Linie anfangen, damit es allgemein verständlich bleibt. So müssen wir auch nicht unbedingt nach länderspezifischen Details unterscheiden. Das bedingt allerdings, dass wir „grosszügig“ sein müssen und nicht das Haar in der Suppe suchen. Die grosse Kunst bei einem Lexikonartikel ist, Haupt- und Nebenkriegsschauplätze auseinander halten zu können und so kurz, wie möglich zu bleiben. Wenn wir schon am Anfang alle möglichen Details und Ausnahmen berücksichtigen wollen, werden wir uns in den Details verlieren und es wird ganz sicher nicht allgemein verständlicher. Das Fachchinesisch bei gewissen Wikipedia-Fachartikeln wurde von den Medien ja auch zu Recht kritisiert. Also, was müsste noch klarer formuliert werden, ohne dass man auf jede Ausnahme eingehen muss? Du darfst auch selber Vorschläge machen, wie Du etwas formulieren würdest. Du weißt ja, kritisieren ist immer einfacher.Paebi 18:33, 11. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Wir kommen der Sache nicht näher, die Kritik ist klar formuliert. Allerdings scheinst Du die Punkte nicht zu verstehen. Da das HGB über das externe Rechnungswesen in die Betriebe hereinwirkt, ist es auch Teil der betriebswirtschaftlichen Denkweise. Davon abgesehen umfasst Ertrag (als Wertzuwachs des Unternehmens) unabhängig von der gewählten Rechnungslegung (deshalb schrieb ich "z. B.") auf alle Fälle mehr Komponenten als die von Dir im Rechenschema genannten.

Aber ich will hier nicht nochmal versuchen, Dir die offensichtlichen Ungenauigkeiten Der von mir kritisierten Abschnitte klarzumachen. Du hast Recht, kritisieren ist einfacher als Schreiben; ich ging nur davon aus, das Du hinreichend fachkundig bist und deshalb mit der Kritik etwas anfangen könntest, wo Du sowieso gerade beim Schreiben warst. Ich habe mir sowieso Literatur beschafft (nicht, um mich in das Thema einzuarbeiten, sondern weil es unprofessionell ist, ohne Rückversicherung in der Literatur zu schreiben) und mache mich - Zeit vorausgesetzt - selber dran. --Marinebanker 19:32, 14. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Nur das Du nicht zu weit suchen musst. Das von Dir als "falsch" bezeichnete Schema ist nicht von mir erfunden worden, sondern stammt aus dem Standard-Lehrbuch für die Ausbildung von eidgenössischen Buchhaltungsexperten in der Schweiz. Du bist also vermutlich der Einzige, der dieses Schema anzweifelt. Vergiss nicht, dass das HGB nur für Deutschland gilt. In Österreich gilt das UGB und in der Schweiz das OR. International sagt IFRS oder US GAAP meistens wieder etwas anderes. Paebi 19:49, 14. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Aha. Und wo kommt in der Schweiz der Zinsertrag hin? Zu Erlös (Umsatz), Bestandesänderung Halb- und Fertigfabrikate oder zu Aktivierungsfähige Eigenleistungen? Oder ist Zinsertrag in der Schweiz kein Ertrag? Und auch kein Bestandteil des Erfolges? Oder gibt es in der Schweiz keinen Zinsertrag (weil das HGB nicht gilt)? Dito z. B. für das Beteiligungsergebnis? Etc etc? --Marinebanker 22:22, 14. Jun. 2008 (CEST)Beantworten


Überarbeitung von „Erlös im Rechnungswesen“ am 24.09.2008

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Verwendet wurden außer den im Artikel angegebenen Werken noch:

  • Manfred Deitermann, Siegfried Schmolke: Industrielles Rechnungswesen GKR. 21. Auflage. Winklers Verlag, Darmstadt 1997, ISBN 3-8045-6624-3
  • Wolfgang Eisele: Technik des betrieblichen Rechnungswesens. Buchführung – Kostenrechnung –Sonderbilanzen. Verlag Franz Vahlen, München 1980, ISBN 3-8006-0395-0
  1. Für die behauptete Synonymie konnte ich keinen Beleg finden. Im Gegenteil, die Begriffe werden allgemein klar gegeneinander abgegrenzt. Deshlab gelöscht.
  2. Die Vermischung von Leistung/Erlös und Ertrag habe ich herausgenommen, da sie den Unterschied zwischen betrieblichen und neutralen Erträgen ignoriert hat. Dito die Fortführung des Rechnungsschemas mit Aufwand zu Erfolg.
  3. Den Abschnitt „Erlösrealisierung“ habe ich nach „Erlös im Rechnungswesen“ geholt, weil es um Rechnungslegungsfragen geht.

-- Marinebanker 21:40, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ausßenumsatz vs. Einkaufsumsatz

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Kann mir hier jemand vielleicht den Unterschied zwischen Außenumsatz und Einkaufsumsatz erklären


alle Geldeingänge in einer Periode? Ist das so korrekt? Erlöse sind doch auch fakturierte Aufträge, zu denen noch kein Geldeingang erfolgt ist? (nicht signierter Beitrag)

erster Satz

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Könnte der erste Satz nichts anders beginnen? Die Klammer ist untypisch und hinderlich, außerdem stimmte der Satz nicht bei Erlöse -- Gohnarch░░░░ 17:04, 7. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Der Erlös oder die Erlöse bezeichnen in der Betriebswirtschaftslehre den Gegenwert...

bspw. statt

Erlös(e) ist in der Betriebswirtschaftslehre der Gegenwert... (nicht signierter Beitrag)

Abgrenzung zum "Gewinn"

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Da die meisten Nicht-BWLer "Erlös" oder "Umsatz" dauernd mit "Gewinn" durcheinanderbringen, wäre es sinnvoll, das in diesem Artikel abzugrenzen.

Umsatzerlös hat gutes Potential für das Unwort des Jahres 2009. Nein, Spass beseite, der Gewinn wird in der Regel zum Jahresende ermittelt, indem die Differenz zwischen den Aufwendungen und Erträge berechnet wird. Wird die Differenz zwischen Kosten und Leistungen (bzw. Erlöse) ermittelt, so spricht man vom kalkulatorischen Gewinn. Die Begriffe Leistungen und Erlöse sind relativ deckungsgleich im Rahmen des internen Rechnungswesens bzw. der Kosten- und Leistungsrechnung. Den Umsatz mit dem Begriff Erlös gleichzusetzen halte ich für keine gute Idee, weil die Summe aller Erträge dem Umsatz entspricht. Wie könnte man dann Erlöse von Erträge abgrenzen? -- Grochim 18:06, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Wie bei Leistung bereits gesagt: Nein. Du kannst Erlös in einer Bedeutung verwenden, die deutlich von Leistung verschieden ist. Siehe diesen Artikel. Deshalb sollte das Bild auch wieder raus. Es verwendet nämlich Erlös in seiner Nebenbedeutung Leistung und ist deshalb besser in diesem Artikel aufgehoben. -- Marinebanker 20:41, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Du hast recht. Beispielsweise im Handelsgesetzbuch §275 wird der Begriff Umsatzerlös im Sinne des Ertrages bzw. Umsatzes verwendet. Allerdings würde ich die Abbildung trotzdem behalten, da sie aus wissenschaftlich anerkannter Quelle stammt.
Ich wusste, dass es wieder so eine philosophische Diskussion geben würde, deshalb hatte ich anfangs gar keine Lust etwas zu machen ;-) Aber ich denke, es dürfen auch widersprüchliche Positionen in der Wikipedia dargestellt werden. Das Denken kann die Wikipedia dem Leser sowieso nicht abnehmen. Falls du also Quellen hast, die etwas anderes belegen, immer rein damit. -- Grochim 07:54, 23. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich habe rein gar nichts gegen die Abbildung (habe sie ja auch drin gelassen, nicht wie damals beim Leerverkauf ;-) ). Ich würde sie z. B. bei Leistung einbauen. Hier aber passt sie m. E. nicht so gut. Grund: Sie verwendet das Wort Erlös in einer Nebenbedeutung, die identisch ist mit dem Begriff Leistung. Der Artikel hier dreht sich aber im Wesentlichen um die Hauptbedeutung des Wortes Erlös (das, was ich aus einem Verkauf erlöse). Und bezüglich dieser Hauptbedeutung bringt das Bild keinen Mehrwert, weil die im Bild erläuterten Abgrenzungsfragen nichts damit zu tun haben.
Beispiel: Eine Bank verkauft ein Grundstück zum Buchwert: Sie hat einen Erlös, aber keinen Ertrag und kann auch keine Leistung verbuchen. Sie verkauft es teurer: Sie hat einen Erlös, einen Etrag(in Höhe der Differenz), kann aber keine Leistung verbuchen (weil es betriebsfremd für eine Bank ist, mit Grundstücken zu handeln). Verkauft sie Wertpapiere gewinnbringend, hat sie einen Erlös in Höhe des Verkaufspreises, einen Gewinn in Höhe der Differenz Erlös - Buchwert und außerdem eine Leitung in derselben Höhe erbracht.
Ich hoffe, das macht klar, warum m. E. Erlös im SInne "erlöstes Geld aus einem Verkauf" quer zu den Abgrenzungen Aufwand, Ertrag, Kosten, Leistung etc. liegt. -- Marinebanker 18:24, 23. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Notfalls machen wir halt noch eine zweite Abbildung ;-)
In diesem Sinne entspricht der Erlös dem realisierten Verkaufspreis eines Produktes. Gut dass du den Begriff Buchwert aufgegriffen hast. Wenn der Erlös lediglich der realisierte Verkaufspreis ist, dann kann daraus sowohl einen Ertrag als auch einen Aufwand entstehen (also eine Kapitalmehrung/-verminderung). Genauso gut kann auch Leistungen / Kosten realisiert werden, da diese oftmals eine Teilmenge der Aufwendungen / Erträge sind. Der Begriff Umsatzerlöse könnte auch besser definiert werden: Er bestünde einfach aus der Menge der realisierten Verkaufspreise innerhalb einer bestimmten Periode. Tatsächlich aber würde der Begriff Erlöse dann eine eher untergeordnete Rolle im internen und externen Rechnungswesens spielen, da er sehr leicht zu ermitteln ist ( einfach Verkaufspreis). Es gibt halt nach wie vor viele Quellen, die Erlöse als Leistungen sehen. -- Grochim 09:23, 24. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Rausgerückt:
Reden wir aneinander vorbei, oder sind wir uns einig?

  • Ja, in der einen, in diesem ARtikel beschriebenen Bedeutung entspricht der Erlös dem realisierten Verkaufspreis.
  • Umsatzerlöse nach HGB ist die Summe der realisierten Verkaufspreise einer Periode, soweit sie der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entsprechen.
  • Ja, es gibt Quellen, die Erlös und Leitung synonym verwenden. (Ob das in der Quelle im Link der Fall ist, bin ich mir nicht so sicher. Aber egal, weil ich unabhängig von diesem Buch Dir zustimme) Diese Begrifflichkeit, egal ob Du sie mit Erlös oder Leistung bezeichnet, ist die, die in Deiner Abbildung gemeint ist. Diese ist im Artikel Leistung (Rechnungswesen) beschrieben. Nicht aber in dem Artikel hier. Deshalb der letzte Satz in der Einleitung von Erlös.

-- Marinebanker 14:17, 25. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Wenn du willst, kannst Du die Grafik aus diesem Artikel wieder rausnehmen, überhaupt kein Thema. Den Begriff Erlös würde ich aber in der Grafik selber behalten, da er in vielen Quellen synonym zu Leistung verwendet wird. -- Grochim 08:39, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten
OK. Ja, ich würde den Begriff auch in Graphik lassen, aus dem von Dir genannten Grund. -- Marinebanker 18:12, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Umsatz vs. Erlös

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Mir ist folgendes unklar: Ist der Umsatz das gleiche wie der Erlös?

Meyers-Online Lexikon unterscheidet Umsatz ("Produkt aus abgesetzter Menge an Erzeugnissen und deren Preis.") und Erlös ("Einnahmen aus dem Verkauf von Gütern und Entgelte für Lieferungen und Leistungen an Dritte."). Es scheint also einen Unterschied zu geben, obwohl mir der bei diesen Definitionen nicht klar wird.

Bei Wikipedia ist Umsatz nur eine Begriffsklärung, die für den betriebswirtschaftlichen Aspekt auf Erlös verweist. Dabei ist der Umsatz eine der "wichtigste positive Komponente bei der Erfolgsermittlung" und eine der wesentlichen Bilanzkennzahlen eines Unternehmens. Daniel 20:22, 11. Mär. 2009 (CET)Beantworten


Kurz dazu:

Erlös/Gewinn = Umsatz - Kosten. Hat man keine Kosten, so ist der Erlös = Umsatz =)

Jklnicetry (15:01, 27. Sep. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Nicht wirklich.
Gewinn = Ertrag - Aufwand; Ertrag ist im Allgemeinen nicht gleichbedeutend mit Umsatz.
-- Marinebanker 18:53, 27. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Widerspruch Text und Grafik

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Es gibt hier meines Erachtens leider einen Widerspruch zwischen der Abbildung und der Erläuterung im Text, bzw. der rechnerischen Herleitung im Abschnitt "Erlös im Rechnungswesen". In der Grafik werden "Leistung" und "Erlös" gleichbedeutend verwendet. In der rechnerischen Herleitung werden "Leistung" und "Ertrag" gleichbedeutend verwendet.

Des Weiteren fehlt in der rechnerischen Herleitung der Finanzertrag, welcher ebenfalls zu den betrieblichen Erträgen zählt.

-- 212.126.164.46 15:39, 7. Jan. 2011 (CET) fwaBeantworten

Abschnitt Erlöse nach Branchen (Auswahl)

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Dieser Abschnitt scheint mir etwas in der Luft zu hängen und Selbstverständlichkeiten breit zu walzen. --87.158.176.151 15:26, 15. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Wie Facebook einordnen?

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In seinem Newsticker berichtet heise online über die "Einnahmen" der Firma Facebook. Im Artikel, der eine dpa-Meldung ist, ist dann hauptsächlich von "Umsatz" die Rede, der im Original (WSJ) "Revenue" heißt. Sind bei Unternehmen, die ausschließlich mit virtuellen Gütern handeln, Umsatz, Erlös und Einnahmen grundsätzlich identisch? Wie könnte man Facebook in die Branchenauswahl einordnen? Die Kategorie "EDV-/IT-Firmen: Hardware-, Software- und Wartungserlöse" ist naheliegend, aber sind es wirklich Softwareerlöse? Facebook verkauft ja nicht primär Software, sondern Teilhabe an der Aufmerksamkeit, die Facebook zuteil wird. --84.177.95.35 15:40, 8. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Sind vermutlich hauptsächlich Werbeeinnahmen. --Christian140 20:14, 8. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Erlös im Sinne des Zwangsvollstreckungsrechts

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...fehlt in der Darstellung.--Stephan Klage (Diskussion) 18:51, 20. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Enzyklopädisch nur für Eingeweihte?

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Hallo, ich wurde vom Schlagwort "Nettoumsatz" zu diesem Artikel weitergeleitet. Leider kommt das Schlagwort außer in der Zeile "Weitergeleitet von..." im Artikeltext nicht mehr vor. In Summe hilft mir Wikipedia daher an dieser Stelle nicht weiter, da ich meinen Ausgangsbegriff als blutiger Laie in den Ausführungen zu "Erlös" einfach nicht unterbringe. Kann man da Abhilfe schaffen? Oder wenigstens die Weiterleitung von "Nettoumsatz" auf "Erlös" löschen, wenn der Zielartikel nicht weiterhilft? Ich finde es ein wenig ärgerlich, dass die Suchfunktion erst behauptet, es gäbe ein Schlagwort "Nettoumsatz", und dann finde ich doch nichts dazu. (Wohlgemerkt, ich finde nichts dazu; das heißt nicht, dass der Artikel nichts dazu enthält! Ich bin aber eben nur Laie, sonst bräuchte ich Wikipedia nicht.) --134.147.64.48 11:22, 9. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Langer Rede kurzer Sinn:

Schon für Laien könnte der erste Satz klarer formuliert sein. Warum? Mit Sicherheit wollen 80% aller Laien zunächst wissen, ob nun unter Umsatz der reine Gewinn zu sehen ist oder ob darin auch Kosten stecken. Was nun Kosten oder Aufwände sind, erst hier unterscheidet sich der fortgeschrittene Leser vom Laien. Darum, Bitte: Zuerst ein einfacher, klarstellender Satz, dann die Feinheiten und Fachbegriffe. (nicht signierter Beitrag von 212.121.145.4 (Diskussion) 10:31, 15. Dez. 2014 (CET))Beantworten

Seitenvorschaubild

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Im Seitenvorschaubild wird Folgendes angezeigt:

Error: imagemap_invalid_desc Erlös ist in der Wirtschaftswissenschaft der Gegenwert, der einem Unternehmen in Form von Zahlungsmitteln oder Forderungen durch den Verkauf von Produkten, Erzeugnissen oder Dienstleistungen sowie aus Vermietung oder Verpachtung zufließt.

--Seth Cohen 17:17, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Jahresumsatz

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Hallo, es gibt auf die Seite eine Weiterleitung von Jahresumsatz. Das Wort ist aber nicht zu finden. Könnte es jemand erklären oder sollte man die Weiterleitung löschen? Ich habe leider zu wenig Ahnung um es selbst zu machen. --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 22:30, 16. Mär. 2022 (CET)Beantworten

unvollständiger Satz

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dieser Satz erscheint mir unvollständig: "Beim Gesamtkostenverfahren oder beim Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 Nr. 1 HGB), einfach auch „Umsatz“ oder „Bruttoerlös“ genannt." --Alex1011 (Diskussion) 20:21, 10. Sep. 2024 (CEST)Beantworten