Diskussion:Experiment
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Das Experiment im Recht
[Quelltext bearbeiten]Ist das, was dort steht, nicht eher ein Gedankenexperiment und sollte entsprechend dorthin verschoben werden? --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 08:06, 13. Aug. 2014 (CEST)
Geschichte
[Quelltext bearbeiten]Die Schulweisheit, dass Galilei der erste Experimentator war, sollte nicht der Wikipedia letzter Schluss bleiben; siehe z.B. zu :
- Antike : Kurt von Fritz: Grundprobleme der Geschichte der antiken Wissenschaft
- Orient : Timeline_of_scientific_experiments
- Mittelalter : Dan Graves: Scientists of Faith: Forty-eight Biographies of Historic Scientists and Their Christian Faith. 1996, S. 27 --Palitzsch250 (Diskussion) 15:20, 6. Mai 2017 (CEST)
- So besser? --UvM (Diskussion) 10:00, 7. Mai 2017 (CEST)
- SchOn besser! Danke. Ich hoffe, da kommt noch mehr (in den nächsten Jahrtausenden?). Scheint mir noch nicht gut zusammengetragen. Habe nichts (zitierfähiges) Kurz-und-Bündiges gefunden. --Palitzsch250 (Diskussion) 13:57, 7. Mai 2017 (CEST)
- So besser? --UvM (Diskussion) 10:00, 7. Mai 2017 (CEST)
Definition aus Lexikon hinzufügen
[Quelltext bearbeiten]Zur Korrektur der Begriffsdefinition "Experiment" möchte ich folgende Definition einfügen:
Experiment "ist in Wissenschaft u. Technik ein methodisch angelegter Versuch zur Klärung von Vorgängen u. Umständen, zur Bestätigung von Theorien sowie als Grundlage neuer Naturerkenntnisse. In der empirischen Sozialforschung versteht man unter Experiment eine den klassischen Naturwissenschaften angelehnte Methode, bei der im Idealfall alle Bedingungen u. Vorgänge kontrolliert werden bis auf die Faktoren, deren Kausalzusammenhang u. Wirkungsweise zu untersuchen sind.
Diese Definition ist belegbar (Lexikon 1987) und beschreibt das Experiment wesentlich unfangreicher als die aktuelle und unbelegte Definition, in der das Sammeln von empirischen Daten im Vordergrund steht.
Was spricht gegen den Eintrag? --Methusalix58 (Diskussion) 19:51, 7. Jan. 2024 (CET)
- Gibts kein aktuelleres Nachschlagewerk mit dieser oder einer anderen Definition? --Georg Hügler (Diskussion) 06:11, 8. Jan. 2024 (CET)
- Eine Begriffserklärung aus einem Nachschlagewerk ist gegenüber einer Definition ohne Quelle prüfbar. Die vorhandene Definition sollte daher aktualisiert und auf eine nachvollziehbare Basis gestellt werden.
- Die Frage nach Aktualität von Nachschlagewerken oder anderer Definitionen ist kein Argument für den Verbleib einer unbelegten Begriffsdefinition. --Methusalix58 (Diskussion) 13:49, 8. Jan. 2024 (CET)
- Wenn die jetzige Einleitung tatsächlich nicht mit Literatur, Weblinks oder Einzelnachweisen belegt ist, bin ich auch eher für die Brockhausdefinition von 1987. --Georg Hügler (Diskussion) 14:24, 8. Jan. 2024 (CET)
- Ich bin vor allem dagegen, die 1zu1 hier abzuschreiben. Bitte beachtet die Grundprinzipien des Projekts. Ich verstehe nicht, was an der aktuellen Einleitung problematisch ist, und halte das Vorgehen, per Einzelbeleg einem fertigen Artikel eine andere Definition aufzupfropfen, die dann nicht mehr im Zusammenhang mit dem restlichen Text steht, für mehr als fragwürdig. ---- Leif Czerny 14:42, 15. Jan. 2024 (CET)
- Wenn die jetzige Einleitung tatsächlich nicht mit Literatur, Weblinks oder Einzelnachweisen belegt ist, bin ich auch eher für die Brockhausdefinition von 1987. --Georg Hügler (Diskussion) 14:24, 8. Jan. 2024 (CET)