Diskussion:Führerschein und Fahrerlaubnis (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 14 Tagen von License427
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Deutscher Führerschein (nicht signierter Beitrag von License427 (Diskussion | Beiträge) 16:00, 2. Nov. 2024 (CET))Beantworten

Merkwürdiger Aufbau

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Gleich oben "gefälschte Führerscheine"? Vergleicht das mal mit "Euro" oder ähnlichem. Und was soll das Zitat darin, das ist da oben völlig unpassend.

Aber was soll mir der Abschnitt: "Fahrerlaubnis mit umgerüstetem Kraftfahrzeug" sagen? "Eine Fahreignung (auch: „Mobilitätskompetenz“) wird bei Erteilung einer Fahrerlaubnis vorausgesetzt. " ... Was hat das miteinander zu tun, von wo ist das denn wohl zusammenkopiert und -gestrichen?

"Mofa-Prüfung"... umgangssprachlich und falsch (hab ich schon mal etwas glatt gezogen).

Wo ist die Übersicht und Erläuterung der aktuellen FS-Klassen? Da wird bezug genommen auf FS-Kl. "AM", aber diese nirgends erläutert.

Änderungen in den Promillegrenzen über die Jahre?

(Viele Übergangsregelungen und rechtliche Ungereimtheiten fehlen, z.B. wer am 31.3.1980 15 jahre alt wurde, durfte damals wie heute heute als 48jähriger ohne Prüfung Mofa fahren, jemand der heute 45 Jahre alt ist, trotz 30 Jahren mehr Verkehrserfahrung immer noch nicht, ein 80jähriger mit FS "Kl. 3" darf sich aber ohne Probleme auf eine 125cm³-Maschine setzen - DAS ist Logik!...)

Das das "Umdrehen des Zündschlüssels und Starten des Motors" einen Führerschein erfordert, ist absoluter Quatsch. Was macht der 16jährige Azubi oder der 20jährige ohne Fahrerlaubnis in der Werkstatt?

Führerscheinklasse "B" - der Standard - wo ist der erklärt? Dafür sind Landwirtschaft und Feuerwehr ganz vorn dabei! (Wenn schon, dann lasst bitte die Feuerwehr ganz nach vorn!)


Gar nciht gehen die direkten Links aus der Wikipedia auf externe Seiten das wird nur mit referenzen gemacht, mit Weblinks unten auf der Seite. Bei Gesetzestexten und Verordnungen wird auschließlich auf "www.gesetze-im-internet.de" verwiesen, die offizielle Seite des Bundesjustizministeriums (und ggf. der Justizministerien der Länder, oder, wenn dort nicht vorliegend, weil das Gesetz historisch ist, mit Links auf Literatur) - www.buzer.de ist eine kommerzielle Seite.

Von "lesenswert" ist dieser Artikel noch ganz weit weg.--Mideal (Diskussion) 17:47, 20. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

dass der Artikel so unschön daherkommt kannst du an der Versionshistorie sehen, es ist eine Auslagerung. Das meiste ist auf Führerschein (EU-Recht) beschrieben, hier sollen nur die nationalen Eigenarten beschrieben werden (evtl. das in der Einleitung noch klarer betonen). Jedenfalls ist das der Soll-Zustand.--Filzstift  18:20, 20. Aug. 2013 (CEST)Beantworten


Ich habe die Führerscheinklassen mal in Fahrerlaubnisklassen umbenannt (das ist die korrekte Bezeichnung, eine "Führerscheinklasse" gibt es nur im Volksmund) und die Klassen in ein eigenes Kapitel überführt. Des Weiteren habe ich die Sonderregelungen in ein eigenes Kapitel gepackt. Jetzt hat zumindest der Bereich Fahrerlaubnisklassen und Sonderregelungen etwas Struktur. Der Rest sollte aber auch noch strukturiert werden. Ggf. kann man z.B. die diffuse Angabe über gefälschte Führerscheine auch ganz löschen. Übrigens, Mideal, mein Opa hat seinen Autoführerschein vor 1954 gemacht. Der hat noch nie auf einem Motorrad gesessen und hat völlig korrekt im Kartenführerschein die offene Klasse A eingetragen. DAS halte ich für gewagt... Gelegenheitsredakteur (Diskussion) 20:19, 21. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Jemand, der das weiß, könnte mal die Antragsprozedur beschreiben. Sicher, so ungefähr weiß das ja jeder: Beantragen, Theorieprüfung, praktische Prüfung. Aber das geht ja viel genauer: erst muß man glaubich auf die Gemeinde, dann auf die Fahrerlaubnisbehörde, wer macht die Theorie?, wer macht die Praxis? (mW an den privatrechtlichen TÜV delegiert), wann muß man welchen Schein vorlegen, usw.--91.34.237.85 18:01, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Das macht wenig Sinn, das Prozedere hier zu beschreiben, da es sehr unterschiedlich sein kann. Der Antrag auf Fahrerlaubnis wird z.B. in meiner Stadt in der Regel über die Fahrschule gestellt, ich könnte ihn aber auch direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Prüforte für die Theorieprüfung können auch unterschiedlich sein: Durch die Dekra (Ostdeutschland) oder den TÜV (Westdeutschland) entweder bei der Prüfstelle oder der Prüfer kommt zur Fahrschule. Aufgrund dieser vielen Möglichkeiten würde ich hier im Artikel dazu nichts schreiben. Da ist es besser, bei der örtlichen Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde zu fragen. Gelegenheitsredakteur (Diskussion) 19:54, 18. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Fahren der Klasse T mir Autoführerschein

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Auf dieser Seite http://www.führerscheinklassen.info/traktorfuehrerschein.html steht das man seit dem 19.1 den Führerschein der Klasse T automatisch mit dem Autoführerschein hat. Da ich diese Ausage sonst nirgends gefunden habe will ich es nicht einfach hinzufügen. 79.242.25.244 17:43, 21. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Der Autoführerschein (Klasse B bzw. 3) gilt nur für die Führerscheinklasse L. Das war allerdings auch schon vor dem 19. Januar 2013 so. Klasse T ist nur in Klasse CE automatisch enthalten oder man muss die Klasse T ganz normal in der Fahrschule "machen". Gegebenenfalls bekommt man sie auch bei Umtausch der alten Klasse 3 => Erteilung der Fahrerlaubnisklasse T
Gelegenheitsredakteur (Diskussion) 20:25, 7. Feb. 2014 (CET)Beantworten

A1 in B eingeschlossen?

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Im Artikel Führerschein (EU-Recht), auf den hier grundsätzlich verwiesen wird, ist ausgeführt, dass die Klasse A1 in B enthalten ist, wenn Artikel 6 Ziffer 3b (oderso) in nationales Recht umgesetzt wurde. Es wäre schön, wenn jemand mit Sachkenntnis in diesem Artikel ergänzen könnte, ob das der Fall ist oder nicht (am besten unter Abschnitt "Einschluss von Fahrerlaubnisklassen"). Die unter Weblinks angegebene Informationsseite des BMVI sagt dazu nichts. Dankeschön :)) --Dirkjot (Diskussion) 11:23, 15. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Die Klasse A1 ist in Deutschland nicht in Klasse B eingeschlossen. Ausnahme: Eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 mit Erteilungsdatum vor dem 1. April 1980 wird in Klasse B (und weitere Klassen) umgeschrieben. Ich würde allerdings im Artikel nicht dazu tendieren, Optionen aus der EU-Richtlinie zu nennen, die in Deutschland nicht umgesetzt sind. Da käme Einiges zusammen. Ich denke da z.B. an Klasse B1. Gelegenheitsredakteur (Diskussion) 19:54, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Alter Führerschein Klasse 4

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In Deutschland gab es vor dem 1.12.1954 eine Führerscheinklasse (Klasse 4), die erlaubte, Autos und Motorräder bis 250 ccm zu führen. Zu dieser Zeit waren Kleinwagen wie Goggo, Messerschmidt Kabinenroller, Isetta uvm. sehr beliebt. Diese Fahrzeuge wurden mit ihren 250 ccm-Motoren speziell für diese Führerscheinklasse hergestellt.--Doc.Heintz (Diskussion) 19:18, 30. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Ja, die Klaase gabs (bzw. gibt es). Und wer die hat, darf damit heutzutage Motorräder und Kfz bis 3,5t fahren. --JLKiel(D) 20:09, 30. Apr. 2015 (CEST)Beantworten


Alter Führerschein Klasse 5

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Der alte Fünfer beinhaltete neben Traktoren auch Mopeds, d.h. Motorräder mit max. 50 cc und max. 40 km/h. Weiß nicht, wann diese Regelung abgeschafft wurde, will daher den Text nicht editieren. Vielleicht weiß es jemand und kann das dann ergänzen. --Stefanhanoi (Diskussion) 06:48, 9. Okt. 2015 (CEST)Beantworten


Was iss'n AM?

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Es sind nur die Klassen L, S und T aufgeführt, S seit 2013 gibt's aber nicht mehr, dafür jetzt AM. Zu AM steht nur unter Sonderregelung 'was. Heißt S jetzt AM - da "AM zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt" oder ist AM anders, da S ja "nicht mehr erteilt wird"? .. Warum lautet die Klasse - und der Abschnitt zur Klasse AM - dann immer noch "S" im Abschnittstitel? Danke voraus! - Ein Mofa ist mir zu langsam, will deshalb 45 km/h und oder Kleinauto zB Twingo. Artikel klärt da schlicht nicht richtig auf. --217.84.103.189 11:43, 21. Mai 2015 (CEST) .. und wieso taucht "B" irgendwo unter Sonderregelungen auf? Was ist überhaupt aus den Klassen A, B, C, usw geworden .. wo sind die denn plötzlich. --- Es gehört ein Abschnitt mit ALLEN KLASSEN in der ÜBERSICHT irgendwo - sinnvollerweise als Tabelle, wie bei den Fahrzeugklassen - an den Anfang und nicht Info-Bruchstückchen auf eine n-DIN A4-Seiten Artikel unauffindbar verstreut oder ohne Zusammenhang verstreut, und fehlenden Abschnitten für ganze Fahrzeugklassen (AM, B, A(?), C(?)), ggf mit einer Spalte alt / neu. Es ist eine Enzyklopädie für Leute, die sie lesen, und kein Info-Ministeck für Knobler. --217.84.103.189 11:53, 21. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Der einleitende Satz dieses Artikels lautet: „Dieser Artikel behandelt die Sonderbestimmungen für den Führerschein und die mit diesem dokumentierte Fahrerlaubnis in Deutschland.“ Da es sich bei A, B, C und AM um harmonisierte EU-Klassen handelt, werden diese im entsprechenden Artikel Führerschein (EU-Recht), der übrigens im zweiten Satz des Artikels verlinkt ist, ausführlich dargestellt. Dass dir das zu kompliziert und umständlich ist, ist bedauerlich. Richtiges Lesen könnte vielleicht helfen, deine Verwirrung zu mindern. Gruß --JLKiel(D) 12:01, 21. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Unter "EU-Recht" versteh' ich EU-Recht. Und nicht vom EU-Recht geschluckte deutsche Fahrzeugklassen Führerschein_und_Fahrerlaubnis_(EU-Recht).
  In Deutschland gelten nunmehr seit [..] die Fahrzeugklassen der EU.
.. müßte es unmißverständlich heißen o.s.ä. .. richtiges Schreiben und Verlinken könnte vleich helfen Verwirrung beim Leser - nicht nur mir - zu verhindern :o]p Denn per FS landet man bei Führerschein_und_Fahrerlaubnis#Regelungen_in_verschiedenen_L.C3.A4ndern, wo man nun leicht 'mal sich für Führerschein_und_Fahrerlaubnis_(Deutschland) anzuklicken entscheidet, statt für wahrscheinlich irgendeine Gurkenverordnung. Früher landete man mit FS direkt beim Führerschein mitsamt den Fahrzeugklassen ohne sich über drei Umwege richtig hinklicken zu müssen. Und "FS-Klasse" landet bei Humboldt-Gymnasium lol. ("Meine Verwirrung" °mpfh° .. also echt! .. wie Du redest .. ) --217.84.103.189 13:07, 21. Mai 2015 (CEST) Und DU mußt auch nich' gleich persönlich werden ("zu blöd zum richtig Lesen", wo es falsch verlinkt ist!) ! In dem Ton kriegst Du auf Dauer leicht 'mal 'ne VM. Kleiner Frechdachs! .. " 's kammann ja gah nich' lesen! Schreib' das orntlich da hin!" --217.84.103.189 13:18, 21. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Wenn ich eine Zwischenbemerkung erlauben darf: Es hiess deshalb "EU-Recht" und nicht "EU-Fahrzeugklassen", da es Länder gibt, die nicht der EU angehören, bzgl. Fahrzeugklassen dennoch deren Bestimmungen in ihre jeweiligen nationalen Gesetze übernommen haben. Im deutschsprachigem Raum betrifft dies die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Wenn aber der Begriff "EU-Recht" als solches falsch ist, so kann natürlich ein passenderer Begriff dafür gesucht werden, ohne dass damit impliziert wird, dass das nur in EU-Ländern Anwendung findet. --Filzstift  14:17, 21. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Erteilung der Fahrerlaubnisklasse T

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Der Abschnitt ist grausam. Unvollständige Sätze, falsch gesetzte Kommas und verschwurbelte Satzstellungen - bitte überarbeiten.--Mideal (Diskussion) 13:13, 15. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Führerscheine anderer EU-Länder

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Ich vermisse in dem Artikel die Gültigkeit von Führerscheinen, die in anderen EU-Ländern ausgestellt werden (d.h. das Fehlen einer Umtauschpflicht nach einem Umzug nach Deutschland (oder vice versa). Bin ich zu dämlich, das zu finden, oder fehlt diese Information im Text?--Andif1 (Diskussion) 14:12, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Es gibt keine Umtauschpflicht für EU-Führerscheine bei einem Umzuug nach Deutschland. --JLKiel(D) 21:28, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Nein, genau das hatte ich ja geschrieben und vermisse es im Artikel.--Andif1 (Diskussion) 21:41, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Sorry, falsch gelesen. Wenn es dir fehlt, dann schreib es doch einfach rein. --JLKiel(D) 21:45, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Altersgrenze 50?

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Im Abschnitt Bestandschutz ist die Rede vom vollendeten 50. Lebensjahr, wenn ich mit der Altklasse 3 schwere Züge führen will:

Genau genommen durften (und dürfen weiterhin von Altinhabern, die ihren Führerschein noch nicht auf die neuen Fahrerlaubnisklassen haben umschreiben lassen und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) mit der alten Fahrerlaubnisklasse 3 dreiachsige Züge bis zu 18,5 Tonnen Gesamtmasse geführt werden (7,5 t zGM des Zugfahrzeuges + 11 t zulässige Anhängemasse).

Wo kommt diese Altersbeschränkung her, und heißt das, dass ich mit über 50 auf einmal nur noch "normale" Züge führen darf? Bis zu welcher Grenze? (nicht signierter Beitrag von Bullifreund (Diskussion | Beiträge) 12:51, 11. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Die alte Klasse 3 entspricht der neuen Klasse C1E und teilweise CE. Für die Klasse CE ist die Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr für einen Zeitraum von fünf Jahren notwendig. Ohne den Umtausch darf man nur Züge bis 12 Tonnen fahren (TÜV Nord). --Andif1 (Diskussion) 13:41, 11. Dez. 2015 (CET)Beantworten
'CE' ist nunmal eine LKW-Berechtigung. Und für Lkw-Fahrer ist erstmals im Alter von 50, und von da an alle 5 Jahre, ein Sehtest vorgeschrieben. D.h. mit 50 muss man entweder die Klasse CE zurückgeben (und bekommt einen Führerschein ohne selbige), oder einen Sehtest beibringen, und bekommt den Wisch inkl. CE für 5 Jahre verlängert. Von da an alle 5 Jahre Sehtest beibringen, oder auf CE verzichten. --arilou (Diskussion) 16:48, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Mit anderen Worten, ein Sehtest mit 50 Jahren genügt (Stand April 2019), um die Klasse entsprechend zu verlängern? --H.A. (Diskussion) 11:19, 25. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Ich weiß nicht, wie es in D ist - das ist ja wahrscheinlich gefragt ;-) - in A sind C und E zwei Klassen (dazu kommt C1) und ein Sehtest ist zwar auch Teil der Untersuchung aber nicht alles. --K@rl 11:30, 25. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 06:01, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Klasse AY entfallen

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...steht wo? -- Centenier (Diskussion) 18:09, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Frage zu historischer Klasse 2E

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In zwei Quellen zum Thema Oberleitungsbus habe ich unabhängig voneinander etwas über eine Führerscheinklasse 2e bzw. 2E gelesen, die in den 1950er Jahren speziell für Elektrofahrzeuge gegolten hat. Der "Clou" daran war wohl, dass man damit zwar einen tonnenschweren Oberleitungsbus, aber im Gegenzug weder einen Omnibus noch einen normalen Pkw steuern durfte. Weiß jemand von wann bis wann diese existierte und ob es sie analog auch in der DDR gab? Leider kann ich nirgendwo etwas über diese Sonderklasse 2e / 2E finden. Besten Dank für jeden Hinweis, --Firobuz (Diskussion) 17:20, 16. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Der Clou war wohl dass man den O-Bus nur an der Oberleitung fahren durfte, und wenn man es woanders probiert hat, dann kam man nicht weit damit. --2003:C6:3707:B080:6D42:40F3:AF51:C500 00:25, 22. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Beitrag von IP 165.225.72.54 am 8. November 2017

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Es ist nicht unbedingt Weltbewegent, nur woher habt Ihr das, aufgeführt als Ausnahme von der Gewichtsbeschränkung, der Klasse B Für die Polizei ( Kripo ).

Hierzu in Punkto fahren, besondere Anforderungen gestellt werden, das ist nicht richtig, steht auch bei euch nicht im Nachweis, was mich auch gewundert hätte.

Sonst was Ihr dort meint, ist eine Art ADAC "Schleuderkurs", denn Beschußszenarien wird man mit den Selbstfahrer nicht durchführen, so etwas macht man im Zweifel, mit geübten Sicherheitskräften, im gesonderten Bereich.

Es gibt hierzu, in Bereich des fahrens, außer das man bei der Gewichtsklasse vieleicht einen anderen Schein z. B . Klasse C1 o.C benötigt,keine anderen Anforderungen.

Um so ein Fahrzeug zu bekommen, benötigt man den Nachweis, das es Notwendig ist, hierzu machen auch, da es Gesetzlich "verankert", ist die jeweiligen Hersteller oder auch Autohäuser aufmerksam, was insofern meist in Diplomaten/ Botschaftskreisen angeführt ist.

Und das nur Die " Abteilung" der Polizei, hierzu hervorgehoben, so etwas macht, stimmt nicht, als Offiziellen Nachweis kann man hierzu die Fa. Power- Sicherheitsdienste in den Bereich Personenschutz, wobei auch andere wie Kötter; Securitas; auch Ponds es es durchführen.

Führerscheinprüfung in anderen Sprachen

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Ist es sinnvoll hier im Artikel aufzunehmen, dass die Prüfung in verschiedenen Sprachen abgelegt werden kann? Conny 14:02, 17. Feb. 2018 (CET).Beantworten

Definition Klasse B fehlt.

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--Coolbuck (Diskussion) 16:54, 17. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Umtauschpflicht für alle - außer DDR-Schein ??

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Unter "DDR-Führerschein" steht: "Eine Pflicht zum Umtausch besteht nach der Fahrerlaubnisverordnung (Anlage 3 zu § 6 Abs 7) nicht.", ein paar Zeilen weiter unten aber "Die alten Führerscheine behalten bis zum 18. Januar 2033 ihre Gültigkeit." und noch weiter unten detailliert die Umtauschfristen. Die gelten aber doch auch für DDR-Scheine, oder? In diesem Fall müsste der Abschnitt über die DDR-Scheine berichtigt werden. (nicht signierter Beitrag von 217.92.85.42 (Diskussion) 11:05, 11. Sep. 2019 (CEST))Beantworten

Eigenartiges Lemma

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Dass der Artikel nur die Unterschiede und Sonderfälle der EU-Regelung behandelt, sollte im Lemma ausgedrückt werden - Wie wär's mit?:

  • Besonderheiten im deutschen Führerscheinrecht

--Bernd.Brincken (Diskussion) 16:02, 10. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Begründung Löschung des Abschnitts "Gefälschte Führerscheine"

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Vorweg: Grundsätzlich wäre es interessant, wenn dieser Artikel auch Informationen zur Anzahl der gefälschten Führerscheine in Deutschland enthalten würde. Allerdings scheinen diese Angaben nicht aus einer zitierfähigen Quelle vorzuliegen. Wenn man sich die im Artikel genannte Quelle im Internet Archive anschaut, fallen folgende Probleme auf:

  • Die Quelle ist eine Meldung des Boulevard-Blattes "Berliner Kurier", einer Quelle, die nur mit viel Augenzudrücken als zuverlässige Informationsquelle eingeschätzt werden kann
  • Die Meldung stammt aus 2004
  • Es ist nicht klar, ob die genannte Zahl ("bis zu 100.000 gefälschte Führerscheine") explizit in der Rede des Vorsitzenden genannt wurde, oder ob es sich z.B. um eine Extrapolation des Berliner Kuriers handelt
  • Ohne jeden Hinweis auf die Methode ist die Plausibilität dieser Zahl nicht abschätzbar
  • Eine unpublizierte Rede auf einem Festakt erfüllt sicherlich nicht die Qualitätskriterien, die für eine solche Behauptung notwendig sind

Der zweite Teil dieses Abschnittes enthält die unbelegte Behauptung, dass dieses Problem "aus der unüberschaubaren Vielfalt alter Fahrerlaubnisdokumente in Europa" ergebe und dass es ein Ziel des EU-Führerscheins sei, die Anzahl an gefälschten Führerscheinen zu reduzieren. Letzteres klingt zwar plausibel, ist aber nicht einschlägig belegt.

Um den Abschnitt zu verbessern statt zu löschen, habe ich versucht, bessere Quellen für die Zahl gefälschter Führerscheine zu finden. Damit bin ich allerdings nicht sehr weit gekommen. Mehr als die Angabe in der Kriminalstatistik des BKA konnte ich nicht finden, und dort werden gefälschte Führerscheine mit allen anderen Formen von Ausweisfälschungen (z.B. Personalausweise) unter dem Punkt "Urkundenfälschung" zusammengefasst. Für das Jahr 2018 werden dort insgesamt 76.176 erfasste Fälle insgesamt angegeben. Daraus lässt sich aber nicht ablesen, wie groß das Problem der gefälschten Führerscheine ist, so dass das als Quelle nichts taugt.

Damit sehe ich keine andere Möglichkeit, als diesen Abschnitt zu löschen. Wenn jemand eine brauchbare Quelle findet, wäre dies sicherlich eine Information, die man hier unterbringen könnte, aber so, wie der Abschnitt im Moment aussieht, kann er nicht in der Wikipedia stehen bleiben. --93.131.154.92 11:53, 28. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Oberleitungsbusse

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Gibt es in Deutschland eine besondere Führerscheinklasse für Oberleitungsbusse oder darf diese jeder Inhaber eines Busführerscheins fahren? (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:1F1E:E277:9066:9087:2A28:7B3D (Diskussion) 14:21, 23. Okt. 2020 (CEST))Beantworten

An sich nicht, aber es ist eine innerbetriebliche Zusatzausbildung notwendig, die ein paar Tage in Anspruch nimmt, darin enthalten auch eine Eignungsprüfung nach BOStrab. Näheres siehe unter Oberleitungsbus#Fahrerlaubnis. --Firobuz (Diskussion) 07:59, 20. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Kettenfahrzeuge

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Welche Fahrerlaubnisse sind für welche Kettenfahrzeuge nötig? (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:1F1E:E277:9066:9087:2A28:7B3D (Diskussion) 14:29, 23. Okt. 2020 (CEST))Beantworten

freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis

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Unter Fahreignungsregister#Tilgung wird der freiwillige Verzicht auf die Fahrerlaubnis erwähnt, hier habe ich dazu jedoch leider nichts gefunden. Gruß 85.22.25.19 19:40, 7. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Führerscheinklassen A bis D

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Folgendes Problem: ich schaue in Wikipedia nach, was genau die Führerscheinklassen A bis D beinhalten. Dazu gebe ich "Führerschein" ein und bekomme diesen Artikel angeboten. Leider werden im Artikel die Führerscheinklassen A bis D nicht einmal erwähnt. Wie kann das sein? Ich wollte das ändern, aber Benutzer:Treysis war dagegen, also versuche ich es jetzt hier. Wer kann mein Problem lösen - das bestimmt auch andere vor mir hatten? --Sdo216 (Diskussion) 20:33, 22. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Ich bin nicht dagegen, aber nur die Überschrift zu ändern, ist zu knapp. Es sollte dann schon erwähnt werden, welche Klassen Deutschland überhaupt anwendet. B1 hat Deutschland bspw. nicht eingeführt. Nur "A bis D" zu schreiben ist daher etwas zu verkürzt. Beinhaltet A bis D bspw. AM? Ist B1 jetzt doch drin? Das alles sollte dann im Absatz schon rauskommen: AM, A1, A2, A, B, BE, C, C1, etc. sind. Der Artikel benötigt dahingehend also ein bisschen Überarbeitung. --Treysis (Diskussion) 17:18, 23. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

CE 79

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Manche Zulassungsstellen in D verwenden in Formularen dei bezeichnung "CE 79"; was soll das denn sein? --217.253.217.241 09:06, 14. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Führerschein und Fahrerlaubnis (Deutschland)#Gespanne über 12 t --Diwas (Diskussion) 06:56, 20. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Klasse L

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Die Aussage "Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse L berechtigt nur zum Führen von entsprechenden Fahrzeugen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken" ist meiner Ansicht nach insofern falsch, als die Beschränkung nur für Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen zutrifft.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ≤ 25 km/h - bspw. Radbagger - müßten mit der Klasse L generell gefahren werden können. --91.15.152.128 18:20, 29. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Der "Lappen"

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Schade, dass es hier kein Foto eines Lappens gibt. Hat ja mittlerweile Kultstatus. --Xanagon (Diskussion) 12:01, 19. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Führerschein kl. B

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mir unverständlich. Da heißt es doch (Zitat):

Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von   nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Ich kürz jetzt mal den text ein, um besser zu lesen/verstehen.

 Kraftfahrzeuge  mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von   nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Da steht doch deutlich, das nur kfz zur personenbeförderung (PKW) gefahren werden dürfen? Wieso fährt man dann damit fahrzeuge mit lkw zulassung. (LLkw, sprinter etc bis 3,5to)--2003:E9:DF07:C200:5C4F:AC32:365E:D797 10:35, 20. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Ebenso unverständlich der unterschied in der kl.c1 und c: (zitat)

Klasse C1:

   Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind 

Klasse C:

   Kraftfahrzeuge,  mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind . (ohne das UND)

????? Was schreiben die da für eine unverständlichen quatsch?--2003:E9:DF07:C200:5C4F:AC32:365E:D797 10:46, 20. Dez. 2022 (CET)Beantworten


siehe auch: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFER/FE_Klassen/Ab_19012013/ab19012013_inhalt.html?nn=3489784 --2003:E9:DF07:C200:19ED:581B:3C51:BD71 08:53, 23. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Statistik

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Gudn Tach! Ich finde aktuell weder umseitig noch in verwandten Artikeln eine Statistik zu den Fahrprüfungen. Daher hab ich selbst mal etwas recherchiert:

[übertragen in den Artikel. -- seth 00:53, 10. Mai 2023 (CEST)]Beantworten

Wo würde eine solche Statistik Sinn machen? Umseitig im Artikel oder eher im Artikel Führerschein? --seth 00:53, 5. Mai 2023 (CEST) 17:09, 5. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Fahrerlaubnisklassen in der DDR

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In die Tabelle wurde die Alterseinschränkung zw. 16 und 18 Jahre eingefügt bei der Klasse A auf max. 150 cm³ eingefügt.

Quelle: z.B. Die Übernahme dieser Regelung aus der StVZO der DDR in den Einigungsvertrag. Sachgebiet B: Straßenverkehr Abschnitt III § 10 und 11 https://www.verfassungen.de/ddr/einigungsvertrag90-anlage1.htm#Kapitel%20XI%20Geschaeftsbereich%20des%20Bundesministers%20fuer%20Verkehr --Tommy111 (Diskussion) 18:59, 27. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

AM national oder europäisch harmonisiert?

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Im Abschnitt "Nationale Fahrerlaubnisklassen" wird AM als national klassifiziert.

Über den beigefügten Link https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html erfährt man aber, dass die Klasse harmonisiert wurde und somit keine nationale Klasse (mehr) ist.

Sollte also AM nicht aus diesem Bereich entfernt werden?

PS: Es ist für den Fahrer einer 50cm³ Maschine oder einer Mofa, der z.B. von Aachen nach Vaals fährt, schon von Interesse, ob er damit rechtlich im grünen Bereich ist... --87.253.240.0 16:24, 25. Sep. 2023 (CEST)Beantworten