Diskussion:Familiensplitting
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Debatte Rin67630/Este
[Quelltext bearbeiten]Schön ,dass wir doch zusammengekommen sind... Ich glaube jetzt sieht es ganz gut aus!
Könntest du noch eine Aufforderung für Info aus andere Ländern hineinfügen? Wäre m.E. ganz sinnvoll.
Este [[1]] hat wiederum umfangreiche Änderungen von --Rin67630 04:01, 20. Dez 2005 (CET) rückgängig gemacht.
Hallo Este, gerne hättest du bitte meine Formulierungen verbessern dürfen, einfach löschen ist nicht die feine englische Art. Deutsch ist nicht meine Muttersprache, ich lasse gerne einen Einheimischen mich grammatisch und stylistisch verbessern, nur alles löschen, das geht nicht. Auch in der Diskussion mit Rijukan fällt mir auf, dass du Deine Einsichten eine höhere Bedeutung zu schenken versuchst. Ich sehe nicht ein, dass Du einfach wertvollen Informationen wegschippst. Wenn man sonst in dem Art. alles löschen würde, was nicht akribisch mit Quellen untermauert wäre, bliebe außer der politischen Diskussion nichts übrig.
Bitte stelle die gelöschten Informationen wieder her, verbessere die Formulierung nach Gusto, aber höre bitte auf mit der willkürliche Zensur.
Este [[2]] hat umfangreiche Änderungen von --Rijukan 04:01, 20. Dez 2005 (CET) rückgängig gemacht. Dazu die folgende Debatte (Erläuterungen von Este mit ... eingeleitet, Antwort rijukan mit >>>>):
- >>>> Hallo Este,
hier meine letzten ÄNderungen mit Begründung. Danach eine Replik auf Deine Ausführungen vom 16.12.
Geändert habe ich Dein letztes Beispiel (E). Es war deplaziert, weil plötzlich ein anderes Familieneinkommen zugrundegelegt wurde, was den bezweckten Vergleich mit dem Beispiel "Familiensplitting" sinnlos macht. Zudem war es unsauber, weil die Voraussetzungen des §33a EStG durch die Vorgaben nicht zweifelsfrei erfüllt waren. Ich habe das Beispiel daher auf zwei Fälle (einmal mit, einmal ohne §33a) aufgespalten und das Gesamteinkommen angepaßt.
- Ebenfalls entfernt habe ich die Variante D, weil der Unterschied zu C (Haushaltsfreibetrag) marginal war. Außerdem habe ich alle Tabellen erweitert. Wenn schon, dann machen wir's richtig und lassen das nebulöse "Kindergeld/Kinderfreibetrag" weg. Statt dessen wird klar die Steuer MIT Freibeträgen ausgewiesen.
- Weiterhin entfernt: deinen Zusatz über "sonstige Transferleistungen", die nicht berücksicht worden seien. Die haben hier nicht das Mindeste verloren. Mit dem Zusatz willst Du m.E. nur suggerieren, Familien bekämen doch eh schon so viel in den Hintern geschoben.
...Auch in diesem Artikel unternimmst du keinen Versuch, die Funktionsweise des Familiensplitting objektiv darzustellen.
- >>>> Wieso? Es war alles richtig erklärt. Lediglich den Absatz über die Bedeutung des Ganzen (WARUM das alles?) kannst Du tendentions nenne. Dann brauchst Du ihn aber wieder mal nicht zu löschen, denn die Motivation (warum gibt es Leute, die das FP fordern?) ist eine relevante info. Eine einfache Umformulierung hätte gereicht!
... Die Formulierungen und Beispiele sind gerade so gewählt, dass sie deine einseitige Sicht der Dinge stützen.
- >>>>Sehe ich nicht. Ich hätte wesentlich krassere Beispiele finden können.
- ...Du hast weder erwähnt, dass das Familiensplitting einer Familie, die keine Steuern zahlt, nichts bringt und du hast (natürlich) auch nicht erwähnt, dass das Familiensplitting umso stärker entlastet, je höher das Einkommen ist.
- >>>> Ich habe es nicht erwähnt, weil es offensichtlich ist. SInd die Leser hier alle Idioten, dass ich ihnen erklären muss: jemand, der keine Steuern zahlt, kann auch keine sparen ? Aber bitte: ich habe kein Problem damit, wenn Du das klarstellen möchtest.
- ...Du vermengst Beispiele in denen die Eltern der Kinder verheiratet sind mit solchen, bei denen die Eltern der Kinder nicht verheiratet sind.
- >>>> Inwiefern? Ich habe ganz im Gegenteil exakt differenziert und für jedes Beispiel (Eltern verheiratet - unverheiratet) eine eigene Beispielrechung aufgemacht. Aber Deine Aufstellung ist verständlicher und gefällt mir insofern besser.
- ...Du weist zwar am Schluss darauf hin, dass bei der Steuerberechnung keine Kinderfreibeträge berücksichtigt sind, lässt aber das Kindergeld bei der Ermittlung der tatsächlichen Steuerbelastung einer Familie unberücksichtigt. Abgesehen davon wären bei der Höhe dieser Einkommen nicht die Kinderfreibeträge zum Abzug zu bringen, weil das Kindergeld die Steuerentlastung bei weitem übersteigt.
- Du behauptest, dass die Grundidee des Familiensplittings die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wäre. Tatsächlich hat ein Familiensplitting mit der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit nichts zu tun. Maßstab für die steuerliche Leistungsfähigkeit ist das zu versteuernde Einkommen. Glaubst du tatsächlich, dass dann, wenn bei einer Familie mit drei Kindern, Ehemann Alleinverdiener, ein zu versteuerndes Einkommen von 1 Mio Euro auf 5 Köpfe verteilt wird und jedem Kind ein "Einkommensanteil" von 200.000 Euro zugewiesen wird, eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit stattfindet?
- >>>> Allerdings, das glaube ich (vom Prinzip her). Leistungsfähigkeit ist nämlich relativ. Dieser Millionär ist deutlich weniger leistungsfähig, als WENN ER KEINE KINDER HÄTTE (oder als der kinderlose Millionärskollege vom Golfclub). Die Bewertung in absoluten Zahlen ist demgegenüber Sache der Steuerprogression. Wenn Du findest, dass jemand mit 200.000€ Einkommen denselben Steuersatz zahlen soll wie jemand mit einer Million, dann musst Du eben die Progressionsformel entsprechend gestalten. Das soll dann aber bitte für alle gelten, die - für sich! - diesen Betrag zur Verfügung haben.
...Willst du mir wirklich erzählen, dass dieser Alleinverdiener auf Grund gesetzlicher Verpflichtung jedem seiner Kinder 200.000 Euro seines Einkommens abtreten muss?
- >>>> Im Prinzip ja. Ich bin Anwalt und im Familienrecht gut bewandert -- Du hingegen hast wenig Ahnung von diesem Thema, wie mir scheint. Jawohl: Kinder extrem betuchter Elten haben enorme Unterhaltsansprüche. Wenn Boris Becker sich von Babs scheiden lässt, dann werden Unterhaltszahlungen in Millionenhöhe an Frau UND Kinder festgesetzt. In diesen Größenordnungen gibt es dafür allerdings keine Tabellen und keine einheitliche Rechtsprechung. Mag sein, dass die facto jedes Kind nur 100.000 "bekäme". Übrigens: man kann das Splitting verschieden gestalten - nach französischem System würden auf jedes Kind "nur" ca 160.000€ entfallen.
...Und hältst du es tatsächlich für richtig...
- >>>> Es ist nicht wichtig, was ich für wichtig halte. Das ist nicht Gegenstand von Wikipipedia.
... dass dieser Millionär durch das Familiensplitting für jedes Kind 8 bis 10.000 Euro Steuern spart?
- >>>> Tut er das? Hast Du das Beispiel so gewählt, dass der Betuchte durch das Splitting gerade so am Höchststeuersatz vorbeischrammt? Wenn ja, dann ist meine Antwort: yes, das halte ich jenseits aller Neiddebatten für richtig. Ich habe kein Problem damit, wenn dieser Millionär etwas WENIGER Steuern bezahlt als ein anderer Millionär, der die Kohle für sich allein hat. Solche extremen Beispiel sind aber natürlich fernab der Realität für 99,9% der deutschen Familien und taugen daher wenig zur Diskussion der Grundidee.
- ...Du hast bei deinen Beispielen nicht berücksichtigt, dass dann, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, und die Mutter der Kinder keine eigenen Einkünfte hat, der Vater unterhaltspflichtig ist und für seine Unterhaltsaufwendungen einen Steuerfreibetrag erhält, der seine Steuerlast deutlich senkt.
- >>>> Einen Steuerfreibetrag? Das wäre mir neu. Meines Wissens gibt es nur den Sonderausgabenabzug des Realsplittings, und den erhalten ausschließlich Verheiratete und Geschiedene.
- ...Du hast etwaige Kinderbetreuungskostenfreibeträge oder Ausbildungsfreibeträge nicht berücksichtigt.
- >>>> Die sind ja auch vom Familiensplitting vollkommen unabhängig. Sie sind im Prinzip Werbungskosten, ohne die das Einkommen nicht erzielbar wäre, und daher - ob Splitting oder nicht -- immer bei den Eltern in Ansatz zu bringen.
- ...Nur eine Kleinigkeit: Du hat deine Beispiele mit dem überholten Einkommensteuertarif 2004 gerechnet, jetzt haben wir gleich 2006 - und dann einen weiteren Steuerfreibetrag für erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten.
- Meines Wissens beträgt in Frankreich der Splittingfaktor ab dem 3.Kind 1,0 und nicht 0,5.
- >>>> Stimmt! Danke für den Hinweis. Wusste ich noch gar nicht.
[rin67630] der Splittingfaktor is 1,0 *fuer* das 3. Kind und niche *ab* dem 3.Kind. (Der Splittingfaktor ist wieder 0,5 fuer alle weiter Kinder ab dem 4. Kind, Frankreich wollte somit gezielt die 3 Kinder-Familie foerdern)
- ....Und wenn du schon mit Frankreich vergleichst, was nicht vergleichbar ist
- >>>> Wieso nicht? Weil in Frankreich Famlilien auch noch an anderer Stelle massiv entlastet werden?
...dann solltest du wenigstens den französischen Steuertarif einschließlich der Sozialsteuern in Frankreich benutzen.
- >>>> Dann müsste ich eine Gesamtrechnung nach französischem Recht machen. Sorry, aber ich hab noch ein paar anderes Sorgen.
... Warum hast du eigentlich gerade Frankreich als Vergleich herangezogen?
- >>>> Warum nicht?
- ....Du behauptest eingangs des Artikels, das Familiensplitting wäre Gegenstand der politischen Diskussion im Zusammenhang mit der Einkommensteuerreform. Das scheint mir etwas übertrieben zu sein: Es steht weder eine Einkommensteuerreform an, noch ist das Familiensplitting zur Zeit in der Diskussion - es müsst sonst ja wohl im Koalitionsvertrag zumindest erwähnt sein.
- >>>> Im Koalitionsvertrag steht nur, worauf man sich einigen konnte - nicht, was man diskutiert hat (insb. auch innerhalb der Parteigremien). Vor der Wahl und in den Koalitionsverhandlungen war ständig von der großen Steuerreform die Rede! CDU und FDP haben (u.a. mit der Forderung nach einem Kinderfreibetrag von 8.000€) eine erhebliche Änderung angeregt.
- ...Hast du auch daran gedacht, dass Familiensplitting auch bedeutet, dass das Einkommen der Kinder bei der Steuerberechnung zu berücksichtigen ist, dass z.B. die Ausbildungsvergütung, die ein Kind erhält, dann auch zum Familieneinkommen gehören würde und die Zinsen vom Sparkonto.
- >>>> Ja. So what?
- ... Und zum Schluss noch ein paar einfache Fragen an dich:
- >>>> die ich gern beantworte, obwohl sie mit Wikipedia nix zu tun haben. Wichtig ist, dass ich sachlich richtige Informationen beisteuere.
...Hast du dir eigentlich einmal überlegt, dass alles was du vom Staat forderst, der Staat einem anderen wegnehmen muss?
- >>>> Este, ich beschäftige mich seit 12 Jahren mit dem Komplex und habe mir dazu VIEL MEHR überlegt, als Du vermuten dürftest. In diesem Land bekommen die staatstragenden Schichten seit 35 Jahren zuwendig Kinder. Die Auswirkungen sind viel tiefgreifender, als bislang zugegeben wird. Ich befürchte, dass nicht nur unsere Sozialsystem auseinanderfliegen werden, sondern sogar der Rechtsstaat über die Wuppe gehen wird. Kann das hier nicht vertieft ausführen. Zu Deiner Frage: belastet werden müssen es nach meiner Meinung im Ergebnis Kinderlose (mit Abstrichen: Leute mit nur einem Kind), quer durch alle Bevölkerungsschichten. Arzt oder Facharbeiter: wenn er keine Kinder hat, kann er jeweils mehr abgeben als ein Familienvater in derselben Position.
... Hast du dir überhaupt einmal bewusst gemacht, dass ein Alleinstehender schon bei einem relativ geringen Einkommen eine Steuer- und Abgabenbelastung von über 40 % hat?
- >>>> Mir kommen die Tränen. Es gibt inzwischen eine Fülle von Beispielrechnungen, die alle zum selben Ergebnis kommen: wenn man die Kosten, die ein Kind verursacht, hochrechnet --- bei Berücksichtigung aller Freibeträge, Zuwendungen etc - dann bleibt ein Kind ein riesiger Kostenfaktor. Das geht, vor allem ab der Mittelschicht aufwärts, in die hunderttausende (!). Auch nach Steuern bleibt dem Kinderlosen zur persönlichen Verfügung VIEL mehr als dem Familienvater (dessen Kinder die Steuern und Sozialbeiträge von morgen erwirtschaften sollen). Allein die Kosten der Kinderbetreuung machen bei mittleren Einkommen weit mehr aus als jede Steuerersparnis, sei es für bezahlte Dritte, sei es für ein kinderbetreuuendes Elternteil (der dafür auf Erwerbseinkommen verzichtet).
Ach ja, und guck Dir mal die Statistiken an: wir erwirtschaften über indirekte Steuern genausoviel wie über direkte. Und indirekte Steuern belasten Familien überproportional, weil die regelmäßig fast das ganze Einkommen verkonsumieren müssen. Nix mit privater Altersvorsorge!
... Und bist du der Meinung, dass ist noch nicht genug?
- >>>> Das ist bei weitem nicht genug - es sei denn, der Kinderlose verzichtet auf ALLE Ansprüche gegen die Kinder anderer Leute, vor allem im Alter. Einschließlich des Anspruchs auf Grundsicherung oder Sozialhilfe sowie des Anspruchs auf Transferleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (-> seine Beiträge im Alter werden explodieren).
Hast du gewusst, dass der Staat allein für Kindergeld jährlich weit über 30 Mrd Steuergelder aufwendet?
- >>>> Da zeigt sich, wie notwendig meine Erläuterungen zum Kindergeld sind. Siehe dazu die Diskussion bei Kindergeld. Diese Zahl ist reines Blendwerk. 20 Milliarden davon sind versteckte Steuerrückerstattungen.
Hast du gewusst, dass eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro pro Monat über 2 Mrd Euro Steuergelder kostet?
- >>>> Vergiss die Peanuts. Hier geht es um ganz andere Summen. Allein über die Rentenversicherung kassiert heute ein kinderloser Rentner (bei Rentenbeginn mit 65, Rente 1000€, stirbt mit 77) über 140.000€. Dazu kommen enormen Transfers über die Krankenkassen. Diese Summen werden (über Steuern und Beiträge) fast komplett von den Kindern anderer Leute erwirtschaftet. Deren Eltern haben Summen ähnlicher Größenordnung in eben diese Kinder investiert. Der Kinderlose hat sich diese Investition komplett gespart. Wenn er eine Rente und Krankenversicherung will, müsste der Staat eigentlich im Gegenzug diese Summen komplett bei ihm abschöpfen. Und komm mir bitte nicht mit den Sozialbeiträgen, die der Betreffende bezahlt hat: die sind nicht für in seine eigene Altersversorgung, sondern für die seiner ELTERN und GROSSELTERN geflossen, die er sonst anderweitig hätte versorgen müssen.
...Hast du eigentlich jemals einen Gedanken daran verschwendet, dass auch deine Kinder einmal aus dem Haus sind und du keinen Kinderfreibetrag und kein Kindergeld mehr erhältst, sondern dann die höheren Steuern zahlen musst, um Kinderfreibetrag und Kindergeld der anderen Familien zu finanzieren?
Glaubst du tatsächlich, dass deine zwei Kinder meine Rente finanzieren?
- >>>>Ich weiß nicht, was das zur Sache tut, aber: was glaubst Du denn, wer Deine Rente finanziert? Der heilige Geist? Rücklagen hat das System keine!
Und hast du vielleicht auch mal über deinen Tellerrand hinausgesehen und folgende Rechnung aufgemacht: Für deine zwei Kinder...
- >>>> ich hab nur eins... und solang es dabei bleibt, profitiere auch ich von den Kindern anderer Leute und würde nach meinem eigenen Anspruch zusätzlich belastet.
...benötigt es wieder 4 Kinder, um die Rente deiner zwei Kinder zu zahlen, für diese 4 späteren Rentner benötigt es 8 Kinder um die Rente zu erwirtschaften, für diese 8 späteren Rentner sind 16 Kinder erforderlich um … und so fort? Wie soll das funktionieren? Das wird dir wohl egal sein, du bist ja dann nicht mehr da.
- >>>> Este, Du kennst Dich vielleicht mit Steuern aus, aber von Bevölkerungs- und Sozialwissenschaft hast Du keinen blassen Schimmer. Würdest Du Dir die Mühe machen, unvoreingenommen über die Sache nachzudenken, kämst Du zu den selben Schlussfolgerungen wie ich. Vorliegend: Wenn jede Frau zwei Kinder hätte, bliebe die Bevölkerung stabil. Auf einen Rentner kämen dann weit mehr als zwei Erwerbstätige, weil die Erwerbsphase (sagen wir vom 25.-65. Lebensjahr) wesentlich länger dauert als der durchschnittliche Rentenbezug (65-80. Lebensjahr).
- Wer Kinder in die Welt setzt und dann nach dem Staat schreit, hat nicht verstanden, was Verantwortung bedeutet und sozial will ich so ein Mitglied der Gesellschaft auch nicht nennen.
- >>>> Wer schreit nach dem Staat? Ich wünsche mir nur eine faire Behandlung. Also: leistungsgerechte Besteuerung. Die gilt für jeden anderen, also bitte auch für Familien.
Darüber hinaus pfeife ich auf alle Familienbeihilfen samt Kindergeld (übrigens gehören Kosten für Schulen und Unis hier nicht hinein. Soweit Du dafür Steuern zahlst, gibst Du der Gesellschaft das zurück, was Du selber genossen hast, finanziert durch Steuern Deiner Eltern und Großeltern -- das Geld kannst Du mit dem Bundeszuschuss zu deren Rente verrechnen). Ich peife auf sämtliche staatliche Unterstützung -- unter folgender Bedingung: dass Leuten wie Dir im Alter sämtliche staatlichen Zahlungen gestrichen werden, soweit sie heute umlagenfinanziert sind - die Rente sowie altersbedingte Mehrkostten für Krankheit und Pflege. Natürlich gibt ab 65 auch keine Sozialhilfe (denn auch die Steuer ist eine Umlagefinanzierung). Deine Sozialbeiträge zahlst Du derweil in voller Höhe weiter, denn die dienen der Finanzierung Deiner Eltern und Großeltern, denen Du damit zurückzahlst, was Sie in Dich investiert haben. Wenn Du mit diesem Deal einverstanden bist, dann nimm das Geld, das Du Dir für die Aufzucht von Kinder sparst, und investiere in eine private Altersvorsorge. Meinen Segen hast Du. Ansonsten nimm den Mund etwas weniger voll.
Familiensplitting vs. Leistungsfähigkeitsprinzip
[Quelltext bearbeiten]Dieser neue Edit ist in zwei Punkten unzutreffend:
- Er suggeriert, das BVerfG habe entscheiden, ein Familiensplitting sei verfassungswidrig oder allenfalls bei einer Ausgestaltung mit Freibeträgen zulässig. Dem ist nicht so. Freibeträge sind zulässig, das sind die anderen hier angesprochenen Instrumente aber genauso.
- Ein Familiensplitting ist genauso wie ein Ehegattensplitting als Kompensationsinstrument zulässig, um Nachteile aus dem Familie- oder Verheiratetsein auszugleichen. Nach ständiger BVerfG-Rechtsprechung enthält Art. 6 GG einen speziellen und vorrangigen Gleichheitssatz, so dass es für eine weitre Prüfung von Steuernormen auf den allgemeinen Gleichheitssatz von Art. 3 GG und das daraus abgeleitete Leistungsfähigkeitsprinzip nicht mehr ankommt. Denn Art. 6 GG ist selbst eine Leistungsfähigkeitsbewertung.
Sollten die Aspekte dieser Kollision von legislativen Vorgaben für den Artikel als wichtig gesehen werden, müsste dies vertieft und klargestellt werden. --CJB 15:59, 7. Jul 2006 (CEST)
- 1 ist völlig richtig. Das BVerfG sieht das Ehegattensplitting als eine Möglichkeit das Leistungsfähigkeitsprinzip verfassungskonform umzusetzen. Gegen ein Stärkung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinder hat es nichts. Im Gegenteil: Die Erhöhung der Kinderfreibeträge ist ja gerade Ergebnis der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Daher ist das Löschen meines Hinweises auf das BVerfG hier richtig. Zur 2 wäre ich mir nicht so sicher. Solange ein Familiensplitting so ausgestaltet ist, dass es einen Familienlastenausgleich darstellt: d´accord. Übersteigt die Kompensation jedoch die Last (z.B. wäre dies bei einer Kombination aus Kinderfreibeträgen und Familiensplitting sehr leicht denkbar), so könnte ich mir eine Abwägung dieser beiden Rechtsgüter durchaus vorstellen, die zu einem kritischen Ergebnis kommt. Aber: Auch hier: Der Hinweis auf das Verfassungsgericht führt eher in die falsche Richtung und gehört raus. Danke für die Korrektur. Karsten11 16:57, 7. Jul 2006 (CEST)
Nun im zweiten Punkt hast du insofern recht, als dies im Verhältnis zwischen verheirateten und uverheirateten Eltern zu beachten ist (vgl. Steuersplitting III). Ich meine aber die ältere Rspr. zum Verhältnis Art. 6 / Art. 3 GG: Ob darüber hinaus weitere Steuerpflichtige wie unverheiratete & kinderlose sich gegen eine – so verstehe ich dich – zu großzgige Kompensationsgesetzgebung mit dem Gleichheitsargument wehren können, halte ich für zweifelhaft... Dies kann bei dem gegenwärtigen Passus. also sofern es nich tweiter vertieft wird, letztlich dahin stehen.
Unverständlich ist jedoch das Argument mit dem exponentiellen Vorteil des Splittings. Es klingt so, als seien Frebeträge gleichheitskonformer als ein Splitting: "Das Familiensplitting widerspricht dem Gedanken des Leistungsfähigkeitsprinzips ...Diese Kosten sind jedoch nicht proportional zum Einkommen. Sie hängen vielmehr vom Alter der Kinder ab." Wo ist das Problem ? --CJB 17:46, 7. Jul 2006 (CEST)
- Betrachten wir ein Ehepaar mit 2 Kindern. Mehrkosten je Kind: 10.000 Euro. Die Leistungsfähigkeit dieser Familie liegt immer 20.000 Euro niedriger als die eines Ehepaares ohne Kinder. Dies spiegelt ein Freibetrag wieder. Hier wird immer das, was die Familie weniger an Leistungsfähigkeit hat, steuerlich freigestellt.
- Anders beim Familiensplitting. Hier steigt der Vorteil mit steigendem Einkommen (bis zu einer Obergrenze) an. Die Entlastungswirkung ist also a) unabhängig von den Kosten der Kinder und b) gerade für Leistungsfähige besonders groß.Karsten11 18:31, 7. Jul 2006 (CEST)
Nun, welche Wirkung eine Substraktion bei der Bemessungsgrundlage hat ist klar, dennoch zeigt dieses Beipiel kein valide Diskrepanz: Wenn Vorteil die Differenz der Steuerschud ist, dann bildet sich eine exponenziell steiende Differenz auch bei den Fribetragfällen, weil (a) auch ein Fribetrag eine exponenzielle Wirkung hat bezgen auf die finale Stuerschuld, (b) diese bei Leistungsfähigen mit hohen Einkommen größer ist .
Verienfacht kann man sagen, dass Freibeträge die Bemmessungsgrundlage mindern, Das Splitting hingegen den Steuersatz. Da dies Faktoren einer Multiplikation sind, gibt es keinen strukturellen Unterschied. --CJB 18:52, 7. Jul 2006 (CEST)
- Bei Freibetrag und Familiensplitting ergibt sich (bedingt durch die Progression) eine steigende Entlastungswirkung in Bezug auf die Steuerschuld. Die Frage ist nur, wie diese sich bei unterschiedlichen Einkommen verteilt. Ich stelle einmal als Quelle eine Musterrechnung des Deutschen Juristinnenbundes ein. Dort sieht man deutlich, dass Klein- und Normalverdiener Nachteile und Gutverdiener Vorteile haben. Ein reines Familiensplitting (ohne Kinderfreibeträge) wäre aber sowieso systemwidrig. Auch beim Ehegattensplitting haben wir Freibeträge für die Ehegatten in Höhe des Existenzminimums. Vom BVerfG erzwungen. Karsten11 19:05, 7. Jul 2006 (CEST)
Mit anderen Worten sagst du, dass ein Splitting die Progression stark verflacht. Freibeträge hingegen weniger stark. Das ist zutreffend. Dennoch kann man daraus nicht schlussfolgern, nur eine starke Progression sei gleichheitskonform und eine flache gleichhietswidrig. Eine esolche quantitavive Wertung kann nur der Gesetzgeber treffen und hierzu gibt es keine legislativen Vorgaben. Und genau das ist das Problem mit deinem Einleitungssatz - wir sind uns bei dem oben Gesagten weit gehend einig, diese Formulierung führt aber in ganz andere Bereiche. --CJB 19:44, 7. Jul 2006 (CEST)
- Ich habe versucht, eine neutrale Formulierung im Sinne der Diskussion zu führen. Bitte QS.Karsten11 20:14, 7. Jul 2006 (CEST)
Toter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
- http://www.gruene-bundestag.de/cms/steuern_finanzen/dok/135/135479.htm
- In Familiensplitting on 2007-11-23 21:35:38, 404 Not Found
- In Familiensplitting on 2008-04-06 13:37:20, 404 Not Found
--KuhloBot 15:38, 6. Apr. 2008 (CEST)
Einleitung kürzen
[Quelltext bearbeiten]Die Einleitung finde ich zu lang. Mein Vorschlag: Die Infos ab dem vierten Absatz thematisch in die Überschriften einordnen. "Die Einleitung soll dem Leser einen kurzen Überblick über das Thema ermöglichen und das Lemma in Grundzügen erklären": http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:Einleitung#Begriffsdefinition_und_Einleitung. Eure Meinung? Mateng (Diskussion) 01:10, 26. Aug. 2013 (CEST)