Diskussion:Flughafeninfrastruktur

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Frankygth in Abschnitt Flughafen oder Flugplatz
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Flughafeninfrastruktur“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Warum nicht Flugplatzinfrastruktur?

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Warum heißt dieser Artikel Flughafeninfrastruktur? Das ist in meinen Augen falsch, da diese ganzen aufgezählten Einrichtungen auch an einem Verkehrslandeplatz greifen beziehungsweise vorhanden sind. Gruß--Frankygth 08:14, 22. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Naja vielleicht sollten wir mal darüber nachdenken, ob Flughafen nicht der Oberbegriff für Verkehrsflughäfen (kommerziell), Militärflughäfen, Flugplätze, Helipads usw. ist. Wenn ja, kann das Lemma so bleiben. --77.4.107.53 11:08, 22. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Da braucht man nicht darüber nachdenken, da das klar definiert ist. Flugplatz ist der Oberbegriff für Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände, siehe LuftVG. Gruß--Frankygth 10:58, 22. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Oh, das wußte ich nicht. Ob das auch für Österreich und die Schweiz sowie Liechtenstein gilt? Wenn ja oder mehrheitlich zutreffend, bin ich doch für eine Umbenennung. --77.4.107.53 11:08, 22. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Zumindest mal für Österreich und die Schweiz, siehe Flughafen#Österreich bzw. Flughafen#Schweiz. Verschieben wäre definitiv sinnvoll; gleiches gilt für die Kategorie:Flughafeninfrastruktur --El Grafo (COM) 16:10, 9. Feb. 2011 (CET)Beantworten
So, ich war jetzt einfach mal mutig und habe verschoben und inhaltlich verallgemeinert. Bitte mal nachsehen, ob ich was übersehen habe; einige Stellen könnte man sicher noch geschickter formulieren. --El Grafo (COM) 11:34, 31. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Und zurückverschoben. Die meisten Flugplätze haben gar keine richtige Infrastruktur. Und DACH-Zentrismus wollen wir eh' nicht. --Matthiasb (CallMyCenter) 23:23, 1. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Hier spricht mal wieder einer, der richtig Ahnung von der deutschen Flugplatzmaterie hat! Klasse! Deshalb liebe ich Wikipedia. "Die meisten Flugplätze haben gar keine richtige Infrastruktur".... alles klar! Das es genügend Verkehrslandeplätze mit IFR-Aufkommen gibt (als Beispiel), die genauso strukturiert sind, wird leider mal wieder übersehen. Da fehlt der Blick über den Tellerrand, aber woher nehmen und nicht stehlen?--Frankygth 08:08, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Jenseits der Grenzen Euopas und Nordamerikas dürfte die Zahl der Flugplätze mit IFR gegen null tendieren. Soviel zum Thema Tellerrand. Es gibt auch kaum richtige Abfertigungsgebäude, es fehlt an Unterflurbetankungen (wenn, dann steht irgendwo ein Tankwagen rum), etc. pp. Jo, wir richten uns nicht (nur) nach DACH. Schon mal so etwas gesehen wie Vorlage:Deutschlandlastig? --Matthiasb (CallMyCenter) 20:00, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Dummerweise gibt es aber in Deutschland nunmal aber auch Flughäfen, die haben keine Infrastruktur! Und nur in Deutschland sind Flugplätze unterteilt nach Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände. Was du da von außerhalb Europsa quatscht interessiert doch nicht Hinz und Kunz! Deine Aussage über die Anzahl der IFR-Plätze außerhalb deiner kleinen Welt sagt aber alles aus!--Frankygth 21:12, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Hallo Matthiasb, gerade wenn du – vollkommen zu Recht – internationale Gültigkeit forderst, führt der Begriff Flughafen zu enormen Problemen. Ich möchte das hier nicht alles nochmal wiederholen, bitte schau dir meine Antwort bei der Kategorie-Diskussion an. Grüße, --El Grafo (COM) 13:30, 7. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Flughafen oder Flugplatz

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Nachdem es nun mal kein einheitliches Luftrecht gibt, muss man -denke ich- diese Diskussion pro Land getrennt betrachten. Ob es allen gefällt oder nicht. "Flugplatz" ist in DE ganz allgemein ein Gelände auf dem Luftfahrzeuge und Luftsportgeräte zu starten haben. Anders als z.B. in USA und auch FR darf man mit nicht mal mit seinem Hängegleiter (Luftsportgerät) starten wo man möchte. Selbst dann nicht wenn man das Einverständnis des Grundstückbesitzers/-eigentümers hat. "Flugplatz" ist in WIKIPEDIA ganz gut definiert und auch die Unterschiede Flughafen/ Verkehrsflughäfen / Sonderflughäfen Landeplätze / Verkehrslandeplätze / Sonderlandeplätze / Segelfluggelände und die Flugplatzpflicht (auch für Luftsportgeräte) ist ganz gut erläutert.

"Flugplatz" ist also der Oberbegriff.

"Infrastruktur" Wer sich über "Infrastruktur" mokiert hat entweder keine Ahnung oder ist blind. Legt man die Infrastruktur von EDDF (Frankfurt/M) zugrunde, sehen natürlich alle anderen etwas blass aus. Doch auch die Baracke mit dem Getränkeautomaten, der Treibstofftank, der Schuppen für die "Flugzeuge" und die Graspiste (luftrechtlich ein "Runway") an einem Sonderlandeplatz ("Echo-Klasse wie "Piper" oder "Chessna") sind, wenn auch bescheidene, "Infrastruktur". Selbst der Container für die Startwinde an einem Hängegleiter / Gleitschirmplatz ist "Infrastruktur". Auch wenn viele es nicht glauben, wird ein zugelassenes Gelände für Hängegleiter luftrechtlich wie ein Flugplatz behandelt. Glaubt z.B. ein Militärhubschrauber dort üben zu müssen und gefährdet Hängegleiter beim Start oder verhindert diesen, dann genügt ein Anruf beim Luftamt und nach kurzer Zeit (bis der Heli über MFunk erreicht wird) schwebt dieser ab. Gleiches gilt wenn "Fussgänger" mit Kinderdrachen den Flugbetrieb gefährden. Luftrechtlich ist das das Gleiche als würden sie so ein Ding direkt an einemm Flughafenzaun kurz vor der Landebahnschwelle tun. (nicht signierter Beitrag von Gesperb (Diskussion | Beiträge) 21:16, 7. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

Guten Morgen, ich dachte immer, dass das Thema irgendwann mal durch ist, aber ab und zu gibt es halt mal einen Beitrag dazu, den ich dann auch nicht unkommentiert lassen möchte.

Flugplätze sind Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände. So weit so gut! Allerdings sind diese Flugplätze nicht für Luftsportgeräte zugelassen. Es kann hier und da Ausnahmen geben, aber der Grundsatz in Deutschland ist der, das Luftsportgeräte (Modellflieger, Gleitschirm, Hängegleiter, Gleitsegel usw.) gemäß der Richtlinie des Bundes "Richtlinie für die Genehmigung und Erlaubnis von Sportfluggelände" an einem Sportfluggelände zu betreiben sind. Diese Richtlinie ist aus dem Jahr 1995 und beinhaltet auch noch UL-Flugzeuge. Die allerdings sind im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie im Jahr 2002 herausgenommen worden. Inzwischen kannst du auch mit einem UL an den meisten Flugplätzen landen. Kurzum, Luftfahrzeuge sind an einem Flugplatz zu betreiben, Luftsportgeräte an einem Sportfluggelände, und die haben eben überhaupt nichts mit einem Flugplatz zu tun!

Luftrechtlich wird ein Sportfluggelände nur vom Betrieb her wie ein Flugplatz gehandelt, von der Anlage allerdings überhaupt nicht. Ein Sportfluggelände bedarf keiner Genehmigung §6 LuftVG und einer eventuellen Planfeststellung §8-10 LuftVG, ein Flugplatz immer (Ausnahme, ein Segelfluggelände benötigt keinen §8-10 LuftVG). Und das ein Anruf beim Luftamt genügt, um einen Militärhubschrauber abziehen zu lassen, sorry, das stimmt so nicht! Die Luftämter sind für die Anlage des Flugplatzes oder des Sportfluggeländes da, aber nicht für den Betrieb (Am Wochenende wirst du dort telefonisch nicht mal den Pförtner erreichen)! Du kannst gerne bei der Wehrbereichsverwaltung anrufen oder bei der DFS und die werden versuchen, den Militärhubschrauber zu bitten, woanders zu üben, aber garantiert nicht das zuständige Luftamt.

Natürlich sollen Zuschauer und Fußgänger einen gewissen Abstand von dem Flugbetriebsgelände halten, für die Einhaltung dessen ist der Platzhalter verantwortlich. Und wenn ich mir jetzt den Sonderlandeplatz Finkenwerder von Airbus anschaue, dann ist das schon etwas mehr als eine "bescheidene" Infrastruktur! Grüße--Frankygth (Diskussion) 08:08, 8. Sep. 2015 (CEST)Beantworten