Diskussion:Gesamtstaat
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Aus dem Artikel Bundesstaat (Föderaler Staat) bzw. Föderalstaat bzw. Gesamtstaat wurden [1] bzw. [2] bzw. [3] Inhalte übernommen, in Gesamtstaat eingefügt und teils verändert.
Damit sollen die Lizenzbestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) und der CC-BY-SA 3.0 gewahrt bleiben. --Bahrmatt (Diskussion) 15:54, 16. Jun. 2013 (CEST)
- Unzureichend. Artikel ist dieser Form unbrauchbar und außerdem wurde darüber nicht zu Ende diskutiert und es besteht kein Konsens, diesen Artikel in dieser Art und Weise zu erstellen. Wenn schon mehrere heftig geführte Löschdiskussionen vorangingen, braucht man kein neues Fass aufmachen, sondern es würde sich anbieten, erst mal zu sondieren und einen Konsens für einen neuen Artikel zu ersuchen und zu erzielen. --Benatrevqre …?! 14:06, 17. Jun. 2013 (CEST)
Wiederherstellung der BKL
[Quelltext bearbeiten]Ich habe wie in der Löschdiskussion angekündigt die BKL wiederhergestellt. Es war weder sinnvoll die Inhalte der Lemmas Bundesstaat (Föderaler Staat) hierher zu kopieren (Bundesstaat und Gesamtstaat sind keine Synonyme), noch die übrigen Bedeutungen dieser Bezeichnung zu unterschlagen. --Martin K. (Diskussion) 15:55, 17. Jun. 2013 (CEST)
- +1 Danke für die Wiederherstellung des Status quo. Ich wollte diese aus einem naheliegenden Grund nicht selbst vornehmen. --Benatrevqre …?! 16:19, 17. Jun. 2013 (CEST)
dritter Punkt
[Quelltext bearbeiten]Hallo, den dritten Punkt der Begriffsklärung halte ich im aktuellen Kontext für nicht optimal formuliert. Meines Erachtens ist − auch aufgrund der Grammatik − unklar, auf welchen politischen Systemtyp genau abgestellt wird bzw. was unter einem Staat ohne Staatsorganisation zu verstehen sei. In den Artikeln, auf die verlinkt wird, konnte ich diesbezüglich ebenfalls keinen Erkenntnisgewinn erzielen. Nach hermeneutischen Bemühungen meine ich aber den Sinn des Punktes verstanden zu haben. Mir stellt sich dann aber die Frage, was der Unterschied oder Mehrwert zum ersten Punkt (Bundesstaat als föderaler Staat) sein soll. Ich würde mich freuen, den Aspekt erklärt zu bekommen. Ansonsten schlage ich vor, den dritten Punkt ersatzlos zu entfernen. Besten Dank und viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 10:25, 14. Apr. 2016 (CEST)
- Ich stimme dem zu! --Röhrender Elch (Diskussion) 22:14, 16. Apr. 2016 (CEST)
- Es handelt sich um ein Staatskonstrukt, das selbst aber nicht Staat ist. Siehe dazu die Lehre vom dreigliedrigen Bundesstaatsmodell, wonach neben Gliedstaaten und Zentralstaat zusätzlich ein (umklammernder) Gesamtstaat existiert. Grundlegend hierfür sind Überlegungen – vor allem auf Grund der Arbeiten von Hans Kelsen (Allgemeine Staatslehre, 1925, S. 199 f.; Die Bundesexekution, in: Giacometti u. a. [Hrsg.], Festgabe für Fritz Fleiner, 1927, S. 127 ff., hier S. 130 ff.) und Hans Nawiasky (Allgemeine Staatslehre, Dritter Teil: Staatsrechtslehre, Einsiedeln [u. a.] 1956, S. 159 ff.) – über eine heute in Vergessenheit geratene dreigliedrige Bundesstaatskonstruktion, d. h. die Zerlegung des Bundesstaates in die drei Kategorien Gesamtstaat, Zentralstaat und Gliedstaaten, wonach der Zentralstaat und die Gliedstaaten einander gleichgeordnet und beide dem Gesamtstaat untergeordnet sind. Meist wird dann von drei staatlichen Gebilden und Rechtssubjekten ausgegangen. Vgl. dazu hier.
- Dagegen verneint die sog. Zweigliedrigkeitslehre einen zusätzlichen Zentral-‚Staat‘ und geht stattdessen vom Bund aus, der den Gliedstaaten prinzipiell übergeordnet ist. Man unterscheidet dabei im Handeln des Bundes zwischen gesamtstaatlichen und zentralstaatlichen Funktionen. Hoffe das hilft fürs Verständnis. Benatrevqre …?! 16:16, 25. Mai 2016 (CEST)
- Noch weitere Literatur, die den Sachverhalt erläutert: [4][5][6]. Hierauf habe ich mich bei der Formulierung der Beschreibung bezogen: [7]. Gruß Benatrevqre …?! 12:21, 27. Mai 2016 (CEST)