Diskussion:Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2A02:908:1963:180:15C7:7653:1EAE:4F60 in Abschnitt Dieser Artikel entspricht nicht WP:Belege
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Wusste ich gar nicht, dass die letzten Reste des Besatzungsrechts gerade erst aufgehoben wurden. Aber was waren konkrete Inhalte? Das reine Zitieren von Gesetzestext ist da wenig ergiebig - -- ωωσσI - talk with me 05:46, 12. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Das waren Gesetzesleichen, die ohnehin längst nicht mehr angewendet wurden bzw. werden konnten. --Benatrevqre …?! 09:14, 13. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Weiteres siehe auch hier. --Benatrevqre …?! 01:06, 22. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Aha, ZPO, StPO, BBG, OWiG sind also alles Gesetzesleichen??? Diese (und nicht nur die!) darf man wohl alle als aufgehoben betrachten durch die 3 Bereinigungsgesetze von 2006, 2007 und 2010. --87.165.96.71 04:35, 8. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Blödsinn. Dass gerade dies unmöglich ist, steht selbst im Gesetz. --Benatrevqre …?! 13:35, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten

So weit ich das verstehe, ist das die Aufhebung von der Aufhebung von Besatzungsrechten, sprich die Wiedereinführung vom Besatzungsrecht. (siehe http://www.youtube.com/ - BRD-GmbH)--217.253.108.13 01:29, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Hallo - kann hier jemand den Artikel mal sichten.--217.253.97.215 20:51, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Immer noch nicht gesichtet - zur Aufklärung ein Weblink: http://www.wahrheiten.org/blog/brd-luege/ --217.253.97.6 15:39, 4. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Immer noch nicht gesichtet ? --217.253.113.132 18:18, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Artikel wurde gesichtet. Die Wiedereinführung von Besatzungsrecht ist natürlich grober Schwachsinn, der mit der Realität nichts zu tun hat, sondern juristisch unhaltbar und absurd ist. Das ist nichts anderes als von Reichsideologen verzapfter Unsinn. --Benatrevqre …?! 11:02, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Die vorstehenden Argumente des Users Benatrevqre lassen sich in der klassischen Rhethorik unter der Abteilung "Argumentum ad hominem" einsortieren, zu deutsch: direkter Angriff auf die Person. Diese Strategie wird gerne dann gewählt, wenn man nichts Sachliches beitragen kann oder will. Die Diskreditierung der Person soll dazu führen, dass andere sich mit den vorgetragenen Argumenten erst gar nicht beschäftigen. --Ein Zaungast (nicht signierter Beitrag von 80.187.110.244 (Diskussion) 08:20, 28. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Wenn die Aufhebung aufgehoben wird, dann hat man wieder den Ursprungszustand. Ganz simpel. Wenn ich den Kat wieder aus dem Auto baue, den ich vorher zur Abgasreinigung eingesetzt habe, dann verpeste ich wieder die Umwelt. Das ist wie in der BRD - alles was sie macht, das ist unsauber und stinkt zum Himmel...! (nicht signierter Beitrag von 84.150.40.171 (Diskussion) 02:36, 10. Jan. 2014 (CET))Beantworten
Diesen hanebüchenen Blödsinn hast du dir selbst ausgedacht. Wenn man wie du von Gesetzesauslegung absolut keine Ahnung hat und ein Gesetz mit einem Bauteil fürs Auto vergleicht, sollte man sich nicht durch das absurde Zusammenreimen von unsinnigen Thesen lächerlich machen. Benatrevqre …?! 21:40, 18. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Bundesbereinigungsgesetz

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Im Internet findet man viele (Google: 58000) Seiten, die ein "Bundesbereinigungsgesetz" erwähnen. Ich glaube, ist dieses Gesetz gemeint. Ich schlage vor, jemand sollte ein Stichwort "Bundesbereinigungsgesetz" anlegen, das hierher verweist. 91.2.69.15 17:59, 4. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Nö, dafür besteht keine hinreichende Grundlage durch einschlägige Literatur. Benatrevqre …?! 18:16, 17. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Bindungswirkung des Tillessen-Urteils

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In dem Text heißt es:

"Diese Tribunal-Entscheidung, sie ist im Staatsarchiv in Freiburg in den damaligen Amtssprachen französisch, englisch und deutsch archiviert, ist darüber hinaus bis heute für alle bundesdeutschen Behörden und Gerichte sowie den Gesetzgeber gemäß Art. 4 des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007 bindend, denn es machte seine geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe allgemeingültig".

Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar: Weder ist ersichtlich, dass und wie die "rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe" einer Allgemeingültigkeit - was auch immer dies in diesem Zusammenhang heißen mag - zugeführt werden konnten, noch ist ein Zusammenhang mit Art. 4 des Zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetzes erkennbar. Dieser Artikel hat 3 Paragraphen, von denen hier keiner einschlägig ist.

Die Aussage sollte daher erläutert werden. Sie klingt stark danach, als habe sich hier Reichsbürger-Geschwurbel eingeschlichen. Die Frage, welche vorkonstitutionellen Gesetze auch unter dem GG noch gelten, regelt allein Art. 123 Abs. 1 GG. (nicht signierter Beitrag von Rechtswirksamer (Diskussion | Beiträge) )

Hast du den WP-Artikel verwechselt? Benatrevqre …?! 18:21, 15. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Ja leider, ich hatte zwei Fenster offen und habe das Falsche erwischt. Der Eintrag gehört zu "Heinrich Tillessen". Da habe ich zwischenzeitlich die Reichsbürger-Stelle entfernt (s. dort). (nicht signierter Beitrag von Rechtswirksamer (Diskussion | Beiträge) )

Dann kannst du bitte deinen obigen Beitrag noch auf die dortige Artikeldiskussionsseite kopieren? Bitte außerdem künftig jeden Diskussionskommentar mit 4 Tilden unterschreiben, das erzeugt eine Signatur mit deinem Benutzernamen und einem Zeitstempel unterhalb deines Beitrags, danke! Benatrevqre …?! 10:03, 16. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 10:04, 16. Jul. 2018 (CEST)

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Der Artikel kommt ohne jegliche bei WP verwendbare Quelle aus, entspricht nicht den WP-Regeln und ist höchst unenzyklopädisch. Der einzige angegebene Einzelnachweis für einige Aussagen/Behauptungen ist eine Primärquelle, was in der WP unzulässig ist. --2A02:908:1963:180:15C7:7653:1EAE:4F60 13:26, 9. Nov. 2020 (CET)Beantworten