Diskussion:Gewahrsam

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 178.3.239.105 in Abschnitt Polizeigewahrsam
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Definition..?

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Aus dem Artikel sollte eigentlich vor allem klar werden was Gewahrsam bedeutet. Zu sagen "Gewahrsam bedeutet Besitz mit den Unterschieden x und y" und x und y verwenden dann wiederum die Begriffe Gewahrsam und Besitz ist für mich keine Definition nach Wiki-Standard (weil zirkulär). Insofern ergibt auch der Satz "Entwendet jemand eine Sache, an welcher das Opfer kein Gewahrsam hatte, dann liegt kein Diebstahl, sondern allenfalls Unterschlagung vor." im Abschnitt 'Rechtsgrundlagen' keinen Sinn. Wenn Gewahrsahm = Besitz, dann wäre eine solche Entwendung ein Diebstahl. Der Artikel sollte also dediziert den Unterschied der beiden Begriffe erkläutern. (Wenn ich richtig rate also den Aspekt der unmittelbaren Obhut/Anspruchsdurchsetzung vs. einer bloßen Inanspruchnahme) --77.185.72.12 21:32, 3. Nov. 2014 (CET)Beantworten

den nachfolgenden Text habe ich aus dem Quelltext des Artikels gezogen, dort war er auskommentiert. Diese Themen sollten dann wohl noch behandelt werden, bevor der Qualitätsbaustein wieder rausgenommen wird. --Kobschaetzki 15:12, 11. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Sontige Gewahrsamsbegriffe

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  • § 808 ZPO - Pfändung beim Schuldner
  • § 886 ZPO - Herausgabe bei Gewahrsam eines Dritten: Befindet sich eine herauszugebende Sache im Gewahrsam eines Dritten, so ist dem Gläubiger auf dessen Antrag der Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der Sache nach den Vorschriften zu überweisen, welche die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung
  • § 83 Abs. 1, 2 StVollzG
  • § 286 Abgabenordnung - Vollstreckung in Sachen
  • § 21 Fremdrentengesetz - Anrechnungszeiten wegen Gewahrsam

„Vorteil dieser Theorie“

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Im dritten Absatz des Abschnitts „Rechtsgrundlagen“ heißt es:

Vorteil dieser Theorie ist, dass sie auf einfacherem Weg zu den gleichen Ergebnissen wie die herrschende Meinung gelangt.

Auf welche Theorie bezieht sich „dieser Theorie“? Im Artikel ist keine genannt, und den Anfang des Absatzes verstehe ich als Darstellung der herrschenden Meinung. 93.192.167.11 14:31, 17. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Damit ist anscheinend die Theorie von Bittner (s. Literaturhinweis) gemeint, wonach Gewahrsam eine sozial-normative Zuordnung ist, genauer: "Gewahrsam ist die offenkundige, sich aufgrund der Kulturnormen im dinglichen Bereich ergebende Zuordnung einer Sache zu einer Person." Diese Theorie, die von Bittner nachvollziehbar begründet wird, beginnt sich allmählich gegenüber der archaischen Auslegung des Gewahrsamsbegriffs (tatsächliche Sachherrschaft und Herrschaftswille) durchzusetzen. Bei dem Wirrwarr von zum Teil abstrusen Begriffsdefinitionen in Rechtsprechung und Lehre erscheint es sinnvoll, sich mit dieser "modernen" Theorie genauer auseinanderzusetzen (so z.B. Jan Zopfs, Universität Mainz) und die aus dem vorvergangenen Jahrhundert überkommenen Definitionen und Erklärungen ad acta zu legen. Der Begriff des Gewahrsams ist auch nicht entfernt identisch mit dem zivilrechtlichen Besitz, sondern in seiner "rechtstechnischen Schlüsselfunktion" (Bittner) wesentlich für die Abgrenzung von Vermögensdelikten wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Raub und Erpressung, infolgedessen auch für die Strafzumessung bei diesen Delikten. Das sollte in den Wiki-Text aufgenommen werden.--79.247.235.103 19:23, 16. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Polizeigewahrsam

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Mir ist der Begriff vor allem im Zusammenhang mit Personen in Gewahrsam geläufig. Ich wollte nun klären ob und in wieweit er sich z.b. von Haft oder Festnahme unterscheidet und muss hier erstaunt feststellen, dass in diesem Sinne ein Gewahrsam anscheinend gar nicht existiert. Das finde ich zumindest seltsam und erklärungsbedürftig.--77.21.178.101 08:47, 27. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Ein Verweis im Artikel auf den Polizeigewahrsam wäre definitiv hilfreich. Das ist eigentlich auch gute Sitte bei Wikipedia, wenn ein Lemma nicht eindeutig ist. Ich habe diesen Artikel hier aufgerufen, weil ich etwas über die Gewahrsamnahme von Personen wissen wollte, und war erst verwundert, nichts zu finden. Erst über weitere Stichwörter bei Google bin ich darauf gekommen, dass es Polizeigewahrsam heißt.--178.3.239.105 17:53, 31. Mär. 2018 (CEST)Beantworten