Diskussion:Gewerbesteuer (DDR)
Unterschied zu Westdeutschland?
[Quelltext bearbeiten]Der dargestellte Tarif entspricht doch fast dem, was wir bis 2007 im bundesdeutschen GewStG hatten. Auch da war der Tarif rechtsformabhängig mit Staffeltarif für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Auch die Tatsache, dass es in der DDR überhaupt einen Hebesatz gab (wäre ja einfacher, gleich die Steuersätze 4, 8, 12, 20 % ins Gesetz zu schreiben) spricht für einen gemeinsamen Ursprung, sodass die Ähnlichkeit nicht überraschend ist.217.110.209.235 09:27, 23. Nov. 2016 (CET)
- Klar ist der Ursprung der Gleiche. Das gilt aber für die meisten Gesetze der DDR. Da wurde zunächst einmal (wie im Westen) das übernommen, was an Gesetzen da war und später umgearbeitet. Hier wurde nichts umgearbeitet, weil der Kreis der betroffenen Unternehmen bis auf nahezu nichts ausgedünnt wurde. Entsprechend könnte man alle DDR-Gesetze in die Deutschschland-Artikel integrieren. Für sinnvoll halte ich das nicht.--Karsten11 (Diskussion) 09:43, 23. Nov. 2016 (CET)
Danke, ich habe mich an der Aussage zum Gegensatz zu Westdeutschland gestört, der ja dann zu DDR-Zeiten nie bestanden hat. M.E. ist der Satz so sinnvoller, wie ich ihn jetzt formuliert habe - der Gegensatz wenn man den erwähnen wollte besteht zum heutigen (gesamtdeutschen) Gesetz.217.110.209.235 10:11, 25. Nov. 2016 (CET)
Ergänzend noch... Diese Integration fände ich nicht gerade abwegig - so wie bei Abgabenordnung.217.110.209.235 11:45, 25. Nov. 2016 (CET)