Diskussion:Giovanni Lajolo
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Andrsvoss in Abschnitt Altersgrenze
Altersgrenze
[Quelltext bearbeiten]Gilt für Kurienbischöfe eine andere Altersgrenze? Wenn ich richtig gerechnet habe, war Kardinal Lajolo 2011 76 Jahre alt. --Nixus Minimax (Diskussion) 10:34, 5. Okt. 2013 (CEST)
- Es gibt keine Altersgrenze im eigentlichen Sinn; can. 401, § 1 CIC verpflichtet die Bischöfe nur, mit Vollendung des 75. Lebensjahr dem Papst ihren Amtsverzicht anzubieten. Der Papst ist völlig frei, ob und ggf. wann er dieses Angebot annimmt. --Andrsvoss (Diskussion) 11:54, 5. Okt. 2013 (CEST)
Danke für die Aufklärung! Habe es entsprechend umformuliert. --Nixus Minimax (Diskussion) 18:24, 7. Okt. 2013 (CEST)
- Nur um noch genauer zu sein: Can. 401 § 1 CIC gilt unmittelbar nur für die Diözesanbischöfe. Art. 5 Abs. der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus über die römische Kurie bestimmt entsprechendes für die leitenden Kardinäle. --Andrsvoss (Diskussion) 23:23, 7. Okt. 2013 (CEST)