Diskussion:Jäger/Archiv
Allgemein
Diese Begriffserklärung von Jäger ist völlig antiquiert und passt auch nicht mehr ins Deutschland des 21 Jahrhunderts. Ein Jäger jagt nicht mehr um etwas zu Essen zu haben oder sich einen Pelz schneidern zu lassen. Ferner reduziert sich der Vergleich des Jägers mit einem Wilderer in diesem Artikel auf das Vorhandensein des Jagdscheins.
Die heutige Erklärung des Begriffs "Jäger" sollte nicht durch persönliche Meinungen verklärt, sondern anhand von Fakten und Wissen erläutert werden. Mag sein, dass ein Jäger in anderen Ländern (z.B. USA/Kanada) ähnlich dem Beitrag gesehen wird. In Deutschland hat ein Jäger jedoch, allein vom Gesetz her, viel weitreichendere Aufgaben und Pflichten. Wahrscheinlich auch ein Grund, warum es Wikipedia auch in anderen Ländern mit anderen Beiträgen gibt.
In diesem Sinne denke ich, sollte der Beitrag vom 12.09, 21:19 Uhr (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=J%C3%A4ger&oldid=21403578) den ohne Angabe von Gründen einfach zurückkopierten alten Text ersetzen.
Ferner sollte zumindest ein Kommentar erfolgen, warum der neue Beitrag und damit das Engagement und die Arbeit des Verfassers, einfach gelöscht wurde. Sonst demotiviert man Wikipedia Neulinge nur.
- Ich habe mal versucht, als kompromissversuch beide Versionenzusammenzuführen. Asdrubal 16:31, 13. Sep 2006 (CEST)
- Hier bietet es sich an, eingangs eine aktuelle Definition des Begriffs Jäger zu schreiben und in einem eigenen Kapitel den Begriff Jäger in historischer Sicht zu erläutern. Gruß, --StMH 21:15, 24. Apr. 2007 (CEST)
__ Jäger als milit. Einheit __ Das Vorhandensein von Jägereinheiten im Dreissigjährigen Krieg scheint mir zu früh, gibt es da Belege für? Ule
Berufsjäger
Der Artikel sagt nichts zum Beruf des Revierjägers (früher:Berufsjäger), als Menschen, die eine entsprechende Ausbildung zum Revierjäger durchlaufen haben und die von grossen Landbesitzern für den Jagdbetrieb angestellt sind. Kurzes Berufsbild bei der Bundesagentur für Arbeit--Blaufisch 21:21, 1. Apr. 2007 (CEST)
Gibt es niemenden der zum Thema Berufsjäger etwas schreiben kann ? .. ich könnte notfalls auch einen Stub gründen. --Usarobert 21:58, 20. Dez. 2009 (CET)
Abschnitt
Im oberen Abschnitt ausgeführte Definition ist ungenau und verwirrend. Der Verfasser versuchte sich vergeblich an bundesdeutschem Jagdrecht zu orientieren (siehe: [1] I.Abs. §1 Inhalte des Jagdrechts , andererseits wird Triviales, tw. Fehlerhaftes dahergeleitetet(Jagd auf Lebensmittel; Tätigkeit eines Kammerjägers; Hege = Pflege) und wiederum andere Aspekte nicht berüchsichtigt (militärische Bezeichnungen - Feldjäger/Panzerjäger/usw.). BJG §1,Art.2 sagt zur Hege u.a. "...Erhaltung eines...angepassten,artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen". Der Fehler nicht genug. Weiter geht's unter Abschnitt Allgemeines, wo nun versucht wird die Jagdausübung nach BJG zu interpretieren: Entsprechend dem deutschen Jagdrecht wird eine Person als Jäger bezeichnet, die durch nachhaltiges Bejagen, weidgerechtes Erlegen (Töten) von Wild zum Erhalt eines artenreichen und gesunden Wildbestands beiträgt. Misslungen! §1, Abs 3 sagt zwar, dass bei der Jagdausübung allgemeine Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit einzuhalten sind, woraus sich wohl auch Nachhaltsapekte ableiten liesen, die bedingende Voraussetzung dessen ist daraus aber nicht zu erkennen. Weiter geht's: Damit verbunden ist die gleichzeitige Pflicht des Jägers zur Hege, also der Pflege und Bewahrung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, soweit diese das Jagdrecht bestimmt. - nochmals meine obigen Ausführungen aus BJG, §1, 2: "...Erhaltung eines...angepassten,artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen" - Pflege und Bewahrung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt - reine Intention des Verfassers! An dieser Stelle musste ich das weiterlesen leider abbrechen. -- KunzSN 16:09, 17. Mär. 2010 (CET)
Aufsichtsjäger
Wer weiss was das ist? Scheint sowas wie ein besserer Jäger zu sein... --Sebastian.Dietrich 19:26, 25. Mär. 2010 (CET)
- Es gibt "Jagdaufseher" und "Bestätigte Jagdaufseher" zweitere sind Hilfpersonen der Staatsanwaltschaft. siehe Jagdschutz. Ansonsten bitte hier nur Beiträge zur Verbesserung des Artikels. Danke. J tom 17:10, 26. Mär. 2010 (CET)
- Antwort: Als Bediensteter des Jagdausübungsberechtigten ist der Ja. von jenem mit der Wahrnehmung des Jagdschutzes betraut § 23 BJG (Inhalt des Jagdschutzes: Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.). Was ein Jagdaufseher ist, wird in §25, Abs. 2 BJG erklärt (Auszug: § 25 Jagdschutzberechtigte(1) Der Jagdschutz in einem Jagdbezirk liegt neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten ob, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der zuständigen Behörde bestätigten Jagdaufsehern. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein. (2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse. Ein Jagdaufseher hat also erweiterte Befugnisse (wenn er Berufsjäger, oder forstlich ausgebildet ist, nimmt er Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten wahr und ist Hilfsbeamter des Staatsanwalts). Dann hat er, bestätigt durch die zuständige Landesbehörde, alle strafbaren Handlungen im Bereich der Jagd zu erforschen und die notwendigen Anordnungen zu treffen, um eine Verdunklung der Sache zu vermeiden. (Bsp für erweitertes Recht: vorläufige Festnahme, gem. § 127II StPO; Befugnis zur körperlichen Durchsuchung von Personen, gem. §81a StPO; Beschlagnahme, gem §94ff. StPO; Durchsuchung, gem. §102 ff. StPO). Der Jagdaufseher steht, anders als der Jagdgast, in einem Arbeits- und Dienstverhältnis zum Jagdpächter und unterfällt der ges. UVV (SG Osnabrück, RdL 1996, 248).
- Quelle: Dietlein,J. (2003) Jagdrecht von A - Z, S.55, BLV München.--KunzSN 17:46, 26. Mär. 2010 (CET)
- Vielleicht irgendwo in den Artikel einbauen - oder unter Jagd#Jagdausübungsberechtigte. Mir hat sich ein österr. Jäger als "Aufsichtsjäger" vorgestellt & konnte das hier nicht finden. --Sebastian.Dietrich 18:15, 26. Mär. 2010 (CET)
- Mit scheint dieses ganze Thema insgesamt zu hoch bewertet. Da werden Stunden im Theorieunterricht verplempert darüber, ob und wann die Jagdaufsicht nun Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft ist oder nicht. Das stammt doch alles noch aus dem Mittelalter und der Zeit vor 1948, als der Adel seine Vasallen brauchte und diese mit Macht ausstatten musste und Räuberbanden im Wald hausten. Was gibt es denn heute schon so viel Kriminelles im Wald zu ermitteln? Wilderei, Unweltfrevel, das war's auch schon. Beobachtet man derlei Straftaten als Jäger, kann man schlicht per Handy die Polizei rufen und mit dem Fernglas das Fahrzeugkennzeichen des Täters erkennen. Ich selbst würde nie, ob berechtigt oder nicht, jemanden mit dem Gewehr bedrohen, weil er gewildert oder Unrat abgeladen hat, das gibt doch viel zu viel Ärger. Sollen es die machen, die vom Staat dafür bezahlt – und im Ernstfall in Schutz genommen – werden. --Cessna 210 11:45, 27. Aug. 2010 (CEST)
- Vielleicht irgendwo in den Artikel einbauen - oder unter Jagd#Jagdausübungsberechtigte. Mir hat sich ein österr. Jäger als "Aufsichtsjäger" vorgestellt & konnte das hier nicht finden. --Sebastian.Dietrich 18:15, 26. Mär. 2010 (CET)
Trivia
Bitte nichts falsches über den Duden hier hineinschreiben. Sowaohl "Waidwerk" als auch "Weidwerk" sind gleichberechtigte Schreibweisen. --Heletz 19:12, 22. Apr. 2007 (CEST)
- Und das ist eigentlich furchtbar. Im Jägerlatein steht das Wort Waid für Wald, Weid für Eingeweide, Gedärm. Deshalb heißt es Waidmann, aber Weidloch (After). -- Dana 19:58, 11. Aug. 2008 (CEST)
Hiermal die Sichtweise aus Blase, 26. Aufl, S.605: dort heiß es, dass die Schreibweise mit "ai" 1935 (laut Friedrich Türcke) von den Nationalsozialisten angeordnet worden sei. - Man könnte nun schlussfolgern, dass sich das "ai" mit dem NS-Jargon in Verbindung bringen lässt und gemäß dem derzeitigen politich korrekten Zeitgeist abzulehnen sei. -- 92.78.75.220 16:34, 17. Mär. 2010 (CET)
- Mir ist die Erkenntnis von Dana am logischsten. Den Duden würde ich nicht heranziehen, Duden ist seit der Rechtschreibreform nicht mehr relevant und obendrein qualitativ unzureichend – wie man auch an diesem Beispiel sehen kann, dass Duden nicht die Hintergründe der beiden Schreibweisen erwähnt.--Cessna 210 11:35, 27. Aug. 2010 (CEST)
- An Dana. Jägerlatein ist nicht die Fach- und Standessprache, der Jäger sondern bezeichnet humorvolle, unwahre und phantastisch-absurde Geschichten, die sich Jäger untereinander erzählen (vergleiche: Anglerlatein).-- sleepytomcat 11:35, 15. Sep. 2011 (CEST)
Bezeichnung Frettierer
Ich bin bezüglich eines anderen angelegten Artikels über den Begriff Frettierer gestolpert und finde nichts dazu. Ich weiß nur, dass das Jäger sind, die ihre Jagd mit ungewöhnlichen Begleittieren nachgehen. Also nicht mir Hunden, sondern mit Frettchen. Rechtfertigt dieser Nebenzweig den Artikel Frettierer (Jagdwesen) oder kann hier jemand mal den Hinweis hierzu einbauen?--PimboliDD 11:35, 14. Sep. 2010 (CEST)
- gegen einen eigenen Artikel spricht imho nichts, allerdings würde ich ihn Frettchenjagd nennen. --Zollernalb 11:43, 14. Sep. 2010 (CEST)
- Frettchenjagd?? ;O) klingt gut. Aber wie gesagt, da bräuchte man jemanden vom Fach.--PimboliDD 11:46, 14. Sep. 2010 (CEST)
Ich selbst bin Jagscheininhaber und kenne nur den Begriff des Frettierens anstelle von Frettchenjagd. Der Führer (im Sinne von Herrchen; ständig vertraute Person) des Frettchens ist der Frettierer. Von daher würde ich auf die Jagdart "Frettieren" verweisen und dort, wenn überhaupt, von einer "Frettchenjagd" sprechen als "Synonym".
Inhaltlich betrachtet ist die Jagdart "Frettieren" sehr ähnlich die eines "Vorstehens des (Jagd)Hundes oder einer Drückjagd: Das Frettchen drückt das Wild aus dem Schutz und der Jäger erlegt es.
Weiter würde ich es nicht als ungewöhnlich bezeichnen; Es wird durchaus als traditionelle Jagd gepflegt und durchgeführt, was eine sinnvolle Beschäftigung domestizierter Frettchen sein KANN. Vielleicht hilft Euch das.
hth, Axel
-- Agerke 23:00, 27. Sep. 2010 (CEST)
- Bau doch deine Infos in den Frettchenjagd Artikel ein. Frettierer haben wir als Redirect stehen lassen.--PimboliDD 06:21, 1. Okt. 2010 (CEST)
Jäger und Waffen
Zählt zu den Langwaffen eigentlich auch die Armbrust bzw. ein Bogen? Oder sind die genannten Waffen gar nicht zur Jagd zugelassen? Vielen Dank schon mal im Vorraus! --Ein unregistrierter User 92.229.52.225 12:15, 11. Okt. 2011 (CEST)
- Armbrust und Bogen sind nach dem Bundesjagdgesetz in Deustschland nicht erlaubt. (nicht signierter Beitrag von 188.193.64.161 (Diskussion) 19:04, 1. Feb. 2012 (CET))
Erhalt eines artenreichen und gesunden Wildbestands?
Zitat: "wird eine Person als Jäger bezeichnet, die durch nachhaltiges Bejagen, waidgerechtes Erlegen (Töten) von Wild zum Erhalt eines artenreichen und gesunden Wildbestands beiträgt."
Das verstehe ich nicht, was passiert denn genau wenn es keinen Jäger im Wald gebe? Gibt es dafür auch ein historisches Beispiel? Ich dachte in der Wildnis gibt es sowieso schon eine natürliche Auslese, bricht die etwa ohne den Jäger zusammen und nur noch das kranke und schwache Wild durchsetzt den Wald oder wie muss man sich das vorstellen?
Was würde so schreckliches ohne die Jäger mit dem Wald passieren? --IrrtNie (Diskussion) 11:22, 4. Mai 2012 (CEST)
- Rechne es aus: Rehwild vermehrt sich zu 120%/Jahr, Wildschweine haben einen jährlichen Zuwachs zu 500%/Jahr. Die Rehe würden den Wald zusammenfressen, Wildunfälle erheblich zunehmen. (nicht signierter Beitrag von Cessna 210 (Diskussion | Beiträge) 02:02, 24. Sep. 2012 (CEST))
- Hinzu kommt die irrige Annahme das eine natürliche Selektion, da sie in den meisten naturbelassenen/naturnahmen Gebieten (wie in Alaska, Kanada, einigen Teilen Osteuropas etc.) ja noch einigermaßen funktioniert, auch in dicht zersiedelten, landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich hochgradig genutzten Gebieten wie wir es hier bei uns in D haben, noch funktionieren würde. 98% der Landschaften sind bei uns sogenannte "Kulturlandschaften", also von Menschnenhand kultiviert, in den meisten Fällen mit ökonomischen Zielen. Wirkliche Wildnis haben wir hier nicht. Je mehr Menschen desdo weniger Natur. Je weniger Natur desdo weniger funktionierende Regelungsmechanismen der Natur. Beispiel: Der Mensch pflanzt riesige Mengen an genoptimiertem Hochenergie- Mais an, der z.T. noch bis Ende Oktober auf den Feldern steht. Die Folge: Wildschweine gehen wohlgenährt in den Winter. Kälte, Hunger und Krankheiten haben weniger Chancen. Die Reproduktionsrate steigt(von 100% auf 370% - 500% je nach Studie und Bundesland), die Mortalitätsrate sinkt.Dieser Einfluss des Menschen kann auf der einen Seite dazu führen das bestimmte Tierarte fast völlig aussterben (z.B. Auerhahn, da er grosse ruhige Flächen benötigt), oder sich explosionshaft vermehren (z.B. Wildschwein, siehe Beispiel oben). Und für solche Fälle brauchts dann Jäger...--HolgerCamo (Diskussion) 16:41, 3. Nov. 2012 (CET)
Jäger und Waffen / Änderungen
Ich habe den Text gekürzt, um einige Fakten und die Quelle im WaffG ergänzt und vor allem nicht zutreffende Aussagen gestrichen. Da stand mir zu viel Falsches drin. Zum Beispiel, dass eine Jagdwaffe nicht kurzzeitig und im Zusammenhang mit der Jagd im verschlossenen Fahrzeug abgelegt werden dürfe. Das stimmt nicht, siehe Verwaltungsvorschrift WaffVwV. Überflüssig auch der mahnende Hinweis auf die tatsächliche Gewalt. Das sind Binsenweisheiten, die für jeden legalen, zivilen und behördlichen oder soldatischen Waffenbesitzer gelten, nicht jägerspezifisch sind daher nicht hierher gehören. Gefährlich falsch, weil es gegenteilig lautende Urteile gibt, war auch die Aussage, eine geladene Jagdwaffe dürfe innerhalb des Reviers im Auto transportiert werden. Genau wegen solch einer Sache (unterladene Büchse im eigenen Revier im Auto) hat schon einer seine Zuverlässigkeit verloren. Derlei darf so nicht stehenbleiben. Beleg kann ich suchen, wenn erforderlich. --Cessna 210 (Diskussion) 01:58, 24. Sep. 2012 (CEST)
Jäger: Militär
Da im Link Jäger (Begriffsklärung) ein eigenes Lemma zu Jäger beim Militär existiert, sollte der Unterabschnitt dazu im Lemma Jäger gelöscht werden.Falls dazu kein Widerspruch kommt, werde ich das demnächst tun.--Gabrikla (Diskussion) 11:37, 4. Jul. 2014 (CEST)
- Die die Verbindung nicht jedem sofort klar ist, würde ich den Abschnitt einfach belassen. Ein Löschen halte ich nicht für angebracht. --Heletz (Diskussion) 17:18, 4. Jul. 2014 (CEST)
- Wozu gibt es dann die Begriffsklärung?--Gabrikla (Diskussion) 17:33, 6. Jul. 2014 (CEST)
Inhaltstransfer
Übertrag von der Seite Diskussion:Jagd#Brauchtum – Jäger in Märchen und Geschichten:
- (Selbstzitat)
Der Abschnitt über den Jäger in Märchen und Geschichten und auch der anschließende Abschnitt zur Hubertuslegende passt m.E. besser in den Artikel zum Beruf des Jägers und weniger gut hier in diesen Artikel über die Jagd. Ich würde das daher gern dorthin verschieben. Da solche Verschiebungen ganzer Abschnitte von einem Artikel in einen anderen urheberrechtsmäßig etwas kompliziert zu handhaben sind, habe ich die Versionsgeschichte einmal durchforstet und will anhand entsprechender Diff-Links folgenden Befund dokumentieren:
- Der bereits vorhandene Satz über das "Brauchtum" (der m.E. weiter hier in diesem Artikel bleiben sollte) wurde im April 2005 von Benutzer:Kaffeefan durch die neu erstellte Passage zum Jäger in Märchen und Geschichten ergänzt.[2]
- Dieser Abschnitt wurde von kleinsten Veränderungen abgesehen im Wesentlichen im Januar 2007 einmal von Benutzer:Zollernalb runderneuert ([3]) und dann am 1. Februar 2008 von Benutzer:131.220.115.227 um einen Absatz ergänzt ([4]).
- Der Abschnitt Jagd und Religion gelangte nach verschiedenen Versionslöschungen mit diesem Edit vom November 2006 in den Artikel.
- Die Überschrift wurde dann zunächst in Jagd und Christentum und im März 2008 schließlich in Hubertuslegende geändert ([5]) und im selben Monat inhaltlich wesentlich ergänzt durch Bearbeitungen von Benutzer:Seqouiadenodron.[6]
- Das resultierende Gesamtgebilde, bestehend aus einem Abschnitt mit der Überschrift „Brauchtum – Jäger in Märchen und Geschichten“ und einem Unterabschnitt mit der Überschrift „Hubertuslegende“, ist von kleineren redaktionellen Änderungen abgesehen bis heute unverändert erhalten geblieben und wurde nur innerhalb des Artikels an eine andere Stelle verlegt.
Meine geplante Verschiebung würde darauf hinauslaufen, dass hier nur ein Abschnitt Brauchtum stehen bleibt, der im Wesentlichen die momentan im ersten Absatz enthaltenen Informationen bis zu dem Satz über die traditionelle grüne Bekleidung enthält, während die Passage über Jäger in Märchen und Geschichten und auch der Abschnitt zur Hubertuslegende in den Artikel Jäger übernommen und hier gestrichen werden sollen.
Ich hoffe, diese Hinweise, die ich ggf. wortgleich auch auf der Diskussionsseite Diskussion:Jäger dokumentieren würde, reichen verbunden mit einem allgemeinen Hinweis auf die Versionsgeschichte des Artikels Jagd aus, um eine solche Verschiebung von Inhalten ohne urheberrechtliche Bedenken durchführen zu können, oder? Danke! --Jordi (Diskussion) 12:45, 25. Mai 2017 (CEST)
- (Zitat Ende)
Habe das nun umgesetzt.--Jordi (Diskussion) 17:53, 6. Jun. 2017 (CEST)
Jagdtrophäen
In den Bereich, Jäger gehen zur Jagd um auch wie hier aufgeführt, sich Jagdtrophäen zu schießen, ist ja schon eine Beleidigung, erin Jäger wird nicht nur deshalb zur Jagd aufbrechen. 176.94.48.75 06:40, 1. Jan. 2018
- Jagdtrophäen sind durchaus auch ein Motiv für die Jagd. Ansonsten Zustimmung: Es lag jedenfalls zu viel Betonung auf den Jagdtrophäen, meine ich. Ich habe die Nennung in der Einleitung gelöscht. --Lektor w (Diskussion) 12:51, 5. Jun. 2018 (CEST)
Waffenrecht
Des weiteren, ist es wie von euch hier aufgeführt, das es für Jäger eingeschränkt wird, wie viel Kurzwaffe Diese haben dürfen, ist kompletter Quatsch, woher habt Ihr das?
Auch das der Jäger keinen Waffenschein benötigt, wenn Er die Waffe geladen führen will, weshalb auch, denn der Jagdschein ist hierfür vorgesehen, somit ist der Waffenschein überflüssig, bitte macht doch die Waffensachkunde.
Im Diskussionsraum wird jüngst Quatsch verzapft. Es gibt klare Abgrenzungen im Waffenrecht zwischen den unterschiedlichen Lizensen. Der Waffenschein ist weder ein Jagdschein, noch eine Waffenbesitzkarte. Bevor irgendwer hier Sachkunde anzweifelt, bitte erst mal selbst sachkundig werden.--Gabrikla (Diskussion) 19:22, 6. Jan. 2018 (CET)
Bitte genauer durchlesen, was ich geschrieben habe und zwar wird in dem Artikel angedeutet, das der Jäger zum führen einer geladenen Waffe, keinen Waffenschein benötigt.
- Der Jäger braucht keinen Waffenschein, da er Waffen nur zur berechtigten Jagdausübung führt. Und diese ist durch den Jagdschein erlaubt.
Dieser benötigt hierzu einen Jagdschein, Dieser hebt für den Bereich der vorgesehenen Jagd, den Waffenschein auf, welcher also mit der Jagd nichts zu tun hat.
- Hier wird garnichts aufgehoben. Das sind zwei unterschiedliche Rechtskreise. Jagdschein und Waffenschein haben miteinander nichts zu tun.
Und des weiteren, wird es dem Jäger auch nicht vorgeschrieben, wie viel Waffen man einzutragen oder mit sich zu führen hat.
- Sehr wohl wird dem Jäger vorgeschrieben, dass er alle seine Waffen eingetragen hat. Für die Waffe/n , die er mit sich führt, muss er auch die Waffenbesitzkarte/n mitführen. Kurzwaffen sind schon vor dem Erwerb einzutragen,und zwar maximal 2, in Worten zwei!! Falls er mehr als zwei Kurzwaffen erwerben möchte, muss er ein weiteres Bedürfnis nachweisen.
Deshalb habe ich geschrieben, das Ihr erst einmal die Waffensachkunde, also die Waffensachkundeprüfung machen solltet, bevor Ihr so etwas schreibt, habe die Prüfung selber gemacht und war auch Sportschütze.
- Wer ist "Ihr"?? Jeder Jäger macht mit seinem Jagdschein eine entsprechende Sachkundeprüfung. Allerdings muss man aber auch immer wieder die Änderungen zur Kenntnis nehmen. Besonders in den letzten Jahren hat sich da Einiges getan. Vielleicht liegt es an deiner schwer verständlichen Ausdrucksweise, oder DEINEM Textverständnis, dass du das Gelesene als wenig sachkundig angesehen hast.
Einer "meiner" Prüfer war sogar Jäger und hat mit mir den Umgang mit der Langwaffe geprüft. 176.94.48.75 22:46, 7. Jan. 2018
- Es kommt nicht auf "deinen" Prüfer an, sondern auf den Text entsprechender Gesetze. Und die sind eigentlich kaum misszuverstehen. Außerdem setzen wir als Nutzer von Wikipedia immer unser Zeichen an das Ende eines Textes. Dann kann man sich auch direkt ansprechen. --Gabrikla (Diskussion) 17:35, 8. Jan. 2018 (CET)
Ich wollte mit dem Satz, das "mein" Prüfer, nur darauf aufmersam machen, das die Person welche mich in der Praxis für die Langwaffe getestet hat, auch Jäger ist, somit auf seine Sachkunde hinweisen.
Was den Bereich der Rechtslage angeht, hat man in dem Bereich, hierbei in der Aufbewahrung im Gesetz etwas getan, allerdings gab es für die Waffensachkundeprüfung keine Änderung.
Für den Absatz, jeder Jäger macht eine Sachkundeprüfung, ist der Satz entweder Unglücklich aufgeführt oder schlecht informiert, denn der Jagdschein, daher auch mithin die Umgangssprache "Grünes Abitur", beinhaltet den Umgang mit der Waffe.
Denn hierbei, gehe ich anhand der Schreibweise, in Punkto der Sachkunde an der Waffe, davon aus, das Diese nicht vorhanden ist. Denn der Jäger, ballert nicht nur Wild drauf los, wobei ich mich wundere, da ich auf einer Seite ein schon Recht guten Nachweis, hierbei der Autor Rolf Henning angezeigt wird, nach Der Lekrüre läuft die Waffensachkundeprüfung. 165.225.72.54 15:42, 12. Jan. 2018
- Lieber anonymer Nutzer, leider kann ich deine Antwort weder inhaltlich noch grammatikalisch nachvollziehen. Außerdem unterschreibst du immer noch nicht. Schade. --Gabrikla (Diskussion) 10:43, 13. Jan. 2018 (CET)
Was ist daran so schwer zu verstehen Gruß? Banjo 77.188.104.31 13:59, 14. Jan. 2018
- Lieber Banjo, da ich annehme, dass du der anonyme Nutzer warst, lies dir bitte deine Einlassung durch oder lass jemand dir vorlesen, dann weißt du, was ich meine. Du hast zwar jetzt abgezeichnet. Bei Wikipedia gibt es aber auch Regeln, die du als vermutlich neuer Nutzer scheinbar noch nicht kennst. Falls du also zum Kreis der aktiven Nutzer stossen willst, solltest du dich um entsprechende Hilfe bemühen. Dazu kannst du einen Mentor finden oder auch erstmal nur unter Wiki nachlesen. Gruß--Gabrikla (Diskussion) 15:03, 15. Jan. 2018 (CET)
Ja ich habe mir mal die Regeln angesehen und dort steht aber auch keine . Theoriefindung und das hat ja, in Diesem Artikel stark stattgefunden, wiederspricht also..gele
- Welche Regeln hast du angesehen? Wo, und was heißt "dort steht auch keine"? So verstehe ich nicht, was du meinst. Wo gibt es bei mir Theoriefindung?
Als Nachweis kann ich euch nochmal, die Seite für jungjäger.DE unter dem Bereich, Jagdscheinausbildung und dann einen Artikel, in Punkto Jagdrecht datiert auf den 17.Dezember 2014 nachlegen.
- Die Seite für https://jung-jaeger.eu/waffenaufbewahrung/ habe ich überprüft und muss dir leider mitteilen, dass mich das nicht überzeugt. Das ist eine Sekundärquelle und dazu von 2014. Versuche doch bitte einmal, eine Primärquelle zu finden, die das belegt, was du aussagst. Da wirst du Pech haben. Insofern muss nun aber ich über deine Arbeitsweise einmal schmunzeln.
Wenn man schon auf eure wiedersprüchlichen Regeln, schon in Punkto Dieses Artikels zu sprechen kommt, komme ich aus dem schmunzeln nicht mehr raus. Gruß Banjo 165.225.72.54 02:02, 21. Jan. 2018
- Lieber Banjo, wie du oben zwischen deinen Zeilen lesen kannst, habe ich deine Angaben überprüft. Falls widersrüchliche Angaben zu finden sein sollten, bin ich der Erste, der das korrigieren möchte. Aus deinen Angaben ergibt sich für mich kein Fehler in den entsprechenden Artikeln. Falls sich nichts Neues mehr ergeben sollte, ist die Diskussion hiermit für mich beendet. Gruß--Gabrikla (Diskussion) 20:19, 24. Jan. 2018 (CET)
Diese Sätze meinte ich - Während der Jagd darf der Jäger seine Waffen geladen führen. Er benötigt dazu keinen Waffenschein
Dafür ist auch der Jagdschein vorgesehen.
Weiterer Satz - Weiterführend im Bereich, der Kurzwaffen in der WBK, Satz nach der Aufzählung von mir aus auch dem Komma: Die Zahl der Kurzwaffen in der Regel auf zwei beschränkt.
Es gibt für den Jäger, keine Extra Beschränkung.
Wenn Ihr euch genauer erkundigt hättet, gibt es das Gesetz mit der Aufbewahrung, schon lange und wurde nur auf das EU-Gesetz überschrieben oder wie schon erwähnt, selber die Waffensachkundeprüfung machen.
Und nicht, mit so etwas irgendwelche Theoriefindungen in den Raum stellen, nach dem Moto es sieht schöner aus. Gruß Banjo 77.188.19.3723:54, 25. Jan. 2018
Ergänzungen
Liebe Sciencia58, durch deine Ergänzungen in der Einleitung zum Lemma verstärkst du den Eindruck der Deutschlandlastigkeit. Du erweiterst die Einführung um Inhalte, die später wieder aufgegriffen werden. Damit verengst du die Aussage der Einleitung. Jäger weltweit und in der Vergangenheit erlegen durchaus nicht nur mit weidgerechten Waffen und Fallen. Dabei kann man nicht nur an Gift oder Gruben denken. Vielleicht kannst du deine Ergänzungen noch einmal überprüfen und ggf in den Artikel an anderen Stellen einbauen.--Gabrikla (Diskussion) 19:51, 9. Feb. 2018 (CET)
Änderungen durch Benutzer:Tilon3
Lieber Benutzer:Tilon3, mit Interesse beobachte ich deine diversen Beiträge und Änderungen in verschiedenen Artikeln zur Jagd. Vieles ist sinnvoll, bei manchen Fragen schiesst du über das Ziel hinaus. In diesem Lemma hier schreibst du (nach deiner Korrektur, bzw. Zusammenfügung der Artikel Revierjäger und Berufsjäger) von einer Ausbildung zum Berufsjäger. Für die Tätigkeit eines Berufsjägers gibt es unter der Bezeichnung Revierjäger (RJ) einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz. so zu finden im Lemma Berufsjäger. In Deutschland gibt es also eine Berufsbezeichnung Revierjäger und nicht Berufsjäger. Insofern finde ich es unglücklich, die offizielle Bezeichnung als Bestandteil einer im Alltag üblichen Bezeichnung unterzuordnen. Ähnlich hast du auch mit den Artikeln Jagdbezirk (amtlich) und Jagdrevier (Umgangssprachlich) verfahren. Meine Belege suche ich eher in den feststehenden Regeln und das sind eben die Gesetze. Vielleicht wäre es sinnvoll, bei solchen doch schon größeren Änderungen in Wikipedia vorher eine Diskussion zu beginnen, was ich jetzt im Nachhinein versuche. Gruß --Gabrikla (Diskussion) 18:49, 11. Dez. 2018 (CET)
- Wenn für die deutsche Erscheinung einer Berufsausbildung "Revierjäger" ein separater Artikel unter dem Lemma "Revierjäger" gewünscht wird, sage ich nicht nein.
- Unabhängig davon sollte der allgemeine Aritkel über die Erscheinung "Berufsjäger" auch unter genau diesem Lemma stehen. Wieso?
- Weil du Gesetze erwähnst: Das Bundesjagdgesetz erwähnt zweimal den "Berufsjäger", einen "Revierjäger" kennt es dagegen nicht. Das liegt freilich daran, dass es älter ist. Der Ausbildungsberuf "Revierjäger" und der zugehörige Meister mit dem Titel "Revierjagdmeister" samt dazugehöriger Vorschriften wurden erst 1982 gesetzlich verankert. Wenn du glaubst "Berufsjäger" wäre nicht amtlich, bist du in diesem Punkt schlecht informiert. vgl. Seite 24 in Berufsjäger - Bedeutung heute, aber morgen...? - Internationale Tagung am 22. Jänner 2015. Schloss Stainz.
- Der Veband der Berufsjäger in Deutschland bezeichnet sich und seine Mitglieder ausdrücklich als Berufsjäger:
- "der Bundesverband Deutscher Berufsjäger, dem die große Mehrheit der ca. 1000 in Deutschland tätigen Berufsjäger angehört" siehe Bundesverband Deutscher Berufsjäger e. V.
- Wenn sich Berufsjäger aus dem Elsass, der Schweiz, Deutschland, Liechtenstein, Belgien und Österreich zu einer Fachtagung treffen, wie nennen die sich bzw. die Veranstaltung dann? Der Punkt ist doch langsam offensichtlich oder? Jeder "Revierjäger" ist ein Berufsjäger, aber nicht jeder Berufsjäger ist ein "Revierjäger". siehe Quelle oben
- zlng: "Berufsjäger" ist 1) offizieller Begriff aus dem Bundesjagdgesetz und (was noch viel wichtiger ist) 2) die im gesamten deutschen Sprachraum allgemein gebräuchliche Bezeichnung für das Phänomen "Berufsjäger". (Was ich allerdings ändern werde ist die Formilierung, die du zitiert hast, denn die klingt tatsächlich sehr hölzern.)
- Beim Thema "Jagdrevier" sieht es ähnlich aus: Wenn ein zusätzlicher Artikel zum Phänomen "Jagdbezirk" im deutschen Bundesjagdrecht gewünscht ist, habe ich nichts dagagen. "Amtlich in Deutschland" bedeutet aber nicht, dass es das korrekte Lemma für einen Aritkel ist, der sich gerade nicht auf das deutsche Bundesjagdrecht beschränkt. "Amtlich im Kanton Aargau" ist primär "Jagdrevier", "amtlich in Niederösterreich" ist primär "Jagdgebiet", "amtlich in Liechtenstein" ist wiederum "Jagdrevier", usw. In einem Artikel, der mehrere Jurisdiktionen umfasst, ist die Berufung auf eine davon Unsinn, selbst wenn es die größte ist. Der Sprachgebrauch ist in einem solchen Fall das entscheidende und der spricht nach meinen Recherchen nunmal klar für Jagdrevier als Lemma.
- --Tilon3 (Diskussion) 00:22, 12. Dez. 2018 (CET)