Diskussion:Justizvollzugsanstalt Lenzburg
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Plani in Abschnitt Massnahme-Häftlinge
Massnahme-Häftlinge
[Quelltext bearbeiten]Kann jemand mir Nicht-Schweizer bitte den Begriff Massnahmenhäftling erklären? (nicht signierter Beitrag von 80.81.10.108 (Diskussion) 12:07, 18. Jan. 2011 (CET))
- In den Artikeln 56 bis 65 des Schweizer Strafgesetzbuchs sind die Möglichkeiten der «Therapeutischen Massnahmen und Verwahrung» aufgezählt. Diese entsprechen in weiten Teilen den in Deutschland zur Anwendung kommenden «Maßregeln der Besserung und Sicherung» und den in Österreich genutzten «Mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen». Die Massnahmen stellen unabhängig von der zu verbüssenden Haftstrafe sicher, dass der Strafgefangene so lange in Verwahrung bleibt, bis er entweder von der straftatbestandsrelevanten Sucht oder Krankheit therapiert ist oder – bei keiner Aussicht auf Therapierbarkeit – bis an sein Lebensende (lebenslängliche Verwahrung). Lg, Plani 12:48, 18. Jan. 2011 (CET)