Diskussion:Körperstrafe/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Killerkürbis in Abschnitt "scutia"
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Ich weiß nicht was ich von dem Link zu Rob Millers "Geschichte der körperlichen Züchtigungen in Deutschland" halten soll. Dieser Mann hat weitere (von ihm erstellte!) Links, in denen er dafür plädiert die Prügelstrafe wieder einzuführen, und junge Mädchen bei der Bestrafung auszuziehen, damit diese Demütigung vor dem Erzieher ihren Gehorsam antreibt. Und man sollte Mädchen in Keuschheitsgürtel und wollene Sachen stecken, damit sie unattraktiv wird und sich nicht selbst befriedigen kann. Ähm, hallo????!!!

Danke für den Hinweis, hab ich entfernt. Die unter der Webseite aufgeführten Artikel (u.a. "Nackt ausgezogen, an ein Kreuz befestigt und ausgepeitscht - Ordensdisziplinen in den Klöstern") sind in der Tat hier fehl am Platz. Bitte trotzdem deine Beiträge an das Ende der Diskussionseite stellen und signieren. Gruß, --Erzer 21:04, 18. Jul. 2007 (CEST)

Prügelstrafe in den USA

Also das ist jawohl mehr als unrealistisch: An einem Drittel aller amerik. Schulen soll noch die Prügelstrafe angewendet werden?? Ich war zwar selber noch nie an einer Schule dort, jedoch kenne ich genug Austauschschüler, die darüber sicherlich empört berichtet hätte. Das sieht nach einer Quelle von vor 20 Jahren aus... ;) --87.78.133.87 11:07, 22. Jul 2006 (CEST)

vgl. den Artikel Paddle (Spanking), in dem die 23 US-Bundesstaaten aufgeführt sind (das ist mehr als ein Drittel...!), in denen heute (Mitte 2007) noch in den Schulen körperlich gezüchtigt wird; weitere Erläuterungen auch dort. -- ThoR 21:40, 20. Jul. 2007 (CEST)
Allerdings bedeutet das nur, dass in 23 US-Bundesstaaten Paddlings gesetzlich erlaubt sind. Es ist meines Wissens nach der einzelnen Schule überlassen, ob sie die Prügelstrafe einsetzt oder nicht, und wenn ja, in welchem Umfang. Wenn in Summe heute 1% der US-Schüler im Jahr ein Paddling bekommen, heißt das, dass 99% keines bekommen. Etwa 90 bis 95% der US-Bürger dürfte am Ende seiner Schulzeit diese ohne eine einzige Prügelstrafe überstanden haben; 5 bis 10% haben ein oder mehrere Paddlings erfahren. Neitram 13:34, 21. Jul. 2007 (CEST)
Im englischsprachigen Web ist körperliche Züchtigung ein Gesprächstthema, vor allem für Jugendliche. Manches aus England, aber auch vieles aus den USA. In einem Portal, wo man Umfragen zusammenstellen kann, habe ich auch einiges darüber gefunden. Es gibt sogar eine Minderheit, die körperliche Züchtigung durch Kinder an Eltern, bei deren Fehlverhalten, praktizieren. Oder auch erwachsene Geschwister oder überheupt Familienmitglieder gegenseitig. Und das nicht aus sexueller Stimulation herus. --Franz (Fg68at) 20:45, 10. Aug. 2009 (CEST)

Schlagen nach Einverständnis erlaubt ?

-Kinder als Bestrafte-

Habe diesen Absatz aus dem Artikel entfernt, da er sich für mich sehr nach einem Plädoyer von Anhängern der elterlichen Prügelstrafe anhört:

  • Einvernehmliches Spanking als freiwillige Unterwerfung unter eine an sich unzulässige elterliche Strafe zur Abwendung einer zulässigen: Ob es Eltern erlaubt ist, ein (älteres) Kind körperlich zu bestrafen, das sich zur Abwendung einer angemessenen anderen Maßnahme zur Hinnahme einer Körperstrafe bereiterklärt, ist gerichtlich ungeklärt (Beispiel: Zwölfjähriger wählt "Arsch voll" statt "Woche ohne Taschengeld").
Einwilligung ist jedenfalls sittenwidrig, ferner stellt sich das Problem der Einwilligungsfähigleit Rabauz 23:18, 19. Jul. 2007 (CEST)

Das kann ich mir nicht recht vorstellen. Normalerweise ist körperliche Züchtigung von Schutzbefohlenen doch eindeutig verboten. Und also auch dann nicht erlaubt, wenn man sagt, "Naja erklär dich einverstanden oder du kriegst halt eine andere sehr unangenehme Strafe..." Das klingt für mich bestenfalls nach Nötigung oder Erpressung. Bitte mal ein Jurist überprüfen. 84.182.140.234 13:29, 22. Feb 2006 (CET)

Also, jedenfalls in USA können nicht mal Erwachsene solche Vereinbarungen aufs Auge gedrückt kriegen (siehe nächsten Absatz), also Kinder wohl erst recht nicht. (Obwohl man sich durchaus einen Zwölfjährigen vorstellen kann, der einen unrechtmäßig versohlten Hintern einer rechtmäßigen Taschengeldsperre vorzieht. Aber Kinder sollen eben auf das Leben als Erwachsene in unserer Zivilisation vorbereitet werden. Und da gibt es nun mal aus gutem Grund keine Körperstrafen sondern Geldstrafen.)

-Erwachsene als Bestrafte-

Zum letzten Absatz: "Auf Baustellen nicht unüblich" Gibts da ne Quelle oder so zu? Kommt mir irgendwie doch sehr spanisch vor...

Lies mal, was zu "Spanking" in der Diskussion steht. In USA jedenfalls (Fall Janet Orlando) ist eine Vertragsvereinbarung, wonach sich einer den Hintern vollhauen lassen muß, wenn er bestimmte Vertriebserfolge nicht erreicht, unwirksam und gibt dem Bestraften einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern sowas aufs Auge drückt.

-Spanking unter Minderjährigen-

Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ein älterer Bruder den kleineren vor die Wahl stellt: "Entweder ich melde es den Eltern oder du erklärst Dich bereit, daß ich dich dafür vertrimmen kann." Wäre das zulässig?

Habe ich nämlich schon mal mitbekommen zwischem meinem Kindern befreundeter Familien. --JARU 18:36, 17. Sep 2006 (CEST)

Solange nur auf eigener Initiative der Jugendlichen beruhendes erotisches Erprobungsspiel: Unproblematisch, solange sich nicht die Rollen als "Täter" und "Opfer" verfestigen.
Wenn von den Eltern der beteiligten Kinder gefördert oder dauernd geduldet: Eine Aufsichtspflichtverletzung, ggf. auch eine Straftat der Eltern, - Beispiel etwa: ältere Schwester darf der jüngeren für liederlich gemachte Hausaufgaben den Hintern versohlen.

"Spanking" steht im deutschen Sprachraum nicht für echte Bestrafung, sondern für eine sexuelle Spielart - sollte hier raus

Ich schlage vor, den Begriff "Spanking" vollständig aus dem Artikel zu streichen und durch "Körperstrafen" zu ersetzen (um die geht es ja hier). Der Begriff Spanking wurde in den letzten Jahren von BDSM-Kreisen zwar tatsächlich ins umgangssprachliche Deutsch übernommen - allerdings nur als Begriff für eine einvernehmlich ausgeübte Sexualpraktik (Flagellantismus). Dabei wird zwar oft eine Bestrafungssituation nachgeahmt, eine echte Bestrafungssituation liegt dabei aber nicht vor, da beide Partner letztendlich einvernehmlich handeln. Eine andere Verwendung dieses Wortes im deutschen Sprachraum ist mir nicht bekannt. Kurz: Das Wort "Spanking" wird, soweit es im deutschen Sprachraum überhaupt benutzt wird, nur für sexuelle Spiele verwandt. Der Begriff "Spanking" hat damit im deutschen Sprachraum eine andere Bedeutung erlangt als als das gleiche Wort im Englischen, sollte im Artikel also präziser durch den Begriff der "Körperstrafe" ersetzt werden.

Bitte unterschreibe mit vier Tilden. Worauf bezieht sich deine Forderung? Im Artikel kommt das Wort Spanking derzeit an folgenden Stellen vor:
  • Im Englischen wird die Züchtigung auf das Gesäß „Spanking“, im Französischen „Fessée“ genannt. (ist informativ, weil im Deutschen ein entsprechender Begriff fehlt, und sollte so stehenbleiben)
  • Im Gegensatz zu Nord-, Mittel- und Südamerika, Afrika, Asien und Ozeanien, spielt „Spanking“ in der Kindererziehung in Mitteleuropa und insbesondere im deutschsprachigen Raum heute keine quantitativ bedeutende Rolle mehr. (steht hier in Anführungszeichen, da es keinen entsprechenden deutschen Begriff gibt. Könnte man mMN so lassen oder meinetwegen auch in "Körperstrafen auf das Gesäß" ändern)
  • Neben Deutschland verbieten die gesetzlichen Regelungen Spanking innerhalb von Familien in mehreren Ländern, beispielsweise in Schweden, der Schweiz, Island, Finnland, Dänemark, Norwegen, Österreich, Italien, Zypern, Kroatien, Israel und Litauen. (hier stimme ich deinem Einwurf zu, man sollte hier statt "Spanking innerhalb von Familien" besser "elterliche Körperstrafen" schreiben. Ich mache diese Änderung)
  • unter "Siehe auch" (kann weg, weil weiter oben schon verlinkt)
--Neitram 15:13, 13. Aug. 2007 (CEST)

Schweiz (Widerspruch)

Im Artikel wird behauptet, die Körperstrafe durch Eltern sei in der Schweiz ungesetzlich; die eingefärbte Europakarte bezeichnet sie jedpch als legal (was sie, soweit ich weiss, auch ist). Klarstellung? --76.104.197.159 08:01, 31. Jul. 2008 (CEST)

Noch ein Widerspruch: Litauen wird ebenfalls als eines der Länder genannt, in denen Körperstrafe komplett verboten ist, was der Karte widerspricht. Liegt hier vielleicht eine Verwechslung mit dem Nachbarland (Lettland) vor?--91.21.223.199 15:25, 2. Aug. 2008 (CEST)
Ich habe mal die Historie durchsucht. Der betreffende Abschnitt wurde am 18. Februar 2007 von Benutzer:Avron eingefügt mit dem Kommentar "(Absatz aus Spanking verschoben)". Ursprünglich stammt der betreffende Abschnitt offenbar von diesem Edit von Benutzer:Nemissimo. Ich schreibe ihn mal an. Neitram 17:17, 3. Aug. 2008 (CEST)
Nemissimo hat nicht geantwortet. Ich habe daher die Schweiz und Litauen aus der Liste entfernt. Neitram 15:41, 21. Okt. 2008 (CEST)

DDR

Im Artikel steht: "In der DDR wurden Körperstrafen an den Schulen 1949 abgeschafft, 1973 auch in der Bundesrepublik Deutschland. Jedoch erklärte noch 1979 das Bayerische Oberste Landesgericht, dass „im Gebiet des Freistaates Bayern … ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht“ besteht. 1980 wurde die Prügelstrafe in Schulen auch in Bayern abgeschafft."

Dem Artikel kann man dann für Westdeutschland entnehmen, dass sich zwischen 1970 und 1980 nach und nach die Ächtung der körperlichen Bestrafung von Kindern durchsetzte, auch für Bestrafungen durch die Eltern. Wie war das in der DDR? Nicht auf dem Papier, - sondern in der Wirklichkeit?

Körperstrafen durch Lehrer an Schulen galten der politischen Leitung der DDR als "Relikt des preußischen Militarismus". In den Städten wurde deshalb meines Erachtens das Züchtigungsverbot an Schulen bereits in den Fünfziger Jahren flächendeckend eingehalten. Ob das auch für die Schulen auf dem Land gesagt werden kann, bis in das hintere Mecklenburg hinein, weiß ich nicht.
Etwas anders war das bei Strafaktionen gegen "eigensinnige" Kinder und Jugendliche, die andere Kinder vornahmen, zum Beispiel in schulischen oder außerschulischen Ferienlagern usw. ("Klassenkeile", - einer klemmt sich den Kopf des "Missetäters" zwischen die Beine, die anderen aus der Gruppe versohlen ihm den angezogenen oder vorher blank gemachten Hintern.) Hier gab es vielfach eine wohlwollende Bestärkung solcher "kameradschaftlichen" Strafaktionen durch Lehrer, Erzieher und Jugendleiter. Das gilt sicher für Jungs. Ob auch für Mädchen, weiß ich nicht, halte es aber für wahrscheinlich. Auch unter Mädchen ging es "rustikal zur Sache". Solche Dinge wurden erst ab etwa 1980 von der politischen Leitung der DDR als Unrecht angesehen und entsprechend nicht mehr geduldet.
In den Elternhäusern war es mehr oder minder nicht anders als in Westdeutschland, so wie es in dem SPIEGEL-Artikel steht, der am Ende des WP-Artikels genannt ist. Die Benutzung von "hartem Schlagwerkzeug" war aber in der DDR auch für den familiären Bereich verpönter, als man es dem Artikel für Westdeutschland entnehmen kann. Das hat wohl damit zu tun, dass DDR-Kinder einander in dem ganztägigen Zusammensein in Schule und Freizeit viel öfter nackt sahen, als in Westdeutschland üblich, und damit, dass das elterliche Erziehungsrecht in der DDR "an der Schultür" endete. Eltern hatten deshalb bei wiederholt sichtbaren Züchtigungsspuren mit "amtlichem Ärger" zu rechnen. --213.102.106.114 11:40, 25. Aug. 2009 (CEST)

Ersatz von Körperstrafen durch Psychopharmaka

Gibt es seriöse Untersuchungen zu der Frage, inwieweit mit dem Zurückgehen der sozial geächteten körperlichen Bestrafung vermehrt Psychopharmaka gegeben werden? "Früher bekamen Kinder den Hintern voll, - heute bekommen sie Ritalin." Ist das Polemik oder gibt es diesen Zusammenhang? Das ist eine Frage an die sozialwissenschaftliche Empirie, nicht an die Heilslehrer der einen oder der anderen Seite.

Ich bin zwar kein Sozialwissenschaftler, aber wenn ich den Versuch einer sachlichen Antwort aus meiner Sicht geben darf: Zweifelsohne, historisch gesehen, das eine ging, das andere kam. *Aber:* daraus kann man nicht schlussfolgern, dass das andere kam, *weil* das eine ging, oder umgekehrt. Wenn die Medizin im 20. Jahrhundert keine Psychopharmaka entwickelt hätte, hätte die Abwendung von Körperstrafen im Verlauf dieses Jahrhunderts vermutlich genauso stattgefunden. Einen kausalen Zusammenhang zwischen dem pädagogischen Trend und der Verfügbarkeit pharmazeutischer Produkte sehe ich bislang nicht. Dennoch ist die von dir genannte These nicht auch ohne einen wahren Kern: Die Schläge wurden früher durchaus im übertragenen Sinne als "Medizin" angesehen, insofern hat gewissermaßen nun zum Teil (neben psychologischen Methoden u.a. modernen Mitteln) eine "echte" Medizin Aufgaben eingenommen (Therapierung von Verhaltensproblemen), die früher von Eltern und Lehrern vorrangig mit diversen "Pseudo-Medizinen" (u.a. Züchtigungen) "behandelt" wurden. Neitram 22:02, 2. Aug. 2008 (CEST)
Es ist Polemik mit kleinem realen Kern.
Ritalin wird sicher nicht als Strafe verwendet. Ganz vereinfacht ausgedrückt: Ritalin ist ein Aufputschmittel und wird als solches manchmal auch in Drogenkreisen gehandelt. Bei ADHS hat das Aufputschen (des Hirns) aber die gegenteilige, eine quasi beruhigende Wirkung, der Frontallappen kann besser einströmende Ereignisse filtern.
Richtig ist, dass Kinder mit ADHS (Sterotyp: "Zappelphillip"; manchmal, vor allem Mädchen: "langsam und verträumt") früher sicher öfters die Hucke voll bekommen haben, weil man das Syndrom nicht kannte, oft nicht wusste anders damit umzugehen. Für das Durchschnittskind ist es nicht richtig. --Franz (Fg68at) 21:01, 10. Aug. 2009 (CEST)

Züchtigung der Ehefrau

Ein Aspekt der mir hier fehlt, ist das Recht von Männern, ihre Ehefrauen zu züchtigen. Dieses Recht bestand in vielen Kulturen und war selbst bei uns in Deutschland noch bis ins 20. Jh. anerkannt. Vielleicht kennt sich ja jemand etwas besser damit aus und kann dazu etwas schreiben. --Duschgeldrache2 13:02, 12. Aug. 2008 (CEST)

Ein bisschen was dazu steht im Artikel Züchtigungsrecht unter "Züchtigungsrecht bei Eheleuten". Neitram 16:20, 13. Aug. 2008 (CEST)

USA-Schulangestellte

Im Text findet sich folgender Satz:

In der Vergangenheit haben wiederholt Schulangestellte ihre Stellung verloren, da sie gegen die entsprechenden Vorschriften verstießen.

Es wird jedoch nicht klar daraus, ob sie bestraft wurden, weil sie die Prügelstrafe zu viel anwendeten oder weil sie sich, auf der anderen Seite, weigerten, die Prügelstrafe anzuwenden. Das müsste noch geklärt werden. In den USA ist bekanntlich alles möglich und daher auch letzteres. --Maxl 11:09, 24. Apr. 2009 (CEST)

Mädchen/Jungen

Bei den Mädchen das die " Tatzen" gewesen
Bei den Jungs ist das Hinterteil versohlt--84.181.48.226 23:09, 3. Jul. 2009 (CEST)

Häh?!--Dvd-junkie 02:42, 8. Jul. 2009 (CEST)
Ich glaube er meint, dass man Mädchen eher auf die Hände geschlagen hat und Buschen eher den Hintern versohlt hat. Kommt auch in einem Artikel vor, den ich demnächst dazugeben werde, über christliche Schulen in England, welche wieder die körperliche Züchtigung einführen wollen. --Franz (Fg68at) 21:15, 10. Aug. 2009 (CEST)
Mädchen bekamen bei einer "Jucht" keine zusätzliche "Ehrenrunde". (nicht signierter Beitrag von 89.51.28.92 (Diskussion | Beiträge) 20:03, 24. Aug. 2009 (CEST))
Jungen bekamen den Hintern "ohne Umstände" voll. Ob zufällig gerade Mädchen (Schwestern, Nachbarsmädchen ...) dabei waren oder nicht, war egal.
Bei solchen Strafen für Mädchen, wurden Jungen (Brüder, Nachbarsjungen ...) eher vorher weggeschickt.
Jungen wurden von Müttern oder Vätern körperlich bestraft, wie es gerade passte. Mädchen eher nur von ihren Müttern.
Jungen bekamen auch eher eine "Auffrischung" als Mädchen. (Auffrischung: Ein Nachbar, Lehrer, Verwandter, ..., hatte ein Verhalten "an Ort und Stelle" körperlich bestraft. Kam dies zu Hause heraus, konnte es gut sein, dass hier die Strafe von Vater oder Mutter wiederholt (aufgefrischt) wurde. --89.51.28.107 23:47, 27. Aug. 2009 (CEST)

Heutige Situation

Im Artikel steht: "Auch die Zeugen Jehovas erklärten Ende der 1970er Jahre mit Verweis auf obige Bibelstellen die körperliche Züchtigung von Kindern als gebotenes Erziehungsmittel, allerdings mit deutlichen Einschränkungen." Tatsächlich haben die Zeugen auf jeden Fall noch bis weit in die 90er die körperliche Züchtigung als Erziehungsmaßnahme propagiert. Ich werde mal schauen, ob ich dafür noch Belege finde.--Dvd-junkie 02:41, 8. Jul. 2009 (CEST)

"Erwachet!", 08.09.1992, S. 26f:
Auf die elterliche Autorität bezogen, ist mit der „Rute“ nicht einzig und allein die körperliche Züchtigung gemeint. Sie umfaßt alle Formen der Zucht, die zumeist nicht körperlich erfolgen müssen. Wird körperlich gezüchtigt, dann in der Regel, weil andere Methoden nicht erfolgreich waren... Ich werde das im Artikel entsprechend ändern.--Dvd-junkie 02:57, 8. Jul. 2009 (CEST)

Hinweise für zukünftige Geschichtserweiterung

  • 1669: The first recorded protest against corporal punishment in Britain. A “lively boy” presents a petition to Parliament against the, “accustomed severities of the school discipline of this nation”.
  • 1783: Poland abolishes corporal punishment. [1]

--Franz (Fg68at) 21:17, 10. Aug. 2009 (CEST)

Situation in Frankreich

Wie sieht es mit Frankreich aus? In der Grafik ist es Rot markiert, aber der Artikel geht lieber ausführlich auf Nordamerika ein, statt sich mit dem Nachbarland zu beschäftigen. --Hödel 11:50, 2. Sep. 2009 (CEST)

Wo man die Gerichtsentscheidungen (Artikel) findet...

Die angesprochene Gerichtsentscheidung aus Kanada steht hier: http://www.lexum.umontreal.ca/csc-scc/cgi-bin/disp.pl/en/pub/2004/vol1/html/2004scr1_0076.html?query=%22spanking%22&langue=en&selection=&database=en/jug&method=all&retour=/csc-scc/cgi-bin/srch.pl?language=en~~method=all~~database=en%2Fjug~~query=spanking~~x=10~~y=11. (nicht signierter Beitrag von 213.6.90.71 (Diskussion | Beiträge) 19:47, 17. Jan. 2006 (CET))

Zur angesprochenen Gerichtsentscheidung aus Portugal: Der Artikel des Berliner Tagesspiegels ist vermutlich inhaltlich fehlerhaft: Das auf europäischer Ebene gegen das portugiesische Urteil anzurufende Gericht dürfte nicht der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sondern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sein. (nicht signierter Beitrag von 217.251.165.16 (Diskussion | Beiträge) 22:58, 26. Mai 2006 (CEST))

Spanking in der deutschen Sprache (formales Hochdeutsch)

Die deutsche Sprache ist als Hochsprache ein kaum zweihundert Jahre altes Kunstprodukt aus der mitteldeutschen Amtsstube.

Für "irdische Bedürfnisse, Verrichtungen und Vergnügen" aller Art (also nicht nur für das Spanking) gibt es deshalb vielfach keine wirklich passenden ursprünglich hochsprachlichen Ausdrücke und die letztlich allein vorhandenen Begriffe sind nicht wirklich passend, jedenfalls immer sehr formal, umschreibend, nicht auf das sinnlich Erfahrbare hin formuliert und inhaltlich zumeist auf eine "moralische Abwertung" der handelnden Personen und ihres Tuns gerichtet.

Hochsprachlich ist deshalb das noch am Ehesten passendste deutsche Wort für "Spanking" "Züchtigung", das ursprünglich wohl aus der lutherschen Bibelübersetzung kommt und in seiner Wortwurzel dem lateinischen Wort castigatio (ganz wörtlich etwa "Zuchtmachung", vgl. veraltetes Deutsch: "kasteien") nachgebildet ist, also auf einen angestrebten Herrschaftszweck hinweist (nämlich dem zwangsweisen Herstellen von "Zucht", d.h. einem herrschaftlich erwünschten "ordentlichen" Verhalten) und nicht auf den sinnlichen Lust-Aspekt der "Kommunikationsform Spanking".

Mundartlich gibt es demgegenüber eine Vielzahl von Begriffen für "spanken", z.B. im Norddeutschen "schinkenkloppen" (mit der Nebenbedeutung eines homoerotischen Spiels unter jungen Männern, oder jedenfalls unter Männern, die gewöhnlich im Wesentlichen derselben Generation angehören).

Durch das allgemeine Vordringen des Englischen befinden sich diese mundartlichen Begriffe allerdings im Verschwinden und sie wären es deshalb vielleicht wert, hier -oder besser in der Diskussion zum Artikel "Spanking", im Artikel selbst geht's ja leider nicht- notiert zu werden, falls noch jemand welche weiß und die Begriffe nachvollziehbar auch andernorts dokumentiert sind (vgl. dazu etwa eine Google-Suche zu "schinkenkloppen"), sodass man sicher sein kann, dass hier niemand persönliche Wort-Erfindungen unterbringt. (nicht signierter Beitrag von 217.251.165.16 (Diskussion | Beiträge) 22:44, 26. Mai 2006 (CEST))

Zwei Begriffe aus Westfalen (Gebrauch und Erleben aus den 1960ern):
Senge: Schläge auf den behosten oder blankgezogenen Hintern, eher milde. Strafe für Jungen und Mädchen.
Jucht (eigentlich ein altes Hohlmaß für Kohle bei der Eisenverhüttung): Schläge auf den blankgezogenen Hintern, die strenge Ausführung (vierzig Schläge mit der flachen Hand, kurze Pause, nochmal vierzig mit der flachen Hand). Anwendung nur gegenüber Jungen. "Nach der Konfirmation gibt es keine Jucht mehr." (nicht signierter Beitrag von 89.53.68.28 (Diskussion | Beiträge) 18:12, 2. Aug. 2008 (CEST))
Eine Jucht aus nur zwei Runden? "Einer mit dem Stock sind sieben mit der Hand." war jedenfalls im westlichen Münsterland die Regel. Deshalb gab es bei einer Jucht aus der Hand die "biblischen 40" eher in sieben als in bloßen zwei Runden. (nicht signierter Beitrag von 217.184.130.82 (Diskussion | Beiträge) 19:59, 24. Aug. 2009 (CEST))

Formulierung grenzwertig

"eine Körperstrafe, die unter kontrollierten Bedingungen und medizinischer Aufsicht" -- naja kontrollierte Bedingungen und medizinische Aufsicht... das gibt's und gab's öfter mal... aber was will der text denn damit suggerieren? eine recht dreiste und zynische formulierung, finde ich. --89.58.134.201 20:52, 15. Okt. 2009 (CEST)

Sei mutig! Du kannst gerne konstruktiv mitarbeiten und den Satz neutral umformulieren. --Benutzer:Geist, der stets verneint (quatschen?|Fauler Sack?) 20:55, 15. Okt. 2009 (CEST)

Widerspruch Karte - Text

Die in der Karte blau eingefärbten Länder verbieten angeblich die Körperstrafe nur in Schulen und nicht zuhause, jedoch steht im Text: Neben Deutschland verbieten die gesetzlichen Regelungen elterliche Körperstrafen in mehreren Ländern, beispielsweise .... Italien ... Vielleicht kann sich jemand drum kümmern und das korrigieren (ggf. alle Länder der Karte mit Text checken)? Es könnte sein, dass der teilredundante Artikel Züchtigungsrecht denselben Fehler enthält. Henning |-|_,_/ 18:57, 11. Nov. 2009 (CET)

eigene/freie Wiedergabe

Zu http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=K%C3%B6rperstrafe&oldid=69451770&diff=cur

Wie soll Einheitsübersetzung und eigene/freie Wiedergabe zusammenpassen? Wessen Wiedergabe?

Grüße -- pistazienfresser 22:21, 9. Feb. 2010 (CET)

Frühe Kritik

Erwähnenswert wäre, dass die Körperstrafe in der Erziehung von Kindern selbst im Mittelalter (dem "goldenen Zeitalter der Körperstrafen" [2]) teilweise abgelehnt wurde. Ein bekanntes Gedicht von Walther von der Vogelweide beginnt mit "Nieman kann mit gerten / kindes zuht beherten" ([3]). --91.32.80.61 11:17, 9. Apr. 2010 (CEST)

Situation heute

Habe den Abschnitt auf Überarbeiten gesetzt, da nach meiner Auffassung die Daten, Zahlen und Fakten veraltet und nicht mehr zutreffend sind. Sollten durch neuere ersetzt werden. Vielleicht ist hier auch die Schaffung eines neuen Abschnitts mit der bisherigen Form datumsbezogen sinnvoll. In diesem Zusammenhang darf aber gerne der gesamte Artikel aktualisert ggf. umgebaut werden. --JARU 22:24, 1. Jun. 2010 (CEST)

Löschung (Zeugen Jehovas)

Diese Bearbeitung war nicht ganz sauber und hat fragmente übrig gelassen. Da sie so keinen Sinn ergeben (zumal noch mit halben ref-Tag) wollte ich das nun entfernen. Allerdings fiel mir jetzt die Löschbegründung auf und ich halte sie so für fragwürdig: Was ist hier eine ungültige Stasi-Quelle? Und was heißt "unzulässige Primärquelleninterpretation"? Wenn das so wörtlich in dem genannten Wachturm so steht, ist es ein gültige Quelle. Analog müsste man sonst jegliche Informationen aus Veröffentlichungen (Biographien, Sachbücher, Lexika, sogar Bibel und Romane) als ungültig bezeichnen. Siehe auch Wikipedia:Quellen#Einzelnachweise bzw Primärquelle und Sekundärquelle. Daher bitte genauer ausführen, was daran stört, danke. --StYxXx 11:21, 15. Mär. 2010 (CET)Noch kleine Anmerkung: Die Internetseite ist wohl nicht das feinste und neutral wohl auch nicht, relevanter ist aber eher, ob die zitierten und abgebildeten Stellen in der Form existieren. Eine weitere Sekundärquelle wäre natürlich wünschenswert. In der Tat findet dazu mehreres, meist mit Zitat von Wachtürmen aus der angegebenen Zeit. --StYxXx 11:30, 15. Mär. 2010 (CET)

Hallo, die Bearbeitung hatte ich seinerzeit vorgenommen. Sorry, dass sie etwas unklar blieb. Manfred Gebhard ist das, was ich so knapp "Stasi"-Quelle nannte. Er hat in der DDR-Zeit immer wieder mit der Stasi zusammen gearbeitet, die die Verfolgung der ZJ betrieb. Bis heute verbreitet er dazu auf der genannten Website Desinformationen der Staatssicherheit. Daher kann man diese Quelle nicht ernsthaft hier anführen. Siehe dazu auch http://www.neuegeschichte.de/index.php/stellungnahmen-des-autors/17-manfred-gebhard-im-qkurt-bergq-falsches-spiel-eines-ewigen-querulanten. Das bedeutet aber zur Belegsituation, dass der Artikel Primärquellenzitate als einzige Grundlage seiner Aussage heranzieht, die potentiell aus dem Zusammenhang gelöst sind. Das reicht nicht als Beleg für eine Aussage über eine Sonderhaltung der Gemeinschaft in der Gesellschaft aus. --Osch 18:06, 15. Mär. 2010 (CET)

Zur Verbreitung in "evangelikalen Kreisen" in Deutschland:

Der Begriff "evangelikale Kreise" ist relativ schwammig und kann auch evangelische Freikirchen treffen, die natürlich die Prügelstrafe ablehnen. Die (religiös motivierten) Kreise in Deutschland, die körperliche Züchtigung noch dulden oder sogar propagieren, sollten besser "christlich-fundamentalistisch" genannt werden. Eine Durchsicht der entsprechenden Literatur zeigt, dass es sich fast durchgängig um die Übersetzung christlich-fundamentalistischer Erziehungsratgeber aus den USA handelt. -- 84.177.145.84 12:24, 16. Okt. 2010 (CEST)

Verfahren gegen Ex-MdB Klaus Peter Schulz von 1978 als historischer Einschnitt

Das Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Abgeordneten des Deutschen Bundestages Klaus-Peter Schulz von 1978 kann als historischer Einschnitt in der öffentlichen Wahrnehmung "alttestamentarisch begründeter" körperlicher Bestrafungen gelten. Schulz hatte (unter anderem) seine Adoptivtochter Petra (ein Mädchen im Teenager-Alter) durch neunundreißig Schläge mit der bloßen Hand auf das zuvor entkleidete Gesäß gezüchtigt, weil sie ihre Hausaufgaben nicht erledigt hatte. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg verurteilte Schulz, der auch seine anderen Kinder regelmäßig in dieser Weise erzogen hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung. Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig, da Schulz in die Berufung ging. Über den Ausgang des Berufungsverfahrens ist nichts bekannt. Dennoch war in der Öffentlichkeit erstmals deutlich geworden, dass das elterliche Erziehungsrecht nicht mehr einfach durch Bezugnahmen auf das "Alte Testament" (5. Buch Mose, vgl. Artikel) "rechtsfrei" ausgeübt werden konnte. - Ein (miserabel recherchierter) Artikel des SPIEGEL dazu findet sich unter http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40616393.html.

Im Jahr 1957 (also einundzwanzig Jahre vorher) hatte dagegen sogar das Bundesverfassungsgericht in einem ähnlich gelagerten Fall zu einem in etwa gleichaltrigen Mädchen sinngemäß noch geurteilt, eine Minderjährige, die entgegen elterlicher Anordnung abends nicht pünktlich zu Hause gewesen war, habe ihre Ehre verwirkt und könne sich gegenüber körperlicher Bestrafung (war: alttestamentarische Züchtigung auf das entkleidete Gesäß und strafweises Kahlscheren des Kopfs) nicht auf ihre Menschenrechte berufen, da sie sie durch ihr eigenes vorheriges "ehrloses" Verhalten selbst "verwirkt" (das soll heißen: "verspielt") habe. --212.23.103.14 23:29, 21. Okt. 2010 (CEST)

Einseitige Darstellung

Ziemlich einseitige Darstellung der Züchtigung innerhalb des Antike Teils.

Züchtigung muss nicht mit der Rute erfolgen, sie kann so erfolgen und tatsächlich spricht die Bibel an vielen Stellen eben von der Bevorzugten Form der Zucht im Sinne erzieherischer verbaler Maßnahmen.

Allerdings gibt es Kinder, die eben darauf nicht reagieren. "Ein Scheltwort dringt bei einem Verständigen tiefer ein als Schläge" - So gesehen ist der Aufruf letztlich der, das vor allem Kinder, aber im Grunde alle Menschen eher durch Einsicht geprägt werden sollen und nicht durch Gewalt in der Erziehung.

Die Erläuterungen in der Bibel alleine als Zucht durch Prügel darzustellen ist jedenfalls einseitig und falsch.

Wer mit bodenständigen Pädagogen spricht, der wird auch schnell zu hören bekommen, das einige Kinder eine harte Hand brauchen, d.h. strenge Regeln und resultierend bei Verstößen harte Strafen. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Sollen Eltern nichts unternehmen wenn Kleinkinder wiederholt trotz Zurechtweisung auf die Straße rennen? Lieber eine markige Tracht für ein Kind, das das wiederholt macht, als das es dann unter die Räder kommt. Wer will sich in solch einer Situation über die Eltern als Richter aufspielen?


Nur mal der Vollständigkeit halber sollte die einseitige Darstellung im Artikel zumindest angemerkt werden, d.h. auf die unterschiedlichen Interpretationen der Bibeltexte hingewiesen werden. Notfalls sollte man sich die Mühe machen und die konkreten hebräischen Worte anlysieren, die mit "Rute", "Zucht", "Züchtigung" usw. wiedergegeben werden. In vielen Fällen liegt darin schon Potential für Richtigstellungen.

Insofern da diese Fehlinterpretationen tatsächlich in fundamentalistischen Kreisen als Begründungen für maßlose Prügelstrafen hergenommen wurden, ist die Darstellung nicht aus jedem Blickwinkel falsch, das möchte ich damit nicht sagen. Das kommt ja ständig vor, das Gesetze, Regeln und Gebote nach Gusto interpretiert werden.

Trotzdem ist es schlicht falsch, nur diese Darstellungsform zu benutzen und damit die fachliche Analyse der Texte genauso falsch wieder zu geben, wie es eben die Prügler mit falscher Berufung auf diese Texte taten.

-- Textomat 85.181.185.111 09:41, 4. Nov. 2011 (CET)


Textomat, Sie wollen uns wohl mitteilen, daß Ihre eigenen Eltern Sie geschlagen haben, und daß Sie der Meinung sind, dies hätte Ihnen nicht geschadet? Ich glaube aber schon, daß es Ihnen geschadet hat, sonst würden Sie so etwas nicht schreiben. Körperliche Gewalt zerstört ähnlich wie sexuelle Gewalt das Urvertrauen eines Kindes in die Welt und in die eigenen Eltern. Wenn wehrlose kleine Kinder nicht einmal mehr den eigenen Eltern vertrauen können, und von diesen mit brutaler Gewalt angegriffen werden, dann verunsichert, verängstigt und verroht dies das Kind. Kinder, die von ihren eigenen Eltern mißhandelt wurden, mißhandeln oft später auch ihre eigenen Kinder und Ehepartner. Die Spirale der Gewalt setzt sich fort, und schaukelt sich oft sogar noch auf. Derartige Menschen haben später Schwierigkeiten Empathie oder Liebe oder Nächstenliebe für andere Menschen zu empfinden, und werden nicht selten gefühllos, rücksichtslos und skrupellos. --91.52.156.122 22:33, 27. Dez. 2011 (CET)
Sie sind typisches Beispiel für jene, die einfach ihre eigenen Projektionen und Ideen in die Bibel heineinlesen. Genauso lasen Sie etwas in meinen Kommentar, was dort nicht steht. Vorurteile sind schon ja eh schon fertig, ehe mit dem Lesen begonnen wurde und nachdenken über die einzelnen Aussagen entfällt auch. Schön einfach, da bleibt dann Zeit für Anschuldigungen und Unterstellungen ...
MFG Textomat (nicht signierter Beitrag von 85.177.105.162 (Diskussion) 13:30, 29. Jan. 2012 (CET))

Schön, dass dies bereits jemand anderes geschrieben hat. Ich wundere mich auch insbesondere im "Geschichtsteil", dass große Zeitsprünge vorhanden sind, andere Kulturen werden gar nicht angesprochen (z.B. das beliebte Nase-und-Ohren-Abschneiden der Ägypter), dafür werden seitenweise Bibelverse zitiert, ohne sie in ihrem geschichtlichen und kulturellen Zusammenhang zu betrachten. Dem Artikel mangelt es an Objektivität. --217.88.47.113 00:41, 6. Mai 2012 (CEST)

Es ist richtig, dass der Abschnitt "Geschichte - Antike" noch sehr ausbaufähig ist und dass die Bibelzitate darin derzeit unangemessen viel Raum einnehmen (dafür aber weitgehend vollständig sind). Wer nähere Informationen zu Körperstrafen im alten Ägypten, Griechenland, Rom, usw. hat, soll sie bitte einarbeiten, dafür ist Wikpedia ja ein Mitmachprojekt. --Neitram 17:41, 7. Mai 2012 (CEST)

Schweiz

Wir haben im Moment viel Material über die geschichtliche rechtliche Situation und Entwicklung in Deutschland, wenig für Österreich und gar keine Informationen über die Schweiz. Wer kann etwas über die Rechtslage in der Schweiz und deren historische Entwicklung in Erfahrung bringen und hinzufügen? --Neitram 17:51, 7. Mai 2012 (CEST)

Züchtigung und Körperstrafe sind zwei verschiedene Dinge

Wikipedia macht natürlich daraus wieder einen Begriff.--77.9.213.38 10:53, 23. Mai 2012 (CEST)--77.9.213.38 10:53, 23. Mai 2012 (CEST)--77.9.213.38 10:53, 23. Mai 2012 (CEST)

Wiktionary kennt keine weiteren Bedeutungen des Wortes Züchtigung, die Grimms haben noch etwas mehr. Kannst du, was du meinst, genauer ausführen? In unserem Artikel steht primär "körperliche Züchtigung" als Synonym zu Körperstrafe, nur sekundär "Züchtigung" alleine. --Neitram 14:16, 23. Mai 2012 (CEST)

Sirachstellen

ich würde mal die sirachstellen empfehlen rauszunehmen bitte!

Auch im Neuen Testament gibt es eine Stelle, die die körperliche Züchtigung rechtfertigt: ff - genau das ist die hebraerschriftstelle eben nicht! oder hat gott schonmal persönlich mit der rute hier irgendjemanden verprügelt? da geht es um zucht mittelst umständen, -

abgesehen davon: stimmt, zucht darf nicht grausam sein. dennoch strafe/zucht muß sein. verrückte welt: verbietet den eltern/lehrern frühzeitig zu züchtigen (ja auch mit schlägen) damit später die gefängnisse voll sind? da gibts dann prügel im übermaß!

pi (nicht signierter Beitrag von 93.200.16.51 (Diskussion) 00:41, 26. Dez. 2011 (CET))

Warum empfiehlst du die Sirachstellen rauszunehmen? Weil das Buch deuterokanonisch ist? --Neitram 17:44, 7. Mai 2012 (CEST)

Welche Stelle im Neuen Testament ist das? Habe ich wohl überlesen - es wär nett, wenn mir jemand das nochmalige Durchlesen ersparen könnte. Dass körperliche Strafe sein muss, um spätere Kriminalität zu vermeiden, widerspricht sämtlichen wissenschaftlichen Untersuchungen zur Thematik - ganz im Gegenteil korreliert Gewalt in der Erziehung recht hoch mit späterer Delinquenz. -- JoVV QUACK 10:56, 8. Jun. 2012 (CEST)

Der betreffende Satz im Artikel ist bereits geändert worden auf "Auch im Neuen Testament gibt es eine Stelle, die die körperliche Züchtigung als üblichen Brauch erkennen lässt". Und die Stelle ist Hebr 12,6 ff. --Neitram 11:23, 11. Jun. 2012 (CEST)
Danke.-- JoVV QUACK 17:21, 11. Jun. 2012 (CEST)

Edit-War, Belege-Baustein, "Heutige gesetzliche Regelung"

Die Informationen gehören da herein, aber "belegt" (cf. Phi) sind sie nicht alle. Einen Beleg, den ich hatte, habe ich eingetragen. Es wäre jedoch nötig, auch bei den anderen Argumenten zu belegen, wer das wo gesagt hat. Denn nicht alle Befürworter der Körperstrafe vertreten dasselbe. Darin liegt das relative Recht des Benutzers, der die Passage gelöscht hat, auch wenn der EW natürlich Käse ist. --Athanasian (λέγε) 18:04, 18. Dez. 2012 (CET)

Diese Änderung ist unverständlich – was mit dem zweimaligen „#Siehe (1)“ gemeint sein soll, erschließt sich nicht. Insofern ist sie keine Verbesserung des Artikels. Zudem ist sie redundant, denn das „Recht auf gewaltfreie Erziehung“ steht längst im Artikel, ebenso die Strafbarkeit von Haue als Körperverletzung. Der Artikel ist also nicht unausgewogen, wie Benutzer:Nauth68 behauptet. Eine gesegnete Vorweihnachtszeit allerseits wünscht --Φ (Diskussion) 18:06, 18. Dez. 2012 (CET)

(Habe das mal zusammengelegt) Schau mal auf seine Disk, da weht der Wind scheinbar von wo ganz anders her. --Athanasian (λέγε) 18:10, 18. Dez. 2012 (CET)

Die Auflistung der fünf Argumente für die Prügelstrafe ist einseitig. So entsteht durch den Artikel der Eindruck, das geltende Recht müsse aufgrund der Nichtberücksichtigung dieser Argumente geändert werden und dies stände noch aus. Ganz im Gegenteil sind die Argumente eher schwach und leicht widerlegbar:
Zu 1.: Im Grundgesetz ist zwar eine Religionsfreiheit verankert, aber das Grundgesetz steht trotzdem über der Religion, nicht umgekehrt, wie hier indirekt behauptet wird.
zu 2.: Wie kann man annehmen, der Gesetzgeber habe nicht gewollt, dass das eintritt, was das Gesetz will? Das spricht dem Deutschen Bundestag die Zurechnungsfähigkeit ab. Beispiel Diebstahl: Niemand käme auf die Idee, den Straftatbestand des Diebstahls aufzuheben, weil damit so viele Leute kriminalisiert würden, die nur eine Schachtel Zigaretten gestohlen haben. Weil der Gesetzgeber genau das im Sinn hatte. Es ist davon auszugehen, dass der Deutsche Bundestag nur Gesetze beschließt, die er auch haben möchte.
zu 4.: Laut dem Zitat des/der Herrn/Frau Roxin ist der §1631 BGB nicht verfassungsgemäß. Andererseits verstößt das Schlagen von Menschen (und in diesem speziellen Falle von Kindern ) gegen §1 Abs. 1 GG. Es gibt also Gegenargumente, die Darstellung ist einseitig.
zu 5.: Es finden sich zahlreiche Darstellungen von Rechtsexperten im Netz, dass ein Klaps, eine Ohrfeige usw. entweder eine Körperverletzung oder im schwächeren Fall eine Beleidigung darstellen. Damit verstoßen sie schon wieder gegen $1 Abs. 1 GG.
Aus diesen Gründen plädiere ich dafür, die einseitige Darstellung der Befürworter der Prügelstrafe aus diesem Artikel zu entfernen. {{--Nauth68 (Diskussion) 18:45, 18. Dez. 2012 (CET)|Nauth68}}

Also generell "wertet" Wikipedia in den Artikeln nicht, sondern stellt Tatsachen dar. Also wenn es tatsächlich in größerem Umgang gegensätzliche Meinungen zum Thema Körperstrafe gibt, werden diese IMMER auch im Artikel dargestellt, mögen sie nun juristisch oder moralisch korrekt sein oder nicht. Belegt sind die Ausdagen ja auch ausreichend. Vor dem gesamten Abschnitt ist in der Einleitung auch eindeutig gekennzeichnet, dass es sich um Ansichten von Kritikern der derzeitigen Gesetzeslage handelt. Wikipedia beabsichtigt keine Zensur in dem Sinne, dass nur gesetzeskonforma Ansichten in Artikeln aufgenommen werden dürfen und davon abreichende Meinungen unterdrückt werden. Dien Bestreben den Abschnitt weghaben zu wollen geht daher schon vom Grundansatz in die völlig falsche Richtung: "Ausgewogen" ist nicht das, was moglöichst genau die Gesetzeslage wiedergibt, sonder das was möglichst genau die verschiedenen Ansichten in unserer Gesellschaft wiedergibt (ausdrücklich incl. von der Rechtslage abweichender Ansichten). Daher generell gegen das Löschansinnen. - Andreas König (Diskussion) 18:38, 18. Dez. 2012 (CET)
(nach BK) Die Rechtslage wird klar dargestellt, auch in ihrem werthaften Bezug: Der Artikel sagt klar, dass Kinder zu verhauen verboten und schlecht ist. Dazu gibt es nun Gegenpositionen, für die der Artikel in keiner Weise Werbung macht. Wenn man eine Gegen-gegen-Argumentation einbauen wollte, müsste man das auf der Grundlage zuverlässiger Informationsquellen tun. Selbstausgedachte Argumente gelten hier als Theoriefindung und sind unerwünscht.
Lieber Nauth68, ich hab mir erlaubt, unsere Diskussionsthreads zusammenzulegen und deinen Beitrag nachzusignieren. Freundliche Grüße, --Φ (Diskussion) 18:43, 18. Dez. 2012 (CET)

Ich bin nicht gegen abweichende Darstellungen, jedoch sollten die Argumentation einigermaßen hieb- und stichfest sein. Andererseits sollte nicht nur eine Seite zu Wort kommen, sonst wird die Wikipedia für Meinungsmache benutzt und das wollen wir alle nicht. Daher habe ich für "Löschen" plädiert. Es kann sich natürlich auch jemand aufmachen und alle Gegenargumente sammeln und hier mit Quellenangabe nachtragen. Ich folge selbstverständlich der Argumentation, dass das ausgewogen ist, was die Ansichten unserer Gesellschaft widerspiegelt. --Nauth68 (Diskussion) 18:50, 18. Dez. 2012 (CET)

"jedoch sollten die Argumentation einigermaßen hieb- und stichfest sein" Wahrheit ist kein Kriterium in der Wikipedia. Es dürfen auch Standpunkte beschrieben werden, die falsch sind. "sollte nicht nur eine Seite zu Wort kommen" Das tut sie auch gar nicht. Bei Punkt 4 nimmt z.B. die Gegenargumentation den überwiegenden Anteil ein. "alle Gegenargumente" Es werden doch die anderen Standpunkte vornedran alle beschrieben. Sehe nicht das Problem. "ausgewogen ist, was die Ansichten unserer Gesellschaft widerspiegelt" Du sagst es, aber meinst Du es auch? Oder meinst Du eher, dass Meinungen nicht dargestellt werden sollten, die von der Gesellschaft missbilligt werden? --rtc (Diskussion) 19:25, 18. Dez. 2012 (CET)
Sehe gerade, es gab da einen Edit, der die Kritik bei Punkt 4 ins Gegenteil verkehrt hat: [4] Richtig wäre die Entfernung des ersten "nicht" gewesen, das wohl ein typo war. --rtc (Diskussion) 21:01, 18. Dez. 2012 (CET)

Eine Anmerkung zum Edit-War: Auf der Seite steht oben "Bearbeiten". Das habe ich angeklickt und getan, wenn vielleicht auch nicht angemessen. Und ich hab es noch kaum abgeschickt, da ist mein Eintrag ohne Angabe von Gründen gelöscht. Ich hab das erst gar nicht kapiert und gedacht es sei ein Fehler vom Rechner. Irgendwann hab ich es dann gesehen, da waren schon sechs Edits OHNE ANGABE VON GRÜNDEN gelöscht. Ich bin halt nicht so geübt im Editieren. Und es hat weitere drei Einträge gebraucht, bis ich von einem eine sinnvolle Antwort erhalten habe. Wenn ein fehlerhafter Eintrag gelöscht wird, dann erwarte ich als normaler Mensch, dass ich wenigstens drei Worte als Begründung erhalte. Schließlich lädt mich die Wikipedia ausdrücklich zum Editieren ein! {{--Nauth68 (Diskussion) 12:06, 19. Dez. 2012 (CET)|Nauth68}}

Es sind in der Zeile Zusammenfassung und Quellen jedesmal Gründe angegeben worden, Nauth68, schau nur hier: „selbstausgedachte Argumentation“, „was soll denn das zweimalige siehe 1) heißen? Welche wissenschaftliche Quelle argumentiert denn so?“, „Bitte vor Wiedereinfügen Diskussionsseite benutzen,“ „Bitte keine belegten Angaben entfernen, ggf. Diskussionsseite benutzen“ u.v.a.m. Bitte beachte WP:SIG, ich hab das für dich noch einmal nachgeholt. Gruß, --Φ (Diskussion) 10:31, 19. Dez. 2012 (CET)

Ich werde einige Gegendarstellungen heraussuchen, mit Quellenangabe versteht sich.
Die Punkte 3 und 5 der Befürworter eines elterlichen Züchtigungsrechts sind noch nicht belegt und stehen als Behauptungen da. Vor allem bei der 5 finde ich das bedenklich, denn diese Argumentation wurde in der Vergangenheit gerne zur Rechtfertigung von elterlicher Gewalt genutzt und wird im Bereich der Psychologie ganz anders beurteilt. --Nauth68 (Diskussion) 15:39, 19. Dez. 2012 (CET)

"Vor allem bei der 5 finde ich das bedenklich, denn diese Argumentation wurde in der Vergangenheit gerne zur Rechtfertigung von elterlicher Gewalt genutzt" Auch wenn Du Dich also darauf berufst, dass keine Quelle dabei steht, so erkennst Du doch an, dass das ein relevanter Standpunkt ist, der in der Tat vertreten wird und man kann wohl davon ausgehen, dass Du auch eine Quelle dazu finden würdest, wenn Du suchen würdest. Bedenke, dass die Wikipedia neutral ist. Wikipedia nimmt keine Position ein in dem Sinne, dass sie versuchen würde, durch Verschweigen von gesellschaftlich missbilligten Standpunkten zu verhindern, dass etwas zur Rechtfertigung von elterlicher Gewalt genutzt wird. Wikipedia versucht nicht, durch selektive Darstellung subversiv eine Änderung der Gesellschaft zu erreichen. --rtc (Diskussion) 15:54, 19. Dez. 2012 (CET)

Ja, richtig, das ist ein Standpunkt, der oft vertreten wurde. Und Quellen finde ich dazu auch, z.B. meine Eltern und viele Eltern aus meiner Generation, aber die Quelle sollte wissenschaftlich sein. Es gab auch Autoren, die heute zur schwarzen Pädagogik gerechnet werden, die diese Ansicht vertreten, z.B. eine Frau Johanna Haarer, die unter Hitler ganz berühmt war. (Ah, ich sehe gerade, die ist schon in der Wikipedia.) Ob es wissenschaftliche, nicht parteiische Quellen dazu gibt, weiß ich nicht. Die entsprechenden Autoren hatten eben kein Problem damit, dass ihre extremen Ansichten nicht wissenschaftlich waren, Hauptsache sie wurden gelesen. Wie ist jetzt damit zu verfahren, wenn die Belege nur aus tendenziöser Literatur stammen? Soll ich die gute Frau Haarer als Quelle angeben? (Dazu müsste ich erstmal die genaue Stelle finden, denn ich kenne ihre Ansichten nur aus anderer Literatur.) --Nauth68 (Diskussion) 16:19, 19. Dez. 2012 (CET)

Die Quellen müssen weder wissenschaftlich sein, noch unparteiisch. Nur wenn es mehrere Quellen gibt, die den gleichen Standpunkt vertreten (z.B. einen wissenschaftlichen Fachartikel und einen Zeitungsbericht), dann sollte man die wissenschaftliche vorziehen. Umzureichend ist aber in jedem Fall eine Quelle wie eigene Erfahrungen, die Eltern, die eigene Meinung, und nichts anderes waren Deine Hinzufügungen. Die Standpunkte, die beschrieben werden, müssen lediglich relevant sein, und das sind sie hier, weil die Konferenz für Gemeindegründung wegen des Themas überregional in der Presse war. Neutralität heißt nicht, dass "unparteiische" Dinge beschrieben werden sollten, sondern im Gegenteil, dass bei Kontroversen alle relevanten, parteiischen Standpunkte zu Wort kommen sollen Selbstverständlich kann und muss auch tendentiöse Literatur als Quelle benutzt werden, wenn klargestellt wird, wer das vertritt. Wikipedia stellt nicht "die Wahrheit" dar. Sie stellt alle relevanten Meinungen zu einem Thema dar. Im übrigen bitte ich zu unterscheiden zwischen schwarzer Pädagogik einerseits und fundamentalistisch motivierter Körperstrafe andererseits, sowie zwischen Erziehungsfragen ("sollte Körperstrafe eingesetzt werden") und rechtlichen Fragen ("ist es rechtlich zulässig, Körperstrafen anzuwenden"). --rtc (Diskussion)

Ich glaube, irgendwie reden wir aneinander vorbei. Mir ging es eben um die Quelle zu dem Punkt 5. Dazu habe ich nur Quellen wie meine Eltern, die für die in den sechzigern landläufige Meinung stehen. Die gehen nicht, habe ich verstanden. Weitere kenne ich nicht und müsste ich erst in tagelanger Arbeit heraussuchen. Darf der Absatz jetzt ohne Quelle stehenbleiben, wenn sonst immer Quellen gefordert werden?
Ich habe gerade die Regeln für Belege nachgelesen, den Abschnitt "Umgang mit parteiischen Informationsquellen". Den hatte ich so verstanden, dass parteiische Quellen nicht gewünscht sind. Bitte erkläre mir, wo die Grenze liegt. Ich hätte das jetzt so verstanden, dass eine Frau, die Nazipropaganda betrieben hat, als parteiisch gilt und nicht zitatfähig ist. Andererseits hat sie natürlich auch eine Meinung vertreten, der zu dieser Zeit viele gefolgt sind. Wie ist das abzugrenzen?
Zu Deinem letzten Einwand: Wo habe ich das verwechselt: "Im übrigen bitte ich zu unterscheiden zwischen schwarzer Pädagogik einerseits und fundamentalistisch motivierter Körperstrafe andererseits, sowie zwischen Erziehungsfragen ("sollte Körperstrafe eingesetzt werden") und rechtlichen Fragen ("ist es rechtlich zulässig, Körperstrafen anzuwenden")." (Die fünf Argumente für die Prügelstrafe im Artikel "Körperstrafen" beziehen sich auch auf unterschiedliche Themen wie religiöse und rechtliche Aspekte.) --Nauth68 (Diskussion) 17:12, 19. Dez. 2012 (CET)

"Wo habe ich das verwechselt" In Deinem ersten Satz gleich wieder. Was in Punkt 5 dargestellt wird ist ein Argument in der juristischen Debatte um das seit Anfang des Jahrtausends bestehende Verbot. In den siebziger Jahren gab es das noch gar nicht. Folglich kann es nur falsch sein, Deine Eltern da überhaupt zu erwähnen. Auch haben Deine Eltern wohl nix mit Fundamentalismus zu tun, wenn Du von landläufiger Meinung redest. Bei Punkt 1-5 ist nicht von landläufiger Meinung die Rede, sondern von der juristischen Meinung der Fundamentalisten. Die landläufige Meinung wird sehr viel weiter vorne diskutiert ("... in der Bevölkerung toleriert ..."). "Darf der Absatz jetzt ohne Quelle stehenbleiben" Es muss nicht hinter jedem Satz eine Quellenangabe dabeistehen. Es sind in dem Kontext mehrere Quellen angegeben, die vermutlich auch die Punkte abdecken, wo nicht nochmal ein redundanter Quellenverweis erfolgt. "Bitte erkläre mir, wo die Grenze liegt" Die Grenze liegt dort, wo in die Relevanzschwelle überschritten wird und klare Standpunktzuweisungen erfolgen. Es ist z.B. vollkommen unproblematisch, im Hitlerartikel zu sagen, dass Hitler die Ausrottung der Juden befürwortet hat. "Die fünf Argumente für die Prügelstrafe" Das sind keine Argumente für die Prügelstrafe. Es sind Argumente der Fundamentalisten für die rechtliche Zulässigkeit der Prügelstrafe. --rtc (Diskussion) 19:23, 19. Dez. 2012 (CET)

OK, Danke für die Hinweise. Habe in Quelle 33 einen Hinweis, wenn auch indirekt, gefunden.
Noch eine kleine Anmerkung: Das Verbot der Prügelstrafe gab es zwar in den Siebzigern noch nicht, aber die in Punkt 5 befürwortete Haltung, dass ein Klaps oder (eine Ohrfeige) keine erhebliche körperliche Beeinträchtigung darstellen. --Nauth68 (Diskussion) 19:58, 19. Dez. 2012 (CET)

Dass das keine erhebliche körperliche Beeinträchtigung darstellt, dürfte aber juristisch gar nicht umstritten sein. Und auch diejenigen, die Körperstrafen ablehnen, dürften das nicht als erhebliche körperliche Beeinträchtigung sehen, sondern eher als psychische. Umstritten ist nur die Ansicht der Fundamentalisten, die Erheblichkeit spiele für die Strafbarkeit überhaupt erst eine Rolle. (Nicht vergessen, dass hier juristisch zwei unterschiedliche Aspekte im Spiel sind: Der zivilrechtliche und der strafrechtliche. Ich verstehe die Fundamentalisten so, dass sie das ungefähr sehen wollen wie die zivilrechtliche Pflicht der Ehepartner zum Sex: Eine Regel, die nur auf dem Papier steht, die aber praktisch ohne Konsequenzen -- vor allem strafrechtliche -- ist und daher ignoriert werden kann.) --rtc (Diskussion) 20:20, 19. Dez. 2012 (CET)

Züchtigungsrecht in der Scharia

Was hat denn diese subjektive Darstellung eines Richterspruchs hier zu suchen? Und wenn der Islam hier behandelt wird, was ist mit anderen Religionen? Bis jetzt ist der Artikel noch islamophob und nicht objektiv genug für wikipedia. --84.170.167.104 15:15, 27. Dez. 2011 (CET)

Ich habe den Richterspruch entfernt, weil ich ihn auch nicht für den Enzyklopädieartikel relevant halte. Ansonsten: Behandelt wird nicht der Islam als Religion, sondern die Scharia als juristisches Gesetzsystem, das die Grundlage für die Rechtslage vieler Länder bildet -- "Züchtigungsrecht" ist primär ein juristischer Begriff, kein religiöser. --Neitram 14:57, 12. Jun. 2012 (CEST)

Die Erwähnung der islamischen Gewohnheiten ist ja nachgerade verharmlosend und ziemlich realitätsfern. Gibt es vielleicht auch Muslime, die ihrer Frau mehr verpassen als einen Schlag mit der Zahnbürste? Lächerlich, und über andere Religionen werden ganze Zitatensammlungen veröffentlicht. Wikipedia = tendenziöse Scheiße. (nicht signierter Beitrag von 91.5.16.250 (Diskussion) 01:53, 22. Feb. 2013 (CET))

Füge hinzu, was du meinst dass fehlt, wenn du es brauchbar formulieren und belegen kannst. Es ist ein Wiki. --Neitram 12:02, 22. Feb. 2013 (CET)

Zweifel

Schaut man sich die Weltkarte im Artikel an, dann ist`s ja in der Welt relativ gut bestellt mit der Humanität, bezogen auf die gestzlich erlaubte Körperstrafe. Es sind ja nur wenige Staaten, wo staatliche Prügelstrafe erlaubt ist. Doch zieht man zahlreiche Zeitungsberichte, Reportagen etc. heran, dann entsteht auf einmal ein "etwas" anderes Bild. Nun sind`s auf einmal sehr viel mehr Staaten, wo der Staat seine Bürger im Bedarfsfall prügelt. Dies gilt allemal für deren Gefängnisse, Polizeireviere, Erziehungsheime etc. Ich empfehle daher, die Weltkarte - bezogen auf erlaubte staatliche Prügelstrafe - noch einmal kritisch unter die Lupe zu nehmen, bzw. sie kritisch zu kommentieren. So, wie jetzt beschrieben, scheint mir eine ausgesprochene Blauäugigkeit vorzuliegen, bzw. ein unbekümmerter Optimismus, auf dass die Welt heil sei. --Bagerloan (Diskussion) 23:10, 13. Sep. 2012 (CEST)

Die Blauäugigkeit liegt wenn dann im Auge des Betrachters. Eigentlich sollte jeder wissen, dass auf dieser Welt "X ist gesetzlich verboten" nicht bedeutet "X findet nicht statt". --Neitram 12:05, 22. Feb. 2013 (CET)

"eine klare Verbesserung, da inhaltlich wesentlich näher an der zitierten Quelle"

begründet ein Benutzer seinen Edit. Das entspricht nicht unseren Regularien: Eine weitschweifig formulierte Quelle müssen wir nicht ebenso weitschweifig paraphrasieren, im Gegenteil: Hier wird Konzentration auf das Wesentliche verlangt. Quellennähe ist kein Qualitätsmerkmal. Insofern stellt der Edit der IP eben keine Verbesserung des Artikels dar. --Φ (Diskussion) 20:56, 17. Apr. 2013 (CEST)

Justizielle Körperstrafen

Wir haben in 3.2 das Züchtigungsrecht in Deutschland differenziert dargestellt. Die justiziellen Körperstrafen sind dagegen in 1 eher allgemein und bezüglich Deutschland ohne Jahreszahl ihrer Abschaffung dargestellt. In einem Gartenlaube-Artikel von 1855 s:Seite:Die Gartenlaube (1855) 269.jpg finde ich eine vermutlich korrekte Darstellung der Situation im Königreich Preußen zur damaligen Zeit. Ob sich diese dann bis zur Zeit des Dritten Reiches so erhalten hat, wo es anscheinend wieder fröhliche Urständ gefeiert hat, ist hier unbekannt. Aber Preußen steht natürlich nicht für ganz Deutschland, in Bayern und anderen deutschsprachigen Ländern könnte es auch nach 1848 noch schmerzhaft zugegangen sein. Ist es angebracht, das, so weit Fakten greifbar, im Einzelnen darzustellen? Pfaerrich (Diskussion) 22:40, 15. Mai 2013 (CEST)

Quelle Fußnote 48

Die Quelle unter Fußnote 48 (die letzte) erscheint mir äußerst fragwürdig. Eine tendenziöse Website pro Prügel, die selbst wieder die Wikipedia als Quelle nennt. (nicht signierter Beitrag von 77.188.47.17 (Diskussion) 20:44, 31. Okt. 2013 (CET))

Schinkenkloppen: Ein Spiel

Schinkenkloppen ist ein Spiel und keine Körperstrafe. Wenn keiner was dagegen hat, werde ich das demnächst aus dem Artikel entfernen. Lixxer (Diskussion) 16:05, 30. Sep. 2013 (CEST)

Hier kann es sich ja nur um einen Scherz handeln. --217.94.33.16 12:09, 5. Mai 2014 (CEST)
Nein, das Spiel gibt es, es war weit früher offenbar weit verbreitet und heißt auf englisch wikt:en:hot cockles, auf französisch La Main Chaude. Den Schlag gab es entweder auf die auf den Rücken gehaltene Hand oder auf das Gesäß. Es gibt etliche Gemälde, die dieses Spiel darstellen, einfach mal Google Bildersuche anwerfen. Der Begriff "Schinkenkloppen" im Deutschen für dieses Spiel scheint allerdings eher lokal verbreitet zu sein. Daher würde ich es nicht reinschreiben und nichts ändern. --Neitram  14:18, 5. Mai 2014 (CEST)
So war das nicht gemeint. Schinkenkloppen kenne ich, aber es unter dem Lemma "Körperstrafe" abzuhandeln, halte ich für einen Scherz. Da sind wir uns also einig. Gruß --217.94.33.16 15:04, 5. Mai 2014 (CEST)
Habe ich jetzt entfern und einen neuen Artikel Schinkenkloppen gemacht.Lixxer (Diskussion) 14:58, 3. Jun. 2014 (CEST)

Das Züchtigungsrecht war nicht übertragbar, übertragbar war jedoch die Ausübung des Züchtigungsrechts.

Ich verstehe diesen Satz nicht. Kann das mal jemand beispielhaft kommentieren? --Dissident (Diskussion) 13:11, 25. Sep. 2014 (CEST)

Alfred hat das Recht Benedikt zu Züchtigen. Charlie darf Benedikt im Auftrag von Alfred züchtigen, indem dieser ihm die Ausübung überträgt. Jedoch darf Charlie nicht das Recht übertragen bekommen, Benedikt eigenwillig zu Züchtigen. -- Ishbane (Diskussion) 13:58, 25. Sep. 2014 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort! Damit löst sich für mich auch meine persönliche Erfahrung in der Jugend auf, wo meine Mutter ihren neuen Freund einen für mich vollkommen fremden Mann auf mich gehetzt hatte mir eine Tracht Prügel zu verpassen. Ich hatte dann unmittelbar danach in der Annahme eindeutig kriminelles Unrecht gegen mich endgültig beenden zu wollen, in für meine Mutter vollkommen schockierender Weise das Wohnzimmer komplett verwüstet, Schränke und Möbel umgeworfen und der Tisch flog direkt durch die Balkonscheibe. Solch einen Gewaltausbruch von mir hatte es vorher niemals gegeben. Für meine Mutter war dieses Schockerlebnis so extrem, sodass sie die Übertragung der Prügelrechte auf eine andere Person eindeutig als Fehler interpretierte und auch selbst ab sofort nie wieder die Hand gegen mich erhob. Die Einsicht und Verhaltensänderung meiner Mutter war so nachhaltig, dass meine 8 Jahre später geborene Schwester eine vollkommen gewaltfreie Erziehung erleben dürfte. Meiner Entwicklung hatten die ständigen Prügelstrafen nachhaltig geschadet. Was von oben kam, das hatte ich als Kind immer nach unten weiter gegeben. Meine Opfer waren insbesondere meine 3 Jahre jüngere Schwester und auch fremde schwächere Kinder, was mir heute unendlich Leid tut. Auch wenn die Handlungen meiner Mutter und ihres Freundes vom damaligen Recht offenbar legal und meine unmittelbare Sachbeschädigung wohl doch nicht mit Notwehr gedeckt war, hat die Gesetzesänderung im Jahre 2000 eindeutig bewiesen, dass meine (Unrechts-)Handlung damals absolut richtig war. Ich begrüße es, dass die Rechte der Kinder und Jugendlichen heutzutage gestärkt wurden, allerdings sind Strafen gegen gewalttätige Eltern in der Praxis nach wie vor nicht vorgesehen, weil solche Strafverfahren mangels öffentlichem Interesses eingestellt werden würden. Aber die jetzt vollkommen legale Notwehr bietet vor allem Jugendlichen heutzutage ein wirksames Mittel zur Gegenwehr. Diese Gegenwehr muss halt nur heftig genug sein, damit eine Bestrafung danach wegen dem Schockerlebnis der Eltern ausbleibt. -- Dissident (Diskussion) 03:02, 26. Sep. 2014 (CEST)

1903: Maschinelle justizielle Körperstrafe

  • Pustertaler Bote, Nr. 42, 1903-10-16, Zweiter Bogen zum "Pustertaler Boten", S. 2 (HTML-S. 6), Die Prügelmaschine. Kurzmeldung über Redwing, Minnesota, USA.

--Franz (Fg68at) 00:45, 8. Feb. 2015 (CET)

Züchtigungsrecht an Schulen

„In der Bundesrepublik Deutschland bestand bis längstens 1973 ein Züchtigungsrecht für Lehrkräfte an Schulen gegenüber den ihnen zur Erziehung anvertrauten Schülern“
Mal abgesehen davon, dass "längstens" kein gutes Wort hier ist, gibt es eine Quelle dafür? Welches Gesetz war dafür verantwortlich? Und warum konnte dann Bayern einen ohrfeigenden Lehrer freisprechen, warum mussste Bayern, wenn es das Züchtigungsrecht seit 73 nicht mehr gab, in den 80ern noch ein eigenes Gesetz gegen die körperliche Züchtigung erlassen? --Kabob (Diskussion) 02:06, 10. Okt. 2015 (CEST)

Das eine wäre ein Züchtigungsrecht zu haben: der Lehrer könnte also jederzeit ohne Begründung Körperstrafen verabreichen. Demhingegen verbieten Gesetze keine vorher bestehenden Rechte, sondern Handlungen usw.. Wenn ich nun also kein ausdrückliches Recht zur Züchtigung habe, dann könnte ich trotzdem noch züchtigen solange kein ausdrückliches Verbot besteht. Es liefe demnach auf den Einzelfall, eine Klage, ein Gerichtsverfahren usw. hinaus. Zugrunde liegt das frühneuzeitliche Problem der Rechtsauffassung des Laxismus gegen den Tuitismus. Muss etwas ausdrücklich verboten sein oder ausdrücklich erlaubt? Letzteres wurde lange Zeit von den legislativen Instanzen behauptet, jedoch durch die Abschaffung privilegierter Rechtssubjekte zugunsten einer Gleichheit vor dem Gesetz per se abgeschafft. Ich habe z.B. noch erlebt wie mein Klassen Lehrer Herr Manfred Baganz in den 1980ern einen meiner Mitschüler an den Haaren aus der Klasse heraus zog. Das war damals strengstens verboten, aber das Opfer wusste, dass seine Beschwerde nicht gefruchtet hätte. Wäre das mir passiert, hätte mein Vater eine Woche später im Knast gesessen und Herr Baganz im Krematorium gelegen. Mir wäre aber auch niemals eingefallen im Physik-Unterricht mit Schotter zu werfen...--78.51.127.176 21:21, 18. Nov. 2015 (CET)

Bereits vor 100 Jahren war Körperverletzung strafbar. Damit solche Züchtigungen, die die Gesellschaft als sinnvoll und gut ansah, nicht strafbar waren, hat man damals explizite Züchtigungsrechte eingeführt. Ohne Züchtigungsrecht fallen Züchtigungen automatisch wieder unter Körperverletzung. Hier richtet sich die Strafbarkeit u.a. nach der Schwere der Verletzung. --Neitram  15:16, 19. Nov. 2015 (CET)

Körperstrafe und Religion

Es fehlen noch Angaben inwieweit Körperstrafen in den verschiedenen Religionen legitimiert bzw. von Anhängern dieser Religionen aus anderen Gründen ausgeübt werden. Entfernt: Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel Mohammed Körperstrafe zu besprechen - nicht der Ausführung persönlicher Betrachtungen zum Artikelthema oder allgemeinen Themendiskussion. (s. Kasten im Eingang der Disk., WP:NICHT Pkt. 5 & WP:D Pkt. 11)--Devotus (Diskussion) 14:53, 2. Jan. 2016 (CET) --Skraemer (Diskussion) 16:59, 1. Jan. 2016 (CET)

Nein, diese Diskussionsseite dient ganz sicher nicht dazu "Verbesserungen am Artikel Mohammed zu besprechen". Der Abschnitt "Züchtigungsrecht in der Scharia" ist unzureichend. Hier fehlt die Darstellung der historischen Entwicklung. Auch die Abfolge der Überschriften "Deutschland", "Österreich", "Züchtigungsrecht in der Scharia" besitzt eine schlechte Struktur. --Skraemer (Diskussion) 15:53, 2. Jan. 2016 (CET)

Die obigen Angaben beziehen sich auf den Soll-Zustand und auf deine ursprünglichen Ausführungen, die dementsprechend hier nichts zu suchen hatten.--Devotus (Diskussion) 23:38, 2. Jan. 2016 (CET)

Nimm bitte jetzt nur zu folgendem Punkt Stellung. Du schreibst: "Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel Mohammed zu besprechen". Siehst Du ein, das das nicht zutrifft? --Skraemer (Diskussion) 22:06, 3. Jan. 2016 (CET)

Das hatte ich schon: [5]. Oder handelt es sich hier um ein Missverständnis? "Verbesserung" kann sowohl eine schon erfolgte, als auch noch zu erfolgende bzw. wünschenswerte Tätigkeit beschreiben - in diesem Fall selbstverständlich Letzteres. D.h., dass hier Verbesserungen zu besprechen sind, die noch evtl. vorzunehmen und nicht schon vorgenommen worden sind.
Dem besagten Abschnitt fehlt übrigens weit mehr, als nur die historische Entwicklung: Die islamische Normenlehre kennt in verschiedensten Ausprägungen viele weitere Formen der (Todes- &) Körperstrafe, darunter die Hadd-Strafen.
Einen eigenen Abschnitt zur Körperstrafe in den Weltreligionen mit einem Verweis auf weitere entspr. Artikel wäre in der Tat eine Überlegung wert. Ein Lückenhaft-Baustein und ein "Siehe auch" auf eben verlinkten Artikel unter o.g. Abschnitt wäre bis auf Weiteres jedenfalls angebracht.--Devotus (Diskussion) 23:27, 3. Jan. 2016 (CET)

Ja, es war nur ein Mißverständnis. Du hast geschrieben: "Verbesserungen am Artikel Mohammed zu besprechen". Um diesen Artikel geht es aber gar nicht. Verstehst Du jetzt? --Skraemer (Diskussion) 00:02, 4. Jan. 2016 (CET)

Mea culpa, doch wozu die große Diskussion aufgrund eines Copy&Paste-Fehlers einer Standardformulierung, die bis auf einen Begriff in allen Disk.-Seiten identisch ist? Worum es ging, dürfte wohl klar gewesen sein.--Devotus (Diskussion) 11:03, 5. Jan. 2016 (CET)

Qualität

Erst mal möchte ich sagen, dass ich den Artikel als katastrophal strukturiert empfinde. In chaotischer Weise wird immer wieder Züchtigung von Kindern und Jugendlichen eingeflochten, obwohl das an der Stelle meist überhaupt keinen Sinn macht.

Verschiedene Absätze haben nicht einmal die Qualität von Stubs ("Züchtigungsrecht im Strafvollzug"):

Die sog. körperliche Züchtigung wurde bis in das 20. Jahrhundert vor allem in Zuchthäusern an männlichen und weiblichen Gefangenen vollzogen. Während der Zeit des NS-Regimes kamen in den Gefängnissen Körperstrafen unterschiedlichster Natur deutlich verstärkt zum Einsatz. Nach Ende des Dritten Reiches wurde das Züchtigungsrecht gegenüber Gefangenen nach und nach abgeschafft.

Faktenfrei formuliert, sozusagen. Vielleicht hängt ja die Abschaffung der Züchtigung zufällig mit der Abschaffung der Zuchthäuser zusammen? Der Autor wusste es nicht und wollte auch nicht nachsehen. --Ghettobuoy (Diskussion) 17:09, 29. Jan. 2017 (CET)

Unter den externen Links befindet sich ein Link zur Seite Corpun. Diese Seite zeigt Videos reeller Gewalthandlungen. Sollte der Link angesichts dessen nicht entfernt werden? --2003:72:4D1C:A100:786B:B78:1813:DA24 15:42, 3. Feb. 2018 (CET)

Nee, sehe ich nicht so. Erstens heißt es „real“ (faktisch, existierend) und nicht „reell“ (den Erwartungen entsprechend, angemessen). Zweitens scheint mir das keine „perverse Lustseite“ zu sein, sondern eine Dokumentation über Züchtigungen in der heutigen Zeit. Es dominieren nicht die grafischen Darstellungen, sondern Textdokumentationen, hauptsächlich Zeitungsberichte oder filmische Reportagen mit kritischem Tenor. Beste Grüße, --Zeitungsente0815 (Diskussion) 09:18, 5. Jun. 2018 (CEST)

den Begriff "Züchtigung" vermeiden

Im Artikel kommt an vielen Stellen der Begriff "Züchtigung" vor. Züchtigung ist aber - sinnvollerweise - in der de_WP eine Weiterleitung auf Körperstrafe. Es wird also nichts erklärt. Viele Grüße, --Trinitrix (Diskussion) 00:51, 13. Sep. 2019 (CEST)

Missglückte Artikelerweiterung

( -11.205 Byte dort entfernt)


Das Züchtigungsrecht, auch Körper- oder Prügelstrafe genannt. Es werden vorrübergehende und

auch bleibende Schmerzen und Verletzungen zugefügt, welche zur Erziehung, Disziplin, Bestrafung

von Fehlern und Entwicklung von Kindern beitragen solle.

Dieses Thema spielt eine große Rolle in der Entwicklung der Menschenrechte. Die Züchtigung

begleitet die Menschen eigentlich schon immer, denn seit der Antike wurden Kinder mit teilweise

brutalsten Methoden körperlich betraft. Weitergetragen würde es durch Religionen, wie das

Christentum. In Europa war es das Christentum, und die Bibel. Sowas wie Grundrechte und

Menschenrechte gab es noch nicht immer, doch trotzdem wurden die Kinder teilweise ziemlich

entwürdigt und gedemütigt. Doch die Menschen waren so religiös und sie dachten, es sei liebe und

es sei gut für ihre Kinder, sie zu züchtigen. Den so steht es in der Bibel. Züchtigung war schon immer

Tradition und wurde sehr lange nicht bedeutsam angezweifelt

Ich beziehe mich jetzt auf den Artikel 1 im deutschen Grundgesetzt, welches aussagt: ,,Die Würde

des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen

Gewalt.“ Dieses Grundgesetzt gilt schon seit 1949, jedoch war die ,,Körperstrafe“ bis 2000 in der

Erziehung völlig legal. Trotz dieser Zeit wurden Kinder, teils auch legal entwürdigt und verprügelt von

ihren Eltern.

2. Darlegung:

Schon in der Antike wird die Züchtigung als Form der Strafe beschrieben, war jedoch gang und gebe.

Nachweise dazu gab es schon bei den Hebräern im alten Testament. In alten Schriften gilt Züchtigung

als gerechtfertigt und wird gelobt und weiterempfohlen.

So steht es in Schriften der Antike:

„Wenn ein Mann einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der nicht auf die Stimme seines

Vaters und seiner Mutter hört, und wenn sie ihn züchtigen und er trotzdem nicht auf sie hört, dann …

sollen alle Männer der Stadt ihn steinigen und er soll sterben.“

,,Wen der Herr liebt, den züchtigt er,

wie ein Vater seinen Sohn, den er gern hat.“

,,Züchtige deinen Sohn, solange noch Hoffnung ist,

doch lass dich nicht hinreißen, ihn zu töten.“

Züchtigung spricht Liebe aus. Doch damals galt auch, dass man den zu Bestrafenden nicht entehren

oder gar töten dürfe. Deshalb durfte man zu dieser Zeit nur mit 40 Schlägen, und nicht mehr, bestraft

werden. Denn alles über 40 Schläge galt damals als entehrend. In der Praxis wurden deshalb immer

nur 39 Schläge verwendet, um sich nicht vor dem Gericht rechtfertigen zu müssen.

Zitate aus dem Neuen Testament:

„Denn wen der Herr liebt, den züchtigt er; er schlägt mit der Rute jeden Sohn, den er gern hat. Haltet

aus, wenn ihr gezüchtigt werdet. Gott behandelt euch wie Söhne. Denn wo ist ein Sohn, den sein

Vater nicht züchtigt? Würdet ihr nicht gezüchtigt, wie es doch bisher allen ergangen ist, dann wäret

ihr nicht wirklich seine Kinder, ihr wäret nicht seine Söhne.“

Züchtigung gehörte in der Antike zum Alltag, doch trotzdem gab es auch schon zu dieser Zeit

Menschen, welche anderer Meinung waren, wie z.B. Platon, der sich für eine gewaltfreie Erziehung

aussprach.

Bei den Spartanern hingegen wurde die Körperstrafe nicht nur für die Erziehung verwendet, sondern

auch für die Abhärtung von Seele und Körper verwendet. Man spricht von schlimmsten

Auspeitschungen schon bei kleinsten Fehlern oder Vergehen.

Das Züchtigungsrecht basiert somit auf uralten Traditionen und Religionen. Auch als sich das

Christentum in Europa ausbreitete, änderte sich nicht viel an der Pädagogik der Züchtigung.

Das Recht basiert weiterhin auf Religionen, wie dem Christentum und deren biblischen Ratschlägen.

Im Mittelalter, ,,das dunkle Zeitalter“, wurde die Züchtigung nicht nur in der Erziehung angewandt.

Man sprach bei Folter von Erwachsenen auch von Züchtigung. Zu dieser Zeit war es nicht

ungewöhnlich Verletzungen bis aufs Blut zuzufügen.

Das Sprichwort ,,Zuckerbrot und Peitsche“ soll eine Kombination aus Bestrafung und Belohnung

wiederspiegeln. Es soll die Züchtigung besänftigen und gut reden. Ebenfalls kam der Nikolaus mit

seiner Peitsche, wenn die Kinder nicht brav waren. Der Nikolaus ist ein Symbol bzw. eine Person der

Züchtigung.

Bis zum Zeitalter der Aufklärung gab es keine großen Veränderungen bei den Methoden in der

Kindererziehung, jedoch gab es viele neue Denkansätze. Doch trotz großer Denker wurden einzelne

Stimmen erst im 19. Jahrhundert laut. Teilweise wurde auch schon ein völliges Verzichten von

Körperstrafen in der Erziehung gefordert. Die Pädagogik der Aufklärung, basiert auf Aussagen von

Philosophen dieser Zeit, wie Emmanuel Kant. Laut Kant sei der Mensch in ,,Wildnis“ geboren und

müsse durch Erziehung zur Vernunft gebracht werden. Man wollte das der Mensch sich immer weiter

von der Natur entfernt und Bildung lernt. Man sprach dann von einem bürgerlichen Menschen.

Bis zur Aufklärung war die Züchtigung nur das, was aus Religion bzw. in Europa aus der Bibel stammt.

Es ist einzig und allein Gott, der den Menschen zum Menschen macht. Doch in der Aufklärung

entfernte man sich immer mehr von Religionen bzw. dem Christentum.

Man ging davon aus, dass die Vernunft nicht durch Erziehung, sondern allein durch die Bildung. Doch

ein Verbot für Züchtigung bzw. Körperstrafe gab es weiterhin nicht. Es wurde immer noch sehr gelobt

und von der breiten Masse befürwortet, wie z.B. von dem Philosophen Georg Wilhelm Friedrich

Hegel: „Ein Hauptmoment der Erziehung ist die Zucht, welche den Sinn hat, den Eigenwillen des

Kindes zu brechen, damit das bloß Sinnliche und Natürliche ausgereutet werde. Hier muss man nicht

meinen, bloß mit Güte auszukommen; denn gerade der unmittelbare Wille handelt nach

unmittelbaren Einfällen und Gelüsten, nicht nach Gründen und Vorstellungen“, so schrieb es Hegel in

seinen Grundlinien der Philosophie des Rechts.

Um 1900 im deutschen Kaiserreich im BGB §1631 Abs. 2, galt damals das Züchtigungsrecht allein für

den Vater aus. Der durfte seiner Meinung nach angemessene und gerechtfertigte Zuchtmittel,

welche der Erziehung beitragen, verwenden. 1958 wurde dieses Gesetzt dann umgeändert zu einem

,,elterlichen Züchtigungsrecht“ und galt für beide Elternteile. Der Rechtfertigungsgrund wurde

damals nach drei Schritten bewertet. ,,Es musste ein konkretes Fehlverhalten vorliegen, die

Züchtigung musste zur Erreichung des Erziehungszieles erforderlich und angemessen sein und

schließlich musste der Täter mit Erziehungswillen handeln.“

Im 20. Jahrhundert taten sich gesetzlich die ersten bedeutsamen Schritte. In den 60er und 70er war

man schon so weit, dass man sagte Körperstrafen seien schadhaft für die Entwicklung. Vorerst wurde

körperliche Züchtigungsmaßnahmen an Schulen verboten, 1949 in der DDR, 1973 in der

Bundesrepublik Deutschland. Doch Bayern schuf erst 1980 die Prügelstrafe an einigen Volksschulen

ab. In der Erziehung, vor allem in religiösen Gemeinschaften, war es nach wie vor völlig legitim.

1998 wurde der Im BGB der §1631 Abs. ein weiteres Mal umformuliert: Entwürdigende

,,Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen, sind unzulässig.“

Doch diese Abänderung stellte doch kein endgültiges Züchtigungsverbot dar. Ein endgültiges Verbot

der körperlichen Züchtigung gab es erst durch eine weitere Umformulierung im BGB der §1631 Abs.:

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen

und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Mittlerweile gibt es schon sehr viele Studien darüber, welche beweisen, dass sich Gewalt in der

Erziehung ausschließlich negativ auf die Entwicklung auswirkt.

3. Schlusswort:

Im Folgendem werde ich den obigen Text diskutieren. Aus heutiger Sicht ist jede Form von

körperlicher Strafe gesetzlich, wie auch moralisch nicht vertretbar. Deutschlandweit verstoßt man

gesetzlich gegen den Artikel 1 im Grundgesetz, und seit 2000 auch gegen den §1631 Abs. 2 im BGB.

Es ist sehr entwürdigend, wenn man verprügelt und beschimpft wird und somit körperlich wie auch

seelisch verletzt wird. Und das von seinen eigenen Eltern. Obwohl in der Bibel oder anderen

Religionsbücher steht, dass Züchtigung aus Liebe ist, kam es auch oft aus reiner Wut oder

Aggressivität vor, um schlechte Laune auszulassen.

Die Züchtigung ist eine Form der Strafe für Fehler. Doch Fehler ist genau das woraus wir lernen,

wachsen und uns entwickeln. Somit gab eine strenge Züchtigung der Eltern den Kindern kaum Raum

für solche Chancen.

Doch es gab auch andere Zeiten, wo Züchtigung in einem komplett anderen Verhältnis stand. Der

Zweck der Erziehung war ein anderer, wie z.B. bei den Spartanern. Die Kinder sollten so früh wie

möglich für die Kriegsführung abgehärtet werden.

Doch das größte Hindernis für eine gewaltfreie Erziehung war die Religion, denn die Menschen waren

früher stark gläubig und was in Religionsbüchern, wie der Bibel stand, war für sie richtig und wurde

auch nicht weiter hinterfragt.

Die Gesetze und die universelle Menschenrechtsverordnung wie sie heute bestehen, bestehen nur

durch eine lange Entwicklung aus hunderten von Jahren durch historische Ereignisse, Themen und

Personen. Wie in meinem Beispielthema ,,das Züchtigungsrecht“, an dem man ideal sehen konnte,

dass einiges von der sozialen Norm und Sichtweise abhängig ist.

Meiner Meinung nach ist es moralisch absolut verwerflich Gewalt in der Erziehung anzuwenden und

auch Rechte zu erlassen welche dies erlauben. Veränderung kam durch das moderne Denken der

Menschen und das Hinterfragen von Dingen. Und so kann es auch nur in er Zukunft funktionieren,

idem man offen ist für neue Idee und Dinge, modern Denk und trotzdem hinterfragt.

Quellen:

https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperstrafe

https://web.archive.org/web/20080606230707/http://www.coe.int/t/dc/files/themes/chatiment

s_corporels/default_DE.asp

https://www.zeit.de/kultur/2019-08/gewalt-erziehung-fessee-autoritaet-kinder-

frankreich/komplettansicht

https://www.sueddeutsche.de/wissen/glaube-liebe-pruegel-hoert-auf-damit-1.1036245

https://deacademic.com/dic.nsf/dewiki/813100

Eigenständigkeitserklärung:

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine

anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Die Stellen der Arbeit, die dem

Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken (dazu zählen auch Internetquellen)[1]

Falaka (Bastonade). Iran, frühes 20. Jahrhundert
  1. Krüss: Handbuch der anorganischen Chemie, unter Mitwirkung von Dr. BENEDICT, Dr. GADEBUSCH, Dr. HAITINGER, Dr. LORENZ, Prof. Dr. NERNST, Dr. PHILIPP Prof. Dr. SCHELLBACH, Prof. Dr. VON SOMMARUGA, Dr. STAVENHAGEN, Prof. Dr. ZEISEL, herausgegeben von Dr. O. DAMMER. In: Zeitschrift für anorganische Chemie. Band 5, Nr. 1, 1894, ISSN 0863-1778, S. 104–104, doi:10.1002/zaac.18940050115 (doi.org [abgerufen am 6. Januar 2020]).

Könnte ja wikifiziert werden... --Maschinist1968 (Diskussion) 16:03, 8. Jan. 2020 (CET)

Bitte Karte einfügen

Hallo,

vielleicht wäre es angebracht, eine „Weltkarte der Körperstrafe“ einzufügen, abgestuft etwa nach völligem Verbot, Zulässigkeit in Schulen und in der Familie, Zulässigkeit nur in Schulen, Staaten ohne gesetzliches Verbot ... Das wäre aufschlussreicher als ausschließlich eine „Europakarte der Körperstrafe“. Da ich in der Wikipedia nicht angemeldet bin, kann ich selbst keine solche Karte einfügen, wäre aber dennoch froh, wenn jemand anderes es täte. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

--2003:F1:1709:6308:D4BE:D705:E246:DAF7 03:48, 4. Apr. 2020 (CEST)

eine Weltkarte existiert in der englischsprachigen Wikipedia. LG --Dave Aly (Diskussion) 18:25, 29. Jan. 2021 (CET)

"scutia"

Sollte hier

"Von den Römern sind vor allem die Körperstrafen an den Schulen übermittelt. Züchtigungsinstrumente waren dort

die scutia (Lederriemen)"

nicht eher "Scutica" stehen? Dieses Wort bedeutet unter anderem "Peitsche". - Vllt. eine Verschreibung?


Ich würde das ja selber verbessern, aber dann wird es wohl irgendein besserwisserisches Menschenkind zurückändern.

Unterschrift: Besserwissendes Menschenkind (nicht signierter Beitrag von 2003:EC:E716:1C00:9D72:A12D:1E64:673D (Diskussion) 21:25, 29. Jun. 2020 (CEST))

Stimmt - hab's recherchiert und geändert, MfG --Killerkürbis (Diskussion) 21:30, 29. Jan. 2021 (CET)

Europäisches Recht / Internationales Recht

Könnte vielleicht jemand Informationen sammeln, ob es auf der europäischen Ebene (EU oder Europarat), ein Verbot oder Einschränkung der Körperstrafen justiziell und in der Kindererziehung existiert.--Dave Aly (Diskussion) 18:23, 29. Jan. 2021 (CET)