Diskussion:Kohleabgabe
Vielleicht müsste auch der Artikel Energiesteuergesetz (Deutschland) in diesem Zusammenhang aktualisiert werden. Dort lese ich, dass Kohle mit 0,12 ct/kWh (Stand 2006 (!)) besteuert wird. (nicht signierter Beitrag von 78.34.202.227 (Diskussion) 09:06, 28. Apr. 2015 (CEST))
- Die 0,12 ct/kWh sind noch aktuell. Es handelt sich um eine Verbrauchssteuer auf zum Heizen verwendete Kohle. Das Umweltbundesamt (Deutschland) spricht hier auch von einer "Kohlesteuer". (Umweltschädliche Subventionen in Deutschland, Aktualisierte Ausgabe 2014, S. 12,22,23,87.) --man (Diskussion) 17:21, 3. Mai 2015 (CEST)
Einleitung
[Quelltext bearbeiten]Die Einleitung in der jetzigen Fassung lautet: "Die Kohleabgabe oder Kohlesteuer ist ein wirtschaftspolitisches Instrument, welches die Verwendung des fossilen Brennstoffs Kohle – meist wegen seiner Umwelt-- und Klimaproblematik – beschränken soll." Dabei wird zum einen eine Steuer mit einer Abgabe gleichgesetzt und zum anderen wird unterschlagen, dass eine Steuer auf Kohle in vielen Fällen dem Staat Einnahmen verschaffen soll. Eine Kohleabgabe entfaltet nicht automatisch die beschriebene Steuerungswirkung, insbesondere dann wenn auch andere Energieträger besteuert werden. Die Kohleabgabe ist somit mitnichten immer ein wirtschaftspolitisches Instrument mit dem genannten Zweck.
Hier ein vager Vorschlag: Die Kohleabgabe oder Kohlesteuer ist eine Abgabe oder eine Verbrauchsteuer, welche auf den Verbrauch von Kohle erhoben wird. Der Zweck der Maßnahme ist entweder Einnahmen zu generieren oder ein wirtschaftspolitisches Instrument zu schaffen, welches .... (nicht signierter Beitrag von 78.34.202.227 (Diskussion) 09:06, 28. Apr. 2015 (CEST))
- habe die Einleitung überarbeitet, siehe #USA. --man (Diskussion) 11:25, 21. Aug. 2015 (CEST)
Redundanz zur CO2-Abgabe
[Quelltext bearbeiten]Ich plädiere dafür, nur solche Abgaben in die Liste aufzunehmen, die explizit nur auf Kohle anfallen. Nicht aufführen sollten wir hier hingegen allgemeine CO2-, Brennstoff oder Energieabgaben. Natürlich fallen solche allgemeinen Abgabe auch auf Kohle an, aber da die allgemeinen Abgaben z.T. bereits in anderen Artikeln (CO2-Abgabe>CO2-Steuer, Energiesteuer, ...) aufgelistet sind, sollten wir im Sinne der erleichterten Wartung keine doppelte Liste führen sondern bei der Kohle auf die allgemeinen Listen verweisen. --TETRIS L 14:01, 28. Apr. 2015 (CEST)
- Denke ich auch, wird aber schwierig. Beispiel Großbritannien. Dort existiert eine Abgabe auf alle CO2-Emissionen im Kraftwerkssektor (ergo keine klare Kohleabgabe), die aber den Zweck hat, Kohle zu verteuern und somit einen Umstieg auf Gas, EEs (und theoretisch Kernenergie, dafür aber nicht hoch genug) bewirken soll. De facto ist es also keine Kohleabgabe, die aber explizit als Kohleabgabe wirken soll. Würdest du das nun aufnehmen oder nicht? Viele Grüße, Andol (Diskussion) 16:01, 28. Apr. 2015 (CEST)
- Nein, würde ich nicht, aus den genannten Gründen. Meine Meinung. --TETRIS L 20:04, 28. Apr. 2015 (CEST)
Historische Kohleabgaben und -steuern
[Quelltext bearbeiten]Bin beim Suchen auf historische Kohlesteuern und -abgaben gestoßen:
- "Kohlesteuer": Steuer auf in Deutschland geförderte Kohle, zwischen 1. August 1917 und 15. November 1922 erhoben. Der Steuersatz betrug zuletzt 40 %. Hierbei handelte es sich nicht um eine Verbrauchssteuer. Quellen:
- Caasen, H. G., 1953: Die Steuer- und Zolleinnahmen des Deutschen Reiches 1872 – 1944. Diss. jur. Bonn, S. 3 – 26. PDF
- Das Kohlensteuergesetz vom 8. April 1917 Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik / Journal of Economics and Statistics DRITTE FOLGE, Bd. 54 (109), 6. H. (1917), pp. 678-685, JSTOR
- "Preisaufschlag auf Kohle", auch als "Kohleabgabe" bezeichnet, zwischen 1920 und 1923. Sie kam einer Vorgängerin der THS Wohnen 1920 - 1923 in Deutschland zugute, um damit Wohnungen für Bergleute zu finanzieren. Das wesentlich aus dieser Quelle gefüllte Bergmannssiedlungsvermögen beschäftigt auch jetzt noch den Bundestag und es gibt eigens einen Beauftragten mit der genialen Amtsbezeichnung "Beuaftragter für das Bergmannssiedlungsvermögen bei der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten im rheinisch-westfälischen Steinkohlebezirk und der Wohnungsbaugesellschaft Rheinische Braunkohle."
- Kleine Anfrage im Bundestag
- Werner Meier, "Der Bergmannswohnungsbau" in: Bauwirtschaft und Baurecht, Fritz Eiselen (Hrsg.), 18. Sept 1929 (PDF).
- en:coal tax posts
- Und dann gab es in den 70ern auch noch eine Abgabe auf den Stromverbrauch, den sog. Kohlepfennig, zur Finanzierung des Steinkohlebergbaus. Sollte man zur Abgrenzung vielleicht in einen "siehe auch" packen.
Diese Abgaben und Steuern sollten allesamt keine umweltpolitische Lenkungswirkung entfalten. Nach meinem Eindruck ist das Lemma "Kohleabgabe" bzw. "Kohlesteuer" ziemlich diffus, auch wenn jede einzelne Abgabe oder Steuer für sich schon relevant ist. Der Artikel sollte eingangs sauber Abgabe und Steuer auseinanderhalten und die Abgrenzung zu CO2-Steuern, Energiesteuern usw. diskutieren. Hier sollten m. E. nur Steuern und Abgaben behandelt werden, deren Steuergegenstand direkt Kohle ist, und nicht solche, die Kohle nur implizit miterfassen. Ob man in diesem Artikel nur Abgaben, die zum Zweck umweltpolitischer Lenkung eingeführt wurden, behandeln sollte, halte ich für fraglich. --man (Diskussion) 20:50, 1. Mai 2015 (CEST)
USA
[Quelltext bearbeiten]Resultat von weiterem Google-Mining auf der Suche nach dem Kern von "Kohleabgabe":
- Federal coal excise tax: auf den Verkauf von Kohle durch den Produzenten, also wohl eine Produktionsabgabe ausgestaltet als Mengensteuer mit einer wertmäßigen Begrenzung, die Einnahmen dienten der Kompensation von Bergleuten, die an Lungenkrankheiten leiden, und zur Sanierung von Abbaugebieten (Quellen: A Taxonomy of Energy Taxes, National Academies, 1979, S. 17, Internal Revenue Service: Coal Excise Tax. Vgl. auch en:severance tax)
- Außerdem gab es und gibt es einen ganzen Zoo an Coal taxes in verschiedenen Bundesstaaten. (A Taxonomy of Energy Taxes, National Academies, 1979, S. 29, 16 Nat. Resources J. 415 (1976): Coal Taxation in the Western States: The Need for a Regional Tax Policy)
- In Montana zum Beispiel war die Höhe der Steuer an den Heizwert der Kohle gekoppelt.
- Colorado, Arizona und Kentucky erhoben so etwas wie eine Eigentumssteuer auf den Wert ungeförderter Kohle.
Es ist sicher nicht sinnvoll, alle möglichen Spielarten von Kohleabgaben im Artikel aufzuzählen. Dem Artikel fehlt meiner Meinung nach ein Abschnitt, der das Spektrum ausführt. Die Einleitung sollte man unbedingt anpassen, die Funktion als Umweltsteuer spielt in jüngerer Zeit sicher eine wichtige Rolle, in der Gesamtschau ist es aber nur eine unter vielen. Verbindendes Merkmal ist nach meinem Verständnis lediglich, dass die Besteuerungsgrundlage etwas mit der natürlichen Ressource bzw. dem Gut "Kohle" zu tun hat und die Steuer anhand irgendeiner Eigenschaft von Kohle (Gewicht, monetärer Wert, Heizwert, Kohlenstoffgehalt, ...) bemessen wird, --man (Diskussion) 21:56, 11. Aug. 2015 (CEST)
- Habe einen ersten Anlauf zur Überarbeitung der Einleitung unternommen. --man (Diskussion) 11:30, 21. Aug. 2015 (CEST)