Diskussion:Landkreis Sigmaringen

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 77.2.33.95 in Abschnitt Burgau (Dürmentingen)
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Eine Liste der Persönlichkeiten ganzer Landkreise war bisher nicht vorgesehen (Wikipedia:Formatvorlage Landkreis) und ist auch in keinem der anderen 321 Landkreise realisiert. Die Liste wird irgendwann endlos. Ich habe sie entfernt - zumal ein "Bezug zum Landkreis" bei Personen, die im 16. Jahrhundert lebten, sehr fragwürdig ist. Rauenstein 00:03, 8. Jul 2006 (CEST)

Der "alte" und der "neue" Landkreis Sigmaringen

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Natürlich ist für den Außenstehenden die Frage berechtigt, ob es sich beim "Landkreis Sigmaringen" des Jahres 2006 um den selben (nur erweiterten) "Landkreis Sigmaringen" aus dem Jahre 1972 handelt.

Ich vertrete entschieden die Ansicht, dass es eine solche Kontinuität gibt und möchte dies hier kurz begründen.

1. Wahrnehmung der Bevölkerung: Aus der Sicht der Landkreisbevölkerung handelt es sich ganz eindeutig um den selben (nur erweiterten) Landkreis. Diese Ansicht ist sehr deutlich auch heute im Gebiet des einstigen Landkreises Saulgau zu spüren, wo Sprüche wie "Gott bewahre uns vor drei Dingen: Vor Hunger, Tod und Sigmaringen" auch heute noch in Gaststätten zu lesen sind. Man fühlt sich dort eindeutig zum (alten) Landkreis Sigmaringen zugeordnet. Es gibt also keine gemeinsame Identifikation mit dem neuen Groß-Landkreis, es herrschen noch die alten Vorurteile.

2. Äußere Zeichen der Kontinuität: (a) Der Landkreisname ist absolut identisch (der neue Kreis heisst ja nicht "Donau-Lauchert-Ablach" oder "Saulgau-Pfullendorf-Sigmaringen" oder "Linzgau-Oberschwaben-Alb" oder sonstwie, sonder schlicht "Landkreis Sigmaringen". (b) Das Autokennzeichen, welches im Bewusstsein der Bewohner eine entscheidende Bedeutung hat blieb gleich (alt: SIG, neu: SIG). (c) Sogar der Landrat blieb "im Amt" (bis 1975).

3. Wie eine Fusion der Alt-Kreise Sigmaringen und Saulgau sich ausgewirkt hätte, sieht man an einem Beispiel, wo es um handgreifliche Dinge ging: Um das Geld. Die Sparkassen der beiden Landkreise wurden tatsächlich fusioniert. Das Gebilde, das daraus entstand, war dann die "Hohenzollerische Landesbank/Kreisspakrasse Sigmaringen".

4. Ich war in den 1980-er Jahren beruflich mit dieser Thematik befasst und hatte die Gelegenheit, mich mit Zeitzeugen über die Sache zu unterhalten. Aus meinen Gesprächen geht ganz klar hervor, dass es den "Betroffenen" (nicht zuletzt dem Fürstenhaus Hohenzollern-Sigmaringen) klar darum ging, den Landkreis zu ERHALTEN - und dies haben sie nach ihrer eigenen Wahrnehmung auch getan.

5. Es wurde bei der Bildung des "neuen" Kreises durchaus darauf geachtet, alte (hohenzollerische) Traditionen zu wahren. Dies wirkte sich vor allem im Falle von Beuron aus, welches sehr viel näher an Tuttlingen als an Sigmaringen liegt und dennoch beim Kreis Sigmaringen BLIEB. Als Gegenargument könnte man nun Langenenslingen heranziehen. Dass diese Sache anders gelaufen ist, hängt mit Landrat Steuer zusammen, aber dies ist eine andere Geschichte.

Wenn man freilich sich mit einer formalen juristischen Brille die Sache anschaut, wird man vermutlich zum Schluss kommen, dass der Landkreis Sigmaringen ein Konglomerat aus verschiedenen Kreisen und Kreisteilen ist. ABER: Dann müsste dies für ALLE Baden-Württembergischen Landkreise gelten, denn ALLE haben 1973 ihr Gesicht verändert. Und das würde den Kern dann wirklich nicht treffen.

Also: Aus meiner Sicht braucht es sehr starke Argumente, um zu beweisen, dass der neue Landkreis Sigmaringen etwas komplett neues sei.--Audaxx 18:18, 26. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Auf deine ganzen Ausführungen kann man formal juristisch nur antworten: Der Landkreis Sigmaringen wurde in seiner heutigen Form am 1. Januar 1973 neu gebildet und zwar aus dem bisherigen Landkreis Sigmaringen und vielen umliegenden Gemeinden anderer ehemaliger Landkreise. Das war übrigens bei 31 anderen heutigen baden-württembergischen Landkreisen auch so. Lediglich drei der insgesamt 35 Landkreise blieben damals unverändert: Landkreis Emmendingen, Landkreis Göppingen und Landkreis Heidenheim. Inhaltlich und emotional mögen deine Ausführungen zwar stimmen und ich kann mit deinen Änderungen auch leben, aber juristisch betrachtet stimmen sie nicht. Vgl. auch Kreisreform Baden-Württemberg 1973 - bear 18:37, 26. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Was das Argument betrifft: siehe Kreisreform Baden-Württemberg 1973, siehe auch hier. Der alte Landkreis Sigmaringen wurde aufgelöst und ein neuer Landkreis mit gleichem Namen gegründet. Das wurde auch schon zigfach an anderer Stelle ausdiskutiert, jedesmal mit dem gleichen Ergebnis. Und ja, Du hast recht, das gilt für (fast) alle Landkreise.
Anders gesagt: Die alte Version hat die Situation vollkommen korrekt wiedergegeben, die neue spricht inkorrekt von einer "Vergrößerung" des Landkreises, die nicht stattgefunden hat. Die ehemals badischen und württembergischen Bestandteile des heutigen Kreises sind gleichberechtigte Gründungsmitglieder und machen die Hälfte des Kreisgebiets aus, schon das gebietet es, den Landkreis nicht primär durch die hohenzollerische Perspektive zu betrachten. Unbestritten ist, dass der neue Landkreis die Tradition des alten weiterführt, aber das ist eben nur ein Teil seines Wesens.
Und ach ja, wer meint, dass das Fürstentum Fürstenberg noch nach 1806 Bestand hatte, möge doch nochmal ins Geschichtsbuch schauen. -- Viele Grüße, und frohe Weihnachten noch, Ssch 18:46, 26. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Lieber Ssch! Wenn mir Sachverstand in so konzentrierter Form entgegenschlägt, kann ich natürlich nicht auf meiner Version beharren. Letztlich haben wir es ja hier mit einer Diskrepanz zwischen formal-juristischen Tatsachen (zwei verschiedene Landkreise) und "gefühlter" Kontinuität (ein vergrößerter Landkreis) zu tun. Daher werde ich mal versuchen, eine neue Version zu erstellen, die beiden Sichtweisen Rechnung trägt. Nochwas zum Thema Fürstenhaus: Du sprichst von den Fürstenbergern, ich von den Hohenzollern. Auch für viele dieser Häuser gilt: Nach dem Gesetz haben sie nichts mehr zu sagen, de facto (und nicht nur im Gefühlsleben der Menschen) regieren sie weiter mit und dies auf vielen verschiedenen Ebenen (wie man bei der Kreisreform von 1973 schön beobachten konnte). In diesem Sinne: Viele Festtagsgrüße --Audaxx 22:42, 26. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Hallo Audax,
Darauf hinzuweisen, wie die Kreisreform bei der Bevölkerung angenommen ist, ist ja völlig legitim (wobei ich freilich nicht beurteilen kann, ob die genannte Wahrnehmung wirklich in der gesamten Bevölkerung vorhanden ist). Die jetzige Darstellung finde ich gut. Zu den Fürstenbergern: Das Fürstentum wurde 1806 mediatisiert. Seitdem gibt es zwar noch die Fürsten von Fürstenberg, aber eben kein Fürstentum mehr (so wie es heute noch ein Haus Württemberg, aber eben kein Königreich dieses Namens gibt). Die Fürstenberger wurden zu Standesherren – mit erheblichem Grundbesitz und anfangs auch noch gewissen Herrschaftsrechten, aber anders als die Häuser Baden, Hohenzollern und Württemberg waren sie nicht souverän. -- Ssch 15:12, 29. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Das formaljuristische halte ich hier für völlig abwegig. Einen Landkreis "auflösen und neu bilden" mit größerem Gebiet, aber gleicher Rechtsform, gleichem Namen, gleicher Leitung, und sogar Rechtsnachfolge in allen Belangen des alten Kreises: genau das entspricht 100% einer "Erweiterung". Nennen kann man das, zu eigen machen muss man sich diese krude Auffassung nun wirklich nicht. Wie das die (ohnehin damals jeglichen Bürgerwillen missachtende) Verwaltung nennt, kann uns als Enzyklopädie nun doch wirklich völlig egal sein. --AndreasPraefcke ¿! 19:26, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Man kann sich doch nicht auf eine Namensgleichheit kaprizieren. Der neue Landkreis ist nicht nur Rechtsnachfolger des alten Kreises, sondern eben auch des Landkreises Saulgau. 16 Gemeinden wurden an andere Kreise abgetreten, und 13 von 25 Gemeindesitzen liegen heute außerhalb des alten Landkreises. Er ist nicht mehr Ausfluss von Kleinstaaterei mit Dutzenden von Einsprengseln bis hin zur bayerischen Grenze, sondern ein Flächenlandkreis nach moderneren Planungsgrundsätzen, selbst wenn die nicht jeder gutheißt. Dieser Identität hat er u.a. durch ein neues Wappen Ausdruck verliehen. Krude finde ich allenfalls, all dies zu ignorieren, es als Formaljuristerei abzutun (was auch immer das sein soll), und damit den badischen und württembergischen Anteil an der Tradition des heutigen Landkreises als sekundär abzutun. -- Ssch 23:31, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Burgau (Dürmentingen)

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Der einst hohenzollerische Teil der ehemaligen Gemeinde Burgau wurde zwar am 01.01.1969 nach Dürmentingen eingemeindet, wechselte aber dadurch seinerzeit nicht in den Landkreis Biberach, sondern in den damals noch bestehenden Landkreis Saulgau. Erst am 01.01.1973 kam durch die Gebietsreform auch Burgau als Teil Dürmentingens zum Landkreis Biberach.--77.2.33.95 21:30, 7. Mai 2014 (CEST)Beantworten