Diskussion:Leitungswagen
Begriffsverwendung
[Quelltext bearbeiten]Im engeren Sinn kenne ich diesen Ausdruck nur für Wagen mit durchgehender Luftleitung ohne Zugbremse. Systematisch passt der Ausdruck schon auch auf Wagen mit Heiz- oder Steuerleitungen, doch gibt es dafür besondere Nebenzeichen mit den Bedeutungen »Wagen mit Wendezugsteuerleitung« und »Wagen mit Dampfheizleitung«. So werden die Wagen dann auch praktisch bezeichnet. Für UIC- und ep-Durchgangsleitungen ist mir hat kein Sammelbegriff geläufig. –Falk2 (Diskussion) 14:39, 8. Mai 2024 (CEST)
Wagenreihung
[Quelltext bearbeiten]Wenn ich mich richtig erinnere, darf ein (Brems-)Leitungswagen nicht am Zugschluß eingestellt werden. Bei einer Zugtrennung würde zwar der restliche Zug sofort gebremst werden, der Leitungswagen wäre dagegen ungebremst. Besonders gefährlich wäre die Situation bei einer Bergfahrt. Der Leitungswagen würde das Gefälle ungebremst zurück fahren. Die Folgen kann man sich vorstellen. --2003:C2:7F43:5F52:AC84:5C0D:59C2:369A 17:41, 18. Sep. 2024 (CEST)