Diskussion:Martin Kämpchen
Erwähnung der Gewissensprüfung
[Quelltext bearbeiten]"was damals noch mit einer „Gewissensprüfung“ vor einem Ausschuss der Bundeswehrverwaltung verbunden war". Diese Erläuterung, die sich dem verlinkten Artikel Kriegsdienstverweigerung in Deutschland entnehmen ließe, habe ich noch in keinem Personenartikel gelesen. Es wären sicher mehrere hundert Artikel betroffen (übrigens auch der über mich). Das Verfahren in der BRD war im historischen und geografischen Vergleich rechtssicher und geradezu bequem. Deshalb sehe ich keinen Grund dafür, die "Gewissensprüfung" herauszustellen, was bei manchem Leser den Eindruck erwecken könnte, es sei besonderer Mut nötig gewesen oder besonderer Leidensdruck entstanden. Entweder klären wir das zentral für alle Betroffenen, oder es müsste erklärt werden, warum das bei Kämpchen herausgestellt werden soll und bei 500 anderen nicht. Gruß --Logo 12:11, 25. Nov. 2024 (CET)
- Das muss auch nicht gesondert herausgestellt werden, das war ein von 1956 bis 1983 übliches Verfahren, siehe auch den Abschnitt Kriegsdienstverweigerung in Deutschland#Prüfungsverfahren. Ich nehme diesen Teilsatz jetzt heraus. Innobello (Diskussion) 14:04, 25. Nov. 2024 (CET)