Diskussion:Matthias Nölke
Frage des Studienabschlusses
[Quelltext bearbeiten]Zur o.g. Frage heißt es im Artikel nur:
„Danach nahm er das Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen auf.“ – Hier fehlt der Hinweis, ob das Studium in den letzten 23 Jahren (nicht) abgeschlossen wurde.
Laut Webarchiv des Bundestages ist Nölkes Selbstauskunft, „Jurist“ zu sein: https://www.bundestag.de/webarchiv/abgeordnete/biografien19/N/522378-522378
Für diese Qualifikationsangabe sollte wohl irgendeine Form des Abschlusses recherchierbar sein, was zumindest im Netz für seine Person nicht auffindbar ist. Die Seite des Bundestages vermerkt zudem explizit: „ Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.“ Ein Wikipedia-Artikel sollte in dieser Vagheit von Angaben Klarheit schaffen bzw. diese Vagheit als Klärungsdesideratum zumindest benennen.
Es ist heute für Politiker kein Problem mehr, ohne Berufs-/Bildungs-Abschluss auszukommen. Dieser Umstand schließt aber nicht ein, dass ggf. die Tatsache eines fehlenden Abschlusses keiner Erwähnung mehr bedarf – dies zumal ein Hinweis auf ein aufgenommenes Studium ohne ergänzende Informationen implizit nahelegt, dieses werde wohl in zwei Jahrzehnten abgeschlossen worden sein.--2A01:C22:C1E4:BE00:5536:DE16:62BC:1208 08:26, 29. Dez. 2023 (CET)
- Um sich Jurist zu nennen, muss er nicht zwingend ein Rechtswissenschaftler sein. Vlt ist er auch einfach (nur) ein Steuerexperte, oder Rechtsanwaltsgehilfe oder eben ohne Berufsschein_e. Und um neben seinem politischen Engagement im Großhandel selbstständig tätig zu sein, braucht es bestimmt juristisches Grundwissen. Guten…das HBS 🛸 11:06, 31. Dez. 2023 (CET)