Diskussion:Nichtaggressionsprinzip
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Feklee
Das NAP gibt es scheinbar nicht als festgelegten Merksatz, jedoch ist hier eine mögliche Variante:
Der Ersteinsatz von Gewalt, Betrug oder Bedrohung
gegen das Eigentum einer anderen Person ist unzulässig.
Eine Diskussion dazu: http://groups.google.com/group/de.soc.politik.misc/browse_frm/thread/2bebfdae49038e72?hl
- Ob Betrug unter das NAP fällt ist beliebtes Diskussionthema. Manche sehen Betrug eher als Vetragsbruch. Bedrohung selbst verletzt keine Person oder deren Eigentum. --Feklee (Diskussion) 12:34, 13. Okt. 2014 (CEST)